Diese BRD ist ein Verwaltungskonstrukt und nicht Deutschland, somit ein nicht völkerrechtlich legitimierter Staat. Einen Friedensvertrag oder eine gesamtdeutsche Verfassung fehlen immer noch (fehlende Souveränität).
Dass Deutschland seit 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän war, sagte sogar Finanzminister Schäuble am 18.11.2011 auf der Europäischen Banken-Konferenz (EBC).
Warum wird GG Art. 146 (Verfassung) nicht umgesetzt? Warum wurde 1990 der Geltungsbereich aus dem alten GG Art. 23 „überblendet“ und in die Präambel verlegt? Ist eine Präambel das Gesetz selbst?
Warum heißt es „Grundgesetz für …“ und nicht „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“? Wenn das Grundgesetz doch unsere Verfassung darstellt, warum sagte dann Carlo Schmidt in seiner Rede selbst, dass die Macher des Grundgesetzes nicht die Aufgabe hätten, eine Verfassung zu errichten? – Siehe auch Artikel 133 GG.
Das Grundgesetz wurde von den Alliierten für die BRD erlassen, überlagert die Weimarer Verfassung, und wurde von einem eingesetzten Parlament ohne Volkszustimmung bestätigt. Zudem änderten die Parteien das Grundgesetz schon über 180 Mal nach ihren Bedürfnissen, ohne hierzu das Volk zu befragen oder auf den Volkswillen Rücksicht zu nehmen.
Weder die damalige unter westlicher, alliierter Treuhandverwaltung stehende alte BRD noch die Ex DDR waren souveräne Staaten. Bis zurück auf 1956 gab und gibt es kein geltendes Wahlgesetz und keine legitimierten Parteien.
Der 2 + 4 ist ein unter den Siegermächten selbst geschlossener Vertrag und somit nichtig!
Auch ist erstens der Zwei-plus-Vier-Vertrag aus juristischer Sicht kein Friedensvertrag. Bislang haben weder Russland noch die Westmächte einen Friedensvertrag mit Deutschland.
Zweitens wurden nach dem Bonner Vertrag von 1952 vier Einschränkungen der deutschen Souveränität beschlossen: das Verbot von Referenden zu militärpolitischen Fragen, Verbot des Anspruchs auf den Abzug der alliierten Truppen vor der Unterzeichnung des Friedensvertrags. Zudem wurde die Beschlussfassung vor den Beratungen mit den Siegermächten sowie die Entwicklung einzelner Bestandteile der Streitkräfte, darunter der Massenvernichtungswaffe, verboten. Diese Einschränkungen wurden vom Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht ab-geschaffen und gelten offiziell bis heute.
Shaef Gesetz 2 Artikel V –
Befähigung der Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte
8. Niemand ist befähigt als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt zu amtieren bis er den folgenden Eid leistet: Eid: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen, daß ich die Gesetze jederzeit zu niemandes Vorteil und zu niemandes Nachteil, mit Gerechtigkeit und Billigkeit gegenüber jedermann, ohne Rücksicht auf Religion, Rasse, Abstammung oder politische Ueberzeugung, anwenden und handhaben werde; daß ich die deutschen Gesetze und alle Rechtsvorschriften der Militärregierung sowohl ihrem Wortlaute als auch ihrem Sinne befolgen werde; und daß ich stets mein Bestes tun werde, um die Gleichheit aller vor dem Gesetze zu wahren. So wahr mir Gott helfe!“
Wer diesen Eid schwört, ist nicht mehr an früher von ihm geleistete Diensteide gebunden.
9. Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.
…
Dr. Matthes Haug schreibt weiter:
Deutschland ist auch nach der Teilwiedervereinigung der DDR und der BRD weiterhin besetztes Gebiet.
Dies ergibt sich aus dem Fortgelten des Artikel 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages (amtlicher Text BGBl. II S. 405, 1955, vgl. Anhang).
Durch Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 29. März 2004 (vgl. Anhang) wurde bestätigt, dass Artikel 2 Abs. 1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen weiterhin in Kraft ist.
Weiterhin wurde durch das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin (BGBl. II, S. 26 und 40 ff. Art. 1, 2 und 3 Abs. 2 a)) der 2 + 4 Vertrag in seinen Kernaussagen für die BRD wieder aufgehoben. Dieses Übereinkommen wurde durch Annahme des Bundestages mit Zustimmung des Bundesrates am 13. Januar 1994 in den Gesetzesstand erhoben.
Für besetzte Gebiete gelten im völkerrechtlichen Rahmen die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung mit Vorrang vor allen anderen Gesetzen in Deutschland (vgl. Art. 25 Grundgesetz).
Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung besagt:
„Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.“
Mit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 14.12.05 wird gegen geltendes Völker- und Kriegsrecht verstoßen.
Weiterhin gelten die Bestimmungen des Artikel 1 und 3 Absatz 2 a) des Übereinkommens für besondere Fragen in bezug auf Berlin (BGBl. II, S. 40 ff, 94).
Hat nicht durch die sogenannte Wiedervereinigung und die Zwei-Plus-Vier-Verträge die BRD ihre volle Souveränität erhalten und beschlossen, einfach das Grundgesetz als Verfassung anzuerkennen?
Dr. Matthes Haug: Dass die BRD nicht die volle Souveränität erhalten hatte, wurde in diesem Buch bereits sehr detailliert dargestellt. Ergänzend sei noch erwähnt, dass der Zwei-Plus-Vier-Vertrag von der BRD und der DDR zur Kenntnis genommen werden durfte. Für die BRD wurde dieser Vertrag am 25.9.1990 (BGBl. II, Seite 26 und 42 ff., 1994) wieder aufgehoben.
Von der Begrifflichkeit müssen in diesem Vertrag das vereinte Deutschland, die BRD und die DDR unterschieden werden. Der Vertrag hätte nur für das vereinte Deutschland gegolten – weder für die BRD noch für die DDR.
Deutschland war aufgefordert, die Einheit herbeizuführen, um den Vertrag damit zu ratifizieren. Dies ist nie geschehen. Im Einigungsvertrag (an dieser Stelle sei bemerkt, dass es sich nicht um einen Einheitsvertrag, sondern lediglich um eine Einigung handelt) vom 31.8.1990 steht in Artikel 1, dass die Länder der DDR den Ländern der BRD am 3.10.1990 nach Artikel 23 GG, der den Geltungsbereich des GG und den Beitritt anderer Länder regelte, beitreten werden. Dieser Artikel wurde bereits von den Alliierten am 17. Juli 1990 bei der Außenministerkonferenz in Paris mit Wirkung zum 18. Juli, 0:00 MEZ, definitiv gestrichen. Dadurch war ein Beitritt weiterer Länder zur BRD nicht mehr möglich. Ebenfalls ist in der Beitrittserklärung dieser Länder Berlin nicht aufgeführt.
Man konnte sich auch nicht mehr rückwirkend, wie das häufig in der Jurisprudenz geschieht, auf Artikel 23 beziehen. Die BRD hatte mit Streichung des territorialen Geltungsbereiches ihr Grundgesetz verloren.
Wie war die Wiedervereinigung beispielsweise von Russland geplant? Wie war die Haltung Polens?
Dr. Matthes Haug: Aus dem Nachlass des Übersetzers Nogorny, der die Gespräche zwischen Kohl, Genscher und Gorbatschow übersetzte, ist bekannt, dass Gorbatschow die deutschen Ostprovinzen jenseits der Oder/Neiße zurückgeben wollte. Die Uni Moskau wurde unter anderem mit dem logistischen Ablauf beauftragt.
Aus einem Zitat des polnischen Ministerpräsidenten vom 18. Juli 1990 in der „Welt“ ist ebenfalls bekannt, dass Polen die fremdverwalteten Ostgebiete, so wie es das Völkerrecht vorsieht, zurückgeben wollte. Kohl und Genscher hatten Gorbatschow und Polen bekniet, an der Oder-Neiße-Grenze festzuhalten. Genscher wörtlich: „Unser System wäre sonst nicht mehr aufrechtzuerhalten gewesen“.
Aus einem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1992 geht wörtlich hervor (Zitat) „…dass die Gebiete jenseits der Oder-Neiße weiterhin Deutschland zugehörig bleiben, jedoch nicht zur BRD gehören“.
Genscher hatte als Außenminister der BRD keine hoheitliche Verfügung für das Deutsche Reich. Er konnte diese Gebiete nicht an Polen abtreten.
Das wäre, wie wenn ich in der Abwesenheit meines Wohnungsnachbars dessen Wohnung verkaufen würde. Ein solcher Vertrag hat natürlich keine Gültigkeit.
Im völkerrechtlichen Sinne ebenfalls nicht. Dies kann nur durch Abstimmung des im betroffenen Gebiet lebenden Volkes geschehen und nicht durch einen Außenminister.
Wenn Deutschland noch keinen Friedensvertrag besitzt, kann es dann überhaupt volles Mitglied in der UN sein?
Dr. Matthes Haug:
Nein! Das ist natürlich nicht möglich. Das verbietet die Feindstaatenklausel, der wir immer noch unterliegen. Die „Bundes“republik ist eher mit den USA im „Bund“ stehend.
Die BRD stellt ebenfalls keinen Staat dar. Sie besitzt kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz.
Es gibt mindestens drei Voraussetzungen für einen Staat:
1. Staatsvolk,
2. Staatsterritorium,
3. Verfassung.
Alle drei Voraussetzungen erfüllt die BRD nicht.
1. Alle Bürger sind nach Staatsangehörigkeitsgesetz Artikel 1 „Reichsbürger“ und nicht BRD-Bürger.
Schauen Sie auf Ihren Reisepass der BRD. Dort befindet sich der Reichsadler von 1937 auf der Außenseite. Er hat sechs Federn an jeder Schwinge. Schlagen Sie den Ausweis auf, so erkennen Sie einen Adler, der sieben Federn an jeder Schwinge besitzt. Dieser Adler wird intern von der BRD ebenfalls für die Personalausweise verwendet.
Ein Reisepass jedoch ist ein völkerrechtliches Dokument. Hier muss auch das Staatswappen der rechtsgültigen Staatsform abgedruckt sein. Da diese Staatsform diejenige des Deutschen Reichs ist, befindet sich ergo auch das Staatswappen des Deutschen Reiches auf der Außenseite.
2. Seit Löschung des Artikels 23 des GG (alte Fassung) besitzt die BRD kein Staatsterritorium mehr. Diese zweite Voraussetzung für einen Staat ist ebenfalls nicht gegeben.
3. Die BRD besitzt, wie bereits erläutert, keine Verfassung.
Also sind alle drei Voraussetzungen für einen Staat nicht gegeben.
Quelle: pravda-tv.com
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