Je mehr über das Verfahren des Verfassungsgerichts in Sachen Impfpflicht bekannt wird, desto deutlicher wird, dass es sich nicht um einen isolierten Ausrutscher handelt, begründet in schlampiger Arbeit der zuständigen Richter. Nein, das Problem ist, dass unser oberstes Gericht, seiner Aufgabe, das Grundgesetz zu schützen und die Bürger vor willkürlichem Missbrauch durch die Politik zu bewahren, nicht mehr nachkommt. Kein Wunder, wer mit der Flugbereitschaft zum Essen mit der Ex-Kanzlerin fliegt, der handelt nach dem Motto: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.“
Schon die Tatsache, dass immer mehr Verfassungsbeschwerden einfach nicht angenommen werden, zeigt das Desinteresse der Richter, ihrer eigentlichen Aufgabe nachzukommen.
Im Falle der Impfpflicht hat der von Ex-Kanzlerin Merkel auf seinen Posten als Präsident des Bundesverfassungsgerichts gesetzte Stephan Harbarth, der gleichzeitig Vorsitzender des zuständigen Ersten Senats ist, bereits im Februar den Kern dessen verkündet, was in der gestrigen Pressemitteilung zum Beschluss steht. Impfungen seien hochwirksam, Ärzte und Pfleger, die sich nicht impfen lassen wollten, könnten sich ja einen anderen Beruf suchen. Davon wollten Harbarth und Co. offensichtlich nicht abgehen, deshalb scheinen Sie die Argumente Der Kläger und die von ihnen eingereichten internationalen Studien, die etwas anderes besagen, nicht zur Kenntnis genommen zu haben.
Die Richter haben nur die Experten angehört, auf die sich die Regierung gestützt hat. Eine Prüfung von deren Argumenten hat offensichtlich nicht stattgefunden.
Aber der Skandal geht noch tiefer.
Offensichtlich war den Richtern nicht ganz wohl, deshalb haben sie eine Ausstiegsklausel in Randnummer Rn. 167 aus der Impfpflicht ins Papier geschrieben: „Das Verfassungsgericht als Erfüllungsgehilfe der Politik“weiterlesen
Vera Lengsfeld — Erstveröffentlichung auf dem Blog der Autorin www.vera-lengsfeld.de