Beatrix von Storch begrüßt Karlsruher Urteil: »Karlsruher Kopftuchverbotsurteil für muslimische Rechtsreferendarinnen ist ein ganz starkes Zeichen gegen die Islamisierung unserer Behörden«
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Gesetzgeber muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten darf, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Es sei Pflicht, sich in weltanschaulichen und religiösen Fragen neutral zu verhalten. Diese Pflicht müsse respektiert werden [siehe Bericht »Welt«].
Auf Facebook kommentierte Beatrix von Storch:
»Das […] Karlsruher Kopftuchverbotsurteil für muslimische Rechtsreferendarinnen ist ein ganz starkes Zeichen gegen die Islamisierung unserer Behörden. So ist ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen laut Bundesverfassungsgerichtsurteil eindeutig verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Begründet haben die Karlsruher Richter ihre Entscheidung wie folgt: Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, ist zu respektieren. Das Karlsruher Kopftuchverbotsurteil ist als unmissverständliches Zeichen gegen den politischen Islam an deutschen Gerichten sehr zu begrüßen. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die politisch-kulturelle Machtdemonstration einer muslimischen Rechtsreferendarin ist ein klares Signal zur Stärkung unserer Demokratie, auch wenn laut Urteil ein Kopftuchverbot nicht zwingend sei.
Nach diesem Urteil sind vor allem die Bundesländer aufgerufen, aus dem Richterspruch die notwendigen Schlüsse zu ziehen und Kopftuchverbote für alle Bediensteten, die in hoheitlichen Bereichen in Bund und Ländern tätig sind, durchzusetzen.«
Quelle: freiewelt.net
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