In Zeiten der Corona-Kriegsberichterstattung gehen andere Themen unter, obwohl sie für das gesellschaftliche Klima von höchster Wichtigkeit sind. Wie die Süddeutsche Zeitung am 28. März berichtete, arbeiten die Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) derzeit an einem Abschlussbericht zum Hanauer Attentat. Dabei gehen die Beamten von einer These aus, die alle überrascht, die sich an der schnellen Einordnung des Anschlags als rechtsextremistisch beteiligt haben.
Dieser Artikel dreht sich nicht darum, dass der Anschlag von Hanau ein schreckliches Verbrechen war, welches 10 junge Menschen völlig ohne Grund aus dem Leben gerissen hat und großes Leid in allen betroffenen Familien und der ganzen Stadt erzeugt hat.
Aber dieser Artikel dreht sich um die politische Bewertung dieser feigen Mordtat und die hat es in sich: Die BKA-Ermittler haben offenbar einfach ihre Arbeit gemacht und unvoreingenommen alle Hinweise und Indizien ideologiefrei untersucht. Ihrer Analyse zufolge habe der Täter nicht in erster Linie aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus gehandelt. Vielmehr habe er seine Opfer ausgewählt, um möglichst viel Aufmerksamkeit für seine Verschwörungstheorie zu bekommen. Rassismus sei nicht sein Hauptmotiv gewesen.
Die Süddeutsche bringt ihren Artikel unter der Überschrift: „Gefährliche Botschaften“, der zumindest zweideutig ist und den Schluss zulässt, dass die Autoren die Ermittlungsergebnisse, die sie als „kontrovers“ bezeichnen, für gefährlich halten.
Wir erinnern uns, dass die Toten noch warm waren, als der Einordnungstsunami in den Medien losbrach, der die Tat als rechtsextremistisch bezeichnete und sogar in Zusammenhang mit der AfD brachte. Alle, die damals wagten Zweifel anzumelden, darauf hinwiesen, dass man doch erst einmal die Ermittlungsergebnisse abwarten müsse oder darauf, dass der Vater des Attentäters für die Grünen kandidiert hatte, wurden sofort als Rechte gebrandmarkt, was inzwischen mit rechtsradikal oder sogar rechtsextremistisch gleichgesetzt wird.
Nun steht immerhin fest, dass laut BKA der Mörder keine typisch rechtsextreme Radikalisierung durchlaufen hat. Das gehe aus Zeugenaussagen von Bekannten und ehemaligen Kollegen hervor.
Er hat zweifellos seine Opfer nach rassistischen Kriterien ausgewählt, aber offenbar nur, damit seine eigentliche Botschaft gehört wird. Darüber hinaus aber gebe es keine Hinweise, dass der Täter ein Anhänger rechtsextremistischer Gesinnungen war. Bei der Auswertung von mehr als hundert Videodateien auf dem Computer und dem Handy des Attentäters kam nicht zutage, dass R. sich mit Rechtsterrorismus beschäftigt hätte.
Eine ursprüngliche Version des Textes, den der Täter als Videobotschaft hinterlassen hatte, stammt vom November 2019 und ist eine Anzeige an den Generalbundesanwalt in der gefordert wurde, Ermittlungen wegen der angeblichen Geheimdienst-Überwachung einzuleiten. Das damalige Schreiben ist nahezu wortgleich ist mit dem späteren „Manifest“ und enthielt keine rassistischen Äußerungen. Das Manifest endet übrigens mit den Worten, das ihm nichts übrig blieb, als „so zu handeln, wie ich es getan habe, um die notwendige Aufmerksamkeit zu erlangen.“
Als Stimme gegen das BKA lässt die Süddeutsche ausgerechnet Mathias Quent zu Wort kommen, den die Autoren als „Rechtsextremismus-Forscher“ vorstellen, wobei sie offenlassen, wo Quent denn forscht. Der kleine Thüringer Ableger der Amadeu-Antonio-Stiftung, dem Quent als „Direktor“ vorsteht, ist jedenfalls keine wissenschaftliche Einrichtung. Quent selbst bedankt sich in seinem jüngsten Buch bei allen „Kolleginnen, Journalisten und Aktivistinnen, die sich die Mühe machen, Reden, Online-Kommunikation, Programme und Schriften rechtsradikaler Protagonisten detailliert zu analysieren… so dass es nicht nötig war, mit rechten Kadern reden zu müssen…“.
Ein Forscher, der nicht selbst recherchiert, sondern einfach die Äußerungen anderer übernimmt? Forscher ist ja kein geschützter Begriff, so wenig wie Direktor. Wer Quents Buch gelesen hat, weiß, dass es so wissenschaftlich ist, wie der Schwarze Kanal des seligen Karl-Eduard von Schnitzler.
Am Ende ihres Artikels hegen die Autoren ziemlich unverhohlen die Hoffnung, dass der Abschlussbericht zum Anschlag von Hanau noch nicht fertig und die BKA-Einschätzung zur Motivation des Täters keinesfalls abschließend sei. Sie verweisen dabei auf das Attentat am Münchner Olympia-Einkaufszentrum im Juli 2016. Laut Ermittlungsbericht des LKA galt der Täter als Amokläufer, der in der Schule gemobbt worden war. Erst drei Jahre später, im Oktober 2019, stufte die Polizei die Morde als politisch-motivierte Straftat ein. Vorausgegangen war ein Gutachten, das Quent angefertigt hatte. Zwar waren, wie im Falle Hanau, offenbar keine direkten Äußerungen des Mörders gefunden worden, die darauf hindeuten, dass die Tat einen rechtsextremen Hintergrund hatte, auch er soll kaum Parallelen zu klassischen rechtsextremen Gewalttätern aufweisen. Aber laut Quent soll der Vater des Amokläufers gesagt haben, dass sich sein Sohn zur AfD bekannt hätte, wofür es anscheinend aber keine Originalbelege gibt, denn dann hätte sie Quent angeführt. Offenbar reichte das aus, um die Tat anders einzustufen.
Quent plädiert natürlich auch im Falle des Hanau-Attentäters dafür, die Tat dennoch als rechtsextremistisch einzustufen und zu befürchten ist, dass es einen entsprechenden politischen Druck geben könnte. Denn wenn man eingestehen müsste, dass die sofortige Einordnung der Tat durch Politik und Medien als rechtsextremistisch substanzlos war, wäre die Blamage zu groß.
Wer mehr über die Arbeitsweise des Extremismus-Forschers Quent wissen will, kann sich hier informieren: Deutschland rechts außen? Kampf gegen Rechts als Geschäftsmodell
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