Selbst Kinder werden ein­ge­schläfert: Bel­gi­sches Ver­fas­sungs­ge­richt weitet Eutha­na­sie­gesetz aus

In Sachen Ster­be­hilfe und Eutha­nasie geht Belgien in Europa voran. Experten sehen einen besorg­nis­er­re­genden Trend gegen den Schutz der Schwachen. Jetzt schränkt das Ver­fas­sungs­ge­richt oben­drein die christ­liche Gewis­sens­freiheit der Ärzte ein.

Seit nunmehr 20 Jahren ist die Tötung auf Ver­langen in Belgien erlaubt. Im Gegensatz zu Luxemburg und den Nie­der­landen, wo nur Voll­jäh­rigen Ster­be­hilfe gewährt wird, hat die bel­gische Regierung auf ein Min­dest­alter ver­zichtet. Das bedeutet, daß sich auch Kinder auf Ver­langen durch einen Arzt ein­schläfern lassen können, wenn eine vor­herige Prüfung durch Psy­cho­logen und Ärzte erfolgt ist und die Eltern ein­ver­standen sind. Seitdem haben sich drei schwer kranke Kinder töten lassen. Sie waren neun, elf und 17 Jahre alt, als Ärzte ihnen die töd­liche Medizin gaben. Laut Pres­se­be­richt sind in Belgien seit der Ein­führung der Ster­be­hilfe im Jahr 2002 17.000 Men­schen frei­willig aus dem Leben geschieden.

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Wurde Ster­be­hilfe anfangs noch von Befür­wortern als seltene Aus­nahme gepriesen, hat sie sich spä­testens jetzt ver­selb­ständigt bzw. zeigen sich Anzeichen, daß ihre Begrenzung voll­kommen außer Kon­trolle gerät. Kranke und schwache Men­schen erhalten dadurch gerade nicht die Ver­ge­wis­serung, daß ihnen im Ernstfall Trost gespendet und ihr Leiden aktiv gelindert wird, sondern ihnen wird sug­ge­riert, daß sie frei­willig ihr Leben beenden und der Gesell­schaft dadurch Mühen ersparen sollen. Es ist ein abschüs­siger Weg, an desem Ende nicht mehr die Hilfe zur Selbst­tötung als »Angebot« steht sondern die Pflicht, sich töten zu lassen.

Die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sation ADF Inter­na­tional weist deshalb auf »besorg­nis­er­re­gende Trends« in Belgien hin, die sich klar gegen den Lebens­schutz richten und Belgien auf einen »sehr rut­schigen Abhang« geführt hätten. Jetzt hat das bel­gische Ver­fas­sungs­ge­richt den Trend noch einmal ver­schärft, indem es die Berufung auf das christ­liche Gewissen als Eutha­na­sieh­in­dernis prak­tisch aus dem Weg räumt.

So ver­hindert das Urteil, daß sich Gesund­heits­ein­rich­tungen aus Eutha­na­sie­ver­fahren auf­grund ihres reli­giösen Ethos aus­schließen können. Ärzte, die sich auf­grund ihres christ­lichen Gewissens nicht zur Tötung eines Pati­enten ent­schließen können, werden gezwungen, diesen Pati­enten an eine Eutha­nasie-Ein­richtung zu überweisen.

Robert Clarke, stell­ver­tre­tender Direktor von ADF Inter­na­tional, warnt andere Länder, dem Bei­spiel Bel­giens zu folgen: »Andere Länder, die diesen Weg in Betracht ziehen, sollten sich Belgien ansehen. Dieser jüngste Schritt auf dem rut­schigen Abhang ist eine klare Warnung. Es ent­hüllt die Wahrheit, dass, sobald diese Gesetze ver­ab­schiedet sind, die Aus­weitung und die Aus­wir­kungen der Eutha­nasie nicht mehr kon­trol­liert werden können. Belgien hat einen Kurs fort­ge­setzt, der den Schwächsten bes­ten­falls implizit sagt, dass ihr Leben nicht lebenswert ist. Wir fordern Belgien nach­drücklich auf, seine Eutha­nasie-Rechts­vor­schriften im Ein­klang mit seinen inter­na­tio­nalen Ver­pflich­tungen zum Schutz des Lebens zu über­prüfen und auf­zu­heben. Wir ermu­tigen auch bel­gische Ange­hörige der Gesund­heits­berufe und die­je­nigen, die gegen Eutha­nasie sind, wei­terhin ihre Bedenken zu äußern und sich für den Schutz des Lebens einzusetzen.«

Ein Gast­beitrag der Initiative Christenschutz


Quelle: freiewelt.net