In Sachen Sterbehilfe und Euthanasie geht Belgien in Europa voran. Experten sehen einen besorgniserregenden Trend gegen den Schutz der Schwachen. Jetzt schränkt das Verfassungsgericht obendrein die christliche Gewissensfreiheit der Ärzte ein.
Seit nunmehr 20 Jahren ist die Tötung auf Verlangen in Belgien erlaubt. Im Gegensatz zu Luxemburg und den Niederlanden, wo nur Volljährigen Sterbehilfe gewährt wird, hat die belgische Regierung auf ein Mindestalter verzichtet. Das bedeutet, daß sich auch Kinder auf Verlangen durch einen Arzt einschläfern lassen können, wenn eine vorherige Prüfung durch Psychologen und Ärzte erfolgt ist und die Eltern einverstanden sind. Seitdem haben sich drei schwer kranke Kinder töten lassen. Sie waren neun, elf und 17 Jahre alt, als Ärzte ihnen die tödliche Medizin gaben. Laut Pressebericht sind in Belgien seit der Einführung der Sterbehilfe im Jahr 2002 17.000 Menschen freiwillig aus dem Leben geschieden.
Wurde Sterbehilfe anfangs noch von Befürwortern als seltene Ausnahme gepriesen, hat sie sich spätestens jetzt verselbständigt bzw. zeigen sich Anzeichen, daß ihre Begrenzung vollkommen außer Kontrolle gerät. Kranke und schwache Menschen erhalten dadurch gerade nicht die Vergewisserung, daß ihnen im Ernstfall Trost gespendet und ihr Leiden aktiv gelindert wird, sondern ihnen wird suggeriert, daß sie freiwillig ihr Leben beenden und der Gesellschaft dadurch Mühen ersparen sollen. Es ist ein abschüssiger Weg, an desem Ende nicht mehr die Hilfe zur Selbsttötung als »Angebot« steht sondern die Pflicht, sich töten zu lassen.
Die Menschenrechtsorganisation ADF International weist deshalb auf »besorgniserregende Trends« in Belgien hin, die sich klar gegen den Lebensschutz richten und Belgien auf einen »sehr rutschigen Abhang« geführt hätten. Jetzt hat das belgische Verfassungsgericht den Trend noch einmal verschärft, indem es die Berufung auf das christliche Gewissen als Euthanasiehindernis praktisch aus dem Weg räumt.
So verhindert das Urteil, daß sich Gesundheitseinrichtungen aus Euthanasieverfahren aufgrund ihres religiösen Ethos ausschließen können. Ärzte, die sich aufgrund ihres christlichen Gewissens nicht zur Tötung eines Patienten entschließen können, werden gezwungen, diesen Patienten an eine Euthanasie-Einrichtung zu überweisen.
Robert Clarke, stellvertretender Direktor von ADF International, warnt andere Länder, dem Beispiel Belgiens zu folgen: »Andere Länder, die diesen Weg in Betracht ziehen, sollten sich Belgien ansehen. Dieser jüngste Schritt auf dem rutschigen Abhang ist eine klare Warnung. Es enthüllt die Wahrheit, dass, sobald diese Gesetze verabschiedet sind, die Ausweitung und die Auswirkungen der Euthanasie nicht mehr kontrolliert werden können. Belgien hat einen Kurs fortgesetzt, der den Schwächsten bestenfalls implizit sagt, dass ihr Leben nicht lebenswert ist. Wir fordern Belgien nachdrücklich auf, seine Euthanasie-Rechtsvorschriften im Einklang mit seinen internationalen Verpflichtungen zum Schutz des Lebens zu überprüfen und aufzuheben. Wir ermutigen auch belgische Angehörige der Gesundheitsberufe und diejenigen, die gegen Euthanasie sind, weiterhin ihre Bedenken zu äußern und sich für den Schutz des Lebens einzusetzen.«
Ein Gastbeitrag der Initiative Christenschutz
Quelle: freiewelt.net
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