Cor­rectiv: Die gemein­nützige GmbH, die in Gewinn­rück­lagen schwimmt

Derzeit sehen wir uns Correctiv.org, das nach eigener Aussage “erste gemein­nützige Recher­che­zentrum im deutsch­spra­chigen Raum” etwas genauer an. Correctiv.org ist eine gGmbH, eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung, die Gemein­nüt­zigkeit im Namen führt. Gemein­nüt­zigkeit muss den Anfor­de­rungen des §52 der Abga­ben­ordnung gerecht und vom zustän­digen Finanzamt, im Fall von Cor­rectiv ist das Essen, aner­kannt werden.

Gründe dafür, als gemein­nützig zu gelten, nennt § 52 eine ganze Reihe, ins­gesamt derer 25, nur, so richtig können wir keinen finden, der auf Cor­rectiv zutrifft.

  1. die För­derung von Wis­sen­schaft und For­schung – eher nicht;
  2. die För­derung der Religion – sofern Fak­ten­checker einen Kult betreiben, vielleicht;
  3. die För­derung des öffent­lichen Gesund­heits­wesens; nah — das nicht;
  4. die För­derung der Jugend- und Alten­hilfe; Wir kennen die Mit­glieder der Redaktion nicht, aber es trifft wohl weder Jugend noch Alter zu;
  5. die För­derung von Kunst und Kultur – Nein;
  6. die För­derung des Denk­mal­schutzes und der Denk­mal­pflege – Eher das Gegenteil, nicht denkmal sondern den­knicht wird durch die Vorgabe von angeb­licher Wahrheit gepflegt;
  7. die För­derung der Erziehung, Volks- und Berufs­bildung ein­schließlich der Stu­den­ten­hilfe – Sollte das der Schlüssel zum Steu­er­glück sein?;
  8. die För­derung des Natur­schutzes und der Land­schafts­pflege – defi­nitiv nicht;
  9. die För­derung des Wohl­fahrts­wesens – auch nicht;
  10. die För­derung der Hilfe für poli­tisch, ras­sisch oder religiös Ver­folgte, für Flücht­linge – trotz zwei­fellos vor­han­dener Sym­pa­thien in der Redaktion von Cor­rectiv, haben wir unsere Zweifel;
  11. die För­derung der Rettung aus Lebens­gefahr – nein, Schreib­tisch­täter retten niemanden;
  12. die För­derung des Feuer‑, Arbeits‑, Kata­strophen- und Zivil­schutzes sowie der Unfall­ver­hütung – Was meinen Sie? Kata­stro­phen­schutz? Eher nicht – oder?;
  13. die För­derung inter­na­tio­naler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völ­ker­ver­stän­di­gungs­ge­dankens – Span­nende Sache “inter­na­tionale Gesinnung”, ein Ungetüm von Begriff, wie es nur deut­schen Ver­wal­tungs­be­amten ein­fallen kann, aber auch hier: eher nein;
  14. die För­derung des Tier­schutzes – defi­nitiv nicht;
  15. die För­derung der Ent­wick­lungs­zu­sam­men­arbeit – Nein;
  16. die För­derung von Ver­brau­cher­be­ratung und Ver­brau­cher­schutz – hmm, zählt ver­meint­liches Prüfen von Behaup­tungen zum Verbraucherschutz?;
  17. die För­derung der Für­sorge für Straf­ge­fangene und ehe­malige Straf­ge­fangene – wie gesagt, wir wissen nicht, wer die Redaktion von Cor­rectiv bevölkert;
  18. die För­derung der Gleich­be­rech­tigung von Frauen und Männern – die Gemein­nüt­zig­keits­gründe werden immer absurder, aber nein, das ist er auch nicht;
  19. die För­derung des Schutzes von Ehe und Familie – Ha!;
  20. die För­derung der Kri­mi­nal­prä­vention – Lol;
  21. die För­derung des Sports (Schach gilt als Sport) – auch der Zusatz von Schach macht es wahrscheinlich;
  22. die För­derung der Hei­mat­pflege und Hei­mat­kunde – mit Sicherheit nicht, Cor­rective Schuh­plattler? unvorstellbar;
  23. die För­derung der Klein­gärt­nerei – wohl eher der Klein­krä­merei, also auch nicht;
  24. die all­ge­meine För­derung des demo­kra­ti­schen Staats­wesens im Gel­tungs­be­reich dieses Gesetzes – eine Leer­formel, unter der man so ziemlich alles, was behauptet, irgendwas mit Demo­kratie zu machen, fassen kann. Das ist der bislang wahr­schein­lichste Kandidat;
  25. die För­derung des bür­ger­schaft­lichen Enga­ge­ments zugunsten gemein­nüt­ziger, mild­tä­tiger und kirch­licher Zwecke – nein, nein, kirchlich sicher nicht;

Was also ist der Grund dafür, dass Correctiv.org als gemein­nützig gilt? Wer meldet sich frei­willig, um beim Finanzamt Essen nachzufragen?
Was ist der Grund, sich unbe­dingt als gGmbH ins Han­dels­re­gister ein­tragen zu lassen, als gemein­nützige Kapitalgesellschaft?

Nun, es gibt eine Reihe von Gründen:

  • Keine Haftung für Gesell­schafter, nur das Ver­mögen der Gesell­schaft haftet;
  • Die Gemein­nüt­zigkeit, die beim Ein­werben von Spenden sicher hilft, kann als Bauch­laden vor sich her­ge­tragen werden gGmbH;
  • Keine Kör­per­schafts­steuer;
  • Keine Gewer­be­steuer;
  • Kein Soli­da­ri­täts­zu­schlag (trotz Gemein­nüt­zigkeit); Stadt Essen, ihr seid die Leidtragenden;
  • Leis­tungen, die erbracht werden, können mit dem gerin­geren Umsatz­steu­ersatz abge­rechnet werden, wenn das magische Wort “wohl­tätig” dabei fällt;
  • Befreiung von Erb­schafts­steuer möglich, falls ein Ver­stor­bener Cor­rectiv im Tes­tament bedenkt;
  • Für die gGmbH erwor­bener Grund­besitz ist grundsteuerfrei;
  • Spenden können mit Spen­den­ge­neh­migung ver­golten werden, die wie­derum für die Spender steu­erlich absetzbar sind;
  • Ver­bil­ligte Nutzung öffent­licher Res­sourcen, unent­gelt­liche Bereit­stellung von öffent­lichem Per­sonal, Hilfe durch die öffent­liche Ver­waltung usw.
  • Gesell­schafter können sich selbst anstellen und ent­spre­chend entlohnen;

Kein Vorteil kommt ohne Nachteil, die gGmbH hat derer einige, die wich­tigsten davon sind:

  • Worin die Gemein­nüt­zigkeit besteht, das muss klar benannt werden. Worin die Gemein­nüt­zigkeit von Correctiv.org besteht, ist uns nicht ersichtlich. Ihnen?
  • Wird der ursprüng­liche Unter­neh­mens­ge­gen­stand geändert, muss die Steu­er­be­hörde zustimmen;
  • Mit­tel­ver­wendung nur für die in der Satzung der gGmbH genannten Zwecke. Wir haben keine Satzung auf den Seiten von Correctiv.org gefunden, was zumindest seltsam ist.
  • Gewinne dürfen nicht aus­ge­schüttet werden.
  • Die Gehälter der Gesell­schafter dürfen nicht unan­ständig hoch sein. Sind 90.000 Euro im Jahr unan­ständig hoch?

Aus der Tat­sache, dass Gewinne nicht aus­ge­schüttet werden dürfen, erwächst der gemein­nüt­zigen GmbH Correctiv.org, wie wir denken, derzeit ein erheb­liches Problem, denn die gemein­nüt­zigen Recher­chierer schwimmen im Geld: 301.491,60 Euro haben die Cor­rective bislang ange­häuft, als so genannte Gewinn­rücklage. GmbHs sind dazu ver­pflichtet Gewinn­rück­lagen anzu­legen, min­destens 25% des Gewinns eines Jahres, wobei die Über­legung natürlich die ist, dass bei einer gemein­nüt­zigen Gesell­schaft mit beschränkter Haftung nicht Unsummen in der Bilanz auf­laufen, die zum Eigen­ka­pital gezählt werden, so dass das Eigen­ka­pital von Correctiv.org derzeit über die 12.500 gefor­derten Euro weit hein­aus­reicht, mit 313.991,60 Euro zum Ende des Geschäfts­jahres 2018. Weiter reicht die bilan­zierte Zeit von Correctiv.org nicht. Die Gewinn­rück­lagen sind seit 2016 sys­te­ma­tisch gestiegen, wie die Bilanzen zeigen:

  • 2015: 0 Euro;
  • 2016: 115.662,93 Euro;
  • 2017: 217.885,67 Euro;
  • 2018: 301.491,60 Euro;
Bilanz Cor­rectiv 2018

Mit anderen Worten: Correctiv.org schwamm Ende 2018 im Geld und nichts deutet darauf hin, dass die üppigen Ver­mö­gens­ver­hält­nisse, die sich selt­sa­mer­weise bei vielen dieser Non-Profit-Orga­ni­sa­tionen finden, dass sie nämlich im Geld schwimmen, im Jahr 2019 und zu Beginn des Jahres 2020 ein­ge­brochen sind. Dennoch gehen die Cor­rective mit Spen­den­auf­rufen hau­sieren. Ent­weder, sie bekommen den Hals nicht voll, oder sie haben 2019 eine Miss­wirt­schaft betrieben, die sich gewachsen hat und ganz und gar nicht gemein­nützig ist.

Wie dem auch sei, Gemein­nüt­zigkeit lohnt sich, finan­ziell und ander­weitig, sie lohnt sich so sehr, dass manche vor lauter Gemein­nüt­zigkeit gar nicht wissen, wohin mit dem Geld.

 


Quelle: sciencefiles.org