Schwere Schlappe zum Abgang für Heiko Maas: UN-Men­schen­rechts­aus­schuss kri­ti­siert Gän­gelung der Meinungsfreiheit

2017 hatte Heiko Maas das Zen­sur­gesetz (offi­ziell Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz) in Deutschland durch­ge­drückt. Zu seinem Abgang kriegt Maas jetzt noch eine höchst­of­fi­zielle Ohr­schelle vom UN-Men­schen­rechts­aus­schuss. Sein per­sön­liches Ver­sagen ist wohl auch ein Grund, dass es für Maas keinen Platz im neuen Kabinett geben wird.

Bereits im Vorfeld zur Kon­stru­ierung des Zen­sur­ge­setzes, offi­ziell Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz (NetzDG), hat die UN-Men­schen­rechts­kom­misssion die Merkel-Regierung ins­gesamt und Heiko Maas per­sönlich gerügt. Das Gesetz weise erheb­liche Mängel im Zusam­menhang mit den garan­tierten Grund­rechten auf Mei­nungs­freiheit auf, schrieben die UN-Kom­missare Maas ins Stammbuch. Der aber war von seinem Feldzug gegen Anders­den­kende der­maßen über­zeugt, dass er das Gesetz dem Bun­destag zur Abstimmung vor­legte, als lediglich ein Bruchteil der Par­la­men­tarier anwesend war. Dieser Taschen­spie­ler­trick sorgte eben­falls für jede Menge Kritik an Maas.

Zu seinem Abgang ver­passte ihm die UN-Men­schen­rechts­kom­mission Maas jetzt noch einmal höchst­of­fi­ziell eine Ohr­schelle. Das Zen­sur­gesetz habe hin­sichtlich des angeb­lichen Zieles, Hass­in­halte aus dem Netz zu löschen, versagt. Die Merkel-Regierung habe nämlich »die Ver­ant­wortung für die Ent­fernung solcher Inhalte den Social-Media-Unter­nehmen« zuge­wiesen, ohne dass es eine gericht­liche Kon­trolle gebe. Das UN-Gremium zeigt sich ob dieses Vor­gehens »besorgt« und rügt die »weit­rei­chenden Befug­nisse« des NetzDG.

Die aktuelle Aus­legung ver­hindere für Betroffene den Rechtsweg. Das habe »eine abschre­ckende Wirkung auf die freie Mei­nungs­äu­ßerung im Internet.« Für das UN-Gremium ist klar: das Gesetz ist dringend zu über­ar­beiten und eine rechts­si­chere Auf­sicht samt der Option auf Klage gegen getroffene Ent­scheidung ist einzuräumen.

Das NetzDG hat ihr Ziel völlig ver­fehlt, wie die Bür­ger­rechts­or­ga­ni­sation Elec­tronic Frontier Foun­dation fest­ge­stellt hat. Es diente lediglich als Vorlage für ähnlich gestaltete Gesetze wei­terer Staaten gegen die Mei­nungs­freiheit. Staaten, die von der Merkel-Regierung wegen derer Ver­stöße gegen die Mei­nungs­freiheit scharf kri­ti­siert werden. Dabei haben jene doch nur bei Merkel und Maas abgeschrieben.


Quelle: freiewelt.net