FĂĽr die Zukunft in Bezug auf das FernÂsehen wurden nun vom DeutÂschen WerÂberat neue VerÂhalÂtensÂregeln in Bezug auf WerÂbeÂregeln festÂgelegt. FĂĽr die gesamte TV-LandÂschaft und damit verÂbundene WerÂbeÂmaĂźÂnahmen gelten ab nun verÂschärfte Regeln — Ziel ist es dabei vor allem, die besonders junge BevölÂkerung der AltersÂgruppe bis zu 14 Jahren einen besÂseren Schutz zu bieten.
Vor kurzem stellte ZenÂtralÂverband der deutÂschen WerÂbeÂwirtÂschaft eine eine ĂĽberÂarÂbeitete Fassung von RichtÂlinien vor, die in der komÂmenden Zukunft einÂzuÂhalten ist. Dabei geht es um die komÂmerÂzielle KomÂmuÂniÂkation in Bezug auf LebensÂmittel. Die SelbstÂverÂpflichtung der Branche zu diesen MaĂźÂnahmen zielt darauf ab, Kindern bis 14 Jahren mehr Schutz zu gewährÂleisten und in weiÂterer Folge auch den KaufÂentÂscheiÂdungsÂprozess ihrer Eltern rĂĽckÂsichtsÂvoller zu gestalten. AbgeÂsehen vom priÂmären Medium des FernÂsehens erstrecken sich jene AnpasÂsungen aber auch auf Medien wie Radio, PlaÂkatÂwände und auch soziale Medien im Internet.
Durch die VerÂänÂderung der VerÂhalÂtensÂregeln setzt der ZenÂtralÂverband der deutÂschen WerÂbeÂwirtÂschaft einen bereits im Jahr 2009 gestarÂteten Weg fort, der die AufÂforÂderung zu einer ĂĽberÂmäÂĂźigen bzw. einÂseiÂtigen Ernährung unterÂlassen bzw. zumindest weitÂgehend einÂschränken soll. Durch diese SelbstÂverÂpflichtung, welche neben HerÂstellern und Händlern auch AgenÂturen und Medien einÂschlieĂźt, wird bislang deutlich ĂĽber die gesetzÂlichen VorÂgaben fĂĽr LebensÂmitÂtelÂwerbung hinausgegangen.
Mit den neu aufÂgeÂstellten Regeln werden gleich mehrere, mögÂliche SzeÂnarien deutlich mehr einÂgeÂschränkt. Direkte AufÂforÂdeÂrungen zum Kauf, Konsum bzw. auch AufÂforÂdeÂrungen, Eltern zum Kauf eines beworÂbenen ProÂdukts zu bewegen, mĂĽssen auf Basis der bisher bestehenden VerÂhalÂtensÂregeln gegenĂĽber Kindern unterÂlassen bleiben. Neu einÂgeÂschlossen unter diesen VorÂzeichen ist aber nun auch Werbung, welche den EinÂdruck erwecken soll, dass der Verzehr eines bestimmten LebensÂmittels fĂĽr die ausÂgeÂwogene Ernährung eines Kindes unerÂsättlich wäre. Auch Inhalte und DarÂstelÂlungen, die dem Erlernen einer gesunden oder aktiven LebensÂeinÂstellung bzw. einer ausÂgeÂwoÂgenen Ernährung entÂgeÂgenÂwirken, dĂĽrfen nicht durch WerÂbÂeÂinhalte verÂmittelt werden.
Eine weitere Ă„nderung stellt die Erhöhung der AltersÂgrenze dar. Statt bisher zwölf Jahren sind die VerÂhalÂtensÂregeln nun auf alle Kinder bis 14 Jahre ausÂgeÂrichtet. Damit werden MinÂderÂjährige bis zu diesem Alter unabÂhängig vom einÂgeÂsetzten Medium oder Umfeld erfasst. Diese Anpassung gilt fĂĽr sämtÂliche Verbote, die bislang nur fĂĽr Kinder bis zum 12. Lebensjahr gegolten hat. Auch in anderer HinÂsicht werden die mögÂlichen RahÂmenÂbeÂdinÂgungen fĂĽr LebensÂmitÂtelÂwerÂbungen enger ausÂgelegt. KĂĽnftig ist es verÂboten, positive EigenÂschaften von LebensÂmitteln, welche im Rahmen einer ausÂgeÂwoÂgenen Ernährung nicht im ĂśbermaĂź konÂsuÂmiert werden sollen, gegenĂĽber den Unter-14-JähÂrigen Kindern herÂvorÂzuÂheben. Konkret geht es beiÂspielsÂweise um Angaben in Bezug auf VitÂamine, zu denen bereits besondere AufÂlagen herrÂschen. “Angaben zu VitÂaminen dĂĽrfen grundÂsätzlich nur dann erfolgen, wenn sie in signifÂkanten Mengen vorÂhanden sind”, erklärt RedakÂteurin Silke BaumÂgartner, die sich fĂĽr das Magazin “SterÂnefood” mit dem Thema LebensÂmittel ausÂeinÂanÂderÂsetzt. “Dies entÂspricht einem MinÂdestwert von 15 Prozent der TagesÂdosis in 100 Gramm oder genau demÂselben Wert in 100 MilÂliÂliter eines flĂĽsÂsigen LebensÂmittels”. Durch die neuen RegeÂlungen dĂĽrften jene Aspekte jedoch gar nicht mehr erwähnt werden, sollte das entÂspreÂchende Produkt der ausÂgeÂwoÂgenen ErnähÂrungsÂweise widerÂsprechen. Diese RichtÂlinie findet ebenso in Bezug auf MineÂralÂstoffe Anwendung.