Todes­urteil für das Abendland: UN-Men­schen­rechts­aus­schuss will, dass Kli­ma­wandel als Asyl­grund aner­kannt wird

Der UN-Men­schen­rechts­aus­schuss in Genf hat die globale Erwärmung als mög­lichen „Asyl­grund“ aner­kannt. In einem sel­tenen Aus­wuchs kom­pletter Ver­ant­wor­tungs- und Gedan­ken­lo­sigkeit wird damit der Status von „Kli­ma­flücht­lingen“ erst­malig legi­ti­miert. Es ist ein wei­teres Wahn­sinn­s­urteil mit Signal­wirkung, bei dem man – im eigenen, natio­nalen und euro­päi­schen Interesse – nur inständig hoffen kann, dass es sich in bestimmten Erd­teilen nicht her­um­spricht. Zynisch auf den Analpha­be­tismus der Begüns­tigten zu hoffen, hilft jedoch wenig. Unsere ein­schlä­gigen NGO’s werden schon dafür sorgen, dass die Pro­fi­teure dieser UNHCR-Wahn­sinns­ju­ris­diktion alsbald von ihren künf­tigen Mög­lich­keiten erfahren. Daniel Matissek berichtet.

(von Daniel Matissek)

Aus­wir­kungen des Kli­ma­wandels / anderer Natur­ka­ta­strophen sollen ab nun eine Grundlage für den Asyl­schutz dar­stellen können

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Konkret ging es bei der Ent­scheidung um den Fall Ioane Tei­tiota, einen aus dem Insel­staat Kiribati (siehe Titelbild) stam­menden Mikro­nesier, der 2013 in Neu­seeland einen Asyl­antrag stellte – mit der Begründung, sein Leben und das seiner Familie sei „durch den Anstieg des Mee­res­spiegels akut bedroht“. Weil es Frisch­was­ser­mangel gäbe und Land­wirt­schaft immer pro­ble­ma­ti­scher würde, bliebe ihm nur die Flucht. Die neu­see­län­di­schen Richter erkannten die Gründe nicht an und schoben den Mann ab. Aus gutem Grund: Zwar ist Tei­tiotas Heimat sehr wohl von den Folgen eines erd­er­wär­mungs­be­dingten Mee­res­spie­gel­an­stiegs betroffen. Doch wie so oft kann die Lösung nicht darin liegen, indi­vi­du­al­recht­liche Instru­mente west­licher Ver­fas­sungs­staaten zum Vehikel von Mas­sen­eva­ku­ie­rungen zu machen. Denn dann stünde das­selbe Recht auch allen anderen 110.000 Kiri­batis zu, übrigens ebenso wie ein bis zwei Mil­li­arden wei­teren, akut vom „Kli­ma­wandel“ bedrohten Menschen.

Doch die Genfer Hüter der „Men­schen­rechte“ sahen es anders und urteilten: Men­schen, die wegen des Kli­ma­wandels in ihren Hei­mat­ländern lebens­be­droh­lichen Risiken aus­ge­setzt seien, dürfen von den Regie­rungen nicht abge­schoben werden. Das Komitee hält die Gerichte der UN-Ent­sen­de­staaten daher an, fortan bei Ent­schei­dungen über den Asyl­status einer Person zu berück­sich­tigen, dass „die Aus­wir­kungen des Kli­ma­wandels oder anderer Natur­ka­ta­strophen eine Grundlage für den Schutz dar­stellen können“, so die Urteils­be­gründung. Künftig sollten „alle Lebens­um­stände indi­vi­duell“ geprüft werden – eben „auch der Kli­ma­wandel“.

Eine direkte Rou­ten­emp­fehlung in den Untergang des Abendlandes

Was das poten­tiell bedeutet, wird ange­sichts des in ent­spre­chenden Kli­ma­studien pos­tu­lierten Daten­ma­te­rials deutlich, die die UN teil­weise selbst in Auftrag gab und ver­breitet: Erst im Oktober legte die US-Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sation „Climate Central“ in einer vom Magazin Nature ver­brei­teten Studie dar, dass ab 2050 „min­destens 300 Mil­lionen Men­schen“ wegen anhal­tender Über­schwem­mungen infolge des Mee­res­spie­gel­an­stiegs „hei­matlos“ würden. Wenn davon auch nur 10 Prozent „Klima-Asyl“ in Europa – heißt ver­mutlich, ange­sichts der hie­sigen Ali­men­tie­rungs­prä­fe­renzen: in Deutschland – bean­tragen würden, wäre dies über 30 Mil­lionen! Mehr als das 15-fache aller soge­nannten „Flücht­linge“, die Deutschland seit 2015 auf­ge­nommen hat. Hinzu kämen dann noch „Klima-Asyl­be­werber“ aus Afrika in min­destens ebenso hoher Zahl. Ange­sichts solcher Dimen­sionen ist das Genfer Urteil eine direkte Rou­ten­emp­fehlung in den Untergang des Abend­landes, diesmal aber ohne Wenn und Aber.

Nicht einmal nach eigener Logik der Klima-Alar­misten ergibt das Genfer Urteil Sinn: Da, wie wir wissen, Aus­tralien (der Ziel­staat im konkret ver­han­delten Fall) ja bereits „kli­ma­be­dingt“ halb abge­brannt ist und, nach Lesart der EU, sogar Europa selbst mitt­ler­weile „Klima-Not­stands­gebiet“ ist, somit also quasi die gesamte Menschheit selbst in den wohl­ha­benden Rest­zonen der Ersten Welt dem Untergang geweiht ist, wie die heilige Gretel gerade aktuell in Davos ver­kündete, gibt es theo­re­tisch auch nir­gends mehr Sicherheit. Wieso dann Asyl­an­träge aus dem einen Vorhof der Hölle heraus beim anderen Vorhof der Hölle stellen? Die Kon­se­quenzen der poli­ti­schen Hys­terie selbst lassen die Genfer Ent­scheidung inkon­sistent erscheinen.

Der meta­phy­sische Hin­ter­grund: Westler wollen ein der Dritten Welt gegenüber angeblich began­genes Unrecht an sich selbst rächen

Diese UN-Juristen und ihre poli­ti­schen Dele­gierten haben ganz offen­kundig den Ver­stand ver­loren. Ein ver­ant­wor­tungs­lo­seres, ver­strahl­teres und igno­ran­teres Handeln ließe sich gar nicht mehr denken. Ohnehin spielen Fol­gen­ab­schät­zungen und prak­tische Aus­wir­kungen poli­ti­schen Tuns, ins­be­sondere beim Thema Klima, eine immer gerin­gerere Rolle bei poli­ti­schen Grund­satz­ent­schei­dungen. Wer solche Beschlüsse fasst, nimmt die end­gültige Zer­störung der Sozi­al­systeme, des gesell­schaft­lichen Zusam­men­halts und der letztlich auch der wirt­schaft­lichen Über­le­bens­fä­higkeit der euro­päi­schen Staaten nicht mehr nur bil­ligend in Kauf, er treibt diese aktiv voran.

Das Schlimme daran ist, dass damit auch alles sozio­öko­no­mische, tech­no­lo­gische, zivi­li­sa­to­rische Kapital der Indus­trie­staaten ver­nichtet wird. Und damit deren Fähig­keiten, Men­schen in unter­ent­wi­ckelten Kri­sen­ge­bieten mate­riell und poli­tisch über­haupt noch zu helfen. Lustvoll wird der als anstößig emp­fundene Vor­sprung des Westens an Wissen und Wohl­stand auf dem Altar einer ver­meint­lichen welt­his­to­ri­schen „aus­glei­chenden Gerech­tigkeit“ geopfert, die endlich das Unrecht eins­tiger Skla­verei, kolo­nialer Aus­plün­derung und angeblich bis heute fort­be­stehender noto­ri­scher wirt­schaft­licher Aus­beutung rächt. Motto: Unsere Lebens­weise hat den Drittwelt-Küs­ten­be­wohnern ihre Heimat genommen, deshalb jammert nicht, wenn sie her­kommen. Der Men­schen­rechts­aus­schuss sorgt jetzt dafür, dass diese „Rache“ gewiss nicht aus­bleiben wird. Damit steht er übrigens in geis­tiger Kon­t­inität zum UN-Migra­ti­onspakt.

Die­je­nigen, die vor­geben, im Namen der Men­schen­rechte zu sprechen, ver­höhnen diese

Auch wenn das Urteil des Men­schen­rechts­aus­schusses keine juris­tische Bin­dungs­wirkung für die natio­nalen Gerichte ent­falten mag, so bildet es noch eine weitere, fatale Tendenz ab: Gremien, die einst gegründet wurden, um him­mel­schreiende Unge­rech­tig­keiten, von Folter, staat­licher Willkür und Hin­rich­tungen bis hin zum Genozid, anzu­prangern und zu ver­hindern, weiten die ursprüng­liche Bedeutung ihres Schutz­auf­trags – eben Men­schen­rechte – in infla­tio­närer Ver­fäl­schung auf ideo­lo­gisch geführte Debatten an. So werden unver­äu­ßer­liche Men­schen­rechte und ihre Ver­letzung lächerlich gemacht.

Wenn Wet­ter­ereig­nisse und eine wis­sen­schaftlich weder ver­standene noch mono­kausal auf mensch­liches Tun rück­führbare Kli­ma­ver­än­de­rungen mit Kriegs­ver­brechen, Greu­el­taten und Unter­drü­ckung auf eine Stufe gestellt werden, ist dies eine Ver­höhnung von zivi­li­sa­to­ri­schen und recht­lichen Errun­gen­schaften wie der Genfer Kon­vention oder der UN-Charta.

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Daniel Matissek, Jg. 1972, ist freier Jour­nalist, Publizist und Unter­nehmer. 1990 bis 2004 gab er das regionale Monats­ma­gazin „t5 Journal“ für Saarland, Pfalz und Rhein-Neckar heraus und ver­legte mehrere Theater- und Kul­tur­pu­bli­ka­tionen (u.a. „Rotunde“). Neben seiner unter­neh­me­ri­schen Tätigkeit in den Bereichen Ver­trieb, Kom­mu­ni­kation und Gas­tro­nomie ist er seit 25 Jahren spo­ra­disch als freier Autor und Kolumnist für diverse Peri­odika, Tages­zei­tungen sowie als Gast­autor für mehrere Online-Magazine tätig. Matissek betreibt einen poli­ti­schen Facebook-Blog und war deshalb wie­derholt von will­kür­lichen Sperren durch diese Plattform betroffen.


Jürgen Fritz — Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog des Autors www.juergenfritz.com