
Die Lockerung besteht darin, dass jedes Bundesland künftig pro Jahr neue Schulden »in Höhe von 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts« aufnehmen darf. Solche Neuverschuldungen waren den Bundesländern zuvor nicht erlaubt gewesen.
Dementsprechend begrüßt Berlins Regierender Bürgermeister dann auch die Gesetzesänderungen. Denn Berlin klagt über die hohen Kosten für die Unterbringung von Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen. Die Grenze von rund einer Milliarde Euro für diese Kosten sei nämlich längst überschritten, heißt es.
Die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) spricht deshalb von einem »Notfallkredit für die Geflüchtetenkosten«.
Zuerst erschienen bei freiewelt.net.

























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