Er ist eigentlich bei fast allen unbeliebt: Der immer noch so genannte GEZ-„Beitrag“. Und der soll ja jetzt noch teurer werden, was für noch mehr Ärger sorgen wird. Viele Bürgerinitiativen, viele Proteste versuchten schon, diesen verhassten GEZ-Beitrag auszuhebeln … und nun scheint es tatsächlich möglich zu sein, dass das Bundesverwaltungsgericht mit einem Richterspruch den Wunsch so vieler Bürger erfüllen könnte. Eigentlich hätte es doch so anders sein können …
Ein unabhängiger, neutraler Rundfunk, von Bürgern bezahlt und im Dienst der Bürger
Man stelle sich das einmal vor: Es gibt verschiedene Programme, die nicht für die Regierung arbeiten, keine entnervende Regierungspropaganda trommeln, sondern ehrlicher, aufrichtiger, sachlicher Journalismus. Kommentare und Meinungen von jeder politisch-weltanschaulichen Seite. Neutrale Berichte, schöne Filme, den Kindern kindgerechtes Fernsehen, Ratgebersendungen, die jeder brauchen kann. Berichte aus aller Welt über faszinierende, fremde Kulturen, Talkshows zu allen möglichen Themen, wo auch ganz normale Bürger zu Wort kommen. Tipps und Tricks für das tägliche Leben, wie ernähre ich meine Familie mit gesundem Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten. Interessante Ratgebersendungen zur Gesundheit und wie man sich gesund halten kann, Kräutertees, Rezepte, Do it Yourself-Ratgeber oder „wie ich selbst Reparaturen richtig mache“. Alles Dinge, für die man gerne auch seinen Obulus bezahlen würde.
Aber nein, man sieht und fühlt sich in den Sendehäusern als die Erziehungsberechtigten der Nation (Oh, GOTT! Sie hat „Nation“ geschrieben!!!). Jeden Tag eine Standpauke von ganz weit oben herab, was wir zu denken haben, was wir sagen dürfen und was nicht. Wen wir anfeinden und verachten müssen und wem wir alles, aber auch allen nachsehen müssen. Belehrungen, Beleidigtsein, wenn es andere Meinungen gibt, Besserwissen, aufgeblasene Hypermoral, Panikmache und und Arroganz, das ist es, was wir Deutschen für unser Geld bekommen. Wir müssen auch dann zahlen, wenn wir gar kein Fernsehen oder Radio haben. Es ist weder ein Vertrag, den wir mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterschrieben haben, noch können wir bestimmen, was wir für unser Geld bekommen.
Und es soll noch teurer werden!
ARD, ZDF und Deutschlandfunk wollen aber noch mehr Geld von uns. Wohl wissend, dass der normale Bürger immer knapper rechnen muss und genau weiß, welche Luxusgehälter die Rundfunk-Granden einstecken, haben sie schonmal einen ca. 80 € teuren Aufschlag pro Jahr als Forderung angemeldet. Das wären dann statt der jetzt abkassierten 18,36 €/Monat bald 25,19 € monatlich.
Der Rundfunkrat schlägt mittlerweile deutlich schärfere Töne an. Es wurde wild diskutiert, ob das gezahlt werden muss, ob man denn nicht hier oder da für Bedürftige … doch der Rundfunkrat besteht jetzt auf einer Senkung des Rundfunkbeitrags. Eine Umfrage hat unterdessen per Umfrage ermittelt, dass 73 Prozent der Deutschen für die komplette Abschaffung der GEZ-Gebühren stimmen.
Schon 2018 wurde die Causa Rundfunkgebühr vor Gericht verhandelt.
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zu teuer, recht tendenziell, nicht kritisch genug“, sagt einer der drei Kläger aus dem privaten Bereich, Robert Splett. „Wir brauchen keine 100 öffentlich-rechtlichen Programme“, kritisiert er. Der 52-jährige Informatiker zieht seit 2011 gegen den Beitrag zu Felde und zahlt seither auch nicht. Außerdem halten die Beschwerdeführer es für verfassungswidrig, dass der Beitrag auch dann bezahlt werden muss, wenn in einem Haushalt weder Fernseher noch Radio vorhanden sind. Weitere Kritikpunkte: Mehrere Menschen in einem Haushalt können sich den Beitrag teilen, Alleinlebende müssen ihn alleine tragen. Besitzer von Zweitwohnungen seien benachteiligt, weil sie für beide Wohnungen zahlen müssen, aber nur in einer Wohnung zur Zeit Rundfunk empfangen können.“
Als Beschwerdeführer mit dabei ist die Firma Sixt, die Autos vermietet. Für jedes Fahrzeug der Mietwagenflotte muss Sixt als Gewerbetreibender wegen der Autoradios jeweils die Gebühr zahlen: „Der Leiter der Sixt-Rechtsabteilung, Andrew Mountstephens, hält den Rundfunkbeitrag für gewerblich genutzte Autos auch deswegen für verfassungswidrig, weil er nur unter Mitwirkung der Zahlungspflichtigen eingetrieben werden könne. Das sei in den bisherigen Gerichtsverfahren von Sixt zwar ausführlich vorgetragen, von den Gerichten jedoch in ihren Urteilsgründen vollkommen ignoriert worden, kritisiert er. „Der Unehrliche kann kaum erwischt werden, der Ehrliche ist der Dumme.“ Allein bei Sixt seien fast 50.000 Fahrzeuge mit einem monatlichen Beitrag von 5,83 Euro betroffen, sagt Mountstephens.“
Es half nichts, 2018 bekam der öffentliche Rundfunk und die GEZ Recht zugesprochen.
Aber diesmal ist es ein anderer Ansatz – und der könnte aussichtsreich sein
Die Leute lassen eben einfach nicht locker und frei nach dem Filmtitel „einer kommt durch“, versucht immer wieder einmal jemand auf ein neues, den selbstherrlichen Griff in die Börse des Bürgers zu verhindern. Als wenig erfolgreich hat sich die Zahlungsverweigerung erwiesen. Es gibt legale Befreiung von den Rundfunkgebühren wenn man Bezieher von Arbeitslosengeld II ist, Empfänger von Asylförderung, sehbehindert oder hörgeschädigt. Sieben Prozent der Beitragszahlungspflichtigen bezahlen aber keine oder zu wenig GEZ-Gebühren, trotz Mahnungen. Das sind 3,2 Millionen. Davon geben dann etwas mehr als die Hälfte nach, wenn die Mahnungen drohender werden, aber ungefähr eine Million Bürger bleiben hart. Dann schellt es eines Tages an der Haustür und der Gerichtsvollzieher und verlangt Bezahlung. Wenn der „Schuldner“ sich dennoch weigert, wird der hübsche Aufkleber mit dem deutschen Adler (der berühmte Kuckuck) auf Gegenstände geklebt, die in einer Versteigerungsauktion die „Schulden“ bei der GEZ decken könnten.
Ist der Rundfunkbeitrag eine Steuer oder eine Gebühr?
Nun hat eine Bürgerin eine andere Strategie versucht. Sie ist zwar zweimal damit abgeblitzt vor Gericht, gibt aber nicht auf. Sie weigerte sich, den Beitrag zu zahlen und zog vor das Münchner Verwaltungsgericht, blitzte ab und versuchte es vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, ebenso Fehlanzeige, sie unterlag. Nun legte sie Revision gegen diese Urteile ein. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat die Revision der Klägerin gegen die beiden Urteile zugelassen. Die überraschende Begründung: Die Klage habe eine grundsätzliche Bedeutung.
Die GEZ-Gebühr müsste nämlich eigentlich „in Wahrheit“ eine Steuer sein. Das ist sie aber eben doch nicht, denn auf die Zahlung einer Steuer erfolgt keine davon abhängige Gegenleistung. Das ist aber bei einer Gebühr der Fall, denn die wird für eine Gegenleistung erhoben. Die GEZ-Zahler haben aber gar nicht die Möglichkeit, für ihren Beitrag eine spezifische, von ihnen gewünschte Gegenleistung zu erhalten, sie können nur an einem allgemein zugänglichen Programm partizipieren, ob sie das so wollen oder nicht.
Also wäre der Rundfunkbeitrag eine Steuer. Den Bundesländern fehlt aber die rechtliche Kompetenz, die zur Erhebung einer Rundfunk-STEUER nötigen Gesetze zu erlassen. Die Bundesländer haben nunmal nicht die nötige Gesetzgebungskompetenz. Dann wäre der Rundfunkbeitrag tatsächlich verfassungswidrig.
Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die erboste Bürgerin hat noch ein Ass im Ärmel. Sie beanstandet ein „generelles strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ wegen „mangelnder Meinungsvielfalt“. Der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass der Zuschauer persönlich und individuell gar keinen Vorteil von diesen Programmen habe
Ka-zong! Volltreffer. Das wird eine spannende Sache da, am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hält es offenbar für möglich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag gar nicht nachkommt und auch nicht nachkommen will.
Wenn das Gericht bestätigt, dass die „GEZ-Gebühr“ in Wirklichkeit eine Steuer ist, dann braucht niemand mehr zu bezahlen, denn das Gesetz dazu können die Bundesländer mangels Kompetenz nicht beschließen. Kommt das Argument der fehlenden Meinungsvielfalt dennoch zum Tragen, könnte es noch schwieriger für die GEZ-Sender werden.
Die FAZ sieht die Entwicklung so, dass am Ende eine Gerichtsentscheidung stehen könnte, „die den Gebührenzahlern das Recht einräumt, feststellen zu lassen, ob der gesetzliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, hier die Meinungsvielfalt, erfüllt wird. Es könnte durchaus sein, dass eine Vorbedingung wegfällt, nämlich die Erschöpfung des Kontrollauftrages durch die Gremien. Der Klageweg durch Einzelne würde neben die Aufsicht der Gremien treten. — Mit anderen Worten: Das Bundesverwaltungsgericht könnte jeden einzelnen Beitragszahler mit dem Anspruch versehen, das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio vor Gericht infrage zu stellen.“
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.