Ein 36jähriger Kleinkrimineller aus Ober-Mörlen in der Wetterau wurde im Juli 2022 in Friedberg wegen Tierquälerei zu zwei Jahren und 10 Monaten Gefängnis verurteilt. Er soll mindestens 32 Igel, eine unbekannte Zahl an Kaninchen und diverse Katzen grausam zu Tode gequält haben. Da die Strafe ungewöhnlich hoch ist, legte der Mann Berufung ein. Am 28. Januar 2023 wurde das Urteil im Berufungsprozess vor dem Landgericht Gießen jedoch bestätigt, er muss zudem noch in einen Drogenentzug und wird mit einem lebenslangen Verbot belegt, ein Tier zu halten.
Zwei Jahre lang beunruhigte sein grausames, krankes Treiben die Einwohner der Wetterau. In der Zeit zwischen 2020 und 2021 fand man immer wieder übel zugerichtete Kadaver von Igeln, Kaninchen und Katzen auf öffentlichen Plätzen.
Als Grund gab der Angeklagte an, dass er aus „Lebensfrust“ gehandelt habe, er habe eine gescheiterte Beziehung nicht verkraftet und überdies Cannabis und Amphetamine konsumiert. Seine Versuche, sich als psychisch nicht schuldfähig zu präsentieren, wurden aber von dem gerichtlich bestellten psychiatrischen Gutachter durchkreuzt. Er diagnostizierte den Tierquäler als „voll schuldfähigen Erwachsenen“ – das sadistische Vorgehen weise aber auf eine starke Persönlichkeitsstörung hin. Richter Markus Bange befand, dass der Angeklagte schuldfähig sei und sich ganz bewusst eine Folterkammer für Tiere gebaut hatte und über lange Zeit im vollen Bewusstsein der Qualen der Tiere deren Schmerzen und Todeskampf beobachtet hatte. Der Angeklagte sagte aus, er hab zwar auch schon einmal dabei geweint, aber dennoch weitergemacht.
Lange war vollkommen unklar, wer diese Grausamkeiten beging, dann fand die Polizei zwei gebrauchte Socken in einer der Plastiktüten, in denen die Kadaver wieder einmal auf offener Straße entsorgt worden waren – und so kam man über die DNA an den Socken auf den Täter. Er war nämlich bei der Polizei kein Unbekannter. Schon vor den Tierquälereien war er immer wieder als Kleinkrimineller mit Beschaffungsdelikten für seine Sucht aufgefallen. Doch Tierquälerei tauchte bis dato bei seinen Taten nicht auf.
Als die Polizei im August 2021 seine Wohnung in Ober-Mörlen durchsuchte, fand sie außer einigen Tierleichen auch zwei noch lebende, aber schwer traumatisierte Tiere. Ein toter, weiblicher Igel hing am eigenen Fell aufgehängt über einer großen Schüssel voll Wasser, in der zwei Igelweibchen verzweifelt um ihr Leben schwammen. In der Duschwanne waren verhungerte Tiere. In der vermüllten Wohnung lagen verweste Kaninchenkadaver herum. Der Mann wurde verhaftet, kam aber nach einer Weile frei und erst einige Monate später vor das Amtsgericht Friedberg, wo er das Urteil von zwei Jahren und 10 Monaten erhielt. Dagegen hatte der Verurteilte Berufung eingelegt, die nun vor wenigen Tagen verworfen wurde.
Der tierärztliche Gutachter, Frau Dr. Evelin Jugl, untersuchte die Tierkadaver und bezeichnete das Vorgehen des Täters als eine „folter-ähnliche Brutalität“, die in ihrer beruflichen Laufbahn als Gutachterin bei Tierquälereien beispiellos sein. Die toten Tiere, die der Täter in Plastiktüten, alten Koffern oder Eimern an öffentlichen Plätzen entsorgte, wurden meistens von Passanten aufgefunden und die Polizei benachrichtigt. Die Tiere wiesen meistens gefesselte Beine auf, Verbrennungen Knochenbrüche und andere Torturen.
Ob nun jemand, wie dieser schwer gestörte und – nach der Beschreibung des Zustandes seiner Wohnung – völlig heruntergekommene Mann nach seiner Haftstrafe, dem Entzug von seinen Drogen und zurück in der Freiheit seine perversen Gelüste unterdrücken kann, scheint fraglich. Ihm die Tierhaltung zu verbieten ist scher obsolet, denn er stahl sich die Kaninchen aus den Gärten der Häuser und die Katzen von der Straße weg. Die Igel fand er in Gebüschen oder im Wald, sie seien ihm „einfach über den Weg gelaufen“ gab er vor Gericht an.
Es ist ja gut zu erfahren, dass es auch Richter gibt, die solche Taten und so gefährliche Menschen entsprechend bestrafen.
Es wäre aber für viele Bürger noch viel besser und beruhigender, wenn auch Täter, deren grausamer Skrupellosigkeit und ungezügelter Gewalttätigkeit unsere Männer, Frauen, Mädchen und Kinder so oft zum Opfer fallen, entsprechend bestraft und weggesperrt würden, um weitere menschliche, unschuldige Opfer zu verhindern.
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