„Liebe Brüder und Schwestern, leider müssen unsere Gebete in der Moschee aufgrund der Infektionsgefahr durch den Coronavirus ausgesetzt werden. Möge Allah die Situation zum Besseren wenden.“ Mit Hinweisen dieser Art benachrichtigen Moscheen zurzeit ihre Gemeindemitglieder und erklären das geltende Versammlungsverbot zum Gottesdienst.
Auf breiter Front sehen wir, dass die Vorsitzenden der Moscheen ohne Wenn und Aber die gesetzlichen Auflagen befolgen. In Hamburg ist auch die große, arabische Al-Nour Moschee geschlossen und Vorsitzender Daniel Abdin fordert seine Glaubensgeschwister auf, daheim zu beten. Für die Gemeinde ist das nicht nur ein Verlust des gemeinsamen Betens. Üblicherweise bleibt man auch danach zusammen, Trinkt Tee, es wird Islamunterricht angeboten, man unterhält sich, pflegt die Beziehungen untereinander. Man versucht, genau wie die viele christliche Gemeinden, mit Livestream-Übertragungen im Internet oder Videos einen Ersatz für das gemeinschaftliche Beten für die Gemeindemitglieder zu bieten. Die Al-Nour Moschee stellte die Freitagspredigt von Imam Samir El-Rajab in arabischer Sprache online, so dass sie zu Hause im Familienkreis angehört werden kann. Herr Daniel Abdin ist für die Sorgen und Nöte seiner Gemeindemitglieder jederzeit telefonisch zu erreichen.
Auch die relativ neue, riesige Kölner Zentralmoschee erreicht ihre Gemeindemitglieder zurzeit auf digitalem Weg. Etwa 100.000 schauen sich die Videosendungen an. Unumstritten ist diese Vorgehensweise unter den islamischen Theologen nicht. Der digitale Ersatz sei mit der Pflicht zum gemeinschaftlichen Freitagsgebet nicht gleichzusetzen.
Selbst die hochheilige Al-Aqsa-Moschee, der Felsendom und der Tempelberg in Jerusalem sind geschlossen, auch während der Ramadan-Zeit. Die zuständige, islamische Wakf-Behörde hatte dies entschieden, berichtet Vatican News. Die heilige Stätte „Haram al-Scharif“, das „edle Heiligtum“ ist ebenfalls seit dem 23. März geschlossen.
Kurz vor Beginn des Fastenmonats der Muslime hat Pakistan zwar das Versammlungsverbot gelockert, aber einen 20-Punkte-Plan erlassen, um für die notwendige Sicherheit zu sorgen. Viele religiöse Führer in Pakistan hatten nämlich zuvor angekündigt, ein Versammlungsverbot in den Moscheen während des Ramadan nicht akzeptieren zu wollen. Ärzte in Pakistan warnten dagegen vor einer Lockerung der Verbote. Der Zwanzig-Punkte-Plan stellt also eine Art Kompromiss dar. Der Plan beinhaltet, dass aus hygienischen Gründen die Teppiche in den Moscheen entfernt werden müssen. Die Gläubigen müssen einen ausreichenden Abstand zueinander einhalten und ältere Mitbürger über 50 dürfen nicht zum Beten in die Moscheen kommen.
Der Spiegel hat ein Interview mit dem Vorsitzenden des Zentralrates der Muslime, Aiman Mayzek, veröffentlicht. Herr Mayzek zeigt sich kooperativ und vernünftig, was die Regeln zur Eindämmung des Virus betrifft und das Verbot, sich zu versammeln. Viele hatten ja schon befürchtet, dass es Probleme mit den muslimischen Bürgern geben könnte, die das Gesetz Allahs rigoros über das der Menschen stellen würden und sich dem Versammlungsverbot widersetzen. Das ist zwar in einzelnen Fällen durchaus vorgekommen, aber Herr Mayzek kann für sich in Anspruch nehmen, mit seiner besonnenen Haltung in einer Situation wie dieser zu zeigen, dass die muslimischen Bürger in der weitaus überwiegenden Mehrheit sich staatsbürgerlich verhalten.
„Wir werben als Zentralrat der Muslime deshalb auch weiterhin für Zurückhaltung bei möglichen Lockerungen. Als Bürger und als Gläubige allemal haben wir die Verantwortung, dass die Ausbreitung des Virus weiterhin mit aller Kraft eingedämmt wird“, sagte Herr Mayzek dem Spiegelredakteur. Jedoch nicht, ohne die Forderung vorzubringen, dass die Moscheen durch den Lockdown finanziell in starke Bedrängnis geraten seien und dafür eine Entschädigung bekommen müssen. Sie finanzieren sich normalerweise fast ausschließlich durch die Kollekte unter den Gläubigen. Viele der islamischen Gotteshäuser sind fast bankrott. Die Mieten oder Abzahlungsraten für einen Immobilienkredit, die Personalkosten und andere Kosten, die einfach auch ohne Betrieb anfallen, haben die Kassen bis auf den Grund geleert.
Gerade in der Ramadan-Zeit wird besonders viel in den „Klingelbeutel“ der Moscheen gelegt, bis zu 50 Prozent des Jahreseinkommens der Gotteshäuser – was jetzt aufgrund von Covid-19 komplett ausfällt. Man versucht, durch private Spendenaufrufe – auch via Internet — noch genügend Geld zu generieren, um die karge Zeit zu überstehen. Besonders übel: Es mischen sich Betrüger und Scharlatane darunter, die sich als Spendeneinsammler betätigen, aber die Gelder in die eigene Tasche wandern lassen.
Seine Forderung nach staatlicher Entschädigung begründet Herr Mayzek sehr gekonnt:
„Moscheen und deren Verantwortliche haben sich besonders verantwortungsvoll in der Corona-Zeit erwiesen. Sie sind in den Stadtteilen und für unsere Gesellschaft unverzichtbare Institutionen. Deshalb muss auch staatlicherseits eine Kompensation in Form eines Ausgleichs der durch die Schließung verursachten Einnahmeverluste erfolgen. Hier haben bereits einige Länder dankenswerterweise Programme aufgelegt. Andere Länder sollten nachziehen. Geschieht das nicht, werden nicht wenige Moscheen nach der Coronakrise nicht mehr existieren. Und mit ihnen wird die Wohlfahrt, die Seelsorge und die soziale Integration verschwinden, die sie derzeit für unsere Gesellschaft leisten.“
Einerseits ist ja Religion Privatsache und es stünde ja den Gläubigen frei, ihre Spenden, die sie sonst in der Moschee abgeben, einfach per Banküberweisung oder Brief zu tätigen. Warum sollte der Staat dafür aufkommen, dass die Gemeindemitglieder nur, weil sie nicht in der Moschee beim Spenden gesehen werden, es gleich ganz lassen? Andererseits muss man wiederum davon ausgehen, dass viele selber durch den Lockdown scharfe Einkommensverluste hinnehmen müssen und daher gar nicht die Mittel für großzügige Spenden haben. Die christlichen Kirchen in Deutschland besitzen das Privileg, die Beiträge ihrer Schäflein einfach durch den Staat als Steuer eintreiben zu lassen, was eigentlich auch nicht richtig ist.
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