Marcel Luthe ist ein parteiloser Abgeordneter (vormals FDP) im Bundestag. Immer wieder fällt er durch unangenehme Fragen an die Regierung auf, deckt die mehr oder weniger großen Machenschaften unter dem Teppich des konspirativen Schweigens auf und lässt nicht locker. Solche Abgeordneten braucht das Volk. Sein neuester Fund: Ein leitender Mitarbeiter des RKI, der dort auch fachlich mit Laborangelegenheiten und PCR-Tests zu tun hat, ist gleichzeitig Gesellschafter einer Firma, die diese PCR-Tests herstellt. Und nicht nur das. Dieser Mitarbeiter hat auch beruflich mit der Charité zu tun, wo Herr Dr. Drosten wirkt, der seinerseits den Corona-PCR-Test entwickelt hat.
Was für ein wunderschönes Beispiel für Synergien…
Herr Heinz Ellerbrok, so heißt der synergetische Herr beim RKI, ist seit 2019 Fachgebietsleiter für „Public-Health-Laborunterstützung“ im Zentrum für Internationalen Gesundheitsschutz beim RKI. Damit ist er direkt auch mit PCR-Tests befasst. Gleichzeitig ist der Mann aber auch Gesellschafter der Firma „GenExpress Gesellschaft für Proteindesign“, die an der Entwicklung dieser Tests beteiligt ist und überdies eng kooperiert mit der in Berlin ansässigen Firma TIB Molbiol, die nun wiederum zusammen mit dem „Regierungs-Virologen“, Herrn Prof. Dr. Christian Drosten, den ersten PCR-Test entwickelt hat.
Hier kann man auf der Firmenwebseite von GenExpress sehen, dass sie mit dem „Corona-PCR-Test“ im Geschäft sind:
In-Vitro-RNA für Wuhan Coronavirus
Positivkontrollen für die PCR
Ebenso TIB Molbiol:
https://www.tib-molbiol.de/de/company/news.html?id=120&img=61
Nicht nur das, beide Firmen sitzen im selben Gebäude in Berlin und kooperieren nach eigenen Aussagen auf ihren Webseiten eng miteinander.
Auf die Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe nach den Beziehungen zwischen all diesen Beteiligten, antwortete der Berliner Senat erst einmal überhaupt nicht. Auf Nachfrage bestätigte man dann aber doch, dass die Firma GenExpress, in der der leitende RKI-Angestellte Ellerbrok gleichzeitig Gesellschafter ist, in Geschäftsbeziehung zur TIB Molbiol steht und diese wiederum in geschäftlichen Beziehungen zur Berliner Charité und Christian Drosten steht. Hier beide Schreiben zum Nachlesen (via Boris Reitschuster):
Das RKI selbst verwies auf Anfrage, ob es sich hier nicht um einen Interessenskonflikt des Herrn Ellerbrok handle, auf seine Allgemeinen Angaben und das Organigramm, die diesbezüglich überhaupt nichts aussagen.
Etwas genauer wurde dann auf einer Bundespressekonferenz zu „aktuellen Themen“ der RKI-Präsident Dr. Lothar Wieler, als er auf diesen möglichen Interessenskonflikt angesprochen wurde. Er wolle sich zu diesem konkreten Fall nicht äußern, sagte Herr Wieler, dazu fehlten ihm die Informationen. Was verwundert, denn zu diesem Zeitpunkt war die Information schon öffentlich, und es sollte auch Herrn Wieler nicht entgangen sein, dass hier Klärungsbedarf besteht. Auch wenn bei den Bundespressekonferenzen meist Vertreter der Mainstreammedien anwesend sind, die nicht dazu neigen, das Agieren der Regierung und der Bundesbehörden oder irgendwelcher öffentlichen Einrichtungen – insbesondere im Zusammenhang mit der Coronakrise – zu hinterfragen, konnte Herr Wieler sich dennoch nicht ganz sicher sein, dass die Causa Ellerbrok nicht doch zur Sprache kommen könnte. Herr Wieler gab aber doch zu, dass es im „Allgemeinen kritisch“ sei, wenn Mitarbeiter im Zusammenhang mit Corona-PCR-Tests auch geschäftlich involviert seien. „Das geht nicht“, sagte Herr Wieler unmissverständlich, denn es gebe da „ganz klare Compliance-Regeln, die das unmöglich machen, dass so etwas passieren sollte.“ Und er fügte hinzu, dass die Rechtsabteilung des RKI diesen Fall zurzeit prüfe.
Es war der freie Journalist Boris Reitschuster, der in der Pressekonferenz aufstand und seine Fragen zu dieser Sache dem Sprecher des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, Herrn Hanno Kautz, vortrug und ihn bat, die seltsamen Verbindungen zwischen Herrn Ellerbrok, den Firmen GenExpress und TIB Molbiol und der Charité in Bezug auf die „Compliance“ zu bewerten. (Compliance ist die Regelkonformität von Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes.)
Herr Hanno Kautz entgegnete Herrn Boris Reitschuster Folgendes:
„Herr Reitschuster, wie Sie sich denken können, habe ich keine Antwort auf so eine abseitige Meldung!“ – „Warum finden Sie das abseitig, das sind bestätigte Fakten“, fragte ich nach. Kautz sagte daraufhin, er werde die Antwort gegebenenfalls nachliefern.
„Abseitige Meldung“? Das kann man auf dem gegebenen Hintergrund nur als eine instinktlose Unverschämtheit bezeichnen. Interessant ist das, was bei der von mehreren Medien mitgefilmten Bundespressekonferenz dann veröffentlicht wurde. Die „Welt“ hat die Frage des Herrn Reitschuster einfach herausgeschnitten. (Hier direkt der Sprung an die Stellen, an der Herr Reitschuster die Frage stellt. Im oberen Video der „Welt“ wird die Frage Herrn Reitschusters einfach herausgeschnitten, im Phoenix-Video ist dieser Passus samt Antwort komplett enthalten):
Beim Sender Phoenix ist die Anfrage und die Antwort drin geblieben:
Mittlerweile gibt es eine Stellungnahme aus dem RKI. Auf eine Anfrage der „Welt“, die dazu einen ausführlicheren Artikel geschrieben hat, erklärte die Sprecherin des RKI, dass dem Robert Koch Institut diese geschäftlichen Verbindungen schon seit 2008 bekannt seien. Herr Ellerbrok habe das RKI damals darüber informiert, obwohl er dazu nicht einmal verpflichtet gewesen sei.
„Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes sehe vor, dass Beschäftigte solche Nebentätigkeiten rechtzeitig und schriftlich anzeigen müssen, für die sie Geld oder Sachleistungen erhalten. Eine Beteiligung an einem Unternehmen sei jedoch keine ‚Tätigkeit gegen Entgelt‘ und daher auch nicht anzeigepflichtig.“
Weiterhin, so die Stellungnahme der RKI-Sprecherin Susanne Glasmacher, durfte Herr Ellerbrok keine vom Bundesforschungsministerium geförderten Projekte leiten, an denen sowohl das RKI als auch seine Firma beteiligt seien, er dürfe auch nicht an Bestellungen mitwirken, die das RKI bei seiner Firma GenExpress aufgibt. Die Rechtsabteilung des Robert Koch Institutes habe die Prüfung abgeschlossen und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass Herr Ellerbrok sich regelkonform verhalten habe.
Der Arbeitsrechts-Jurist Matthias Jacobs von der Bucerius Law School in Hamburg ist da allerdings anderer Meinung. Ihm zufolge sind auch wirtschaftliche Beteiligungen an Unternehmen anzeigepflichtig. Nun hat Herr Ellerbrok genau das ja auch getan, und wenn das dem Institut von Anfang an bekannt war, hat er nicht gegen die Regeln verstoßen. Dennoch bleibt ein sehr schaler Beigeschmack.
Interessant auch, dass hier wieder das rätselhafte „Roter-Punkt-Phänomen“ auftaucht: Das Titelbild der „Welt“ zeigt RKI-Chef Lothar Wieler mit einem dicken, roten Punkt neben seinem Kopf, ein Signal, dass derjenige „angezählt“ ist. Wölkt überdies noch ein drohender schwarzer Nebel um das Haupt des Gescholtenen, kann man davon ausgehen, dass er bald von der Bühne abtreten muss. Oft unter Schimpf und Schande. Immerhin ist noch keine schwarze Wolke, sondern sogar ein weißes Wölkchen links zu Häupten des RKI-Chefs zu sehen. Es wird also erst einmal bei einen mahnenden „Du-Du!“ bleiben
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