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Kann MS auch als Impf­folge auftreten?

Frage:

Sehr geehrter Herr Tolzin,
Ihre Web­seite habe ich ja schon seit vielen Jahren. Meine auch dort über Mul­tiple Sklerose gelesen zu haben und dass diese Immun­krankheit eigentlich ein Impf­schaden ist. Ich finde das Thema leider nicht mehr auf Ihrer Web­seite. Können Sie mir bitte weiterhelfen?

Mit freund­lichen Grüßen S.

 

Antwort:

Sehr geehrte Frau S.,

Mul­tiple Sklerose (MS) ist eine soge­nannte Auto­im­mun­erkrankung, also eine Fehl­steuerung des Immun­systems, bei der das Immun­system nicht nur kör­per­fremde Par­tikel, sondern auch kör­per­ei­genes Gewebe angreift. Auto­immun-erkran­kungen sind als mög­liche Folge von Imp­fungen seit langem bekannt und inzwi­schen gut dokumentiert.

Eine zen­trale Rolle scheinen die in den soge­nannten Tot­impf­stoffen als Wirk­ver­stärker ent­hal­tenen Alu­minium-ver­bin­dungen zu spielen. Alu­minium ist ein Ner­vengift, das bereits in geringsten Mengen, wenn direkt in das Gewebe bzw. die Blutbahn inji­ziert, schwere Schäden ver­ur­sachen kann.

Unser Immun­system kennt Alu­minium nicht, das eigentlich nur in der Erd­kruste in fest­ge­bun­dener Form vor­kommt. Man kann sich die Immun­re­aktion auf Kontakt mit Alu­minium wie einen hef­tigen Tritt gegen einen Bie­nen­stock vor­stellen — die auf­ge­schreckten Bienen werden das erste Lebe­wesen angreifen, dem sie begegnen. Und das könnte auch kör­per­ei­genes Gewebe oder dem kör­per­ei­genem Gewebe ähn­liche Sub­stanzen sein, die im Impf­stoff zusätzlich ent­halten sind.

Oder aber z. B. die Nuss, die man gerade isst, was zu einer Nuss­all­ergie, also einer Über­re­aktion des Immun­systems auf Nüsse, führen kann.

Weitere Infos über den Zusam­menhang mit Alu­minium finden Sie im Internet unter dem Stichwort „ASIA-Syndrom“.

In einigen Fach­in­for­ma­tionen wird MS als mög­liche Impf­folge ange­geben. MS wurde im Zusam­menhang mit Imp­fungen z. B. in den Jahren 2001 bis 2009 ins­gesamt 128 mal an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die zuständige Bun­des­be­hörde, gemeldet (impf-report Nr. 62/63).

Die Dun­kel­ziffer ist unbe­kannt. Das PEI gibt dies­be­züglich noch nicht einmal grobe Schät­zungen bekannt und verhält sich gegenüber der Öffent­lichkeit so, als wären die gemel­deten Fälle iden­tisch mit der Gesamtzahl aller Verdachtswfälle.

Die Schät­zungen haben deshalb eine enorme Spann­weite und reichen von 1:20 (Bun­des­ge­sund­heits­blatt 4/2002, S. 353) über 1:100 (eigene Umfrage unter Natur­heil­kundlern) bis hin zu 1:1000 (eigene Schätzung).

Nun ist ja nicht jede MS-Erkrankung im zeit­lichen Zusam­menhang mit einer Impfung auto­ma­tisch auch tat­sächlich primär von dieser Impfung ver­ur­sacht. Das Fatale ist nun jedoch, dass die Beweislast für diesen Zusam­menhang vom PEI prak­tisch auf die Opfer abge­schoben wird:

Solange diese den Zusam­menhang nicht mit sehr kosten‑, zeit- und ner­ven­auf­wen­digen Unter­su­chungen und Gut­achten und Gerichts­ver­fahren belegen können, geht die Behörde davon aus, dass der Zusam­menhang nicht belegt ist und deshalb igno­riert werden kann.

Dies steht aus meiner Sicht im völ­ligen Gegensatz zur recht­lichen Situation: Imp­fungen sind Kör­per­ver­let­zungen, die der mün­digen Ein­wil­ligung bedürfen. Bei einem Ver­dacht auf Impf­schaden müsste die Beweislast zu 100 % beim Her­steller liegen, viel­leicht noch bei der Zulas­sungs­be­hörde, die den Impf­stoff durch­ge­wunken hat, nicht aber bei den Men­schen, die sich im Ver­trauen in ihre Ärzte und die all­ge­gen­wärtige Impf­werbung impfen ließen.

Ange­sichts der feh­lenden Rechts­si­cherheit für Imp­f­opfer — die Her­steller sind sogar gesetzlich haf­tungs­be­freit! — ist vom Versuch, eine behörd­liche Aner­kennung des Impf­schadens zu erreichen, nahe­zu­aus­sichtslos. Statt dessen emp­fehle ich allen Opfern, sich auf die Heilung durch erfahrene Natur­heil­kundler zu konzentrieren.

Was Sie aller­dings bitte bitte bei jedem Ver­dachtsfall tun sollten, ist eine Meldung direkt an das PEI, so dass der Fall zumindest sta­tis­tisch erfasst wird. Haken Sie so lange nach, bis Ihnen die ein­deutige Fall­nummer Ihrer Meldung mit­ge­teilt wird und fragen Sie in gewissen Abstanden nach dem Status der Bewertung Ihres Falles.

Weitere Infos:

Mul­tiple Sklerose im impf-report Nr. 109

ASIA-Syndrom in impf-report Nr. 109

Der Artikel erschien zuerst hier: impfkritik.de