Heute sollen wir Insekten essen! Was kommt morgen?

Es ist schon länger im Gespräch, dass unseren Lebens­mitteln Insekten bei­gemischt werden sollen. Und egal, ob das deshalb geplant ist, um die Nah­rungs­mittel mit Eiweiß anzu­rei­chern oder um den CO2-Anteil zu senken (anscheinend pupsen Insekten weniger), es ist nicht jeder­manns Sache, Insekten zu ver­zehren. Doch seit 21. Juni 2021 dürfen Mehl­würmer in Nah­rungs­mittel ver­wendet werden und zwar ganz oder gemahlen. Sie dürfen in fol­genden Pro­dukten ver­wendet werden:

  • Pro­te­inerzeug­nisse
  • Kekse
  • Gerichte aus Legu­mi­nosen (Erbsen …)
  • Erzeug­nisse aus Teigwaren

Die Kenn­zeichnung lautet: „Getrocknete Larven von Ten­ebrio molitor (Mehl­käfer)“[i].

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Doch damit nicht genug, ab 24. Januar 2023 dürfen nun auch noch Haus­grillen ver­wendet werden. In der Durch­füh­rungs­ver­ordnung (EU) 2023/5 der Kom­mission vom 3. Januar 2023 mit der Doku­ment­nummer 32023R0005 steht: „Die Euro­päische Kom­mission […] hat fol­gende Ver­ordnung erlassen: Artikel 1 (1) Teil­weise ent­fet­tetes Pulver aus Acheta dome­sticus (Haus­grille) darf in der Union in Verkehr gebracht werden.“ [ii].

Das gilt für die nächsten 5 Jahre nur für das Unter­nehmen Cricket One Co. Ltd, und dieses Unter­nehmen ist von der efsa, der European Food Safety Aut­hority bereits zertifiziert.

Und so ist davon aus­zu­gehen, dass nicht nur der Mehlwurm, sondern künftig auch die Haus­grille auf unserem Spei­seplan steht. Gegenüber dem Mehlwurm ist die Haus­grille aller­dings in wesentlich mehr Nah­rungs­mitteln zuge­lassen. Damit wir wissen, bei welchen Pro­dukten wir genau hin­sehen sollten, liste ich nach­folgend die Nah­rungs­mittel auf, in denen die pul­ve­ri­sierten Grillen laut EU-Ver­ordnung zuge­lassen sind:

  • Mehr­kornbrot und ‑brötchen, Cracker und Brot­stangen -> Achtung Vege­tarier und Veganer!
  • Getrei­de­riegel -> Achtung Vege­tarier und Veganer!
  • Vor­mi­schungen für Back­waren (trocken) –> Achtung, Vege­tarier und Veganer – fragt Euren Bäcker! 
  • Kekse -> Achtung Vege­tarier und Veganer!
  • Erzeug­nisse aus Teig­waren -> Achtung Vege­tarier und Veganer!
  • Gefüllte Erzeug­nisse aus Teig­waren -> Achtung Vege­tarier und Veganer!
  • Soßen
  • Ver­ar­beitete Kar­tof­fel­er­zeug­nisse, Gerichte auf Basis von Legu­mi­nosen und Gemüse, Pizza, Gericht auf Basis von Teig­waren -> Achtung Vege­tarier und Veganer!
  • Mol­ken­pulver -> Achtung Vegetarier!
  • Fleisch­analoge -> veganer Fleischersatz????
  • Suppen und Sup­pen­kon­zen­trate oder ‑pulver -> Achtung Vege­tarier und Veganer!
  • Snacks auf Mais­mehl­basis -> Achtung Vege­tarier und Veganer!
  • Bier­ähn­liche Getränke
  • Scho­ko­la­den­er­zeug­nisse -> Achtung Vege­tarier und Veganer!
  • Nüsse und Ölsaaten -> Achtung Vege­tarier und Veganer!
  • Snacks außer Chips -> Achtung Vege­tarier und Veganer!
  • Fleisch­zu­be­rei­tungen

Das bedeutet, dass wir künftig auch bei Grund­nah­rungs­mitteln wie Brot und Nudeln auf die Zuta­ten­liste achten sollten. Die Bei­mi­schung von Haus­gril­lenmehl muss „in unmit­tel­barer Nähe der Zuta­ten­liste“ ver­merkt werden. Dort muss dann stehen: „Teil­weise ent­fet­tetes Pulver aus Acheta dome­sticus (Haus­grille)“.

Das wäre jetzt prin­zi­piell nicht weiter tra­gisch, denn in vielen Gegenden werden Insekten ver­zehrt. Doch wenn man sich diese Liste ansieht, fällt eines auf. Sie werden fest­stellen, dass es sich dabei haupt­sächlich um Fer­tig­pro­dukte handelt, und zwar vor allem um Pro­dukte, die auch von Men­schen ver­zehrt werden, die sich vege­ta­risch oder sogar vegan ernähren. Diese müssen künftig besonders auf­passen. Sogar in bier­ähn­lichen Pro­dukten soll das Haus­gril­lenmehl ver­wendet werden.

Nun sollten wir uns natürlich fragen, warum vor allem Pro­dukte mit diesem Pulver ver­setzt werden, die von Vege­ta­riern und Veganern gegessen werden. Und da habe ich eine inter­es­sante Idee für Sie: Fakt ist, dass sich sowohl vege­ta­risch, wie auch vegan lebende Men­schen viele Gedanken um die Erde, die Tiere und ver­mutlich auch um das Bewusstsein machen. Ich gehe davon aus, dass sich viele von ihnen eine heilere und fried­li­chere Welt wün­schen, in der die Men­schen achtsam mit den Tieren und der Erde umgehen. Und genau das scheint den para­si­tären selbst­er­nannten Eliten ein Dorn im Auge zu sein. Denn ein bewusster, zu einem Großteil erwachter Mensch lässt sich nicht so leicht lenken und beherr­schen. Also könnte doch tat­sächlich die Absicht vor­handen sein, genau diese Ziel­gruppe, die Vege­tarier und die Veganer, gut ver­steckt mit dem Mehl von Mehl­würmern und Grillen zu füttern, damit sie über diese Nahrung nicht nur tote Tiere, sondern auch die Energie des Leidens und der Todes­angst auf­nehmen. Dadurch sinkt ihr Bewusst­seins­level und sie lassen sich wieder leichter kon­trol­lieren, mani­pu­lieren und steuern.

Halten Sie das für eine gewagte Aussage? Viel­leicht! Aber es fühlt sich echt an!

Das „Datum des Inkraft­tretens“ der Haus­grillen-Ver­ordnung wird übrigens mit dem 24.01.2023 benannt. Prost Mahlzeit!

Die Bei­mi­schung von pul­ve­ri­sierten Insekten ist jedoch nur ein win­ziger Schritt auf dem Weg in die geplante Zukunft. Uns erwarten noch ganz andere Dinge – wenn wir es erlauben! Doch wir können uns auch ganz anders ent­scheiden. WIR sind es, die bestimmen, in welche Richtung unsere Zukunft geht. Denn wir sind offi­ziell 8 Mil­li­arden Men­schen, dem­ge­genüber stehen gerade mal „eine Handvoll“ para­sitäre selbst­er­nannte Eliten, die vom 16. bis 20. Januar 2023 in Davos tagen. Dort erhalten Poli­tiker und CEOs von Kon­zernen wieder Instruk­tionen, wohin sie uns in den nächsten Jahren lenken sollen.

Nicht nur deshalb sollten wir uns gut über­legen, ob wir das alles mit­tragen, ob wir tat­sächlich eine Hölle auf Erden erleben wollen. Oder ent­scheiden wir uns für einen Himmel auf Erden? Noch haben wir die Wahl, aber ver­mutlich nicht mehr lange. Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie in meinem Buch „Himmel oder Hölle – wir ent­scheiden, wie es wei­tergeht“.

Machen Sie’s gut!

Gabriele Schuster-Has­linger

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[i] EUR-Lex Zugang zum Recht der Euro­päi­schen Union [Online] 01.06.2021 [Zitat vom 17.01.2023] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R0882&from=EN

[ii] EUR-Lex Zugang zum Recht der Euro­päi­schen Union [Online] 04.01.2023 [Zitat vom 17.01.2023] https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2023/5/oj