MWGFD e. V. bietet unab­hängige Mel­de­stelle für Impf-Todesfälle

Können wir den deut­schen Gesund­heits­be­hörden bezüglich Medi­ka­men­ten­si­cherheit noch ver­trauen? Nimmt man die Zahl der (immer noch) Unge­impften als Maßstab, dürfte etwa ein Drittel der Bevöl­kerung diese Frage mit “Nein” beant­worten. Dennoch sollten auch sie jeden Ver­dachtsfall einer nega­tiven Impf­wirkung kon­se­quent an die Behörden melden. Aller­dings bietet inzwi­schen auch ein regie­rungs­un­ab­hän­giger Ärz­te­verein die Erfassung und Aus­wertung von töd­lichen Impf­zwi­schen­fällen an.

(von Hans U. P. Tolzin)

Laut Infek­ti­ons­schutz­gesetz (IfSG) sind Medi­ziner gesetzlich ver­pflichtet, jeden Ver­dachtsfall einer “unüb­lichen” Impf­ne­ben­wirkung an das nächste Gesund­heitsamt zu melden (§ 6, Abs. 1 Nr. 3 IfSG) Dabei müssen sie die Namen der Betrof­fenen angeben. Die Gesund­heits­ämter wie­derum geben die Daten “pseud­ony­mi­siert”, d. h. nur mit den Namens­in­itialen an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weiter.

Das PEI ist die in Deutschland (eigentlich) für die Zulassung und Über­wa­chung von Impf­stoffen zuständige Bun­des­be­hörde. Sie ist dem Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister zuge­ordnet, derzeit also noch Jens Spahn, der derzeit bei vielen selbst­den­kenden Mit­bürgern kein sehr hohes Ansehen genießt.

Meinen per­sön­licher Schätzung nach wurden bisher allen­falls ein Pro­mille aller leichten, schweren und töd­lichen Ver­dachts­falle über­haupt gemeldet. Selbst ganz­heitlich ori­en­tierte Heil­prak­tiker und Natur­heil­ärzte melden einer Erhebung zufolge maximal 1 Prozent ihrer Ver­dachts­fälle. Zum einen wegen dem Zeit­aufwand, zum anderen, um bei ihrem zustän­digen Gesund­heitsamt unter dem Radar zu bleiben.

Wie sich die Mel­derate aktuell unter Corona-Bedin­gungen gestaltet, ist schwer zu sagen. Sys­te­ma­tische Erhe­bungen der Dun­kel­ziffer, was auch eine wichtige Aufgabe des PEI wäre, sind mir nicht bekannt.

Das Melden von Ver­dachts­fällen ist jedoch wich­tiger denn je. Wer beim ört­lichen Gesund­heitsamt nicht auf­fallen möchte, kann auch direkt über die Web­seite des PEI melden.

Tat­sächlich hat die Corona-Impfung in dem ersten halben Jahr ihrer Ein­führung bereits doppelt so viele Mel­dungen von Neben­wir­kungen, Impf­schäden und Todes­fällen erzeugt als alle anderer Imp­fungen zusammen — im Laufe der letzten 21 Jahre!

 

Dass dies bei den Behörden keine Alarm­glocken läuten lässt und dafür sorgt, dass die mRNA-Impf­stoffe unver­züglich wieder vom Markt genommen werden, ist mög­li­cher­weise nur denen ver­ständlich, die sich schon länger nicht nur über die Main­stream-Medien infor­mieren und nicht oder nicht m ehr an das Märchen glauben, dass Phar­ma­in­dustrie und Hoch­finanz nur unser aller Bestes wollen und keinen Ein­fluss auf Politik und Medien ausüben.

Der Verein “Medi­ziner und Wis­sen­schaftler für Gesundheit, Freiheit und Demo­kratie e. V.” (MWGFD), ein regie­rungs­un­ab­hän­giger Zusam­men­schluss von Ärzten und Wis­sen­schaftlern, hat sich nun die Aufgabe gestellt, zumindest die Todes­fälle im Zusam­menhang mit der Covid-19-Impfung zu erfassen und auszuwerten.

 

Neben der Meldung an die Behörden (Gesund­heitsamt oder direkt an das PEI) kann das ent­spre­chende Mel­de­for­mular auch par­allel an MWGFD e. V. geschickt werden. Der Verein garan­tiert eine industrie-unab­hängige Aus­wertung der Daten.

Weitere Infos gibt es auf der Web­seite https://www.mwgfd.de/meldestelle-impftod

Zitat aus der Webseite:

Mel­de­stelle zur Abklärung von Todes­fällen nach CORONA-Impfung 

Infor­ma­tionen für Medi­ziner und Ange­hörige von Verstorbenen

Noch nie in der Geschichte der Medizin hat eine Impfung eine derart hohe Zahl von schweren Neben­wir­kungen sowie in zeit­lichem Zusam­menhang mit der Impfung auf­ge­tre­tenen Todes­fällen mit sich gebracht.

Es ist unsere Pflicht als Medi­ziner und Wis­sen­schaftler hier für Auf­klärung zu sorgen.

Deshalb ist es von beson­derer Wich­tigkeit, mög­lichst allen Ange­hö­rigen von Ver­stor­benen, deren Tod im Zusam­menhang mit der Impfung auf­ge­treten sein könnte, unsere Unter­stützung hin­sichtlich der wei­teren Abklärung der Todes­ur­sache anbieten zu können.

Dies wollen wir mit dem hier vor­ge­stellten neuen Institut sowie der neu­ein­ge­rich­teten Mel­de­stelle mit Telefon-Hotline und eigener E‑Mail-Adresse tun.

Eine hin­rei­chende Zahl von Beweisen könnte zum Stopp der aktuell ja nur mit einer „Not­fall­zu­lassung“ aus­ge­stat­teten COVID-Impf­stoffe führen und damit wei­teren Men­schen schwer­wie­gende Neben­wir­kungen oder gar den Tod ersparen.

Mit finan­zi­eller Unter­stützung durch den „Corona-Aus­schuss“ und den Verein „Medi­ziner und Wis­sen­schaftler für Gesundheit, Freiheit und Demo­kratie e.V. (MWGFD)“ hat deshalb ein Team von Patho­logen unter der Leitung von Prof. Arne Burk­hardt hierfür ein neues Institut ein­ge­richtet, in dem ab sofort wei­ter­füh­rende patho­lo­gische bzw. his­to­lo­gische Unter­su­chungen zur Ermittlung der Todes­ur­sache im Zusam­menhang mit der COVID-Impfung ange­boten werden können.

Hierbei richtet sich das Haupt­au­genmerk auf mit Blut­ge­rin­nungs­stö­rungen ein­her­ge­hende Kom­pli­ka­tionen, also throm­bo­em­bo­lische Reak­tionen (Makro- und Mikro­thromben), Vas­ku­litis, Myo­car­ditis, besondere Ent­zün­dungs­re­ak­tionen und Auto­im­m­un­re­ak­tionen sowie in Organen abge­la­gertes Fremd­ma­terial als Folge der Impfung.

Bei den Unter­su­chungen kommen spe­zielle Ver­fahren wie Immun­his­to­logie, In-situ-Hybri­di­sierung,  PCR–Nachweis von Virus-Frag­menten oder anderen Agentien sowie in Zusam­men­arbeit mit anderen Laboren und Insti­tuten auch Elek­tro­nen­mi­kro­skopie zum Einsatz.

In dem neu­ge­grün­deten Institut werden vor allem die fein­ge­web­lichen, his­to­lo­gi­schen Unter­su­chungen durch­ge­führt. Die Obduktion selbst sollte aus logis­ti­schen Gründen in der Regel in einem Patho­lo­gi­schen Institut oder einer gericht­me­di­zi­ni­schen Ein­richtung in der näheren Umgebung des Ver­stor­benen erfolgen.
Dies kann auf Antrag der Staats­an­walt­schaft, ins­be­sondere im Falle der Beschei­nigung einer nicht-natür­lichen oder unklaren Todes­ur­sache erfolgen und wird dann vom Staat getragen.

Aber auch im Falle der Beschei­nigung einer „natür­lichen Todes­ur­sache“ im Toten­schein können Ange­hörige oder Zeugen (z.B. Pfle­ge­kräfte, Ärzte) Anzeige erstatten, wegen des Ver­dachts der Kör­per­ver­letzung mit Todes­folge. Denkbar ist hier auch eine anonyme Anzeige. Bei hin­rei­chendem Tat­ver­dacht wird auch hier ein sog. Todes­er­mitt­lungs­ver­fahren ein­ge­leitet, der Leichnam beschlag­nahmt und der Rechts­me­dizin zur Unter­su­chung überstellt.

Ein wich­tiger Hinweis hierzu: Ange­hörige können bei der Staats­an­walt­schaft die Her­ausgabe der Organ­proben und rechts­me­di­zi­ni­schen Asservate ver­langen. Stimmt sie zu, werden diese auf Antrag an ein patho­lo­gi­sches Institut, wie das neu­ge­gründete von Prof Burk­hardt, versandt.

Ebenso kann aber auch auf Auftrag durch die Ange­hö­rigen und Bezahlung durch diese (oder ggf. auch durch einen Sponsor) eine Obduktion ver­an­lasst werden. Für eine solche „Auf­trags-Obduktion“ fallen in der Regel Kosten zwi­schen 600 bis 800 Euro an.

Die Obduktion von Ver­stor­benen in einem Kran­kenhaus mit eigenem Patho­lo­gi­schen Institut ist, bei Ein­wil­ligung des Ver­stor­benen oder der Ange­hö­rigen, in der Regel im Rahmen der Qua­li­täts­si­cherung, bei zer­ti­fi­zierten Kran­ken­häusern sogar verpflichtend.

Die Durch­führung der Obduktion sollte, wenn möglich nach den Emp­feh­lungen von Prof. Burk­hardt erfolgen.
Hin­weise und Anre­gungen zur Obduktion der Verstorbenen
Her­un­ter­laden

Es ist von beson­derer Wich­tigkeit, dass mög­lichst viele der im zeit­lichen Zusam­menhang mit einer Corona-Impfung auf­ge­tre­tenen Todes­fälle unter­sucht werden, denn, wie es ein wich­tiger Leit­spruch der Patho­logie for­mu­liert, lernen wir von den Toten für die Lebenden.

Es besteht eine dring­liche Not­wen­digkeit, die Todes­ur­sachen nach Imp­fungen auf­zu­klären, um Klarheit zu gewinnen, ob die Impfung und der Tod eines Men­schen in unserem Land irgendwie ursächlich zusam­men­hängen. Dieses kann man nur über die spe­zi­ellen patho­lo­gi­schen Unter­su­chungen, wie sie in dem neuen Institut ange­boten werden, klären.

Wir möchten allen Ange­hö­rigen, die einen Todesfall zu betrauern haben, der im Zusam­menhang mit der COVID-Impfung stehen könnte, mit dieser Hotline „Mel­de­stelle zur Abklärung von Todes­fällen nach CORONA-Impfung“ unsere juris­tische und medi­zi­nische Unter­stützung anbieten, damit die Todes­ur­sache geklärt werden kann.

Unter der Tele­fon­nummer 0851–2009 1430 (aus Deutschland) bzw. 0049–851-2009 1430 (aus dem Ausland) oder unter der E‑Mail-Adresse „meldestelle@mwgfd.de“ erreichen Sie kom­pe­tente Ansprech­partner, die Sie hierbei unter­stützen werden.
Zu fol­genden Zeiten ist die Mel­de­stelle tele­fo­nisch erreichbar:
Mo-Do 9–11 Uhr und 17–19 Uhr sowie FR 9–11 Uhr.

Unser Angebot richtet sich zunächst an den ganzen deutsch­spra­chigen Raum, kann aber bei Bedarf aber auch auf andere euro­päische Länder erweitert werden.


Quelle: impfkritik.de