Ter­min­ge­schacher bei den RKI-Files: Vorerst keine „ent­schwärzten“ Protokolle

Das Magazin „Mul­ti­polar“ hatte es mit seiner Klage erzwungen: Das RKI musste seine Unter­lagen her­aus­rücken. Zwar war das ein Erfolg, aber mit bit­terem Bei­geschmack: Weite Teile waren geschwärzt. Das ist nicht gerade das, was man unter Offen­legung ver­steht. Nun strengte „Mul­ti­polar“ eine neue Klage auf unge­schwärzte Her­ausgabe an. Und die Anwälte des RKI – wohl wissend, dass das, was dann zutage kommt, offenbar zu brisant sein würde, ver­suchen, Zeit zu gewinnen. Wozu? Was soll da um Got­tes­willen nicht herauskommen?

Wann wäre es dem RKI denn genehm, dass die Deut­schen endlich einmal Bescheid wissen über die Vor­gänge, die es ermög­licht haben, ein ganzes Volk in Panik zu ver­setzen, um es in eine Gen­the­rapie zu treiben, die über­haupt nicht ord­nungs­gemäß aus­ge­testet war?

Prozess um ent­schwärzte Pro­to­kolle —  ver­schoben auf Sankt-Nimmerleins-Tag?

Es war schon ver­dächtig genug, dem kla­genden Magazin „Mul­ti­polar“ einen in weiten Teilen geschwärzten Bericht aus­zu­hän­digen. Und selbst das, was nicht geschwärzt war, war Skandal genug. Die Aus­wertung dessen, was bekannt wurde, war ein Auf­reger. Selbst­ver­ständlich müssen jetzt die Karten auf den Tisch: Wir Bürger wollen wissen, was da in den RKI-Pro­to­kollen steht. Es ist ja alles auf unserem Rücken aus­ge­tragen worden, die Schäden sind gewaltig und es wird immer noch frech für die Impfung geworben.

Die zweite Klage von „Mul­ti­polar“ auf Her­ausgabe der unge­schwärzten RKI-Pro­to­kolle läuft. Und die Gerichts­ver­handlung vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Berlin war auf den 6. Mai ter­mi­niert. Der Prozess um die Freigabe der gesamten Pro­to­kolle sollte bald­mög­lichst statt­finden und dann das Urteil nur Tage später erfolgen. Nun ist offen, wann der Prozess über­haupt beginnen soll.

Mul­ti­polar berichtet:

„Nachdem die vom Robert Koch-Institut (RKI) beauf­tragte Anwalts­kanzlei Raue am 18. März – dem Tag des Erscheinens des ersten Mul­ti­polar-Berichtes zu den Pro­to­kollen – eine Ver­schiebung des Termins zur münd­lichen Ver­handlung und Beweis­auf­nahme in Sachen der Mul­ti­polar-Klage zur Ent­schwärzung der Doku­mente bean­tragt hatte, gab das Ver­wal­tungs­ge­richt Berlin diesem Antrag nun statt. Der ursprüng­liche Termin am 6. Mai wurde aufgehoben.

Die RKI-Anwälte hätten „glaubhaft gemacht“, dass sie „wegen Urlaubs­ab­we­senheit“ und eines wei­teren Termins ver­hindert seien und die Ein­ar­beitung eines anderen Anwalts der 80-köp­figen Kanzlei „wegen des Umfangs und der Kom­ple­xität des Pro­zess­stoffs nicht zumutbar“ sei, erklärte das Gericht gegenüber der Mul­ti­polar ver­tre­tenden Kanzlei Partsch & Partner. Es sei nun „beab­sichtigt, die Sache im Zeitraum vom 1. bis 19. Juli 2024 zu ter­mi­nieren“. Die RKI-Anwälte sollen dem Gericht bis zum 2. Mai mit­teilen, wann sie in diesem Zeitraum ver­fügbar sind.“

Es wird wohl wieder nicht alles „ent­schwärzt“

Dann wollen wir alle einmal schwer hoffen, dass es dann auch bei dem Termin bleibt. Will man Zeit gewinnen? Es sieht danach aus. Denn das Gericht hat die Anwälte auf­ge­fordert, bis zum 19. Mai „konkret mit­zu­teilen, welche bislang geschwärzten Pas­sagen offen­gelegt werden.“

Autor und Betreiber der Offen­legung der RKI-Pro­to­kolle, Paul Schreyer, ist Mit­her­aus­geber des „Mul­ti­polar-Magazins“. Er besteht darauf, dass die voll­ständig les­baren RKI-Pro­to­kolle aus der Zeit vom 14. Januar 2020 bis zum 30. April 2021 vor­gelegt werden. Herr Schreyer beruft sich dabei auf das Infor­ma­ti­ons­frei­heits­gesetz (IFG). Er ver­langt jetzt auch noch unbe­hin­derte Ein­sicht in sämt­liche wei­teren Pro­to­kolle ab Mai 2021.

Die Rechts­an­walts­kanzlei Raue ver­tritt die Inter­essen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Dessen Interesse ist es, wie unschwer zu erraten, die Pro­to­kolle des RKI-Kri­sen­stabes NICHT her­aus­zu­geben. Nun mussten die Kri­senstab-Pro­to­kolle nach jah­re­langem Rechts­streit doch dem Magazin „Mul­ti­polar“ aus­ge­händigt werden, die, wie bekannt zu großen Teilen geschwärzt war. In Kin­der­sprache ein „Ätsch-Bätsch“, womit man sich dort keinen Gefallen getan hat. Denn nun ist die Öffent­lichkeit erst recht alarmiert.

Dass das RKI jetzt her­aus­rücken muss mit den Papieren, ist kaum noch zu ver­hindern. Und doch soll es wieder keine echte Offen­legung werden. Denn, wie man erfährt, hat das Ver­wal­tungs­ge­richt von der Kanzlei Raue ver­langt, bis spä­testens zu 19 Mai „konkret mit­zu­teilen, welche bislang geschwärzten Pas­sagen offen­gelegt werden“, berichtet das „Mul­ti­polar Magazin“.

Das heißt, es wird eben doch nicht alles „ent­schwärzt“. Es muss wirklich hoch­bri­santes in diesen Pro­to­kollen stehen, was die Bürger auf gar keinen Fall erfahren dürfen.

Warten bis in den Sommer oder länger – Wozu? Warum?

Das Ver­wal­tungs­ge­richt hat den Termin zur „münd­lichen Ver­handlung und Beweis­auf­nahme“ am 6. Mai auf Antrag der Anwalts­kanzlei Raue am Montag statt­ge­geben. Die Redaktion „Mul­ti­polar“ hat aber Infor­ma­tionen bekommen, dass die RKI-Kanzlei bereits im Januar den Termin 6. Mai kannte. Man hätte also leicht noch Urlaubs­pläne anpassen können. Oder zumindest früh­zei­tiger einen Ersatz­termin anfragen können. Der Antrag der Kanzlei Raue auf Ter­min­ver­schiebung kam aber erst beim Ver­wal­tungs­ge­richt an, nachdem Mul­ti­polar am 18. März seinen ersten Artikel über die RKI-Files ver­öf­fent­licht hatte.

Es macht wirklich den Ein­druck, als sei im RKI das große Hosen­flattern aus­ge­brochen und man ver­sucht nun, um alles in der Welt zu ver­hindern, dass die Öffent­lichkeit die Wahrheit hinter der Coro­na­pan­demie, der Impfung und den Maß­nahmen erfährt. Wahr­scheinlich ist es weniger das RKI, als die Politik. Denn, wie wir ja aus den Pro­to­kollen wissen, hatte das RKI die Corona-Pan­demie deutlich weniger alar­mis­tisch gesehen. Der Plan, aus der Pan­demie ein noch nie dage­we­senes, Bür­ger­rechte außer Kraft set­zendes Seu­chen­regime zu machen, kam aus der Politik und auch die diente damit den Herren über ihr.

Was wir schon wissen, ist mehr als furchtbar. Was kann noch schlimmer sein?

Schon die weit­gehend geschwärzten Seiten der RKI-Pro­to­kolle, die im März ver­öf­fent­licht wurden, sorgten für Empörung: Sie zeigten klar und deutlich, dass kei­nerlei Beweise dafür gab, dass die Masken vor Anste­ckung – aktiv oder passiv – schützen. Und das war, laut RKI-Unter­lagen, schon früh bekannt. Auch die ver­hee­renden Aus­wir­kungen von Lock­downs auf die Gesell­schaft, Wirt­schaft, Kinder, Schul­bildung und Familien waren den Ver­ant­wort­lichen früh klar – und sie drückten es dennoch durch. Noch schlimmer: Das „ver­mehrte Auf­treten von Neben­wir­kungen“ bei mRNA-Imp­fungen und deren ernste Risiken waren schon damals nicht unbekannt.

Wie empörend muss das erst sein, was in den RKI-Pro­to­kollen steht und auf keinen Fall in die Öffent­lichkeit kommen darf? Ist es viel­leicht so, dass die schlimmsten „Ver­schwö­rungs­theorien“ der „Schwurbler“ bestätigt werden? Würde eine Offen­legung den WHO-Vertrag kra­chend zu Fall bringen? Sind da Leute so tief ver­strickt, dass es einen all­ge­meinen Aufruhr gäbe?

Am 28. März dieses Jahres ver­sprach Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Karl Lau­terbach, in „viel­leicht vier Wochen eine wei­test­gehend unge­schwärzte Version“ der RKI-Pro­to­kolle her­aus­zu­geben. Wenn über­haupt, wird das wahr­scheinlich erst im Juni pas­sieren. Oder noch später. Wozu braucht man soviel Zeit? Wie sicher kann die Öffent­lichkeit dann noch sein, dass das die Ori­ginal-RKI-Pro­to­kolle sind? Die Namen der Betei­ligten werde sowieso geschwärzt bleiben, schon aus Gründen des Per­sön­lich­keits­rechtes. Das ist den Damen und Herren Poli­tikern und Funk­tio­nären nämlich heilig. Aber nur, wenn es um sie selber geht.

Das Bespitzeln von kri­ti­schen Bürgern bis in die letzten Winkel und deren öffent­liche Bloß­stellung ist ja immer nur für die gute Sache.