Hilfe, das Gesund­heitsamt will an unserer Schule den Impf­status kontrollieren!

Eltern fragen, impfkritik.de ant­wortet: Hilfe, das Gesund­heitsamt will an unserer Schule den Impf­status kontrollieren!


Frage:

Guten Tag, diesen Brief (Anhang) hat mein Sohn heute von der Schule mit­ge­bracht. Bei unseren älteren Kindern gab es diese Auf­for­derung nicht. Sind Ihnen ähn­liche Fälle bekannt oder wissen Sie, was die Schulen damit beab­sich­tigen? Gibt es da nicht so etwas wie Daten­schutz oder ähn­liches? Mit freund­lichen Grüßen, X.Y.

Abb.

Antwort:

Sehr geehrte Frau Y., die Amts­ärzte der Gesund­heits­ämter sind ange­halten, in den Schulen über die Kinder die Eltern an angeblich feh­lende Imp­fungen „zu erinnern“. Mit­ar­beiter der Ämter, die da nicht mit­machen, ris­kieren Job und Kar­riere. Bei solchen Themen gibt es nun mal keine echte Meinungsfreiheit.

Schul­lei­tungen können — selbst wenn sie wollten — kaum etwas gegen solche Maß­nahmen der Gesund­heits­ämter tun. Aller­dings könnte ein Schul­leiter das Gesund­heitsamt auf­fordern, die Auf­klärung über mög­liche Risiken des Impfens mit in die Beratung auf­zu­nehmen, z. B. in Form eines zweiten Infor­ma­ti­ons­blattes. Da könnte bei­spiels­weise erklärt werden, wie und wohin man Ver­dachts­fälle von Impf­ne­ben­wir­kungen meldet. Das würde ein Direktor viel­leicht auch tun — wenn sich nur genügend Eltern dafür aussprechen.

Aus der Pflicht der Amts­ärzte zur Erhebung des Impf­status ergibt sich aller­dings nicht auto­ma­tisch eine Pflicht für die Eltern, ihr Kind auch an solchen Unter­su­chungen teil­nehmen zu lassen oder einen Impfpass, sofern vor­handen, vorzulegen.

Für die Kinder selbst ist dies jedoch oft schwer zu ver­stehen, vor allem, wenn alle anderen Mit­schüler an der Maß­nahme teil­nehmen und man als offen­sichtlich Unge­impfter mit Mobbing rechnen muss.

Natürlich kann ein Schüler nicht teil­nehmen, wenn es an dem Tag krank und zuhause ist. Dann muss es sich auch nicht als unge­impft oder teil­ge­impft outen.

Eine Dis­kussion und Aus­ein­an­der­setzung mit der Schul­leitung und dem Gesund­heitsamt ist in der Regel fruchtlos.

Sie können Ihrem Kind aller­dings einen ver­schlos­senen Umschlag für den Arzt mit­geben und darin z. B. fol­gendes schreiben:

„Sehr geehrte Mit­ar­beiter des Gesund­heits­amtes, vielen Dank, dass Sie sich die Mühe machen, zu über­prüfen, ob unser Sohn/ unsere Tochter (Name) aus­rei­chend vor Infek­ti­ons­krank­heiten geschützt ist. Wir haben aller­dings nach aus­führ­licher indi­vi­du­eller Beratung durch den Kin­derarzt unseres Ver­trauens die aus unserer Sicht not­wen­digen Vor­sor­ge­maß­nahmen durch­ge­führt und sind dies­be­züglich auf dem aktu­ellen Stand. Mit freund­lichen Grüßen, X.Y.“

oder

„Sehr geehrte Damen und Herren des Gesund­heits­amtes Marburg, wir bitten um Ver­ständnis, dass wir sämt­liche gesund­heit­liche Vor­sor­ge­maß­nahmen mit dem Kin­derarzt unseres Ver­trauens aus­führlich besprochen haben und ent­spre­chend auf dem aktu­ellen Stand sind. Unser Sohn / unsere Tochter hat von uns die Anweisung erhalten, jeg­liche Fragen von Fremden im Zusam­menhang mit gesund­heit­lichen Vor­sor­ge­maß­nahmen nicht zu beant­worten. Sie können uns bei Rück­fragen unter der Ruf­nummer +49 12345 6789 (heute zwi­schen 10 und 14 Uhr) erreichen.
Mit freund­lichen Grüßen, X.Y.”

Zuerst hier erschienen: https://impfkritik.de/pressespiegel/…