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Kunst‑, Presse- und Wis­sen­schafts­freiheit in Gefahr

In einer Pres­se­mit­teilung der DFG (Deutsche For­schungs­ge­mein­schaft) ist zu lesen, dass die Wis­sen­schaft im Faden­kreuz steht und deren Freiheit weltweit zunehmend bedroht ist. Die Prä­si­dentin der DFG beschreibt darin eine Gefahr durch „gestri­chene Gelder, ver­bo­genes Recht und auf­ge­zwungene Ideo­logie“, um „unab­hängig und eigen­ständig den­kende Men­schen in die Knie zu zwingen“.

Die Argu­men­tation, dass gestri­chene Gelder die Freiheit bedrohen würden, kommt in ähn­licher Form – bezogen auf den jewei­ligen Akti­ons­rahmen – auch von Künstlern und teil­weise sogar von Jour­na­listen und Ver­lagen. Wie lässt sich diese Argu­men­tation hand­lungs­lo­gisch bewerten?

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Betrachten wir zunächst den Fall, dass Macht aus­ge­spielt – also Zwang ein­ge­setzt – wird, um bestimmte (der Regierung nicht genehme) Hand­lungen der Wis­sen­schaft, der Kunst oder der Presse zu ver­hindern, bei­spiels­weise durch kon­krete Verbote.

Dieser Fall wäre klar abzu­lehnen und die oben zitierte Kritik würde zutreffen. Dies würde auch dann gelten, wenn es um Vor­haben ginge, welche eine Mehrheit der Men­schen nicht gut finden. Sicher gibt es Kunst­werke, Pres­se­pro­dukte oder Wis­sen­schafts­pro­jekte, die Irri­ta­tionen, Kopf­schütteln oder Ablehnung bei vielen Men­schen aus­lösen. Doch damit lässt sich ein Verbot solcher Akti­vi­täten hand­lungs­lo­gisch nicht begründen. Sofern ein Projekt nicht direkt schädlich für andere Men­schen ist und sich aus­rei­chend Men­schen finden, die frei­willig und ohne Zwang die Finan­zierung solcher Pro­jekte über­nehmen, wäre es eine gegen das Nicht-Aggres­si­ons­prinzip ver­sto­ßende Ein­schränkung der Freiheit, dies zu unterbinden.

Wie sieht es aus, wenn Macht dazu ein­ge­setzt wird, der Regierung genehme Vor­haben aus Kunst, Presse und Wis­sen­schaft zu erzwingen? Eine solche Kon­stel­lation läge bei­spiels­weise vor, wenn Künstler im Staats­auftrag arbeiten müssten oder Men­schen ver­pflichtet würden, sich ein bestimmtes Kunstwerk (wie etwa eine über­le­bens­große Statue des natio­nalen Poli­tikers) anzusehen.

Auch diese Kon­stel­lation wäre hand­lungs­lo­gisch abzu­lehnen – denn auch in diesem Falle läge eine Ein­schränkung der Freiheit vor. Doch sind die beiden bisher genannten Kon­stel­la­tionen die rele­van­testen, wenn es um das Thema Ein­schränkung der Freiheit von Wis­sen­schaftlern, Künstlern und Jour­na­listen geht? Ver­mutlich nicht!

Meines Erachtens dürfte eine dritte Fall­kon­stel­lation wesentlich häu­figer anzu­treffen sein. Jene Situation, die auch in der oben genannten Pres­se­mit­teilung – zumindest zwi­schen den Zeilen – geschrieben steht, die Zwangsfinanzierung.

Elegant umschrieben wird behauptet, es wäre eine Frei­heits­ein­schränkung, wenn Wis­sen­schaft nicht mehr in gleichem Umfang – oder besser noch stärker als bisher – aus (erzwun­genen) Steu­er­mitteln finan­ziert würden. Doch das Gegenteil ist der Fall.

Indirekt wird argu­men­tiert, dass die grund­ge­setz­liche Freiheit der For­schung (analog Kunst oder Pres­se­freiheit) mit deren Finan­zierung aus Steuern gleich­zu­setzten ist. Hand­lungs­lo­gisch ist dies falsch, selbst wenn es dazu abwei­chende juris­tische Posi­tionen geben sollte! Umfassend frei können Presse, Kunst und For­schung aus hand­lungs­lo­gi­scher Per­spektive nur sein, wenn ihre Finan­zierung durch frei­willige Zah­lungen erfolgt.

Wenn gestri­chene Gelder als Bedrohung der Wis­sen­schafts­freiheit dar­ge­stellt werden, wird damit aus hand­lungs­lo­gi­scher Sicht keine wirklich frei­heit­liche Position ver­treten. Wer so argu­men­tiert ist als Inter­es­sen­ver­treter unterwegs und möchte erreichen, dass staatlich finan­zierte Wis­sen­schaft (Kunst oder Verlage) poli­tisch sub­ven­tio­niert wird.

Die Steu­er­fi­nan­zierung kann jedoch genau das bewirken, was ein­gangs kri­ti­siert wurde – dass das unab­hängige und eigen­ständige Denken von For­schern, Künstlern oder Pres­se­leuten unter­drückt wird. Es gibt einen Zusam­menhang zwi­schen Budget und Ein­fluss­nahme – doch anders als dies von Inter­es­sen­ver­tretern publi­ziert wird. Nicht zufällig gibt es schon lange das Sprichwort „wes Brot ich ess, des Lied ich sing“.

Es ist daher ein hand­lungs­lo­gi­scher Wider­spruch, wenn bei dro­henden Bud­get­kür­zungen auf eine „Gefahr für die Freiheit“ auf­merksam gemacht wird. Die Gefahr lauert dort, wo schon heute Sub­ven­tionen fließen bezie­hungs­weise staat­liche För­derung erfolgt.

Um die Freiheit ohne Wider­spruch zur Hand­lungs­logik zu gewähr­leisten, könnte der Blick auf Dritt­mit­tel­for­schung, Thea­ter­pro­gramm das Zuschauer begeistert oder zufriedene Zei­tungs­leser gerichtet werden.

Es fällt auf, dass öffent­liche Ein­rich­tungen nach mehr Steu­ergeld rufen, pri­vat­wirt­schaft­liche Büh­nen­dar­bie­tungen und nicht staatlich sub­ven­tio­nierte Kon­zerte aber volle Häuser haben. Auch wenn private Radio­sender Gewinne machen, während der zwangs­fi­nan­zierte ÖRR noch mehr erzwungene Gelder möchte, wird die Absicht hinter den For­de­rungen erkennbar. Bei frei­wil­liger Finan­zierung sind beide Seiten, Pro­du­zenten und Nutzer glei­cher­maßen Gewinner, im gegen­tei­ligen Fall nur eine Seite.

Auch frei­heits­kon­forme For­schungs­fi­nan­zierung ist möglich, und zwar über Dritt­mittel. Gegner werden nun argu­men­tieren, dass die Dritt­mit­tel­geber nicht jedes Projekt unter­stützen bezie­hungs­weise, dass eine Selektion statt­finden würde. Stimmt! Aller­dings wird auch bei „staatlich“ bezie­hungs­weise vom Steu­er­zahler finan­zierter For­schung nicht jedes Vor­haben unterstützt.

Dass nicht alles jederzeit mit unbe­grenzten Mitteln ermög­licht werden kann, liegt an der natur­ge­ge­benen Knappheit. Wer ver­sucht, diesen unver­meid­lichen Umstand als „Zwang“ zu defi­nieren, würde aus pra­xeo­lo­gi­scher Sicht unlo­gisch argumentieren.

Der Unter­schied ist nicht die Tat­sache, dass Selektion statt­findet, weil dies unab­hängig von der Art der Finan­zierung pas­siert und unver­meidlich ist. Der Unter­schied besteht in der Frei­wil­ligkeit der Finan­zierung. Wenn (aus­ge­wählte) For­schungs­vor­haben durch Zwangs­fi­nan­zierung ermög­licht werden, ist es nicht mehr ange­messen, von freier For­schung zu sprechen.

Freiheit ist unteilbar. Nur wenn For­scher, Künstler oder Jour­na­listen in ihrer Arbeit frei sind und die Men­schen sich frei für oder gegen deren Finan­zierung ent­scheiden können (wenn also ablehnbare Angebote vor­liegen), ist tat­sächlich umfas­sende Kunst‑, Presse- und Wis­sen­schafts­freiheit gegeben.

Man kann der Aussage, dass die Freiheit von Kunst, Presse und Wis­sen­schaft bedroht ist, also hand­lungs­lo­gisch durchaus zustimmen. Aller­dings geht die Bedrohung nicht von Bud­get­kür­zungen aus, sondern – im Gegenteil – von der Zwangsfinanzierung.

Hinweis: Die Inhalte der Bei­träge geben nicht not­wen­di­ger­weise die Meinung des Ludwig von Mises Instituts Deutschland wieder.

Der Artikel erschien zuerst hier: misesde.org

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