Landtag in Nord­rhein-West­falen beschließt Verbot reli­giöser Symbole

Am Mittwoch, den 4.März 2021 fiel im Landtag Nord­rhein-West­falen ein Urteil, welches in naher Zukunft wohl noch für einigen Gesprächs­stoff sorgen wird. Mit der Mehrheit der regie­renden Fraktion bestehend aus CDU und FDP konnte mit­hilfe einiger Stimmen der Alter­native für Deutschland (AfD) ein Gesetz zur Jus­tiz­neu­tra­lität ver­ab­schiedet werden. Dies bedeutet ein Verbot für “welt­an­schaulich kon­no­tierte Kleidung”, welche vor allem reli­giöse Symbole ein­be­zieht.  

Das beschlossene Gesetz der ansäs­sigen Lan­des­re­gierung betrifft grund­sätzlich alle Berufs­tä­tigen des Jus­tiz­be­reiches in Nord­rhein-West­falen. Während die zuvor erwähnten Par­teien die Umsetzung erwirkten, ent­hielt sich die SDP der Stimme während die Grünen ein klares Veto ein­legten. Das Gesetz soll ins­be­sondere darauf abzielen, eine stetig gewahrte Neu­tra­lität in den betrof­fenen Gerichten sicher­zu­stellen. “Unab­hän­gigkeit, Unpar­tei­lichkeit, Unvor­ein­ge­nom­menheit und Neu­tra­lität der Justiz” — so lauten die Eck­punkte der umge­setzten Geset­zes­no­velle. Dies betrifft vor allem Ange­stellte mus­li­mi­schen Glaubens: Herren müssen ihre Rich­ter­kleidung sorg­fäl­tiger aus­wählen und auch Damen, welche während ihres Berufs­alltags Kopf­tücher tragen, können dies in Zukunft nur in der Freizeit. Neben Richtern und Per­sonen mit Assis­tenz­funk­tionen gilt die Regelung aller­dings auch für ehren­amt­liche Schöffen und Justizbeschäftigte.

Jene neue Bestimmung wird nach Ein­schätzung vieler Medien noch einiges an Dis­kus­sionen und Kon­tro­versen mit sich bringen — aus­ge­wählte Per­sön­lich­keiten sehen damit sogar die Grund­pfeiler der Demo­kratie in Gefahr. Nichts­des­to­trotz ver­teidigt Peter Bie­senbach, Jus­tiz­mi­nister der CDU die Absegnung jenes Geset­zes­ent­wurfs: “In einer zunehmend plu­ra­lis­ti­schen Gesell­schaft müsse auf die Neu­tra­lität der Justiz geachtet werden. Jus­tiz­an­ge­hörige des Landes NRW dürften durch ihr Erschei­nungsbild nicht den geringsten Anschein von Vor­ein­ge­nom­menheit erwecken. Es gehe darum, auf die Wahrung der Neu­tra­lität der dritten Staats­gewalt zu achten”. Während dieser Schil­de­rungen im Landtag betonte Bie­senbach außerdem, dass selbst der geringste Anschein einer Vor­ein­ge­nom­menheit dadurch effektiv ver­hindert werden könnte. Dabei berief er sich ins­be­sondere auf die der­zei­tigen Zustände im Jus­tiz­vollzug. Eine feh­lende Neu­tra­lität in diesem Bereich würde zu einem Wachstum an emo­tio­nalen Ent­schei­dungen in Gerichts­sälen führen.

Aus den Lagern der anderen Par­teien gingen sehr unter­schied­liche Reak­tionen hervor. Die SPD posi­tio­nierte sich grund­legend als Unter­stützer des eigent­lichen Anliegens. Kritik erhielten die Regie­rungs­par­teien hier von juris­ti­scher Seite — Rechts­expertin Sonja Bongers war in etwa fest davon über­zeugt, dass für jenen Schritt kein neuer Geset­zes­be­schluss not­wendig gewesen sei. “Eine Ver­an­kerung im bestehenden Jus­tiz­gesetz hätte genügt” wird die Abge­ordnete zitiert. Deutlich schärfere Kritik gab es von­seiten der grünen Land­tags­fraktion. Abge­ord­neter Stefan Engstfeld führte dazu aus, dass jenes Gesetz weit über das tat­säch­liche Ziel hin­aus­schießen würde. “Das Neu­tra­li­täts­gebot steht auch für die Grünen außer Frage. Das Gesetz dif­fe­ren­ziere aber zu wenig nach den Berufs­gruppen, beur­teile Men­schen nach ihrer Optik und grenze bestimmte Bevöl­ke­rungs­gruppen aus”, heißt aus dem Lager der Partei. Auf­grund­dessen sieht auch Stefan Engstfeld jenes Gesetz ver­fas­sungs­rechtlich als “äußerst frag­würdig” an. Zu jenem Stand­punkt legte Jus­tiz­mi­nister Bie­senbach Wider­spruch ein und verwies auf ein Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vom Februar 2020. Hier hieß es, dass das Kopf­tuch­verbot für Rechts­re­fe­ren­da­rinnen mit dem Grund­gesetz übereinstimmt.