Fotomontage aus freien Bildern von Niki Vogt

Steht der Rund­funk­beitrag vor dem „AUS“? Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt prüft!

Er ist eigentlich bei fast allen unbe­liebt: Der immer noch so genannte GEZ-„Beitrag“. Und der soll ja jetzt noch teurer werden, was für noch mehr Ärger sorgen wird. Viele Bür­ger­initia­tiven, viele Pro­teste ver­suchten schon, diesen ver­hassten GEZ-Beitrag aus­zu­hebeln … und nun scheint es tat­sächlich möglich zu sein, dass das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt mit einem Rich­ter­spruch den Wunsch so vieler Bürger erfüllen könnte. Eigentlich hätte es doch so anders sein können …

Ein unab­hän­giger, neu­traler Rundfunk, von Bürgern bezahlt und im Dienst der Bürger

Man stelle sich das einmal vor: Es gibt ver­schiedene Pro­gramme, die nicht für die Regierung arbeiten, keine ent­ner­vende Regie­rungs­pro­pa­ganda trommeln, sondern ehr­licher, auf­rich­tiger, sach­licher Jour­na­lismus. Kom­mentare und Mei­nungen von jeder poli­tisch-welt­an­schau­lichen Seite. Neu­trale Berichte, schöne Filme, den Kindern kind­ge­rechtes Fern­sehen, Rat­ge­ber­sen­dungen, die jeder brauchen kann. Berichte aus aller Welt über fas­zi­nie­rende, fremde Kul­turen, Talk­shows zu allen mög­lichen Themen, wo auch ganz normale Bürger zu Wort kommen. Tipps und Tricks für das täg­liche Leben, wie ernähre ich meine Familie mit gesundem Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten. Inter­es­sante Rat­ge­ber­sen­dungen zur Gesundheit und wie man sich gesund halten kann, Kräu­tertees, Rezepte, Do it Yourself-Rat­geber oder „wie ich selbst Repa­ra­turen richtig mache“. Alles Dinge, für die man gerne auch seinen Obulus bezahlen würde.

Aber nein, man sieht und fühlt sich in den Sen­de­häusern als die Erzie­hungs­be­rech­tigten der Nation (Oh, GOTT! Sie hat „Nation“ geschrieben!!!). Jeden Tag eine Stand­pauke von ganz weit oben herab, was wir zu denken haben, was wir sagen dürfen und was nicht. Wen wir anfeinden und ver­achten müssen und wem wir alles, aber auch allen nach­sehen müssen. Beleh­rungen, Belei­digtsein, wenn es andere Mei­nungen gibt, Bes­ser­wissen, auf­ge­blasene Hyper­moral, Panik­mache und und Arroganz, das ist es, was wir Deut­schen für unser Geld bekommen. Wir müssen auch dann zahlen, wenn wir gar kein Fern­sehen oder Radio haben. Es ist weder ein Vertrag, den wir mit den öffentlich-recht­lichen Rund­funk­an­stalten unter­schrieben haben, noch können wir bestimmen, was wir für unser Geld bekommen.

Und es soll noch teurer werden!

ARD, ZDF und Deutsch­landfunk wollen aber noch mehr Geld von uns. Wohl wissend, dass der normale Bürger immer knapper rechnen muss und genau weiß, welche Luxus­ge­hälter die Rundfunk-Granden ein­stecken, haben sie schonmal einen ca. 80 € teuren Auf­schlag pro Jahr als For­derung ange­meldet. Das wären dann statt der jetzt abkas­sierten 18,36 €/Monat bald 25,19 € monatlich.

Der Rund­funkrat schlägt mitt­ler­weile deutlich schärfere Töne an. Es wurde wild dis­ku­tiert, ob das gezahlt werden muss, ob man denn nicht hier oder da für Bedürftige … doch der Rund­funkrat besteht jetzt auf einer Senkung des Rund­funk­bei­trags. Eine Umfrage hat unter­dessen per Umfrage ermittelt, dass 73 Prozent der Deut­schen für die kom­plette Abschaffung der GEZ-Gebühren stimmen.

Schon 2018 wurde die Causa Rund­funk­gebühr vor Gericht verhandelt.

„Der öffentlich-recht­liche Rundfunk ist zu teuer, recht ten­den­ziell, nicht kri­tisch genug“, sagt einer der drei Kläger aus dem pri­vaten Bereich, Robert Splett. „Wir brauchen keine 100 öffentlich-recht­lichen Pro­gramme“, kri­ti­siert er. Der 52-jährige Infor­ma­tiker zieht seit 2011 gegen den Beitrag zu Felde und zahlt seither auch nicht. Außerdem halten die Beschwer­de­führer es für ver­fas­sungs­widrig, dass der Beitrag auch dann bezahlt werden muss, wenn in einem Haushalt weder Fern­seher noch Radio vor­handen sind. Weitere Kri­tik­punkte: Mehrere Men­schen in einem Haushalt können sich den Beitrag teilen, Allein­le­bende müssen ihn alleine tragen. Besitzer von Zweit­woh­nungen seien benach­teiligt, weil sie für beide Woh­nungen zahlen müssen, aber nur in einer Wohnung zur Zeit Rundfunk emp­fangen können.“

Als Beschwer­de­führer mit dabei ist die Firma Sixt, die Autos ver­mietet. Für jedes Fahrzeug der Miet­wa­gen­flotte muss Sixt als Gewer­be­trei­bender wegen der Auto­radios jeweils die Gebühr zahlen: „Der Leiter der Sixt-Rechts­ab­teilung, Andrew Mount­ste­phens, hält den Rund­funk­beitrag für gewerblich genutzte Autos auch des­wegen für ver­fas­sungs­widrig, weil er nur unter Mit­wirkung der Zah­lungs­pflich­tigen ein­ge­trieben werden könne. Das sei in den bis­he­rigen Gerichts­ver­fahren von Sixt zwar aus­führlich vor­ge­tragen, von den Gerichten jedoch in ihren Urteils­gründen voll­kommen igno­riert worden, kri­ti­siert er. „Der Unehr­liche kann kaum erwischt werden, der Ehr­liche ist der Dumme.“ Allein bei Sixt seien fast 50.000 Fahr­zeuge mit einem monat­lichen Beitrag von 5,83 Euro betroffen, sagt Mountstephens.“

Es half nichts, 2018 bekam der öffent­liche Rundfunk und die GEZ Recht zugesprochen.

Aber diesmal ist es ein anderer Ansatz – und der könnte aus­sichts­reich sein

Die Leute lassen eben einfach nicht locker und frei nach dem Film­titel „einer kommt durch“, ver­sucht immer wieder einmal jemand auf ein neues, den selbst­herr­lichen Griff in die Börse des Bürgers zu ver­hindern. Als wenig erfolg­reich hat sich die Zah­lungs­ver­wei­gerung erwiesen. Es gibt legale Befreiung von den Rund­funk­ge­bühren wenn man Bezieher von Arbeits­lo­sengeld II ist, Emp­fänger von Asyl­för­derung, seh­be­hindert oder hör­ge­schädigt. Sieben Prozent der Bei­trags­zah­lungs­pflich­tigen bezahlen aber keine oder zu wenig GEZ-Gebühren, trotz Mah­nungen. Das sind 3,2 Mil­lionen. Davon geben dann etwas mehr als die Hälfte nach, wenn die Mah­nungen dro­hender werden, aber ungefähr eine Million Bürger bleiben hart. Dann schellt es eines Tages an der Haustür und der Gerichts­voll­zieher und ver­langt Bezahlung. Wenn der „Schuldner“ sich dennoch weigert, wird der hübsche Auf­kleber mit dem deut­schen Adler (der berühmte Kuckuck) auf Gegen­stände geklebt, die in einer Ver­stei­ge­rungs­auktion die „Schulden“ bei der GEZ decken könnten.

Ist der Rund­funk­beitrag eine Steuer oder eine Gebühr?

Nun hat eine Bür­gerin eine andere Stra­tegie ver­sucht. Sie ist zwar zweimal damit abge­blitzt vor Gericht, gibt aber nicht auf. Sie wei­gerte sich, den Beitrag zu zahlen und zog vor das Münchner Ver­wal­tungs­ge­richt, blitzte ab und ver­suchte es vor dem Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richtshof, ebenso Fehl­an­zeige, sie unterlag. Nun legte sie Revision gegen diese Urteile ein. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt Leipzig hat die Revision der Klä­gerin gegen die beiden Urteile zuge­lassen. Die über­ra­schende Begründung: Die Klage habe eine grund­sätz­liche Bedeutung.

Die GEZ-Gebühr müsste nämlich eigentlich „in Wahrheit“ eine Steuer sein. Das ist sie aber eben doch nicht, denn auf die Zahlung einer Steuer erfolgt keine davon abhängige Gegen­leistung. Das ist aber bei einer Gebühr der Fall, denn die wird für eine Gegen­leistung erhoben. Die GEZ-Zahler haben aber gar nicht die Mög­lichkeit, für ihren Beitrag eine spe­zi­fische, von ihnen gewünschte  Gegen­leistung zu erhalten, sie können nur an einem all­gemein zugäng­lichen Pro­gramm par­ti­zi­pieren, ob sie das so wollen oder nicht.

Also wäre der Rund­funk­beitrag eine Steuer.  Den Bun­des­ländern fehlt aber die recht­liche Kom­petenz, die zur Erhebung einer Rundfunk-STEUER nötigen Gesetze zu erlassen. Die Bun­des­länder haben nunmal nicht die nötige Gesetz­ge­bungs­kom­petenz. Dann wäre der Rund­funk­beitrag tat­sächlich verfassungswidrig.

Ver­sagen des öffentlich-recht­lichen Rundfunks

Die erboste Bür­gerin hat noch ein Ass im Ärmel. Sie bean­standet ein „gene­relles struk­tu­relles Ver­sagen des öffentlich-recht­lichen Rund­funks“ wegen „man­gelnder Mei­nungs­vielfalt“. Der Auftrag der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­an­stalten, ein der Viel­falts­si­cherung die­nendes Pro­gramm anzu­bieten, werde struk­turell ver­fehlt, so dass der Zuschauer per­sönlich und indi­vi­duell gar keinen Vorteil von diesen Pro­grammen habe

Ka-zong! Voll­treffer. Das wird eine span­nende Sache da, am Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hält es offenbar für möglich, dass der öffentlich-recht­liche Rundfunk seinem Auftrag gar nicht nach­kommt und auch nicht nach­kommen will.

Wenn das Gericht bestätigt, dass die „GEZ-Gebühr“ in Wirk­lichkeit eine Steuer ist, dann braucht niemand mehr zu bezahlen, denn das Gesetz dazu können die Bun­des­länder mangels Kom­petenz nicht beschließen. Kommt das Argument der feh­lenden Mei­nungs­vielfalt dennoch zum Tragen, könnte es noch schwie­riger für die GEZ-Sender werden.

Die FAZ sieht die Ent­wicklung so, dass am Ende eine Gerichts­ent­scheidung stehen könnte, „die den Gebüh­ren­zahlern das Recht ein­räumt, fest­stellen zu lassen, ob der gesetz­liche Auftrag des öffentlich-recht­lichen Rund­funks, hier die Mei­nungs­vielfalt, erfüllt wird. Es könnte durchaus sein, dass eine Vor­be­dingung weg­fällt, nämlich die Erschöpfung des Kon­troll­auf­trages durch die Gremien. Der Kla­geweg durch Ein­zelne würde neben die Auf­sicht der Gremien treten. — Mit anderen Worten: Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt könnte jeden ein­zelnen Bei­trags­zahler mit dem Anspruch ver­sehen, das Pro­gramm von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio vor Gericht infrage zu stellen.“