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Ver­fas­sungs­schutz führt monatlich mehrere geheime Pres­se­ge­spräche durch

Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bun­des­tags­fraktion erklärte die Bun­des­re­gierung, dass das Bun­desamt für Ver­fas­sungs­schutz (BfV) im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 23. Mai 2023 außerhalb von öffent­lichen Pres­se­ter­minen ins­gesamt 25 Ein­zel­hin­ter­grund­ge­spräche mit Medi­en­ver­tretern geführt hat. Durch­schnittlich fanden damit also fünf Gespräche dieser Art pro Monat statt.

Welche Medien hier vom BfV exklusiv aus­ge­sucht worden sind, möchte die Bun­des­re­gierung lieber nicht sagen, genauso wenig, wann die Gespräche konkret statt­ge­funden haben und was Inhalt dieser Gespräche war.

Was ist von der Pres­se­freiheit noch übrig?

Wir doku­men­tieren hier die Stel­lung­nahme des rechts­po­li­ti­schen Spre­chers der AfD-Bun­des­tags­fraktion, Tobias Mat­thias Peterka (Foto l.):

Das Bun­desamt für Ver­fas­sungs­schutz führt in erstaun­licher Regel­mä­ßigkeit auch außerhalb von Pres­se­ter­minen und unter Aus­schluss der Öffent­lichkeit Ein­zel­hin­ter­grund­ge­spräche mit Medi­en­ver­tretern durch. Frag­würdig ist diese Praxis schon allein deshalb, weil sie geeignet ist, die bereits bestehenden Zweifel der Bürger an der Freiheit der Presse als auch an der poli­ti­schen Unab­hän­gigkeit des BfV zu vertiefen.

Dies gilt ins­be­sondere dann, wenn diese Ein­zel­hin­ter­grund­ge­spräche in die Zeit des Wahl­kampfes fallen.

Die Antwort auf die Kleine Anfrage offenbart eine aus demo­kra­ti­scher Sicht höchst pro­ble­ma­tische Ver­flechtung zwi­schen Medien und Politik: Man kann wohl davon aus­gehen, dass auch während des Bun­des­tags­wahl­kampfes 2025 geheime Pres­se­ge­spräche zwi­schen Mit­ar­beitern des BfV und Medi­en­ver­tretern statt­ge­funden haben.

Zeit­gleich wurde in den Medien rege über ein Verbot der größten Oppo­si­ti­ons­fraktion spe­ku­liert. Ist das schon der Beleg für unzu­lässige Wahl­be­ein­flussung, für poli­tische Instru­men­ta­li­sierung des BfV und für das Ende der freien Presse?

Nicht mit der Neu­tra­lität des Amtes in Ein­klang zu bringen

Fest steht: Wer Demo­kratie will, muss die freie Mei­nungs­bildung schützen. Das BfV setzt sich mit seiner Praxis selbst dem Ver­dacht aus, gezielt auf die Mei­nungs­bildung über bestimmte Medien Ein­fluss nehmen zu wollen.

Dass dies nicht mit der Neu­tra­lität des Amtes in Ein­klang zu bringen ist, dürfte jedermann klar sein. Hinzu kommt, dass das BfV dem Bun­des­in­nen­mi­nis­terium unter­stellt ist und damit dem unmit­tel­baren Ein­fluss­be­reich der Bun­des­re­gierung zuzu­ordnen ist.

Die mau­ernde Antwort der amtie­renden Bun­des­re­gierung bestätigt insoweit den Ein­druck, dass hier etwas ganz Grund­le­gendes nicht mehr stimmt. Das ist unserer Demo­kratie mehr als abträglich und dürfte auch vom Bürger so wahr­ge­nommen werden.

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Zuerst erschienen bei philosophia-perennis.com.

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