Vera Lengsfeld: Der Aus­nah­me­zu­stand soll zur neuen Nor­ma­lität werden

Am 18.11.2020 hatte die große Mehrheit der Abge­ord­neten des Deut­schen Bun­des­tages ein Gesetz beschlossen, das erst einen Tag vorher zum Lesen zur Ver­fügung stand. Wie viele unserer Volks­ver­treter tat­sächlich zur Kenntnis genommen haben, was im Gesetz stand, bleibt ein Geheimnis. Tat­sache ist, dass in diesem Gesetz min­destens 7x vom Ermäch­tigen die Rede war. Genau das tat der Bun­destag. Er ermäch­tigte die Regierung in einer angeb­lichen „epi­de­mi­schen Lage von natio­naler Trag­weite” ohne weitere Kon­sul­tation des Par­la­ments, Not­stands­ver­ord­nungen zu erlassen.

Was sie seitdem unge­hemmt tat. Zur Ein­dämmung der Pan­demie haben diese Ver­ord­nungen zwar nicht bei­getragen, wohl aber zur Trau­ma­ti­sierung der Bevöl­kerung, besonders der Kinder und Jugend­lichen und zur mas­siven Schä­digung ganzer Wirtschaftszweige.
Wer sich gefragt hat, warum gerade jetzt bei sin­kenden Infek­ti­ons­zahlen die Corona-Pro­pa­ganda täglich ver­schärft wird durch War­nungen vor einer dritten Welle und Mutanten findet jetzt eine Antwort.

Die Regierung plant, diesen Not­stand über dem 31. März hinaus zu ver­längern. Das geht aus einem „Entwurf einer For­mu­lie­rungs­hilfe für die Frak­tionen von CDU/CSU und SPD” vom 1. Februar diesen Jahres hervor.

Darin steht:

„Ange­sichts der nach wie vor dyna­mi­schen Lage im Hin­blick auf die Ver­breitung, vor allem der neuen Muta­tionen des Coro­na­virus SARS-CoV‑2 und der hier­durch ver­ur­sachten Krankheit COVID-19, ist es not­wendig, die Geltung der gegen­wärtig gel­tenden Rege­lungen und Maß­nahmen zum Schutz der öffent­lichen Gesundheit und zur Bewäl­tigung der Aus­wir­kungen auf das Gesund­heits­wesen und die lang­zeit­pfle­ge­ri­schen Ver­sorgung über den 31. März 2021 zu ver­längern und zugleich für künftige pan­de­mische Lagen die geschaf­fenen recht­lichen Grund­lagen zu erhalten.
B. Lösung
Mit dem vor­lie­genden Gesetz­entwurf wird sicher­ge­stellt, dass die zum Schutz der öffent­lichen Gesundheit not­wen­digen Rege­lungen in einer Pan­de­mielage über den 31. März 2021 hinaus gelten: Die der Fest­stellung einer epi­de­mi­schen Lage zu Grunde lie­gende Norm des § 5 IfSG tritt nicht außer Kraft. Der Deutsche Bun­destag hat jedoch bei ent­spre­chender Lage min­destens alle drei Monate über die Fort­dauer der epi­de­mi­schen Lage von natio­naler Trag­weite erneut zu entscheiden.”
Die ganzen Text kann man hier nachlesen.

Wer jetzt nicht ein Stopp­zeichen setzt, wird dem Dau­er­not­stand nie entkommen!


Vera Lengsfeld — Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog der Autorin www.vera-lengsfeld.de