Bisher war und blieb das Internet noch eine Plattform, auf der freie Bürger ihre freie Meinung sagen und schreiben konnten. Der einzige Raum, in dem Informationen, die von den Mainstreammedien unterdrückt oder heruntergespielt werden, sich verbreiten und den Leuten zur Kenntnis gebracht werden können. Eine Änderung des Medienstaatsvertrages gibt den Landesmedienanstalten jetzt die Macht und Möglichkeit, ungeliebte Webseiten ins Aus zu zensieren.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg ist nun zuständig bei „Verstößen gegen die journalistische Sorgfaltspflicht“. Alle Blogs und Plattformen, Youtube-Beiträge etc. unterstehen ab jetzt einer „inhaltlichen Kontrolle und Aufsicht“ der Behörde. Bisher wurden 13 „Hinweisschreiben“ versendet. Darin merkt ein Herr Dr. Marco Holtz an, dass die zentralen „Journalistischen Sorgfaltspflichten“ verletzt worden seien. Den Betreibern wird ein Datum genannt, bis zu dem sie die beanstandeten Beiträge „anzupassen“ haben oder zu begründen, warum sie das nicht tun wollen. Lassen die Betreiber der angemahnten Blogs und Plattformen die Frist verstreichen, wird „zeitnah ein förmliches Verwaltungsverfahren“ eingeleitet.
Dabei sind die jetzt beanstandeten Beiträge nur Beispiele, schreibt Herr Dr. Marco Holtz und er bittet daraufhin, das gesamte Angebot des Mediums zu überprüfen und gegebenenfalls „anzupassen“ – oder das besagte zeitnahe, förmliche Verwaltungsverfahren droht.
Ein solches Hinweisschreiben ist bisher, soviel ist bekannt, an die Webseite „Freie Welt“, Flinkfeed und Deutschlandkurier gegangen und an Ken Jebsen, der ja bereits von Youtube komplett gesperrt wurde. Getreu dem Karnevalsmotto „Am Aschermittwoch ist alles vorbei“ trudelte dort die Post von der Landesmedienanstalt an diesem Tag ein. Die betroffenen Webseiten begleiten die Corona-Politik der Regierung kritisch und werden als „rechts“ eingestuft.
Art. 5 GG: Eine Zensur findet nicht statt
In diesem Artikel unseres Grundgesetzes steht: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Es steht auch ausdrücklich „Meinung“ dort. Es steht NICHT dort: „Nur Journalisten, die sich in jeder ihrer Äußerungen an die journalistische Sorgfaltspflicht halten, dürfen veröffentlichen. Die Aufsicht über die Einhaltung dieser Pflichten für alle Bürger und deren Meinung regeln die staatlichen Medienanstalten.“
Blogs im Internet sind das Mittel der freien Bürger, ihre freie Meinung zu äußern in Wort und Bild. Wie bei allen anderen Grund- und Freiheitsrechten handelt es sich beim Art. 5 des Grundgesetzes auch um das verbriefte Recht des Bürgers, sich genau gegen solche staatlichen Ein- und Übergriffe in seine geschützten Freiheitsbereiche zu wehren.
Corona-Kritik im Fokus der Zensur
Die Medienaufsicht streitet natürlich ab, dass es sich hier um Zensur handelt. Aber man gibt schon zu, dass es – vorerst – primär um Berichte rund um das Thema „Corona“ geht. Ei, ei, in einem Moment, wo die öffentliche Stimmung immer mehr gegen die Impfung kippt, wo die Inzidenzzahlen angezweifelt werden, wo man langsam begreift, dass ein Inzidenzwert von 35 oder zehn bedeutet, dass die Anzahl der positiv Getesteten nur noch im Promillebereich und damit im untersten Bereich der falsch-positiven Fehlerquote liegt (von Prof. Drosten selbst stammt die Zahl von sogar einem Prozent falsch-positiver Fehlerquote!), genau jetzt würgt man die Informationen dazu ab.
Sehr interessant: Der Direktor der Landesanstalt Medien Nordrhein-Westfalen, Dr. Tobias Schmid, gab dem Deutschlandfunk ein Interview zu diesem Thema, in dem er sagte:
„Dabei gucken wir nicht auf die Frage, ob uns der Inhalt gefällt oder nicht gefällt. Das ist ganz ausdrücklich nicht unsere Aufgabe, um nicht zu sagen, der Meinungsfreiheit verpflichtet, sondern wir gucken schwerpunktmäßig, ob es sozusagen handwerkliche Fehler gibt, Quellen nicht klar gekennzeichnet sind, ob Zitate nicht als solche gekennzeichnet sind, ob Recherchepflichten nicht erfüllt worden sind und ob dadurch möglicherweise ein Eindruck erzeugt wird, der in der öffentlichen Wahrnehmung manipulativ sein kann, ob absichtlich oder versehentlich.“
Sehr hübsch formuliert. Das kann man auch so verstehen: Da wir ja nicht die Meinungsfreiheit beschneiden dürfen, werden wir eben mittels Rügen wegen „handwerklicher Fehler“ (bei Nicht-Journalisten, sondern freien Bürgern, die ihre freie Meinung äußern!) die Bürger durch Androhung „förmlicher Verwaltungsverfahren“ einschüchtern und zum Schweigen bringen. Und sieh an, das Interview dazu ist aus der Audiothek der ARD gelöscht worden.
Die Zahl der Experten, Professoren und Wissenschaftler auf dem Gebiet der Virologie, Immunologie, Epidemiologie, Impftoxikologie etc., die Sturm laufen gegen die Corona-Eindämmungs- und Impfpolitik wird immer größer, die Kritik auch aus der Wirtschaft immer schärfer und verzweifelter. Die Nachrichten in Regionalmedien über Impfschäden, Impftote, Massenausbrüche im Altersheim nach Impfungen werden immer häufiger. Diese Informationen sollen zurzeit offenbar an allererster Stelle unterbunden werden. Sogenannte, angebliche Corona-Verharmloser, gern „Covidioten“ oder „Corona-Leugner“ geschmäht, werden bereits vom Verfassungsschutz als angeblich Rechtsradikale überwacht und unter Druck gesetzt, in den Medien niedergemacht, teilweise als „Nazis“ oder „Reichsbürger“ verunglimpft und damit öffentlich an den Pranger gestellt, um jeden, der eigentlich derselben Meinung ist, abzuschrecken, einzuschüchtern und verstummen zu lassen.
Toleranz und Vielfalt ist nur noch auf den Gebieten erlaubt, ja befohlen, wo die Politik es für ihre Pläne für förderlich hält.
Zensur soll auch auf andere Themen ausgeweitet werden
In dem besagten, nun nicht mehr erreichbaren ARD-Interview, erklärte der Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, Thomas Fuchs, dass in Zukunft auch „andere politische Themen“ ins Fadenkreuz der Zensoren der freien Bürgermeinung gerückt werden sollen:
„Und deswegen ist es, glaube ich, zurzeit einfach die Tatsache, dass die meisten problematischen Inhalte aus diesem Spektrum kommen. Das kann aber auch sich mal wieder ändern, wenn andere politische Themen Oberhand gewinnen.“
Durch die Feststellung, dass es vor allem politische Themen treffe, räumt Fuchs in seinem vermeintlichen Schritt nach vorne bereits ein, dass etwaige Zensurvorwürfe doch zutreffend sein müssten.
Sogar im offiziellen WDR-Blog, wo man diese Zensuriererei vorsichtig rechtfertigt, wird es den Verfassern doch etwas mulmig und so schlägt man doch am Ende nachdenkliche Töne an: „Gut gemeint, aber wenig Transparenz: Vieles bleibt aber intransparent. Wer ist sonst noch betroffen? Wie schwer sind die Vorwürfe? Könnte es in manchen Fällen doch darum gehen, eine im besten Sinne ‚kritische Stimme‘ zum Schweigen zu bringen?“
Wahrscheinlich wird uns Bürgern, Lesern und Bloggern nichts anderes übrigbleiben, als gegen diese himmelschreienden Zensurpläne vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
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