Foto: Screenshot/Bildzitat: https://report24.news/anders-breivik-massenmoerder-und-freimaurer/ (Collage – Hintergrund: khurshidalambd / freepik. Symbolbild Breivik: Grok)

VER­SCHWIEGEN! – Anders Breivik: »Mas­sen­mörder und Frei­maurer« (1)


77 Men­schen fielen dem nor­we­gi­schen Mas­sen­mörder Anders Breivik 2011 zum Opfer. Die Ein­ordnung seiner Tat, vor der er ein wirres Manifest ver­fasst hatte, bereitete Behörden und Fach­leuten einige Schwie­rig­keiten. Zunächst galt er als psy­cho­tisch, schließlich erklärte man ihn vor Gericht doch für zurech­nungs­fähig. Eine Sache fällt aller­dings oft unter den Tisch: Breivik war Freimaurer.


Anmerkung: Um gleich an dieser Stelle keine Miss­ver­ständ­nisse auf­kommen zu lassen: Anders Breivik war und ist ein kalt­blü­tiger Mas­sen­mörder, der völlig zu Recht zu 21 Jahren Haft mit anschlie­ßender Siche­rungs­ver­wahrung ver­ur­teilt wurde!

Am 22. Juli 2011 zündete der damals 32-jährige Nor­weger Anders Behring Breivik um 15:25 Uhr eine Auto­bombe vor dem Büro­ge­bäude des Minis­ter­prä­si­denten im Zentrum der nor­we­gi­schen Haupt­stadt Oslo. Bei der Explosion kamen acht Men­schen ums Leben, weitere zehn wurden verletzt. 

Danach begab er sich auf die Insel Utøya, auf der sich ein Zelt­lager der Jugend­or­ga­ni­sation AUF (Arbei­dernes Ung­domsfylking (Arbeiter-Jugendliga)) der sozi­al­de­mo­kra­ti­schen Arbei­der­partiet befand. Dort gab sich der Bom­ben­leger als Polizist aus und eröffnete mit einem Selbst­la­de­gewehr Ruger Mini-14 rund 90 Minuten lang das Feuer auf die anwe­senden Jugend­lichen. Bei diesem Mas­saker tötete er 69 Menschen. 

Noch am Abend des­selben Tages wurde Breivik fest­ge­nommen. Er gestand die Taten und äußerte islam­feind­liche Motive, wodurch er in der Folge als „Rechts­extremist“ und „geis­tes­kranker Ein­zel­täter“ bezeichnet wurde.

1.500 Seiten langes “Manifest”

Vor den Mas­sen­morden hatte Breivik ein über 1.500 Seiten umfas­sendes Dokument ver­schickt (2083 – A European Decla­ration of Ide­pen­dence by Andrew Berwick (Anders Breivik), London 2011), das mir vor­liegt, in dem er die Anschläge rechtfertigte.

In seinem Manifest sprach sich Breivik jedoch nicht nur gegen den Islam und gegen Mul­ti­kul­tu­ra­lismus aus, sondern auch gegen Nazismus.

Dazu heißt es in seinem Pam­phlet (Her­vor­he­bungen durch mich):

„Das Abzeichen des Jus­ticiar Knight zeigt einen weißen Toten­schädel mit den Sym­bolen des Kom­mu­nismus, des Islam und des Natio­nal­so­zia­lismus auf der Stirn, der auf dem Mär­ty­rer­kreuz auf­ge­spießt ist. Der Hin­ter­grund ist schwarz. Das Abzeichen des Jus­ticiar Knight steht für unseren patrio­ti­schen Kampf/Widerstand gegen alle drei wich­tigsten Hass­ideo­logien unserer Zeit: Islam, Mul­ti­kul­tu­ra­lismus (Kom­mu­nismus) und Natio­nal­so­zia­lismus.

Das Abzeichen des Jus­ticiar Knight wird am linken Oberarm getragen, während die Natio­nal­flagge am rechten Oberarm getragen wird.

Unsere Mili­tär­uniform mit Aus­zeich­nungen, Abzeichen und Abzeichen sollte während des Pro­zesses nach einer erfolg­reichen Ope­ration getragen werden, wenn der Jus­ticiar Knight überlebt. Die Aus­zeich­nungen und Abzeichen sollten nach der Ope­ration von einem Auf­seher bereit­ge­stellt werden.“

Für zurech­nungs­fähig erklärt: 21 Jahre Haft

Laut einem ersten rechts­psych­ia­tri­schen Gut­achten litt Breivik an einer schweren Psy­chose und war zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig.

Ein zweites Gut­achten kam jedoch zu einem gegen­tei­ligen Ergebnis.

So wurde Breivik im August 2012 von einem nor­we­gi­schen Gericht für zurech­nungs­fähig erklärt und zu 21 Jahren Gefängnis mit anschlie­ßender Siche­rungs­ver­wahrung ver­ur­teilt, die wie­derum eine Min­dest­dauer von zehn Jahren umfasste. Das bedeutete die Höchst­strafe in Nor­wegen. Aller­dings konnte die Zeit hinter Gittern immer wieder um fünf Jahre ver­längert werden, sollten Gerichte zu dem Schluss kommen, dass von dem Ver­ur­teilten wei­terhin eine erheb­liche Gefahr ausging. Theo­re­tisch könnte Breivik also bis zu seinem Lebensende hinter Schloss und Riegel bleiben.

Als Breivik das Urteil vernahm, lächelte er zufrieden. Für ihn war es das Wich­tigste, nicht als ver­rückt zu gelten. „Ich möchte mich bei allen mili­tanten Natio­na­listen dafür ent­schul­digen, dass ich nicht fähig war, mehr zu exe­ku­tieren,“ gab er noch zum Besten, bevor ihm im Gerichtssaal der Ton abge­dreht wurde.

Am 19., 20. und 21. November 2024 ließ Breivik, der sich seit 2017 offi­ziell „Fjotolf Hansen“ und seit 2025 „Far Skal­di­grimmr Rausk­joldr av Nor­thriki“ nennt, zum letzten Mal gerichtlich prüfen, ob er vor­zeitig unter Auf­lagen auf freien Fuß kommen könnte. Bereits Anfang 2022 hatte er das getan, was jedoch ein­stimmig abge­lehnt worden war, weil der Mas­sen­mörder wei­terhin für gefährlich gehalten wurde. Denn er wäre immer noch in der Lage, neue schwere Ver­brechen zu begehen. Schon im Juni 2018 war Breivik beim Euro­päi­schen Gerichtshof für Men­schen­rechte (EGMR) mit einer Beschwerde gegen die Bedin­gungen seiner Haft gescheitert.

FORT­SETZUNG FOLGT!

Der Artikel erschien zuerst hier: GuidoGrandt.de

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