Steve Bannon, Bild: Wikimedia Commons, Gage Skidmore, CC BY-SA 2.0

Trumps Stratege Steve Bannon soll vor Gericht kommen

Der berühmte „Sturm auf das Kapitol“ am 06. Januar in Washington D.C., USA, hat einen Rat­ten­schwanz an Nach­spielen und juris­ti­schen Plän­keleien. Jetzt will ein Unter­su­chungs­aus­schuss die Vor­fälle des 6. Januar auf­klären. Ex-US-Prä­sident Donald Trump klagt bereits gegen die Her­ausgabe von Doku­menten zu dem Vorfall. Steve Bannon, Trumps ehe­ma­liger Berater, soll eben­falls in den Vorfall ver­wi­ckelt sein. Er weigert sich aller­dings standhaft – und soll des­wegen vor Gericht stehen.

Die ganze Geschichte des Sturms auf das Kapitol ist mehr als undurch­sichtig. Einer­seits gibt es Film­auf­nahmen von Betei­ligten, die fröhlich durch die Räume tanzten, sich gegen­seitig filmten und jubelten, angeblich aber als Antifa-Mit­glieder iden­ti­fizert worden sein sollen. Unver­gessen der seltsame Typ mit dem bepelzten Hörn­erhelm und der nackten Brust mit pelz­ge­füt­terter Weste und der auf­ge­malten US-Flagge auf dem Gesicht. Das Ganze war eine mehr als seltsame Veranstaltung.

Fünf Men­schen kamen bei dem Spek­takel ums Leben, dar­unter ein Polizist. Steve Bannon soll

schon im Vorfeld Kenntnis von den Plänen des Kapi­tol­sturmes gehabt haben. Er hatte am Tag davor in seinem Podcast ange­deutet: „Morgen bricht die Hölle los“.

Dass es bei der Auf­ar­beitung dieser denk­wür­digen und höchst zwei­fel­haften Ver­an­staltung schwierig werden würde, die Gescheh­nisse, Ver­ant­wort­lichen, deren Motive und Ver­bin­dungen auf­zu­dröseln, war von vor­ne­herein klar. Dass unter einer Biden-Regierung das Ziel „blame it on Trump“ (schiebt es Trump in die Schuhe) heißen würde, ebenfalls.

Der Aus­schuss ver­langte in der letzte Woche ulti­mativ von Mr. Bannon, die Unter­lagen zu dem Kapi­tol­sturm vor­zu­legen und/oder dazu aus­zu­sagen. Er sollte zu einem Gespräch befragt werden, das er mit Trump kurz vor der Erstürmung des Kapitols geführt hatte. Mr. Bannons Anwalt beschied den Aus­schuss trocken, Steve Bannon werde nichts der­gleichen tun, sondern die Rat­schläge des Juris­ten­teams des ehe­ma­ligen Prä­si­denten (Trump) beher­zigen und weder Doku­mente vor­legen, noch aussagen.

Daher stimmte der zuständige Unter­su­chungs-Son­der­aus­schuss des Reprä­sen­tan­ten­hauses ein­stimmig (also auch mit den repu­bli­ka­ni­schen Stimmen) dafür, Steve Bannon, den ehe­ma­ligen Berater und Stra­tegen des Ex-Prä­si­denten Donald Trump vor Gericht zu bringen, weil er sich weigert, vor dem Unter­su­chungs­aus­schuss zu erscheinen und die ihm zur Ver­fügung ste­henden Unter­lagen zur Ein­sicht frei­zu­geben. Dies sei eine strafbare Miss­achtung des Kon­gresses. Nun greift der Aus­schuss zu Zwangsmitteln.

„Herr Bannon wird sich unserer Unter­su­chung fügen, oder er wird die Kon­se­quenzen tragen“, sagte der Aus­schuss­vor­sit­zende Bennie Thompson gegenüber der Presse und gab gleich­zeitig eine Warnung an weitere Zeugen heraus. Vor­la­dungen des Aus­schusses zu igno­rieren sei keine gute Sache: „Wenn Sie daran denken sollten, den­selben Weg ein­zu­schlagen, den Herr Bannon gewählt hat, dann wissen Sie, dass Sie damit (mit Straf­ver­folgung) rechnen müssen.“

Es sollen nämlich auch frühere Mit­ar­beiter von Steve Bannon und Ex-Prä­sident Trump im Aus­schuss befragt werden, unter anderem auch Trumps frü­herer Stabschef Mark Meadows. Trump ver­langt von diesen, die Aussage zu verweigern.

CBSnews berichtete jeden­falls am 20. Oktober:

„Wir glauben, dass Herr Bannon über wichtige Infor­ma­tionen für unsere Unter­su­chung verfügt, und wir werden die uns zur Ver­fügung ste­henden Mittel und Wege nutzen, um diese Infor­ma­tionen auch zu erhalten”, sagte der Vor­sit­zende Bennie Thompson vor der Abstimmung. “Ich gehe davon aus, dass das Reprä­sen­tan­tenhaus diese Über­stellung an das Jus­tiz­mi­nis­terium zeitnah annehmen wird und dass der US-Staats­anwalt seine Pflicht erfüllen und Herrn Bannon wegen kri­mi­neller Miss­achtung des Kon­gresses straf­rechtlich ver­folgen wird.“

Die repu­bli­ka­nische Vize­vor­sit­zende, die Trump-Kri­ti­kerin Liz Cheney äußerte sogar offen, dass sie der Meinung sei, Ex-US-Prä­sident Trump sei per­sönlich an der Planung und Durch­führung des 6. Januar beteiligt gewesen. Und außerdem wüssten doch tief im Herzen alle, dass das, was da am 6. Januar geschehen ist, „zutiefst falsch war. Sie wissen, dass es keine Beweise für weit ver­brei­teten Wahl­betrug gibt, die aus­reichen, um die Wahl zu kippen; Sie wissen, dass die Wahl­geräte des Dominion nicht von einer aus­län­di­schen Macht kor­rum­piert wurden. Sie wissen, dass diese Behaup­tungen falsch sind.“

Nun, das lässt Rück­schlüsse darauf zu, mit welcher Objek­ti­vität und Offenheit dieser Aus­schuss an die Arbeit geht. Ande­rer­seits scheint die strikte Wei­gerung Trumps und Bannons nun auch wieder den Ver­dacht zu stärken, dass es viel­leicht doch eine gewisse Betei­ligung gegeben hat. Sicher, es kann auch um ganz andere Dinge dabei gehen, die nur zufällig und im Zusam­menhang mit dem Sturm auf‘s Kapitol ans Tages­licht kämen – und die der Aus­schuss nicht wissen soll.

Die Ent­scheidung des Aus­schusses wird von nun an das von den Demo­kraten majo­ri­sierte Reprä­sen­tan­tenhaus. Dessen demo­kra­ti­scher Vor­sit­zender Steny Hoyer lässt das Plenum darüber abstimmen. Es gilt als fast sicher, dass dieses den Fall an das Jus­tiz­mi­nis­terium über­stellt. Letzt­endlich ent­scheidet dann das Jus­tiz­mi­nis­terium, ob es Anklage erhebt oder nicht. Es sieht nicht gut aus für Mr. Steve Bannon. Dem ehe­ma­ligen Berater und Stra­tegen Trumps drohen theo­re­tisch bis zu zwölf Monate Haft, wahr­schein­licher wäre aber eine Geldstrafe.

Der ehe­malige US-Prä­sident Trump beruft sich bei seiner Wei­gerung zu Her­ausgabe von Unter­lagen auf ein soge­nanntes „Exe­ku­tiv­pri­vileg“. Das erlaubt einem Prä­si­denten, bestimmte Doku­mente aus wich­tigen Geheim­hal­tungs­gründen nicht her­aus­zu­geben. Diese Position ist nicht aus­sichtslos, aber unklar. Die Demo­kraten argu­men­tieren, dieses Vor­recht bestehe nur für amtie­rende, nicht aber für frühere Prä­si­denten. Rechts­experten dis­ku­tieren nun, ob dieses Exe­ku­tiv­pri­vileg auch für ehe­malige Prä­si­denten Gül­tigkeit hat. Man ten­diert eher zu der Annahme, dass nicht.