In einer Pressemitteilung der DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) ist zu lesen, dass die Wissenschaft im Fadenkreuz steht und deren Freiheit weltweit zunehmend bedroht ist. Die Präsidentin der DFG beschreibt darin eine Gefahr durch „gestrichene Gelder, verbogenes Recht und aufgezwungene Ideologie“, um „unabhängig und eigenständig denkende Menschen in die Knie zu zwingen“.
Die Argumentation, dass gestrichene Gelder die Freiheit bedrohen würden, kommt in ähnlicher Form – bezogen auf den jeweiligen Aktionsrahmen – auch von Künstlern und teilweise sogar von Journalisten und Verlagen. Wie lässt sich diese Argumentation handlungslogisch bewerten?
Ludwig von Mises Institut Deutschland Konferenz 2025
Betrachten wir zunächst den Fall, dass Macht ausgespielt – also Zwang eingesetzt – wird, um bestimmte (der Regierung nicht genehme) Handlungen der Wissenschaft, der Kunst oder der Presse zu verhindern, beispielsweise durch konkrete Verbote.
Dieser Fall wäre klar abzulehnen und die oben zitierte Kritik würde zutreffen. Dies würde auch dann gelten, wenn es um Vorhaben ginge, welche eine Mehrheit der Menschen nicht gut finden. Sicher gibt es Kunstwerke, Presseprodukte oder Wissenschaftsprojekte, die Irritationen, Kopfschütteln oder Ablehnung bei vielen Menschen auslösen. Doch damit lässt sich ein Verbot solcher Aktivitäten handlungslogisch nicht begründen. Sofern ein Projekt nicht direkt schädlich für andere Menschen ist und sich ausreichend Menschen finden, die freiwillig und ohne Zwang die Finanzierung solcher Projekte übernehmen, wäre es eine gegen das Nicht-Aggressionsprinzip verstoßende Einschränkung der Freiheit, dies zu unterbinden.

Auch diese Konstellation wäre handlungslogisch abzulehnen – denn auch in diesem Falle läge eine Einschränkung der Freiheit vor. Doch sind die beiden bisher genannten Konstellationen die relevantesten, wenn es um das Thema Einschränkung der Freiheit von Wissenschaftlern, Künstlern und Journalisten geht? Vermutlich nicht!
Es ist daher ein handlungslogischer Widerspruch, wenn bei drohenden Budgetkürzungen auf eine „Gefahr für die Freiheit“ aufmerksam gemacht wird. Die Gefahr lauert dort, wo schon heute Subventionen fließen beziehungsweise staatliche Förderung erfolgt.
Um die Freiheit ohne Widerspruch zur Handlungslogik zu gewährleisten, könnte der Blick auf Drittmittelforschung, Theaterprogramm das Zuschauer begeistert oder zufriedene Zeitungsleser gerichtet werden.

Auch freiheitskonforme Forschungsfinanzierung ist möglich, und zwar über Drittmittel. Gegner werden nun argumentieren, dass die Drittmittelgeber nicht jedes Projekt unterstützen beziehungsweise, dass eine Selektion stattfinden würde. Stimmt! Allerdings wird auch bei „staatlich“ beziehungsweise vom Steuerzahler finanzierter Forschung nicht jedes Vorhaben unterstützt.
Dass nicht alles jederzeit mit unbegrenzten Mitteln ermöglicht werden kann, liegt an der naturgegebenen Knappheit. Wer versucht, diesen unvermeidlichen Umstand als „Zwang“ zu definieren, würde aus praxeologischer Sicht unlogisch argumentieren.
Der Unterschied ist nicht die Tatsache, dass Selektion stattfindet, weil dies unabhängig von der Art der Finanzierung passiert und unvermeidlich ist. Der Unterschied besteht in der Freiwilligkeit der Finanzierung. Wenn (ausgewählte) Forschungsvorhaben durch Zwangsfinanzierung ermöglicht werden, ist es nicht mehr angemessen, von freier Forschung zu sprechen.
Freiheit ist unteilbar. Nur wenn Forscher, Künstler oder Journalisten in ihrer Arbeit frei sind und die Menschen sich frei für oder gegen deren Finanzierung entscheiden können (wenn also ablehnbare Angebote vorliegen), ist tatsächlich umfassende Kunst‑, Presse- und Wissenschaftsfreiheit gegeben.
Man kann der Aussage, dass die Freiheit von Kunst, Presse und Wissenschaft bedroht ist, also handlungslogisch durchaus zustimmen. Allerdings geht die Bedrohung nicht von Budgetkürzungen aus, sondern – im Gegenteil – von der Zwangsfinanzierung.


























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