Bild: ChatGPT (c) Hans Tolzin

Hilfe, ich habe einen Termin beim Gesundheitsamt!

“Vater Staat” erpresst seit 2020 junge Eltern, ihre Ein­wil­ligung für die Masern-Impfung ihrer Kinder zu geben. Dies ist jedoch ein nicht akzep­tabler Ein­griff in die Grund­rechte der Eltern und der Kinder. Sie sind nicht gänzlich ohn­mächtig gegenüber dem Gesund­heitsamt — auch wenn Sie sich viel­leicht so fühlen!


Zwei­fel­hafte SSPE-Diagnose

(ht, 25.01.26) Weil die den Masern zuge­rech­neten Todes­fälle bereits vor Ein­führung der ersten Impfung um 99 % zurück­ge­gangen waren, kon­zen­triert sich die Impf­pro­pa­ganda auf schwere Gehirn­ent­zün­dungen, die angeblich durch die Masern ent­stehen können.

Die ent­spre­chende Dia­gnose lautet SSPE (Sub­akute Skle­ro­sie­rende Pan­enze­pha­litis). Es handelt sich um einen schlei­chenden Rückgang der geis­tigen und moto­ri­schen Fähig­keiten, und das oft über Jahre hinweg, bis schließlich der Tod eintritt.

Ich kenne keine Unter­su­chungen darüber, bei wie viel gesunden Men­schen im Gehirn­wasser ein posi­tiver SSPE-Labor­befund nach­weisbar wäre. Der Zusam­menhang zwi­schen den Masern und der SSPE-Gehirn­ent­zündung könnte also kon­struiert sein, wenn nämlich aus­schließlich solche Betrof­fenen unter­sucht wurden, die zuvor die Masern hatten. Eine gewis­sen­hafte und ver­ant­wor­tungs­volle For­schung würde dies doch sicherlich als Aller­erstes klären, nicht wahr?

Der Zusam­menhang ist somit alles andere als ein­deutig, denn im Rahmen der Schul­me­dizin ist eine ordent­liche Dif­fe­ren­zi­al­dia­gnose die Aus­nahme. Ein Arzt, der auf­grund bestimmter Labor­er­geb­nisse im Gehirn­wasser eine solche Dia­gnose stellt, ohne alle mög­lichen alter­na­tiven Ursachen für die Gehirn­ent­zündung abge­klopft zu haben, ist meiner per­sön­lichen Meinung nicht einfach nur fahr­lässig, sondern eine töd­liche Gefahr für den Patienten.

Denn: Eine falsche Dia­gnose führt kon­se­quen­ter­weise zu einer fal­schen Behandlung. Und diese muss, bei einer Erkrankung an der Schwelle zwi­schen Leben und Tod, das Ster­be­risiko dras­tisch erhöhen.

Welche anderen Ursachen kommen also im Rahmen einer ordent­lichen Dif­fe­ren­zi­al­dia­gnose in Frage?

  1. Neben­wir­kungen einer kürzlich durch­ge­führten Masernimpfung
  2. Neben­wir­kungen einer sons­tigen kürzlich durch­ge­führten Impfung
  3. Neben­wir­kungen einer künst­lichen Fie­ber­senkung bei Masern
  4. Neben­wir­kungen einer künst­lichen Fie­ber­senkung bei sons­tigen Infektionen
  5. Neben­wir­kungen sons­tiger Medikamente
  6. Sonstige Ver­gif­tungen
  7. Münch­hausen-Syndrom bei den Eltern

SSPE als mög­liche Impfnebenwirkung

Bei­pack­zettel bzw. die Fach­in­for­ma­tionen lesen macht klüger. Ins­be­sondere gilt dies für Eltern — denn der typische Impfarzt wird sie nicht über die Risiken der Impfung infor­mieren. Denn SSPE kann auch als Folge der Masern-Impfung auf­treten. Solche Hin­weise finden sich in fol­genden Fach­in­for­ma­tionen von Masern-Impfstoffen:

ProQuad: 2025, 2022, 2018, 2013,

M‑M-RvaxPro: 2025, 2022, 2014, 2013, 2011, 2008,

MMR II: 2019, 2017, 2010

Fach­infos: hier klicken

Der ent­schei­dende Punkt vor dem Gesundheitsamt

Nun wird ja behauptet, die Masern-Impfung würde das Risiko einer SSPE dras­tisch senken, weil Geimpfte angeblich sel­tener an den Masern erkranken als Unge­impfte. Aller­dings kenne ich dazu keine über­zeu­genden Studien, die dies belegen könnten. Aber das ist hier nicht der ent­schei­dende Punkt:

Eine mög­liche Maß­nahme gegenüber dem Gesund­heitsamt, das Sie mit Bußgeld oder Schlim­merem bedroht, um eine Ein­wil­ligung zur Masern-Impfung Ihres Kindes zu erpressen, wäre demnach,

  1. die genannten Fach­in­for­ma­tionen aus­ge­druckt zum Gesprächs­termin mitzubringen,
  2. die ent­spre­chenden Stellen zu mar­kieren, und
  3. den Amtsarzt höflich zu fragen, ob er eine Gehirn­ent­zündung als Folge der Impfung aus­schließen kann.

Wenn er dies bejaht, können Sie ihn als nächstes fragen, ob Sie dies schriftlich von ihm haben können. Dies wird der Amtsarzt mit an Sicherheit gren­zender Wahr­schein­lichkeit verneinen.

Im wei­teren Gespräch ist es wichtig, sich nicht von diesem ent­schei­denden Punkt ablenken zu lassen. Reiten Sie höflich und ruhig, aber pene­trant darauf herum, warum er Ihnen diese Garantie nicht schriftlich geben will, wenn er sich seiner Sache doch angeblich so sicher ist.

Reagiert der Amtsarzt aggressiv und ein­schüch­ternd, ist dies ein Zeichen, dass er sich argu­men­tativ unter­legen fühlt. Lassen Sie sich nicht ein­schüchtern! Bleiben Sie unbe­dingt ruhig und beharren Sie darauf, dass Sie keine Gehirn­ent­zündung bei Ihrem Kind ris­kieren wollen.

Reagiert der Amtsarzt weiter unge­halten, können Sie fragen, wer denn sein direkter Vor­ge­setzter ist und ob dieser nicht ver­mitteln könne, da Sie und der Amtsarzt ja offen­sichtlich keinen gemein­samen Nenner finden.

In den oben ver­linkten Fach­infos wird die SSPE als mög­liche Neben­wirkung mit unbe­kannter Häu­figkeit direkt genannt oder aber zumindest dis­ku­tiert. Da Imp­fungen rechtlich Kör­per­ver­let­zungen dar­stellen, die der mün­digen Ein­wil­ligung bedürfen, liegt die Beweislast beim Her­steller bzw. Impfarzt bzw. Gesund­heitsamt und nicht bei der Mutter des Kindes. Die ent­schei­dende Frage ist also nicht:

“Wer kann belegen, dass es den Zusam­menhang zwi­schen der Masern-Impfung und Gehirn­ent­zün­dungen gibt?,

sondern vielmehr

“Wer kann aus­schließen, dass es diesen Zusam­menhang gibt?

Meiner Ansicht nach kann dies niemand aus­schließen. Auch kein Amtsarzt.

Noch einmal: Lassen Sie sich im Gespräch mit ihm nicht ablenken und ein­schüchtern, sondern halten Sie ihm die aus­ge­druckten Fach­in­for­ma­tionen unter die Nase und fragen Sie ihn nach­haltig, ob er garan­tieren kann, dass die Impfung Ihres Kindes keine Gehirn­ent­zündung zur Folge hat.

Die wich­tigsten Regeln beim Gespräch mit Amtsärzten

Natürlich ist die Anwendung dieser Stra­tegie keine Garantie auf Erfolg. Die Auf­nahme Ihres Kindes in den Kin­der­garten werden Sie derzeit damit wohl kaum erreichen. Und wenn es um die Schule geht, so sticht die Schul­pflicht die Impf­pflicht. Aber mög­li­cher­weise wird das Gesund­heitsamt auf­grund dieser Stra­tegie davon ablassen, ein Buß- oder gar Zwangsgeld zu erheben.

Zum Abschluss dieses Artikels noch ein paar wichtige und in der Praxis bewährte Grundregeln:

  1. Wer iso­liert bleibt, geht unter. Ver­netzen Sie sich unbe­dingt mit gleich­ge­sinnten Eltern in Ihrer Nähe, z. B. mit einem der impf­kri­ti­schen Elternstammtische.
  2. Wenn Sie sich Auto­ri­täten gegenüber unsicher fühlen, spielen Sie das Gespräch mit Freunden durch und üben Sie, zu sich selbst zu stehen. Der­gleichen ist übrigens für alle Lebens­lagen hilfreich!
  3. Gehen Sie niemals allein zum Gesprächs­termin. Nehmen Sie jemanden mit, der auf Ihrer Seite steht und ggf. beisteht.
  4. Bestimmen SIE den Gesprächs­faden, indem Sie z. B. die aus­ge­druckten und mar­kierten Fach­infos vor­legen und die rich­tigen Fragen stellen.
  5. Recht­fer­tigen Sie sich nicht. Stellen Sie Gegen­fragen. Der Amtsarzt will etwas von Ihnen, also muss ER sich recht­fer­tigen bzw. dies auch begründen können.
  6. Beschul­digen Sie Ihr Gegenüber nicht, stellen Sie einfach nur Ihre Fragen.
  7. Geben Sie sich auf keinen Fall als Impf­kri­tiker zu erkennen (falls zutreffend), sondern äußern Sie sich grund­sätzlich positiv zu Vor­sor­ge­maß­nahmen. Erklären Sie, dass es Ihnen nur um die Klärung der Risiken einer Impfung geht, aus Sorge um Ihr Kind.

 

“Gesund­heitsamt” — ein neues Mut­macher-Lied von Hanning & MiKe

Zu diesem Thema gibt es übrigens ein neues Lied von Hanning & MiKe, dass Sie sich gerne kos­tenlos her­un­ter­laden können:

“gesundheitsamt.mp3”

Der Artikel erschien zuerst bei impfkritik.de.

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