Auf einem Fragebogen sollten Lehramts-Bewerber erklären, welche Tattoos sie auf ihrem Körper tragen.
Darf eine Behörde Bürger um eine Liste der Tattoos bitten, die sie tragen? – Das klingt wie eine Schnapsidee. Dabei wäre dieser ›Tattoo-Fragebogen‹ in Berlin fast Realität geworden.
Auf mehreren Bögen und mit beigefügten Fotos sollten Bewerben für das Lehreramt in Berlin erklären, welche Tattoos sie auf ihrem Körper tragen. Die Fotos dienten als Beleg. Nachgeprüft hätte die Angaben der Bewerber anschließend der Amtsarzt.
Der Zweck der Maßnahme war eindeutig: Die Überprüfung der politischen Zuverlässigkeit der angehenden Lehrer. Die Behörden wollten sicher gehen, »dass keine Dienstkräfte verbeamtet werden, die durch ihre Tattoos eine Haltung offenbaren, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist«. Genannt wurden Hakenkreuze. Nicht genannt wurden ACAB-Tattoos.
Kritiker des ›Tattoo-Fragebogens sprachen von einer »rechtswidrigen Gewissensüberprüfung per Hautscreening«. Alle nicht sichtbaren Tattoos fallen unter das Recht auf »informelle Selbstbestimmung«. Sie gehen die Behörden nichts an.
Gestern wurde das Projekt nach Protesten gestoppt. Über Twitter. Offenbar machen sich die Berliner Behörden die Methode Lauterbach zu eigen: Änderungen an Verordnungen oder geplante Änderungen per Internet zu verbreiten.
Bemerkenswert ist, wie weit die Neugierde des Rot-Rot-Grünen Senats gehen sollte. Auch Intimtattoos sollten untersucht werden. Zum Glück hat dieser Versuch, dem Bürger unter den Rock zu schauen, nun ein vorläufiges Ende.