Schwei­ze­rische Volks­partei: Soft Law wie der UNO-Migra­ti­onspakt muss vors Par­lament – erster Erfolg für die SVP

Die SVP for­derte im Zusam­menhang mit dem UNO-Migra­ti­onspakt, dass der Bun­desrat dem Par­lament künftig auch vor­der­gründig unver­bind­liche inter­na­tionale Ver­pflich­tungen zur Geneh­migung vor­legen muss. Dies mit Erfolg: Die vor­be­ra­tende Kom­mission des Natio­nal­rates unter­stützt das Anliegen.

Im Herbst 2018 konnte die SVP im letzten Moment ver­hindern, dass der Bun­desrat im Alleingang dem UNO-Migra­ti­onspakt zustimmte. Ein Ja zu dieser ideo­lo­gisch ver­klärten, rea­li­täts­fremden inter­na­tio­nalen Ver­ein­barung hätte weit­rei­chende Kon­se­quenzen für die Schweiz gehabt. Der Migra­ti­onspakt würde Migranten unzählige Rechte zuge­stehen und die Selbst­be­stimmung der Schweiz über ihre Aus­länder- und Zuwan­de­rungs­po­litik massiv beschneiden. Bei einer Zustimmung zu diesem Pakt würde dieser letztlich vor­geben, wie viele Wirt­schafts­mi­granten wir zu welchen Bedin­gungen auf­nehmen müssten.

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Hier ein paar Bei­spiele der welt­fremden For­de­rungen des Migrationspaktes:

  • Die Vor­aus­set­zungen für Fami­li­en­nachzug sollen massiv ver­ein­facht werden, etwa betreffend Ein­kommen, Sprach­kennt­nisse und Sozialhilfebezug.
  • Die Aus­schaf­fungshaft wird in Frage gestellt und die dies­be­züg­liche Rechts­be­ratung hat in Form von unab­hän­gigen Gra­tis­an­wälten zu erfolgen.
  • Für Migranten, die ihr Hei­matland auf­grund sich abzeich­nender Umwelt­zer­störung und Aus­wir­kungen des Kli­ma­wandels ver­lassen müssen, sollen huma­nitäre Visa und Umsied­lungs­pro­gramme geschaffen werden.
  • Medien, inkl. Inter­net­portale, sollen über­wacht und beur­teilt werden, ob sie aus­ge­wogen über Migra­ti­ons­themen berichten. Ist dies nicht der Fall, wäre die staat­liche Unter­stützung verboten.

In der Schweiz machen Par­lament und Volk die Gesetze – ohne Ein­mi­schung von aussen
Der Bun­desrat recht­fer­tigte seinen Alleingang damit, dass es sich beim Migra­ti­onspakt um soge­nanntes Soft Law – eine rechtlich nicht ver­bind­liche Ver­pflichtung – handle. Dies ist rein theo­re­tisch korrekt. Doch sieht der Migra­ti­onspakt die Über­wa­chung der Ein­haltung des Paktes vor, wie dies bei völ­ker­recht­lichen Bestim­mungen oftmals der Fall ist. Eine Nicht­er­füllung oder Miss­achtung wird öffentlich ange­prangert und als Ver­stoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben ange­sehen. In solchen Fällen ist die Schweiz fak­tisch gezwungen, ihre Gesetze und Ver­ord­nungen anzupassen.

Die SVP will deshalb, dass der Bun­desrat dem Par­lament auch rechtlich nicht ver­bind­liche inter­na­tionale Ver­pflich­tungen zur Geneh­migung unter­breiten muss. Diese For­derung hat nun auch die Aus­sen­po­li­tische Kom­mission des Natio­nal­rates unter­stützt. Damit ist eine wichtige erste Hürde genommen. Denn in unserem unab­hän­gigen und direkt-demo­kra­ti­schen Land machen das Par­lament und das Stimmvolk als oberster Sou­verän die Gesetze – und zwar selbst­be­stimmt und ohne Ein­mi­schung von aussen.


Offi­zielle Pres­se­mit­teilung der Schwei­ze­ri­schen Volks­partei (SVP) erstellt durch die Pres­se­stelle der Partei