Vera Lengsfeld klagt an: Grenzen für Corona-Infi­zierte wei­terhin offen!

Vor elf Tagen ist von der Regierung ver­kündet worden, dass die deut­schen Grenzen geschlossen werden sollten. In den Medien wurde prompt vor der „großen Abschottung“ gewarnt. Diese Besorgnis war unbe­gründet. Über etliche Grenz­über­gänge zu Frank­reich und Luxemburg rollte auch Tage nach der Ankün­digung der Verkehr munter unkon­trol­liert weiter, obwohl Frank­reich zu den Hot­spots der Corona-Krise zählt und lange vor Deutschland viel härtere Maß­nahmen zur Aus­gangs­be­schränkung erlassen hat. Auch die Flüge aus dem Iran und China, weitere Hot­spots der Krise, lan­deten auch noch Tage nachdem Ver­kehrs­mi­nister Scheuer ver­sprochen hat, diese Flüge zu stoppen.

Wie die zurück­ge­holten Urlauber wurden auch die Pas­sa­giere aus China und dem Iran weder in Qua­rantäne genommen, oder wenigstens getestet. Sie mussten nicht einmal hin­ter­lassen, wo sie sich in Deutschland auf­zu­halten gedachten, für den Fall, dass sie als Kon­takt­person eines Infi­zierten infrage kamen. Außerdem gilt nach wie vor der Minis­ter­erlass von 2015, dass auch Per­sonen ohne oder mit sichtbar gefälschten Papieren ins Land gelassen werden sollen, sobald sie an der Grenze Asyl sagen. Nach Suhl und Hei­delberg hat es nun die dritte Erst­auf­nah­me­ein­richtung für die weiter als Geflüchtete bezeich­neten Wirt­schafts­mi­granten getroffen. Gestern kam die Meldung, dass zwei Asyl­be­werber in einer Leip­ziger Erst­auf­nahme-Ein­richtung positiv auf das Coro­na­virus getestet worden sind. Sie befanden sich als Neu­an­kömm­linge im soge­nannten Iso­la­ti­ons­be­reich der Ein­richtung. Nach Bekannt­werden der Test­ergeb­nisse am Samstag wurde das ganze Gebäude vom Gesund­heitsamt geschlossen und voll­ständig unter Qua­rantäne gestellt. Wie viele Sozi­al­kon­takte die Neu­an­kömm­linge hatten, bevor sie die Unter­kunft erreichten, bleibt im Dunklen. Mit dem Ent­schluss, die Grenze für Wirt­schafts­mi­granten offen zu lassen, wird von der Politik die Gesundheit, wenn nicht gar das Leben aller gefährdet, die mit diesen Per­sonen in Berührung kamen, bevor sie getestet wurden.

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Die IS-Sym­pa­thi­santen der Erst­auf­nah­me­ein­richtung Suhl, die ins ehe­malige Jugend­ge­fängnis Arn­stadt verlegt wurden, bereiten dort wei­terhin Pro­bleme. Sie simu­lieren wie­derholt medi­zi­nische Not­fälle, um aus der Qua­rantäne zu kommen. Die Ilm-Kreis-Land­rätin Petra Enders beklagt, dass die Zustän­dig­keiten der ver­schie­denen Behörden in Suhl und im Ilm-Kreis nicht geklärt seien. Schreiben an die Zustän­digen im Land, dass es so nicht wei­ter­gehen könne, seien unbe­ant­wortet geblieben. Während für die Bürger strenge Sank­tionen gelten, wenn sie sich den Qua­ran­tä­ne­be­stim­mungen wider­setzen, bleibt das Ver­halten der Schutz­su­chenden offenbar straffrei. Jeden­falls trifft die For­derung, die betref­fenden Geflüch­teten unter Straf­recht zu stellen, auf taube Ohren.

Ein Sprecher des Justiz- und Migra­ti­ons­mi­nis­te­riums bekundete, es sei richtig gewesen, dass Geflüchtete nach Arn­stadt verlegt wurden, weil sie die Qua­ran­tä­ne­be­stim­mungen der Erst­auf­nah­me­ein­richtung miss­achtet hätten. Dennoch könnten die IS-Sym­pa­thi­santen nicht einfach in Unter­su­chungshaft genommen werden. Sollte es Hin­weise auf straf­rechtlich rele­vantes Ver­halten der Männer – ob in Suhl oder jetzt in Arn­stadt – geben, habe die Polizei die Aufgabe, diesen Hin­weisen nach­zu­gehen. Mit einer IS-Fahne die Absperrung über­winden zu wollen, Kinder als Schutz­schild miss­braucht, sich stun­den­lange Schlä­ge­reien mit der Polizei geliefert zu haben, reicht dem Jus­tiz­mi­nis­terium als Ver­gehen offenbar nicht aus. Von Abschiebung angeb­licher Asyl­be­werber, die von Anfang an demons­trieren, dass sie sich an die Gesetze des Landes, das ihnen Schutz und ein bes­seres Leben bieten soll, nicht halten wollen, ist nicht die Rede.

Aber Abschie­bungen deut­scher Staats­bürger sind nicht nur im Bereich des Denk­baren, sondern sollten in Meck­lenburg-Vor­pommern mit aller Härte des Rechts­staates voll­zogen werden. Eine Mutter und ihre drei Kinder wurden aus ihrem Haus in Meckpom geholt und auf­ge­fordert, Deutschland unver­züglich zu ver­lassen und sich nach Paris, ihrem Haupt­wohnsitz zu begeben. Deutschland, dass illegale Ein­wan­derer nicht nach Italien abschiebt, wegen der Corona-Gefahr, hat offenbar kei­nerlei Skrupel, seine eigenen Kinder aus dem Land zu schmeißen, weil eine völlig von der Rolle gekommene Politik verfügt hat, dass man sich nicht in seinem Zweit­wohnsitz auf­halten darf. Erst als der Mutter unterwegs auf die Idee kam, Bild um Hilfe zu bitten, wurde das völlig absurde Abschie­be­ver­fahren gestoppt. Das Innen­mi­nis­terium erteilte eine Ausnahmegenehmigung.

Die Moral von der Geschicht: Während gegen die eigenen Bürger här­teste Kon­takt­verbote und Ein­griffe in das Recht auf freie Nie­der­lassung erteilt, exe­ku­tiert und bei Nicht­ein­haltung sank­tio­niert werden, genießen Wirt­schafts­mi­granten anscheinend Nar­ren­freiheit, was die Ein­haltung unserer Gesetze und Regeln betrifft. Die Folgen dieser Politik des zwei­erlei Stan­dards werden uns dem­nächst mit aller Härte treffen.

Dieser Beitrag wurde vom Blog von Vera Lengsfeld übernommen