Beatrix von Storch, Bild: Wikipedia, Superbass, Bildlizenz: CC-BY_SA 4.0

Beatrix von Storch: »Kopf­tuch­ver­bots­urteil ist starkes Zeichen gegen die Isla­mi­sierung unserer Behörden«

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Beatrix von Storch begrüßt Karls­ruher Urteil: »Karls­ruher Kopf­tuch­ver­bots­urteil für mus­li­mische Rechts­re­fe­ren­da­rinnen ist ein ganz starkes Zeichen gegen die Isla­mi­sierung unserer Behörden« 

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ent­schied, dass der Gesetz­geber mus­li­mi­schen Rechts­re­fe­ren­da­rinnen ver­bieten darf, bei ihrer prak­ti­schen Aus­bildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Es sei Pflicht, sich in welt­an­schau­lichen und reli­giösen Fragen neutral zu ver­halten. Diese Pflicht müsse respek­tiert werden [siehe Bericht »Welt«].

Auf Facebook kom­men­tierte Beatrix von Storch:

»Das […] Karls­ruher Kopf­tuch­ver­bots­urteil für mus­li­mische Rechts­re­fe­ren­da­rinnen ist ein ganz starkes Zeichen gegen die Isla­mi­sierung unserer Behörden. So ist ein Kopf­tuch­verbot für Rechts­re­fe­ren­da­rinnen laut Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­urteil ein­deutig ver­fas­sungs­gemäß. Der Gesetz­geber darf mus­li­mi­schen Rechts­re­fe­ren­da­rinnen ver­bieten, bei ihrer prak­ti­schen Aus­bildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Begründet haben die Karls­ruher Richter ihre Ent­scheidung wie folgt: Die Ent­scheidung für eine Pflicht, sich in welt­an­schaulich-reli­giöser Hin­sicht neutral zu ver­halten, ist zu respek­tieren. Das Karls­ruher Kopf­tuch­ver­bots­urteil ist als unmiss­ver­ständ­liches Zeichen gegen den poli­ti­schen Islam an deut­schen Gerichten sehr zu begrüßen. Diese Ent­scheidung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts gegen die poli­tisch-kul­tu­relle Macht­de­mons­tration einer mus­li­mi­schen Rechts­re­fe­ren­darin ist ein klares Signal zur Stärkung unserer Demo­kratie, auch wenn laut Urteil ein Kopf­tuch­verbot nicht zwingend sei.

Nach diesem Urteil sind vor allem die Bun­des­länder auf­ge­rufen, aus dem Rich­ter­spruch die not­wen­digen Schlüsse zu ziehen und Kopf­tuch­verbote für alle Bediens­teten, die in hoheit­lichen Bereichen in Bund und Ländern tätig sind, durchzusetzen.«


Quelle: freiewelt.net