Michael Ballweg organisierte die riesige Demo in Berlin, die das Establishment gehörig aufscheuchte. Da dem Mann weder Rechtsradikales noch Gewalttätiges nachgesagt werden konnte, gab es leider keine Möglichkeit, ihn aus dem Verkehr zu ziehen. Aber wenn jemand, der politische unbequem ist und einfach höflich und friedlich bleibt, trotz aller Polizei- und Behördenschikanen … dann muss man eben zu anderen Mitteln greifen.
Michael Ballweg sammelte Spenden. Über eine Million waren zusammengekommen, ein nettes Sümmchen. Wie ihm von Juristen gesagt wurde, hatte er ein Spendenkonto eingerichtet. Dann aber kündigte ihm die Bank sein Konto (aus politischen Gründen). Michael Ballweg konnte woanders auch kein neues Spendenkonto in einer anderen Bank eröffnen. Das Geld bar abzuheben und daheim zu bunkern war viel zu riskant. Es überwies es also auf sein privates Konto, unterrichtete aber auch alle, die es irgendwie anging davon, dass dies eine reine Notlösung sei und er keinen Cent von der Million anrühren werde. Michael Ballweg machte diesen Umstand öffentlich und schilderte seinen Spendern, warum das so ist – und nahm auch nichts von den Spenden.
Dennoch wurde er wegen dringenden Tatverdachts des gewerbsmäßigen Betruges und Fluchtgefahr verhaftet. Seit Ende Juni sitzt der Aktivist in Untersuchungshaft in Stammheim. Ein erster Antrag im August auf Haftprüfung wurde abgelehnt und nun auch der neue Antrag Es ist sehr ungewöhnlich, dass man bei einer so dünnen Beweislage jemanden so lange hinter Gittern hält, und so darf man sich nicht wundern, wenn Michael Ballweg immer öfter als ein politischer Gefangener bezeichnet wird. Und man vermutet, dass die Einweisung nach Stammheim – wo die RAF-Terroristen einsaßen – eben kein Zufall, sondern ein politisches Statement ist.
Dabei musste das Oberlandesgericht Stuttgart, das die Haftprüfung zu entscheiden hatte, einräumen, dass sich der Tatvorwurf von einem „vollendeten, gewerbsmäßigen Betrug“ in einen „versuchten gewerbsmäßigen Betrug“ gewandelt hat.
Michael Ballwegs Anwaltsteam veröffentlichte eine Pressemitteilung zu dieser neuerlichen Haftverlängerung. Herr Rechtsanwalt Alexander Christ, der Sprecher seines Anwaltsteams, schrieb auf seinem Telegramkanal (https://t.me/RA_Christ) unter anderem:
„Ausdrücklich weist das OLG in seinem Beschluss darauf hin, einen dringenden Tatverdacht für einen vollendeten Betrug sehe das Gericht auch nach der Befragung der Schenker durch die Staatsanwaltschaft nicht. (…) Das Verteidigerteam wird den Beschluss noch im Detail auswerten und dazu eine gesonderte Stellungnahme abgeben.“
Nach einem halben Jahr an Ermittlungen sei es offenbar doch deutlich geworden, dass es keine Beweise für den Tatvorwurf gegen den Beschuldigten gibt und allenfalls von Indizien und nicht von Tatbeweisen die Rede sein kann. Die Richter werten sogar die Ermittlungsergebnisse „ausdrücklich zu seinen Gunsten“. Damit wäre ein Haftgrund nicht mehr gegeben, denn jetzt geht es ja nur noch um einen möglichen Versuch. Es wurde auch klargestellt, dass es nicht einen Spender oder Schenker der beachtlichen Spendengelder gibt, der geschädigt wurde.
Es gab unter all den von den Ermittlern befragten Spendern/Schenkern nicht einmal einen Einzigen, der von Missbrauch der Gelder oder Betrug sprach – oder dass er einen Schaden erlitten hätte. Rechtsanwalt Christ berichtet sogar, dass viele er angeschriebenen Schenker die Fragebögen der Staatsanwaltschaft direkt danach zur Information an das Verteidigerteam Ballwegs geschickt haben. Auf denen dann auch die Antworten der Befragten zu lesen waren.
In einem Interview mit Alexander Wallasch beschreibt Anwalt Christ den Einleitungstext dieses Fragebogens als „tendenziös“. Die Staatsanwaltschaft habe da Details aus Michael Ballwegs Leben ausgebreitet. Nach Ansicht der Verteidiger sollte das die Befragten offenbar gegen Michael Ballweg einnehmen. Ein Vorgehen, das den Verdacht einer voreingenommenen Justiz weiter erhärtet. Viele angeschriebene Spender schickten den Fragebogen gleich gar nicht zurück.
Den Verdacht des Missbrauchs der geschenkten Gelder zu erhärten könnte daher schwierig werden, zumal die meisten Schenker ausdrücklich sagten, dass sie keine zweckgebundene Spende gemacht hatten, sondern „er könne mit den Schenkungen machen, was er will“. Die Anderen gaben an, der Schenkungszweck sei das Organisieren von Demos gewesen – und das hat Michael Ballweg ja nachweislich und unbestreitbar gemacht.
Anwalt Alexander Christ hierzu in dem Interview mit Alexander Wallasch:
„Und nachdem sich nun schon aus diesen Rückläufen ergibt, dass er mit einem erheblichen Teil machen konnte, was er will, und mit einem ganz geringen Teil zweckgebunden diese Demonstrationen machen sollte, was er ja auch gemacht hat, ergibt sich folgerichtig daraus, dass das, was die Staatsanwaltschaft eigentlich ursprünglich konstruieren wollte – nämlich er hat Geld bekommen und er durfte das eben nicht verwenden, wie er wollte, und das hätte die gesamten 1,2 Millionen Euro betroffen -, dass dieser Vorwurf vollkommen falsch ist. Das OLG hat das dann auch erkannt, ganz offensichtlich. Dennoch hätte das OLG nun die Ausgaben und Einnahmen saldieren müssen und eine Globalbetrachtung vornehmen müssen, wie von Bundesfinanzhof gefordert. Danach bleibt vom Vorwurf eben nichts mehr übrig.“
Auch der sehr zurückhaltende Rechtsanwalt Christ nennt die bemüht konstruierte Argumentation der Richter für eine weitere Haft „zynisch“ und zieht das Resümee, hier seinen Richter am Werk, die das ganz klare Ziel hatten, „nämlich Michael Ballweg auf jeden Fall in Haft zu lassen“.
Die Mainstreammedien und insbesondere der Staatsfunk zeigen Meisterleistungen im tendenziösen und diffamierenden Berichten. So schreibt der SWR wohl wissend, dass der Tatvorwurf zurückgenommen werden musste und in einen dürftig begründeten Vorwurf des Versuchs umgewandelt wurde:
„Das Landgericht Stuttgart hat die Haftbeschwerde des ‚Querdenken‘-Gründers Michael Ballweg abgelehnt. Laut Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Landgericht so entschieden, weil er weiter dringend tatverdächtig sei. Auch die Fluchtgefahr bestehe offenbar fort.“
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