Nach einem Treffen der beiden Ministerpräsident in Ulm ließ Markus Söder wissen, dass er eine generelle Impfpflicht gegen das Coronavirus befürworte: „Für eine Impfpflicht wäre ich sehr offen.“ Und drohte gleichzeitig, bis es einen Impfstoff gebe, werde es keine Entwarnungen und auch keine Lockerungen geben. So bestehe zum Beispiel bis dahin die Maskenpflicht.
Mit dem CSU-Hardliner Markus Söder und dem Ministerpräsidenten Baden-Württembergs Winfried Kretschmann von der antiiberalen Verbotspartei der Grünen haben sich zwei Politiker gefunden, die wie gemacht füreinander scheinen. Das hat sich auch heute erneut gezeigt:
Maskenpflicht besteht bis man zwangsgeimpft ist
Nach einem Treffen der beiden Ministerpräsident in Ulm ließ Markus Söder wissen, dass er eine generelle Impfpflicht gegen das Coronavirus befürworte: „Für eine Impfpflicht wäre ich sehr offen.“ Und drohte gleichzeitig, bis es einen Impfstoff gebe, werde es keine Entwarnungen und auch keine Lockerungen geben. So bestehe zum Beispiel bis dahin die Maskenpflicht.
Mit Kretschmann ist sich Söder einig darin, dass es keine Lockerungen des Shut-Down wie in anderen Bundesländern in Bayern und Baden-Württemberg geben werde. Sie beide bildeten eine „Gemeinschaft der Umsichtigen“, pries Söder die politische Männerbeziehung aus Tiefschwarz und Grün.
Lauterbach: Völlig unklar, wann Impfstoff bereitsteht: 2022?
Es könnte sein, dass sich das schwarz-grüne Männerbündnis zu einer Dreierbeziehung der Umsichtigen ausweitet. Denn schon gestern ließ der SPD-Fachmann für Seuchenfragen Lauterbach, wissen: „Bis wir wieder in der vollkommenen Normalität angelangt sind, die wir aus dem Jahr 2019 kennen, wird es wohl 2022 sein (…) Selbst wenn wir einen Impfstoff entwickelt haben, ist es unklar, ob wir jeden damit impfen können oder zunächst nur Risikogruppen, weil er möglicherweise nicht ausreicht. Es ist auch unklar, ob der Impfstoff dann ausreichend wirkt. Möglicherweise wird das Virus mutieren“.
Beatrix von Storch aus der AfD hat bereits auf die Zwangsimpfungsideen von Söder reagiert: „Es gibt wenig, das ich SO sehr ablehne, wie eine Impfpflicht. Die zwangsweise Injektion von was auch immer gegen den Willen halte ich für unerträglich. Aufklären Ja. Impfen gerne. Aber niemals zwangsweise“. (Quelle)
Wo bleibt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit?
Kritiker der Zwangsimpfung verweisen darauf, dass die „körperliche Unversehrheit“ in Artikel 2 (Abs. 2) unserer Verfassung festgeschrieben ist. Allerdings können spezifische Gesetze das Recht auf körperliche Unversehrtheit außer Kraft setzen bzw. einschränken.
Das Jura-Forum belehrt uns: „Auch ein eventuell auftretender Seuchenfall kann dazu führen, dass nach § 20 IfSG (Infektionsschutzgesetz) Menschen zwangsweise geimpft werden müssen.“
Dass der gegenwärtige „Seuchenfall“ dazu genutzt wird, fast alle wesentlichen Grundrechte aufzuheben, wäre ja nichts Neues. Da kommt es auf eine weitere Dispensierung eines Menschenrechts aus der Sicht der Mehrheit der Bevölkerung vermutlich auch nicht mehr an.
Erstveröffentlichung auf dem Blog von David Berger www.philosophia-perennis.com
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