Nächster Tabu­bruch der Ampel: Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­terin will § 218 StGB abschaffen und Abtrei­bungen völlig freistellen

Kein Jahr ist es her, seit das Wer­be­verbot für Abtrei­bungen abge­schafft wurde, und schon steht der Paragraf 218 StGB zur Debatte. Die grüne »Familien«-Ministerin Lisa Paus drängt auf Strei­chung des Para­grafen aus dem Strafgesetzbuch.

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Kein Jahr ist es her, seit das Wer­be­verbot für Abtrei­bungen abge­schafft wurde, und schon steht der Paragraf 218 StGB zur Debatte. Die grüne »Familien«-Ministerin Lisa Paus drängt auf Strei­chung des Para­grafen aus dem Straf­ge­setzbuch. »Es geht um das Men­schen­recht auf repro­duktive Selbst­be­stimmung und um das Recht, über den eigenen Körper zu ent­scheiden«, schrieb sie auf Twitter und igno­rierte dabei, dass es sich hier nicht nur um das Leben der Frau, sondern auch um das des unge­bo­renen Kindes handelt.

Jan Schiffers, kinder- und jugend­po­li­ti­scher Sprecher der AfD-Fraktion im Baye­ri­schen Landtag, kom­men­tiert dies wie folgt:

»Paragraf 218 StGB zu streichen, wäre der letzte Schritt zum Damm­bruch. Die Bun­des­re­gierung sägt am Fun­dament der deut­schen Gesell­schaft, bis nichts mehr bleibt, was einst als unver­han­delbar galt. Darüber hinaus ist der Vorstoß ein Angriff auf den Kern­be­reich unserer Ver­fassung: das Recht auf Leben und die Men­schen­würde, die auch unge­bo­renen Men­schen zuteilwird. Nachdem erst im ver­gan­genen Jahr mit dem § 219a StGB das Wer­be­verbot für Abtrei­bungen abge­schafft wurde, wird nun gefordert, Abtrei­bungen nicht länger unter Strafe zu stellen.

Wo bleiben eigentlich die Rechte der unge­bo­renen Kinder? Der Strei­chung von § 219a StGB ging eine jah­re­lange Kam­pagne mit dem Ziel voraus, Abtrei­bungen zu nor­ma­li­sieren. So wurde aus dem Kind im Mut­terleib ein ›Zell­haufen‹, die Fami­li­en­gründung ›Repro­duktion‹ und das Wer­be­verbot ein angeb­liches ›Infor­ma­ti­ons­verbot‹.

Über die Motive und Vor­haben der Bun­des­re­gierung sollte man sich nicht hin­weg­täu­schen lassen. Ein regel­rechter Kin­derhass hat sich aus­ge­breitet, und diesen gilt es zu überwinden!

Zwei­fellos gibt es Fälle, in denen eine Abtreibung – etwa aus medi­zi­ni­schen oder kri­mi­no­lo­gi­schen Gründen – auch nach jet­ziger Rechtslage straflos bleibt. Jedoch ist es ein Armuts­zeugnis für unser Land, wenn als häu­figste Gründe für die Abtreibung ein ungüns­tiger Zeit­punkt für die Schwan­ger­schaft, Part­ner­schafts­pro­bleme und Über­lastung genannt werden.

Die AfD ist die einzige Partei, die sich für den Schutz des unge­bo­renen Lebens ein­setzt. Kinder sind lebens- und lie­benswert! Wir sollten alles tun, um unge­bo­renen Kindern die Geburt zu ermöglichen.«


Quelle: freiewelt.net