Erfahrung eines Reiserückkehrers

Eigentlich sind Rei­se­rück­kehrer laut einer Ver­ordnung des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­riums dazu ver­pflichtet, sich einem Coro­natest zu unter­ziehen. Doch mög­li­cher­weise wird der Testbrei von den Behörden nicht so heiß gegessen, wie er von Spahn gekocht wurde.

Aus einer Email, die mich heute erreichte:

“Sehr geehrter Herr Tolzin, als lang­jäh­riger Abonnent Ihres Impf­re­ports zunächst herz­lichen Dank für Ihre gute und not­wendige Aufklärungsarbeit! 

Ich bin gerade aus einem Urlaub in Spanien zurück­ge­kehrt und Flug­hafen X gelandet.

Am Freitag, den 14.08.20, wurde ganz Spanien zum Risi­ko­gebiet erklärt. Da es weder im Flugzeug noch in der Ankunfts­halle Infor­ma­tionen zur Coro­na­test­pflicht gab, bin ich nach Hause gefahren und heute arbeiten gegangen.

Da ich beruflich viel mit Com­putern arbeite, habe ich Urlaub ohne PC und Smart­phone gemacht und war eigentlich voll­kommen unin­for­miert. Ich warte nun auf eine Benach­rich­tigung über eine Zwangs­testung auf Corona.

Ich habe nicht vor, meine DNA für einen Test einem pri­vaten Labor zum Screening zur Ver­fügung zu stellen.

Mir ist nicht bekannt, was mich rechtlich dabei noch erwartet.

Mit freund­lichen Grüßen, X.X”