Brütet die Ampel-Koalition schon eine „Corona-Soli“-Steuer aus?

Noch ist es nicht das Thema, wie all die finan­zi­ellen und wirt­schaft­lichen Schäden, die die Corona-Politik der Bun­des­re­gierung ver­ur­sacht hat, bezahlt werden sollen. Aber es besteht kein Zweifel daran, dass der Zahltag kommen wird. Dabei trapste die viel­be­sungene Nach­tigall schon lange, bzw. sie tram­pelte bereits. Wenn sich der Staub auf den Schlacht­feldern um neue Lock­downs nur für Unge­impfte und eine mög­liche all­ge­meine Impf­pflicht halbwegs gelegt haben wird, steht das nächste Fol­ter­thema schon hinter den Kulissen bereit und scharrt mit den Füßen: Die Corona-Soli-Ver­mö­gens­abgabe. Wen trifft das und was wird das bedeuten?

Dass die weltweit desolate Finanzlage mit der hoff­nungs­losen Über­schuldung sehr vieler Länder schon lange vor „Corona“ kaum mehr zu beherr­schen war, wissen die­je­nigen, die sich damit beschäftigt haben. Die große Masse weiß es nicht. Die Zen­tral­banken feu­erten ab 2008 bil­liges Geld aus allen Rohren, man rettete wech­sel­seitig Staaten und Banken. Öko­nomen warnten, aber es wurde einfach weitergemacht.

Dann kam Corona und damit eine wun­derbare Situation, die es ermög­lichte, den gesamten Flur­schaden dem Virus zuzu­weisen. Schon im April 2020 sollte der Wis­sen­schaft­liche Rat des Bun­des­tages ein Gut­achten erstellen, ob es gesetzlich möglich sei, per Ver­mö­gens­abgabe den Bürgern die gesamten Lasten der ver­fehlten Politik der letzten (min­destens) zwölf Jahre auf­zu­halsen. Das Gut­achten der Wis­sen­schaft­lichen Dienste kam damals, am 09. April 2020 zu einer „Ja, aber“ Schluss­fol­gerung, die im Prinzip auf die Erfor­dernis einer schick­sals­haften Ein­ma­ligkeit und Aus­nah­me­si­tuation hinausläuft:

Ent­schei­dendes Abgren­zungs­kri­terium ist, dass sie ein­malig in dem Sinne sein muss, dass sie nur anlass­be­zogen und nicht dau­erhaft wie die Ver­mö­gen­steuer erhoben werden darf. Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 GG unter­scheidet zudem zwi­schen „ein­ma­ligen Ver­mö­gens­ab­gaben“ und „zur Durch­führung des Las­ten­aus­gleichs erho­benen Aus­gleichs­ab­gaben“. Während die Aus­gleichs­ab­gaben die Kriegs­lasten kom­pen­sieren sollen, sind die ein­ma­ligen Ver­mö­gens­ab­gaben hin­gegen wohl nicht auf diesen Finan­zie­rungs­zweck beschränkt. (…)  Einigkeit besteht ferner dahin­gehend, dass die Ver­mö­gens­abgabe einen beson­deren, außer­or­dent­lichen Finanz­bedarf des Staates vor­aus­setzt. Wann vom Vor­liegen dieser Vor­aus­setzung aus­ge­gangen werden kann, wird hin­gegen nicht ein­heitlich bewertet.  (Seite 4).

Im Übrigen erfordere die Ver­mö­gens­abgabe dann auch eine Zweck­ge­bun­denheit. Folge man einer solchen, gut­ach­terlich her­aus­ge­ar­bei­teten strengen Vorgabe, so sei fraglich, ob das Ein­führen einer Ver­mö­gens­abgabe zur Begegnung der Corona-Krise die Vor­aus­set­zungen einer Ver­mö­gens­abgabe, namentlich eine staat­liche Aus­nah­melage und die Zweck­bindung, erfüllt. Und weiter:

Die Ver­mö­gens­abgabe muss laut Ver­fassung eine ein­malige Abgabe bleiben. Aller­dings ist es zulässig, diese ein­malige Abgabe über mehrere Jahre zu ver­teilen, wie es etwa bei den Las­ten­aus­gleichs­ab­gaben im Rahmen des Las­ten­aus­gleichs­ge­setzes (LAG) von 1952 prak­ti­ziert wurde. Unzu­lässig wäre hin­gegen der Versuch, durch wie­der­holte Erhebung einer Ver­mö­gens­abgabe kon­ti­nu­ier­lichen Zugriff auf Ver­mögen zu nehmen, da dies dem ver­fas­sungs­recht­lichen Pos­tulat der Ein­ma­ligkeit zuwi­der­laufen würde und zudem als falsch eti­ket­tierte Ver­mö­gen­steuer die Zustimmung des Bun­des­rates nach Art. 105 Abs. 3 GG umgehen würde. Bedenken im Hin­blick auf die Ein­führung einer Ver­mö­gens­abgabe zur Bekämpfung der finan­zi­ellen Belas­tungen durch die Corona-Krise ergeben sich – sofern man an die von Schemmel und Kirchhof ent­wi­ckelten Anfor­de­rungen anknüpft – vor allem daraus, dass eine exis­tenz­be­dro­hende finan­zielle Notlage des Staates vor­aus­ge­setzt wird, in der weder eine Stei­gerung der Ein­nahmen aus den übrigen Steuern noch eine Aus­weitung der Kre­dit­auf­nahme oder eine ent­spre­chende Aus­ga­ben­kürzung möglich ist. (Seite 5 und 6).

Das alles erscheint Berlin wahr­scheinlich kom­pli­ziert und angreifbar. Und so scheint der Griff in die Tasche derer, die noch etwas haben, eher auf das alt­be­währte Muster des „Soli“ für die „neuen“ alten Bun­des­länder nach der Wie­der­ver­ei­nigung leichter zu bewerk­stel­ligen zu sein.

Da kommt was auf uns zu. Von der CO2-Steuer, den gestie­genen Lebens­hal­tungs­kosten durch die Inflation (die wahr­scheinlich eher bei 10 Prozent, als bei 5Prozent liegt), den Ein­kom­mens­ver­lusten durch Job­verlust, Fir­men­pleiten, Geschäfts­auf­gaben und Kün­digung wegen Nicht­impfung abge­sehen, nagen auch noch Soli-Steuern an dem immer schmäler wer­denden Ver­dienst. Dem­entspre­chend schrumpfen die Kauf­kraft und Konsum, was die Wirt­schaft weiter dämpft.

Und der größte Trommler für den Corona-Soli, der von denen bezahlt werden soll, für die er als Wohltat gedacht ist — das ist der neue Kanzler Olaf Scholz. Er hat schon länger diese Steuer pro­pa­giert. Da war er noch Finanz­mi­nister. Im Mai 2021 sagte er:

Ab 2026 muss der Staat von den in der Corona-Pan­demie auf­ge­nom­menen Kre­diten rund 18 Mil­li­arden Euro zurück­zahlen. Das können nicht die­je­nigen zahlen, die wenig Geld ver­dienen. Das müssten die­je­nigen bei­tragen, die bei­spiels­weise heute noch den Soli zahlen. Nur so kann der Abbau des Schul­den­bergs gelingen.“ 

Da weiß man schon, was da kommen wird. Zu den unge­impften Unter­men­schen kommen dann noch die „bösen Reichen“, die „büßen“ sollen. Wer heut­zutage schon unter „reich“ zählt, lässt einen staunen. Dass der größte Teil der Mil­li­ar­den­schulden gar nicht durch Corona ver­ur­sacht wurde, sondern durch Geld­ver­schwen­derei in der Politik lange vor „Corona“, wird milde unter den Tisch gekehrt. Im Schatten des Virus segelt‘s sich leichter auf die reichen Gestade zu. Da fragt schon keiner nach. Corona ist dies­be­züglich nur der Zug, auf den man auf­springen wird.

Wie konkret schon über den Corona-Soli nach­ge­dacht wird, offenbart ein Infor­ma­ti­ons­beitrag auf der Seite Sparkasse.de. Zum bes­seren Ver­ständnis listet die Spar­kasse einmal ein paar Zahlen auf:

180 Mil­li­arden Euro beträgt die Neu­ver­schuldung im Haushalt 2021.

  • 2020 waren es bereits 130,5 Mil­li­arden Euro.
  • Für 2021 sind rund 39,5 Mil­li­arden Euro allein für Corona-Unter­neh­mens­hilfen geplant.
  • Rund 15 Mil­li­arden Euro betragen nach Schät­zungen des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­riums die Kosten für die Novemberhilfen.
  • Mit rund 4,5 Mil­li­arden Euro pro Woche schlugen die Hilfen im Dezember zu Buche.
  • Dennoch bleibt die Neu­ver­schuldung deutlich unter dem Kre­dit­rahmen von bis zu 218 Mil­li­arden Euro, den der Bun­destag 2020 bewilligte.
  • Zum Ver­gleich: Der bis­herige Rekordwert lag bei 44 Mil­li­arden Euro im Jahr 2010.

Gehen wir einfach mal rea­lis­tisch davon aus, dass der Corona-Soli kommen wird. Denn wenn aus dem Bürger Geld her­aus­ge­quetscht werden kann, dann wird das auch gemacht. Hier haben sich schon Juristen mit der Frage aus­ein­an­der­ge­setzt: Wen würde es denn treffen und in welchem Umfang?

Dazu schreibt die Seite Anwalt.de:

Der Corona-Soli könnte sich so gestalten wie der jetzige Soli­da­ri­täts­zu­schlag, der (…) nur noch von den oberen zehn Prozent der Ein­kom­mens­py­ramide zu ent­richten ist und etwas mehr als neun Mil­li­arden Euro im Jahr ein­bringen wird. Aus­ge­richtet nur auf diese oberen 10 Prozent der Zahler würde zusätzlich zum bestehenden Soli noch einen etwas höheren Corona-Soli von 7,5 Prozent Auf­schlag auf die Ein­kom­men­steuer zahlen, was rund 12,5 Mil­li­arden Euro Mehr­ein­nahmen brächte. z. Der große Teil der Ein­kom­mens­emp­fänger würde unterhalb der Frei­grenze bleiben.“

Diese 7,5 Prozent Steu­er­erhöhung auf die Ein­kommen der hohen Ein­kom­mens­klassen und  dem Soli oben­drauf ergäbe sich damit eine fak­tische Steu­er­erhöhung von 13 Prozent. Das ist kein Klacks. Die meisten wird der Corona-Soli aller­dings nicht betreffen. Er soll (vorerst)  nur die oberen 10 Prozent der Steu­er­zahler treffen.

Damit auch wirklich niemand noch etwas ver­stecken kann, baut die EU ein Register auf, in dem alle Ver­mö­gens­werte der EU-Bürger gespei­chert werden. Die Schlinge wird minutiös vorbereitet.

Aber auch die Ver­mö­gens­abgabe als ein­malig ver­hängte Beschlag­nahme eines Teils des Ver­mögens (auch wenn die Zahlung auf mehrere Jahre ver­teilt wird) ist bei weitem noch nicht vom Tisch. Da schwimmen noch zu viele fette Fische im Wasser, als dass der Staat sie davon­schwimmen ließe. Der deutsche Anwalts­verein sieht es auf jeden Fall so und schreibt:

Zum einen geht es um die Ver­mö­gens­abgabe im Rahmen eines gesetz­lichen Las­ten­aus­gleichs, außerdem wird in den aktu­ellen Fall-Kon­stel­la­tionen des Wirt­schafts­mi­nis­te­riums auch ein mög­liche Soli­dar­beitrag auf die Ein­kom­men­steuer dis­ku­tiert. Reiche sollen für die Corona-Schäden auf­kommen. Juris­tisch hat Deutschland Erfahrung damit: Ein Las­ten­ver­tei­lungs­gesetz gab in der Nach­kriegszeit die Mög­lich­keiten vor, besonders ver­mö­gende Bun­des­bürger an der Finan­zierung der Nach­kriegs­ak­ti­vi­täten ver­pflichtend zu beteiligen.

Da mag mancher auf­atmen und sagen: „Nun ja, das trifft mich ja gott­seidank nicht und die reichen Pfef­fer­säcke sollen ruhig auch mal zur Kasse gebeten werden!“

Das ist nicht ganz falsch. Nur werden dar­unter auch Mit­tel­ständler sein, die eine Firma führen mit sound­so­vielen Ange­stellten. Wenn diese Abgaben wirksam durch­ge­zogen werden, ist das wahr­scheinlich bei vielen Betrieben der Strohhalm (eigentlich eher der Sack Steine), der dem Kamel den Rücken bricht. Gerade die Mit­tel­ständler sind das Rückgrat der deut­schen Wirt­schaft, die ganz Europa am Laufen hält.

Dieses Rückgrat hat in den letzten Jahren schwer gelitten. Jede weitere Belastung kann leicht zu Insol­venzen oder Geschäfts­auf­gaben – und damit zum Bruch — führen. Was wie­derum noch mehr Opfer einer Post-Corona-Fis­kal­po­litik erzeugen würde: In Deutschland würden darüber zig­tau­sende Arbeiter und Ange­stellten ihre Arbeit und Existenz ver­lieren und in den daran ange­schlos­senen Betrieben auch. Was wie­derum den Bedarf an „Soli-Geld“ erhöhen muss. SO etwas kann sich leicht zu einer sich beschleu­ni­genden Plei­te­welle auf­schaukeln und Massen arbeits­loser, hung­riger, wütender und hung­riger Men­schen führen.