Wet­terauer Tier­fol­terer muss fast drei Jahre in Haft

Ein 36jähriger Klein­kri­mi­neller aus Ober-Mörlen in der Wet­terau wurde im Juli 2022 in Friedberg wegen Tier­quä­lerei zu zwei Jahren und 10 Monaten Gefängnis ver­ur­teilt. Er soll min­destens 32 Igel, eine unbe­kannte Zahl an Kaninchen und diverse Katzen grausam zu Tode gequält haben. Da die Strafe unge­wöhnlich hoch ist, legte der Mann Berufung ein. Am 28. Januar 2023 wurde das Urteil im Beru­fungs­prozess vor dem Land­ge­richt Gießen jedoch bestätigt, er muss zudem noch in einen Dro­gen­entzug und wird mit einem lebens­langen Verbot belegt, ein Tier zu halten.

Zwei Jahre lang beun­ru­higte sein grau­sames, krankes Treiben die Ein­wohner der Wet­terau. In der Zeit zwi­schen 2020 und 2021 fand man immer wieder übel zuge­richtete Kadaver von Igeln, Kaninchen und Katzen auf öffent­lichen Plätzen.

Als Grund gab der Ange­klagte an, dass er aus „Lebens­frust“ gehandelt habe, er habe eine geschei­terte Beziehung nicht ver­kraftet und überdies Can­nabis und Amphet­amine kon­su­miert. Seine  Ver­suche, sich als psy­chisch nicht schuld­fähig zu prä­sen­tieren, wurden aber von dem gerichtlich bestellten psych­ia­tri­schen Gut­achter durch­kreuzt. Er dia­gnos­ti­zierte den Tier­quäler als „voll schuld­fä­higen Erwach­senen“ – das sadis­tische Vor­gehen weise aber auf eine starke Per­sön­lich­keits­störung hin. Richter Markus Bange befand, dass der Ange­klagte schuld­fähig sei und sich ganz bewusst eine Fol­ter­kammer für Tiere gebaut hatte und über lange Zeit im vollen Bewusstsein der Qualen der Tiere deren Schmerzen und Todes­kampf beob­achtet hatte. Der Ange­klagte sagte aus, er hab zwar auch schon einmal dabei geweint, aber dennoch weitergemacht.

Lange war voll­kommen unklar, wer diese Grau­sam­keiten beging, dann fand die Polizei zwei gebrauchte Socken in einer der Plas­tik­tüten, in denen die Kadaver wieder einmal auf offener Straße ent­sorgt worden waren – und so kam man über die DNA an den Socken auf den Täter. Er war nämlich bei der Polizei kein Unbe­kannter. Schon vor den Tier­quä­le­reien war er immer wieder als Klein­kri­mi­neller mit Beschaf­fungs­de­likten für seine Sucht auf­ge­fallen. Doch Tier­quä­lerei tauchte bis dato bei seinen Taten nicht auf.

Als die Polizei im August 2021 seine Wohnung in Ober-Mörlen durch­suchte, fand sie außer einigen Tier­leichen auch zwei noch lebende, aber schwer trau­ma­ti­sierte Tiere. Ein toter, weib­licher Igel hing am eigenen Fell auf­ge­hängt über einer großen Schüssel voll Wasser, in der zwei Igel­weibchen ver­zweifelt um ihr Leben schwammen. In der Dusch­wanne waren ver­hun­gerte Tiere. In der ver­müllten Wohnung lagen ver­weste Kanin­chen­ka­daver herum. Der Mann wurde ver­haftet, kam aber nach einer Weile frei und erst einige Monate später vor das Amts­ge­richt Friedberg, wo er das Urteil von zwei Jahren und 10 Monaten erhielt. Dagegen hatte der Ver­ur­teilte Berufung ein­gelegt, die nun vor wenigen Tagen ver­worfen wurde.

Der tier­ärzt­liche Gut­achter, Frau Dr. Evelin Jugl, unter­suchte die Tier­ka­daver und bezeichnete das Vor­gehen des Täters als eine „folter-ähn­liche Bru­ta­lität“, die in ihrer beruf­lichen Laufbahn als Gut­ach­terin bei Tier­quä­le­reien bei­spiellos sein. Die toten Tiere, die der Täter in Plas­tik­tüten, alten Koffern oder Eimern an öffent­lichen Plätzen ent­sorgte, wurden meistens von Pas­santen auf­ge­funden und die Polizei benach­richtigt. Die Tiere wiesen meistens gefes­selte Beine auf, Ver­bren­nungen Kno­chen­brüche und andere Torturen.

Ob nun jemand, wie dieser schwer gestörte und – nach der Beschreibung des Zustandes seiner Wohnung – völlig her­un­ter­ge­kommene Mann nach seiner Haft­strafe, dem Entzug von seinen Drogen und zurück in der Freiheit seine per­versen Gelüste unter­drücken kann, scheint fraglich. Ihm die Tier­haltung zu ver­bieten ist scher obsolet, denn er stahl sich die Kaninchen aus den Gärten der Häuser und die Katzen von der Straße weg. Die Igel fand er in Gebü­schen oder im Wald, sie seien ihm „einfach über den Weg gelaufen“ gab er vor Gericht an.

Es ist ja gut zu erfahren, dass es auch Richter gibt, die solche Taten und so gefähr­liche Men­schen ent­spre­chend bestrafen.

Es wäre aber für viele Bürger noch viel besser und beru­hi­gender, wenn auch Täter, deren grau­samer Skru­pel­lo­sigkeit und unge­zü­gelter  Gewalt­tä­tigkeit unsere Männer, Frauen, Mädchen und Kinder so oft zum Opfer fallen, ent­spre­chend bestraft und weg­ge­sperrt würden, um weitere mensch­liche, unschuldige Opfer zu verhindern.