Ein Leser hat uns einen Kommentar geschickt, in dem es um das neue Instrument geht, mit dem der europäische Zahlungsverkehr für Private erschwert werden soll. Ein Instrument aus dem Bereich dessen, was man im Englischen als „Scare-Tactics“ bezeichnet, also den Versuch, Angst und Schrecken zu verbreiten, um eine Reihe von ideologisch unerwünschten Handlungen direkt oder indirekt zu unterbinden oder psychologisch zu erschweren.
Vordergründig geht es darum, den „Empfänger“ einer Zahlung zu überprüfen, um festzustellen, ob der Name, den Sie eingegeben haben auch der Name ist, der bei IBAN hinterlegt ist, denn es könnte ja sein, dass Sie nicht wissen, wie der Typ heißt, dem Sie gerade Geld überweisen wollen:
„Bis zum 9. Oktober 2025 wird im europäischen Zahlungsverkehr eine neue gesetzliche Pflicht eingeführt: die Empfängerüberprüfung. Ziel des Gesetzes ist es, den Überweisungsverkehr noch sicherer zu machen und Überweisungen an … einen falschen Empfänger sowie mögliche Betrugsversuche zu verhindern. Künftig wird bei jeder Überweisung oder Echtzeitüberweisung in Euro der eingegebene Name … des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abgeglichen. Ein abweichendes Ergebnis dieser Prüfung wird … dem Zahler angezeigt, die dann entscheiden können, ob die Überweisung dennoch ausgeführt werden soll.“
Quelle: Bankenverband
Was – wieder einmal – als Sicherheitsmaßnahme, als Mittel zum Schutz der Konsumenten verkauft wird, lässt sich hervorragend instrumentalisieren, um z.B. ideologisch unerwünschte Zahlungsempfänger auf einer IBAN-Liste als solche zu markieren, deren Daten bei entsprechenden Prüfungen als generell nicht übereinstimmend angezeigt werden.
Nichts leichter als das.
Weil dem so ist, ist die Erfahrung, die einer unserer Leser gemacht hat, wohl pädagogisch wertvoll, denn sie zeigt, dass man diesen Mist am besten ignoriert …, schon weil bei internationalen Zahlungen in Echtzeit, die Prüfung per se nicht möglich ist. Kurz: Hier wird eine weitere Methode eingeführt, um die Verfügungsgewalt über das EIGENE Geld einzuschränken, eine Art Geldflusszensur…, in jedem Fall ein Entzug von finanzieller Autonomie.
“Empfängername nicht prüfbar”,
moniert das Online-Banking, nachdem es via Halifax vorher bereits zweimal geklappt hatte mit “Michael Klein”.
Es gibt bei uns ein neues Gesetz, die ‘verpflichtende Empfängerüberprüfung’.“Der von Ihnen eingegebene Name des Zahlungsempfängers konnte nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank abgeglichen werden”, heißt es weiter. “Dies kann vorkommen, wenn ein technisches Problem besteht, die Empfängerbank diesen Service nicht anbietet oder für das Empfängerkonto keine Prüfung möglich ist. Wollen Sie die Überweisung trotzdem ausführen lassen?”
Ich wollte.
“Bei Klick auf Weiter wird die Überweisung ohne Korrektur ausgeführt. Dies kann dazu führen, dass das Geld auf ein Konto überwiesen wird, dessen Inhaber nicht der von Ihnen angegebene Empfänger ist.”
Meine Bank verwirft dann also die eingegebenen Kontodaten und mogelt meinen Obolus einem Menschen in den Beutel, der zwar denselben Namen trägt, aber womöglich noch nie einen Schachtelsatz verfasst hat?
Das glaube ich nicht.
Ich bin EMR = meine Initialen. Die Bank akzeptiert den Mittelnamen nicht, es wird also in den nächsten Tagen ein im Überweisungskommentar als ‘Trostobolus’ bezeichneter Betrag von ‘ER’ bei Euch ankommen.
Sollte er trotz meiner Zuversicht nicht auftauchen, bitte ich hier um Bescheid. Danke.
[Der Trost bezieht sich auf den Monumentalschachtelsatzverzicht nach erlittener Zurechtweisung.]
Falls Sie zu denen gehören, die eine ähnliche Erfahrung gemacht haben, dann bitten wir Sie, sich bei uns zu melden, damit wir ihre Erfahrung anonymisiert berichten können.
Das Konto, dessen Inhaber angeblich nicht „prüfbar“ ist, ist dieses unser ScienceFiles-Spenden-Konto:
HALIFAX
(Bitte angeben: Zahlungsempfänger: Michael Klein, Zahlungszweck: ScienceFiles-Spende / Schenkung):
- IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
- BIC: HLFXGB21B24
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Zuerst erschienen bei sciencefiles.org.


























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