Corona: Söder (CSU) und Kret­schmann (Grüne) wollen Zwangs­impfung, wenn Wirk­stoff bereitsteht

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Nach einem Treffen der beiden Minis­ter­prä­sident in Ulm ließ Markus Söder wissen, dass er eine gene­relle Impf­pflicht gegen das Coro­na­virus befür­worte: „Für eine Impf­pflicht wäre ich sehr offen.“ Und drohte gleich­zeitig, bis es einen Impf­stoff gebe, werde es keine Ent­war­nungen und auch keine Locke­rungen geben. So bestehe zum Bei­spiel bis dahin die Maskenpflicht.

Mit dem CSU-Hard­liner Markus Söder und dem Minis­ter­prä­si­denten Baden-Würt­tem­bergs Win­fried Kret­schmann von der antii­be­ralen Ver­bots­partei der Grünen haben sich zwei Poli­tiker gefunden, die wie gemacht für­ein­ander scheinen. Das hat sich auch heute erneut gezeigt:

Mas­ken­pflicht besteht bis man zwangs­ge­impft ist

Nach einem Treffen der beiden Minis­ter­prä­sident in Ulm ließ Markus Söder wissen, dass er eine gene­relle Impf­pflicht gegen das Coro­na­virus befür­worte: „Für eine Impf­pflicht wäre ich sehr offen.“ Und drohte gleich­zeitig, bis es einen Impf­stoff gebe, werde es keine Ent­war­nungen und auch keine Locke­rungen geben. So bestehe zum Bei­spiel bis dahin die Maskenpflicht.

Mit Kret­schmann ist sich Söder einig darin, dass es keine Locke­rungen des Shut-Down wie in anderen Bun­des­ländern in Bayern und Baden-Würt­temberg geben werde. Sie beide bil­deten eine „Gemein­schaft der Umsich­tigen“, pries Söder die poli­tische Män­ner­be­ziehung aus Tief­schwarz und Grün.

Lau­terbach: Völlig unklar, wann Impf­stoff bereit­steht: 2022?

Es könnte sein, dass sich das schwarz-grüne Män­ner­bündnis zu einer Drei­er­be­ziehung der Umsich­tigen aus­weitet. Denn schon gestern ließ der SPD-Fachmann für Seu­chen­fragen Lau­terbach, wissen: „Bis wir wieder in der voll­kom­menen Nor­ma­lität ange­langt sind, die wir aus dem Jahr 2019 kennen, wird es wohl 2022 sein (…) Selbst wenn wir einen Impf­stoff ent­wi­ckelt haben, ist es unklar, ob wir jeden damit impfen können oder zunächst nur Risi­ko­gruppen, weil er mög­li­cher­weise nicht aus­reicht. Es ist auch unklar, ob der Impf­stoff dann aus­rei­chend wirkt. Mög­li­cher­weise wird das Virus mutieren“.

Beatrix von Storch aus der AfD hat bereits auf die Zwangs­imp­fungs­ideen von Söder reagiert: „Es gibt wenig, das ich SO sehr ablehne, wie eine Impf­pflicht. Die zwangs­weise Injektion von was auch immer gegen den Willen halte ich für uner­träglich. Auf­klären Ja. Impfen gerne. Aber niemals zwangs­weise“. (Quelle)

Wo bleibt das Grund­recht auf kör­per­liche Unversehrtheit?

Kri­tiker der Zwangs­impfung ver­weisen darauf, dass die „kör­per­liche Unver­sehrheit“ in Artikel 2 (Abs. 2) unserer Ver­fassung fest­ge­schrieben ist. Aller­dings können spe­zi­fische Gesetze das Recht auf kör­per­liche Unver­sehrtheit außer Kraft setzen bzw. einschränken.
Das Jura-Forum belehrt uns: „Auch ein even­tuell auf­tre­tender Seu­chenfall kann dazu führen, dass nach § 20 IfSG (Infek­ti­ons­schutz­gesetz) Men­schen zwangs­weise geimpft werden müssen.“

Dass der gegen­wärtige „Seu­chenfall“ dazu genutzt wird, fast alle wesent­lichen Grund­rechte auf­zu­heben, wäre ja nichts Neues. Da kommt es auf eine weitere Dis­pen­sierung eines Men­schen­rechts aus der Sicht der Mehrheit der Bevöl­kerung ver­mutlich auch nicht mehr an.


Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog von David Berger www.philosophia-perennis.com