Die Verweigerung des Zutritts in ein Ladengeschäft trotz vorliegender ärztlicher Maskenbefreiung kann in Einzelfällen aus Sicht des Heidelberger Rechtsanwalts Dr. Uwe Lipinski aus einer ganzen Reihe von Gründen rechtswidrig sein.
(von Hans U. P. Tolzin)
Dies legt Dr. Lipinski in einem neuen Gutachten dar, dass er nun im Auftrag des AGBUG-Klagefonds erstellt hat.
Bitte beachten Sie, dass kein Einzelfall wie der andere ist und dass weder Dr. Lipinski noch ich eine Haftung für den Inhalt des Gutachtens übernehmen können.
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Quelle: impfkritik.de
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