Es ist ein fast unheimlicher Zufall, dass an dem Tag, mit dem das so genannte Selbstbestimmungsgesetz der Ampel in Kraft trat, in Paris bei den Olympischen Spielen ein biologischer Mann innerhalb von 48 Sekunden mit einem rechten Haken den Kampf gegen die Boxerin Angela Carini für sich entschied. Die Interexuelle Imane Khelif (wohl mit Vagina geboren), hat männliche Chromosomen und das Testosteron eines Mannes. Das sieht man auch an der Statur. Die IBA (International Boxing Association) hat deshalb mehrfach beschlossen ihn nicht zu Frauenwettkämpfen zuzulassen, zuletzt 2023 bei der Weltmeisterschaft. Die IBA kritisiert offiziell den IOC noch einmal in einer Stellungnahme, weil Khelifs Zulassung bei Olympia nicht fair sei und Frauen gefährde. Das IOC und auch er wissen selbst sehr genau, dass er einen unfairen Vorteil hat. Sie zogen es dennoch durch. Man kann nur hoffen, dass nun, da der Wahnsinn, dass biologische Männer am Frauensport teilnehmen und Medaillen einheimsen, die sie bei den Männern niemals bekommen würden, vor aller Welt offensichtlich geworden ist, dieser Spuk aufhört.
Was die Ampel betrifft, hätte es keines weiteren Beweises bedurft, dass sie alle Anstrengungen unternimmt, die Grundlagen unserer Gesellschaft zu zerstören. Das „Selbstbestimmungsgesetz“, das nun in Kraft ist, ist bei weitem der größte und gefährlichste Sprengsatz, der an unser Zusammenleben gelegt wurde. Künftig ist die Nennung biologischer Tatsachen strafbar und wird mit einem hohen Bußgeld bis zu 10 000 € belegt. Das Gesetz verordnet uns, zu lügen. Wir leben (noch) in einem Land, in dem jeder nach seiner Fasson selig werden kann. Das reicht einer Mikrominderheit aber nicht, sondern wir sollen nach ihrem Diktat leben. Es geht nicht um Selbstbestimmung, sondern um Macht.
Die Ampelkoalition hat sich diesem Machtstreben untergeordnet und liefert das nötige Gesetz zur Gängelung der Mehrheit.
Künftig ist jedem Bürger gestattet, sein Geschlecht, angeblich ein gesellschaftliches Konstrukt, selbst festzulegen. Dazu muss er lediglich zum Standesamt gehen und den dortigen Eintrag ändern lassen. Dann steht Männern, die sich momentan als Frauen fühlen, alles offen: Damen-Umkleidekabinen, Schutzräume für Frauen, Damentoiletten, Damensaunen, Frauengefängnisse und Listenplätze für Frauen bei Parlamentswahlen. Wir können uns auf eine Klagewelle gefasst machen, mit der Transfrauen sich Zugang zu Frauenräumen verschaffen wollen. In der Politik werden sie auf Frauenplätzen kandidieren, wie Ganserer bei den Grünen bereits vorgemacht hat. Im Sport deklassieren solche „Frauen“, wie wir in Paris gesehen haben, die weiblichen Wettbewerber um Längen.
Vor allem darf man nicht aus Versehen daran erinnern, dass der langjährige Nachbar Norbert nun Nele ist.
Aber die schlimmste Bestimmung des Gesetzes war bisher nicht Gegenstand der Öffentlichen Debatte. Eltern haben künftig die Möglichkeit, das Geschlecht ihres Kindes zu bestimmen. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung – absolute Macht über einen anderen Menschen.
Für Kinder zwischen 0 und 14 Jahren sieht das Gesetz im § 3 Abs. 2 SBGG folgendes vor:
Ist die minderjährige Person geschäftsunfähig oder hat sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann nur der gesetzliche Vertreter die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen (§ 2) für die Person abgeben.
Eltern können also frei entscheiden, welches Geschlecht sie ihrem Kind geben wollen. Das Kind erhält dann die Papiere entsprechend der Festlegung der Eltern, nicht entsprechend seines wirklichen Geschlechts. Eine Prüfung durch Standesbeamte ist nicht vorgesehen.
Erst mit 14 Jahren hätte das Kind die Möglichkeit, sich sein eigentliches Geschlecht eintragen zu lassen. Sollten die Eltern dagegen sein, müsste das Familiengericht nach Kindeswohl entscheiden.
Bis zu einem Alter von 13 Jahren gibt es eine solche Möglichkeit nicht. Selbst wenn im Kindergarten und in der Schule festgestellt wird, dass sich das Kind in dem ihm zugewiesenen Geschlecht unwohl fühlt, dürfen Kindergärtner und Lehrer das nicht äußern. Tun sie das dennoch, droht ihnen gemäß § 14 SBGG ein Bußgeld bis zu 10 000 € wegen Verstoßes gegen das „Offenbarungsverbot“. Säuglinge können also geschlechtsumgewandelt werden und um diesen Akt ist eine gesetzliche Mauer des Schweigens errichtet worden. Ist das die „Lufthoheit über die Kinderbetten“, die Olaf Scholz als Generalsekretär der SPD gefordert hat?
Es handelt sich hier jedenfalls um absolut totalitäre Festlegungen, die geeignet sind, das Leben eines Menschen schon gleich nach seiner Geburt zu zerstören, indem er zur Verfügungsmasse seiner Eltern gemacht wird. Diese unfassbare Grausamkeit ist nicht Teil einer Dystopie oder eines Alltags in einer besonders menschenverachtenden Diktatur, sondern ein Gesetz nach dem Willen unserer demokratisch gewählten Regierung.
Theoretisch hat das Kind die Möglichkeit, so es nicht bereits psychisch gebrochen ist, mit 14 Jahren sein wahres Geschlecht zu erlangen, mit 18 könnte es dann seine Eltern auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. Die Politiker, die sich dieses gemeingefährliche Gesetz ausgedacht und der Gesellschaft oktroyiert haben, sind juristisch nicht zu belangen.
Aber die Geschichte wird ihr Urteil über sie sprechen!
Der Artikel erschien zuerst bei vera-lengsfeld.de.
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