Wieder ein Schritt weiter in die bargeldlose Gesellschaft. Die Salamitechnik schreitet fort. Bargeldzahlungen von mehr als 10.000 € sollen bald verboten sein. Man habe sich, so heißt es, auf diese Maßnahme geeinigt, um energischer gegen Geldwäsche, Kriminelle und Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Das Europäische Parlament und der Ministerrat, im dem die Vertreter der Mitgliedsstaaten sind, stimmten der EU-weiten Obergrenze zu. Das Gesetz muss nun noch formell verabschiedet werden.
Langsam und stetig werden die Grenzen immer enger gezogen
Barzahlungen bis zu 10.000 € bleiben (noch) erlaubt. Aber die einzelnen Länder können gerne ihr Höchstgrenze noch darunter ziehen, nicht aber über 10.000 € gehen. Zwar zahlen viele Menschen fast nur noch mit EC-Karte oder Kreditkarte, aber ein großer Teil will immer noch ganz normal mit Bargeld bezahlen. Zum Einen, weil man dann eine bessere Kontrolle über sein zur Verfügung stehendes Geld hat. Zum andere aber auch, weil das Kartenzahlen ein Preistreiber ist.
Denn der Verkäufer muss für Kartenzahlungen den Service der Bank mitbezahlen, das sind so um die fünf Prozent. Die sattelt der Laden natürlich auf die Preise. Gehen wir mal von 5% Aufschlag aus, und dass man zwanzig mal für Hundert-Euro einkaufen geht. Dann geht allein ein Hunderter nur für die Kartenzahlung drauf, die der Laden natürlich auf die Preise umlegt. Einfach mal drüber nachdenken.
Und auch von 3.000 bis 10.000 geht nur mit Formularen
Zehntausend Euro sind zwar die Obergrenze, aber darunter will die EU auch schon dazwischenfunken. Denn ab 3.000 € Bargeldzahlung muss man sich nach der neuen Bargeldregelung schon ausweisen und auch nachweisen, woher das Geld stammt (doofe Frage, steht doch drauf, von der Europäischen Zentralbank natürlich). Diese Informationen müssen von den Verkäufern und den zuständigen Instituten erfasst und aufbewahrt werden. Da werden sich viele Händler aber mächtig freuen, dass sie diesen ganzen Papierkram auch noch zusätzlich am Hals haben.
Man sieht, der Spielraum und die Lufthoheit über sein eigenes Geld wird dem normalen Bürger immer mehr eingeengt. Wenn diese Formulare mit den Erklärungen dazu, woher das Geld stammt, von der EU oder dem Staat aufbewahrt werden, dann kann die Obrigkeit auch schnell feststellen, ob das ausgegebene Geld denn zu den Steuererklärungen passt. Oder wie es denn sein kann, dass ein Bürgergeldempfänger sich ein schickes Fahrrad leisten kann. Der muss ja offensichtlich mehr haben, als er angegeben hat. Da wird dem Schnüffelstaat Tür und Tor geöffnet.
Die neue Regel ändert einiges
Die neue Regel könnte vor allem bei Händlern mit Luxusgütern ein Problem werden. Nicht jeder möchte, dass der Staat und die Behörden ihre Nase darin haben, was man sich mal gönnt. Und wenn die Eltern oder die Großeltern zusammen dem 18järigen das erste gebrauchte Auto kaufen, muss das beim Barkauf angegeben werden. Irgendwann wird das zusätzlich mit Schenkungssteuer belegt, da darf man getrost drauf wetten.
Die Entwicklung geht eben immer nur in eine Richtung: immer mehr Kontrolle, immer mehr Steuern, sogar Steuern auf Steuern, wie zum Beispiel beim Tanken: Da zahlt man Mineralölsteuern auf den Benzin- oder Dieselpreis – und obendrauf auf diesen Gesamtpreis nochmal Mehrwertsteuern.
Es geht schon seit Jahren darum, den Leuten das anonyme Bargeld zu vermiesen und am Ende wegzunehmen, damit jeder ein gläsernes Portemonnaie hat und auf alles und jedes Steuern bezahlen muss. Bargeld ist Freiheit.
Nun besteuert man ja mit der CO2-Steuer auch schon die Luft. Aber da kommt sicher noch mehr. Niemand würde sich wirklich wundern, wenn demnächst der Methangehalt von Pupsen besteuert wird, denn Methan ist ja noch ein viel schlimmeres Klimagas als CO2. Da geht man einfach mal von Körpergröße und Gewicht aus und errechnet dadurch die Methanmenge, die derjenige mit seinen Darmwinden ausstößt. Schwupps, wieder eine schöne Summe, die monatlich fällig wird.
Die Verhinderung von Terrorismusfinanzierung erreicht man damit natürlich nicht. Es ist bekannt, dass da ganz andere Wege genutzt werden. Da geht kein wild blickender Taliban zum Jagdwaffenhändler Frankonia in der Einkaufsstraße, knallt bündelweise Zweihundert-Euro-Scheine auf den Tresen und verlangt „viele gute Schießgewehr“. Auch Geldwäsche in größerem Umfang wird nicht so plump gemacht. Wenn das Verschieben von Geld in kleineren Chargen durch mehrere Kanäle und verschiedene Unternehmen gelaufen ist, kann das kaum zurückverfolgt werden, insbesondere, wenn große Sippen das untereinander ausmachen.
Es gibt noch weitere Maßnahmen gegen Geldwäsche
- Kryptowährungen und Bankgeschäfte von Superreichen mit einem Vermögen von mehr als 50 Millionen Euro sollen strenger überwacht werden
- Auch Zahlungen zwischen zwei Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Verbrauchern werden erfasst.
- Anbieter von Krypto-Vermögenswerten werden ebenfalls strenger überwacht
- Unternehmenseigentümer mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent müssen EU-weit registriert werden
- Ab 2029 fallen auch Profi-Fußballvereine unter diese Regelungen, weil hier nicht selten Milliardeninvestitionen aus Drittstaaten bezahlt werden
- Händler von Luxusgütern müssen die Identität der Kunden prüfen und verdächtige Geschäfte den Behörden melden
Diese Regelung wird Folgen haben: Abwanderung und mehr dunkle Kanäle als vorher
Das Ergebnis wird sein, dass die Abwanderung von Unternehmen zunimmt und es sehr attraktiv wird, den Unternehmenssitz in ein Land ohne Bargeldobergrenze zu verlegen. Da bietet sich Großbritannien geradezu an. Hier gibt es keine Bargeldobergrenze und wir auch keine geben, damit verschafft sich Großbritannien einen satten Vorteil. Bisher haben auch Österreich und die Niederlande und Liechtenstein keine, doch mit der nun beschlossenen Bargeldobergrenze wird auch dort diese Freiheit zu Ende sein.
Natürlich nur für die braven Bürger und Kleinunternehmer. Die größeren Läden werden sich ihre Kanäle suchen und finden, durch die sie sich vor der Überwachung schützen können.Es bleibt ja noch Zeit, die Möglichkeiten auszuloten. Ersteinmal dauert es noch eine Weile, bis das Gesetz der EU-Kommission formell verabschiedet wird. Und gelten sollen die neuen Regeln grundsätzlich drei Jahre nach Inkrafttreten. Zeit genug, um sich Ausweichstrategien auszudenken.
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