Sozia­lis­ti­scher Obrig­keits­staat in Berlin: Rot-Rot-Grüner Senat wollte Täto­wie­rungen seiner Lehrer registrieren

Auf einem Fra­ge­bogen sollten Lehramts-Bewerber erklären, welche Tattoos sie auf ihrem Körper tragen.

Darf eine Behörde Bürger um eine Liste der Tattoos bitten, die sie tragen? – Das klingt wie eine Schnapsidee. Dabei wäre dieser ›Tattoo-Fra­ge­bogen‹ in Berlin fast Rea­lität geworden.

Auf meh­reren Bögen und mit bei­gefügten Fotos sollten Bewerben für das Leh­reramt in Berlin erklären, welche Tattoos sie auf ihrem Körper tragen. Die Fotos dienten als Beleg. Nach­ge­prüft hätte die Angaben der Bewerber anschließend der Amtsarzt.

Der Zweck der Maß­nahme war ein­deutig: Die Über­prüfung der poli­ti­schen Zuver­läs­sigkeit der ange­henden Lehrer. Die Behörden wollten sicher gehen, »dass keine Dienst­kräfte ver­be­amtet werden, die durch ihre Tattoos eine Haltung offen­baren, die gegen die frei­heitlich-demo­kra­tische Grund­ordnung gerichtet ist«. Genannt wurden Haken­kreuze. Nicht genannt wurden ACAB-Tattoos.

Kri­tiker des ›Tattoo-Fra­ge­bogens sprachen von einer »rechts­wid­rigen Gewis­sens­über­prüfung per Haut­screening«. Alle nicht sicht­baren Tattoos fallen unter das Recht auf »infor­melle Selbst­be­stimmung«. Sie gehen die Behörden nichts an.

Gestern wurde das Projekt nach Pro­testen gestoppt. Über Twitter. Offenbar machen sich die Ber­liner Behörden die Methode Lau­terbach zu eigen: Ände­rungen an Ver­ord­nungen oder geplante Ände­rungen per Internet zu verbreiten.

Bemer­kenswert ist, wie weit die Neu­gierde des Rot-Rot-Grünen Senats gehen sollte. Auch Intim­tattoos sollten unter­sucht werden. Zum Glück hat dieser Versuch, dem Bürger unter den Rock zu schauen, nun ein vor­läu­figes Ende.