Am 4. Mai hätte im Ländle wieder das Leben beginnen können…

…Kret­schmann ver­schob das am 2. Mai um eine weitere Woche 

Das Infek­ti­ons­schutz­gesetz des Bundes ermög­licht den Ländern fast alles. Das scheint auch bei den Wirten noch nicht ange­kommen zu sein

(von Albrecht Künstle) 

Während dieser Beitrag am Samstag ver­fasst wurde, änderte die Kret­schmann-Regierung die Corona-Ver­ordnung siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ Das nach­folgend aus­ge­führte gilt deshalb mit der Maßgabe, dass die genannten Daten um eine Woche später real werden, wenn nicht …

Die Republik stöhnt unter der Ein­schränkung fast aller Lebens­be­reiche. Niemand wurde dazu gefragt. Niemand? „Mei­nungs­for­scher“ behaupten das trotzdem und ver­künden, dass drei­viertel der Bevöl­kerung die ganze Merkel-Willkür für gut befindet, obwohl seit Wochen die Neu­in­fek­tionen zurück­gehen und nur noch die Hälfte der Gene­senen aus­machen. Ich schreibe die Zahlen des Robert-Koch-Instituts täglich fort. Kennen SIE jemanden, der von einem For­scher befragt wurde oder jemanden, der infi­ziert ist? Inzwi­schen muss man die Rest-Infi­zierten mit der Lupe suchen.

Trotzdem glaubte ich meinen Augen nicht zu trauen, als ich beim unre­gel­mä­ßigen Blick in die Corona-Ver­ord­nungen bemerkte, dass ich in Baden-Würt­temberg ab dem 4. Mai wieder das Kino, Hal­lenbad, Gast­stätten, Boule-Platz usw. besuchen, und in mein Traum­fe­ri­enhaus oder ein Hotel fahren und Busurlaub machen darf. Warum ver­zapfen die Hof­be­richt­erstatter im Fern­sehen immer noch das Gegenteil?

Als ehe­ma­liger beruf­licher „Halb­jurist“ (Rechts­se­kretär, Lan­des­ar­beits­richter) bemühte ich immer wieder den Lehrsatz, „der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechts­findung“. So auch in diesem Fall mit fol­gendem Ergebnis:

Die ent­schei­dende Rechts­grundlage auch für solche Mas­sen­in­fek­tionen, wie das nicht neue Corona-Virus, ist das Infek­ti­ons­schutz­gesetz IfSG des Bundes vom 20. Juni 2000. Daneben gibt es Län­der­ge­setze, wie z.B. in Baden-Würt­temberg die Corona-Ver­ordnung CoronaVO vom 17. März 2020 in der Fassung vom 27. April. Die bekannte Formel, „Bun­des­recht bricht Lan­des­recht“ gilt vor­liegend nicht.

Denn nach § 32 IfSG sind „Die Lan­des­re­gie­rungen … ermächtigt … nach den §§ 28 bis 31 … die Ermäch­tigung durch Rechts­ver­ordnung … Die Grund­rechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grund­gesetz), der Frei­zü­gigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grund­gesetz), der Ver­samm­lungs­freiheit (Artikel 8 Grund­gesetz), … ein­ge­schränkt werden.“ Davon wurde reichlich Gebrauch gemacht. Übrigens geschickt gemacht von den Ber­liner Herr­schaften, das Drecks­ge­schäft der Frei­heits­be­schrän­kungen den Ländern zu überlassen.

In der Lan­des­ver­ordnung sind die Rege­lungs­tat­be­stände des „§ 28 IfSG Schutz­maß­nahmen“ im §§ 3 und 4 CoronaVO des Landes Baden-Würt­temberg geregelt. Und was lesen wir in § 4: „Der Betrieb fol­gender Ein­rich­tungen wird bis zum 3. Mai 2020 für den Publi­kums­verkehr untersagt.“ Im Absatz 1 sind 16 Bereiche auf­ge­listet, dar­unter die ein­gangs genannten. Das bedeutet im Umkehr­schluss, dass das Leben am 4. Mai wieder beginnen kann! Mit Schutz­maß­nahmen selbst­ver­ständlich, und falls Frau Merkel nicht vor dem 04. Mai doch noch merkt, dass sie eigentlich nichts zu bestimmen hat (nichts Rich­tiges sagen tut sie schon lange) und das IfSG kur­zerhand noch ändert. Dazu bräuchte sie jedoch die Zustimmung der Län­der­chefs. Aber selbst ein Söder, der in Bayern noch strin­genter ist mit seinen Maß­nahmen, wird sich die Butter nicht vom Brot nehmen lassen.

Was ich jedoch eher befürchte: Die Lan­des­re­gierung könnte noch in der ersten Mai-Woche nicht glauben wollen, was sie beschlossen hat, und hinter die 3. noch eine Null hängen, also die Schi­ka­nie­rungen bis 30. Mai fort­setzen. Wenn die CoronaVO nicht kurz­fristig geändert wird, wird der Nach­rich­ten­sprecher im SWF einen auf Schab­owski machen, der am Abend des 9. November 1989 auf die Frage nach der Auf­hebung der Rei­se­be­schränkung für DDR-Bürger ver­dutzt von einem Zettel ablas „ab sofort, unver­züglich!?

Freuen wir uns auf die Wie­der­auf­er­stehung der Republik. Nicht nur die Gast­wirte und ihre Gäste könnten diesen Sonn­tag­abend ungläubig in die Fern­seher schauen, wenn uns dort in den Nach­richten die frohe Bot­schaft ver­kündet wird. Aber werden das die Medien über­haupt bringen oder uns die Nach­richt unter­schlagen? Und die Bür­ger­meister, werden sie die Bäder wieder öffnen oder wegen der schlechten Finanzlage hoffen, dass die Bürger nichts von ihrem Glück wissen? Stecken sie alle unter einer Decke, die Ber­liner Möch­tegern-Regenten, die Lan­des­fürsten, bis hin­unter zu den Bür­ger­meistern? Fragen wird man wohl dürfen.