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STIKO-Serie, Teil 4: Die ‘graue Eminenz’ der STIKO

Nicht zuletzt auf­grund der zunehmend belas­tenden Pro­ble­matik der Pocken­impf­schäden strebte anfangs der 1970er Jahre das damalige Bun­des­ge­sund­heitsamt (BGA) nach einer ein­heit­lichen neuen Regelung der Impf­po­litik. Der unmit­telbare Impuls zur Gründung der STIKO ging jedoch von Pharma-Lob­by­isten aus. Damit ist die STIKO in erster Linie ein Pharma-Projekt, das bis heute von Lob­by­isten kon­trol­liert wird. Dieser Artikel klärt auf, wer die zen­trale Figur dieser Ent­wicklung war.

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Das STIKO-Mit­glied, das den Masern-Stein ins Rollen brachte

(ht, 31.5.26) Obwohl die Masern­s­terb­lichkeit seit 1900 bis zur Ein­führung der ersten Masern­impfung im Jahr 1963 um sage und schreibe 99 % gefallen war und auch unter den Infek­ti­ons­krank­heiten nur eine unter­ge­ordnete Rolle spielte, war para­do­xer­weise die Masern­impfung die aller­erste Impf­emp­fehlung der neu gegrün­deten „Stän­digen Impf­kom­mission“ (STIKO).

Sachlich macht das kei­nerlei Sinn, zumindest nicht aus Sicht der Volks­ge­sundheit. Aus Sicht gewinn­ori­en­tierter Her­steller sah das ange­sichts der neu auf den Markt drän­genden Masern­impf­stoffe natürlich anders aus.

Die frei­ge­klagten STIKO-Sit­zungs­pro­to­kolle von damals offen­baren, welches STIKO-Mit­glied die Masern­impfung ursprünglich ins Spiel brachte.[1] Dies war der Anfang einer geradezu aben­teu­er­lichen Recherche-Reise, die uns in den nächsten Teilen dieser Arti­kel­serie noch in unge­ahnte Tiefen see­li­scher Dun­kel­heiten führen wird.

Das STIKO-Mit­glied, das die Masern­impf­po­litik der Kom­mission von Anfang an in eine bestimmte Richtung steuerte, war Dr. med. Richard Haas, Frei­burger Pro­fessor für Mikro­bio­logie und Hygiene. Haas war seit vielen Jahren einer der laut­stärksten Stimmen für eine maximale Durch­impfung der Bevöl­kerung mit so ziemlich allen in Frage kom­menden neuen Impfstoffen.

Dieses Enga­gement kam nicht von ungefähr und nicht ganz selbstlos, denn Haas hatte selbst viele Jahre als Abtei­lungs­leiter für die Beh­ring­werke und auch später an den Unis Marburg und Freiburg an ver­schie­denen Impf­stoffen geforscht, dar­unter auch der Masernimpfung.

Er galt als füh­render Impf­stoff-Experte in Deutschland. Als dieser gehörte er quasi auto­ma­tisch zu dem ent­schei­denden medi­zi­ni­schen Beratern der „Arbeits­ge­mein­schaft der Lei­tenden Medi­zi­nal­be­amten der Länder“ (AGLMB). Dies war das zen­trale fach­liche Koor­di­na­ti­ons­gremium der Lan­des­ge­sund­heits­be­hörden, unter dem Dach der „Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­ferenz“ (GMK), die seit 1950 exis­tierte. Später ging sie in die „Arbeits­ge­mein­schaft der Obersten Lan­des­ge­sund­heits­be­hörden“ (AOLG) über.

Die AGLMB bereitete gesund­heits­po­li­tische Ent­schei­dungen vor, koor­di­nierte Seu­chen­schutz, Impf­stra­tegien, Hygie­ne­stan­dards — genau die Felder, auf denen Haas ein Schwer­ge­wicht war. Sie unter­hielt zahl­reiche Aus­schüsse und Arbeits­gruppen zu Spe­zi­al­themen, die sich regel­mäßig externen Sach­ver­stand — dar­unter Haas — hinzuzogen.

Der STIKO-Start­impuls

Der eigent­liche Impuls zur Gründung der STIKO ging vom Seu­chen­aus­schuss der AGLMB aus, dem Haas als wis­sen­schaft­licher Berater ange­hörte. Im November 1971 bat die AGLMB das Bun­des­ge­sund­heitsamt (BGA) um ein Gut­achten darüber, „welche Vor­aus­set­zungen erfüllt sein müssen, bevor die gesetz­liche Pocken­schutz­impfung in der BRD auf­ge­hoben werden kann”. [2]

Es ging also zunächst gar nicht um die Eta­blierung neuer Mas­sen­imp­fungen, sondern — zumindest vor­geblich — um die Been­digung der Pocken­impfung. Darum rangen die Bundes- und Lan­des­be­hörden bereits seit Jahren, denn die Zahl der Impf­scha­dens­an­er­ken­nungs­ver­fahren hatte seit einem ent­schei­denden BGH-Urteil von 1953 enorm zuge­nommen und ein Ende dieser Tendenz war nicht absehbar.[3]

Dieser „AGLMB-Start­impuls“ wird in einer Rück­schau des vom RKI her­aus­ge­ge­benen Epi­de­mio­lo­gi­schen Bul­letins (EpiBull) bestätigt, aller­dings nicht allein auf die Pocken bezogen: [4]

„Die Fach­be­amten der obersten Lan­des­ge­sund­heits­be­hörden wünschten sich Beratung zu den aus­zu­spre­chenden Impf­emp­feh­lungen. Diese Aufgabe übernahm die 1972 am BGA eta­blierte Ständige Impf­kom­mission (STIKO), in die sach­kundige Ver­treter des ÖGD, erfahrene Kli­niker und aner­kannte Wis­sen­schaftler berufen wurden.“

Das Chaos der Impf­emp­feh­lungen beenden

Die Situation war in der BRD bis dahin eher chao­tisch: Es gab zum einen die Emp­feh­lungen der Lan­des­ge­sund­heits­be­hörden, dann die des Bun­des­ge­sund­heits­amtes, dazu manche Richt­linien medi­zi­ni­scher Fach­ge­sell­schaften sowie diverse öffent­liche Impf­kam­pagnen und schul­ärzt­liche sowie kom­munale Impf­pro­gramme. Bun­desweit ein­heitlich war im Grunde nur die Pocken­impf­pflicht geregelt.

Dieses Durch­ein­ander an Emp­feh­lungen, was denn als wich­tigste Krank­heits­vor­sorge anzu­sehen war, sorgte natürlich in der Bevöl­kerung für Ver­wirrung und war nicht gerade för­derlich für die Impf­raten. Die Vielzahl an Gremien, die mit­zu­ent­scheiden hatten, erschwerten darüber hinaus die Lob­by­arbeit der Her­steller, die somit gleich zwei gute Gründe hatten, sich eine zen­trale Emp­feh­lungs­kom­mission zu wün­schen — natürlich unter der Vor­aus­setzung, dass die Mit­glieder der Kom­mission dem „Impf­ge­danken“ in ihrem Sinne zugänglich waren.

Doch dafür hatte man über die Fach­ge­sell­schaften, dem Deut­schen Grünen Kreuz (DGK) und die Unis bereits bestens gesorgt. Es war allein der Wider­stand des BGA übrig geblieben. Deren Leitung wehrten sich bei wech­selnder Prä­si­dent­schaft gegen die aus ihrer Sicht völlig unnötige Seu­chen­pa­nik­mache der Pharma-Lobbyisten.[5] [6]

Letztlich ver­geblich. Auf diese Aus­ein­an­der­setzung zwi­schen BGA und den Par­tei­gängern der Her­steller werde ich in einem spä­teren Artikel noch genauer eingehen.

Über den Tisch gezogen

Auf der Suche nach dem Aus­gangs­impuls für die Masern­impf­emp­fehlung, werden wir auch im Bun­des­ge­sund­heits­blatt fündig:[7]

„Die Ständige Impf­kom­mission des Bun­des­ge­sund­heits­amtes hat gemeinsam mit der Deut­schen Ver­ei­nigung zur Bekämpfung der Kin­der­lähmung und anderer Virus­krank­heiten e.V. (DVBK) eine Emp­fehlung zur Masern­schutz­impfung erar­beitet und damit einem Wunsche des Seu­chen­aus­schusses der Arbeits­ge­mein­schaft der Lei­tenden Medi­zi­nal­be­amten der Länder (AGLMB) ent­sprochen.“[8]

Der u. a. von Haas beratene Seuchenausschuss[9] hatte aus­drücklich darum gebeten, dass sich BGA und der DVBK mit­ein­ander abstimmen, „damit dessen offi­zielle Stel­lung­nahme von einer mög­lichst breiten Mehrheit getragen wird.“

Was für ein Schachzug, aus­ge­rechnet das BGA und den DVBK, die ja bis dahin völlig gegen­sätz­liche Posi­tionen ver­traten, auf­zu­fordern, eine gemeinsame Position zu erar­beiten! Das Ziel war ganz klar, das BGA über den Tisch zu ziehen.

Haas-Dampf in allen Gassen

Dazu muss man wissen, dass Richard Haas selbst von 1966 bis 1980 Vor­sit­zender des DVBK war. Zudem war er Mit­glied des DVBK-Aus­schuss zur Masern­impfung.  Haas hatte sich schon im Studium auf Impf­the­ma­tiken spe­zia­li­siert. Seine aka­de­mische Laufbahn begann er 1954 als wis­sen­schaft­licher Assistent am Institut für Hygiene und Mikro­bio­logie an der Uni Marburg, wo er ab 1963 Pro­fessor und ab 1965 Direktor war. Dieses Institut und damit auch Haas arbei­teten sowohl mit den Mar­burger Beh­ring­werken als auch mit dem DGK sehr eng zusammen. Das DGK wurde sowohl vom BGA als auch den Beh­ring­werken finan­ziert und warb öffentlich für Imp­fungen. Des Wei­teren gab es eine sehr enge Zusam­men­arbeit mit der DGSP, der „Deut­schen Gesell­schaft für Sozialpädiatrie“.

Haas hatte bereits in den 1940er Jahren im Auftrag der Beh­ring­werke an einem Impf­stoff gegen Fleck­fieber geforscht[10], später u. a. an Polio- und Masernimpfstoffen.

Bis dahin hatte das BGA sich über Jahre hinweg vehement gegen den zuneh­menden Indus­trie­ein­fluss auf die Impf­po­litik gewehrt. Es ist also mög­li­cher­weise kein Zufall, dass aus­ge­rechnet die (indus­trienahe) DGSP und das DGK 1970 eigene Impf­pläne neu ins Gespräch brachten und damit das BGA mit ihrem Prä­si­denten Hen­neberg zusätzlich unter Zug­zwang setzten.

Will man also nach einem aus­ge­machten Impf­stoff-Lob­by­isten in der BRD der 1960er und 1970er Jahre suchen, so könnte dieser durchaus Richard Haas heißen.

Ein Kon­flikt in der STIKO zwi­schen dem zöger­lichen Hen­neberg und dem Lob­by­isten Haas war somit vor­pro­gram­miert. Mehrere Sekun­där­quellen weisen auf einen Schrift­wechsel zwi­schen Hen­neberg und Haas hin, in dem starke Span­nungen zwi­schen ihnen zum Aus­druck kamen. Hen­neberg hatte Haas demnach u. a. Inter­es­sen­kon­flikte und „allzu offensive Impf­werbung“ vorgeworfen.[11]

Dass Haas darüber hinaus auch in die STIKO berufen wurde, wird wohl nicht die erste Wahl Hen­ne­bergs gewesen sein. Haas war jedoch poli­tisch bestens ver­netzt, offenbar besser als Henneberg.

Dass die AHSGH sich an die DVBK und das BGA bezüglich der Masern­si­tuation gewendet hat, ist in einem gewissen Sinne sogar nach­voll­ziehbar, denn es gab ja 1972 immerhin noch 39 erfasste masern­be­zogene Todesfälle.

Aller­dings waren es im Jahr 1900 noch knapp 13.000 gewesen! Völlig unver­ständlich ist aus heu­tiger Sicht, dass weder der Aus­schuss der Lan­des­be­hörden noch das BGA oder die zustän­digen Fach­ge­sell­schaften jemals nach den Ursachen für diesen phä­no­me­nalen imp­fun­ab­hän­gigen Rückgang der Todes­fälle geforscht hatten und auch nicht die Mög­lichkeit bes­serer Behand­lungs­me­thoden unter Ein­be­ziehung der Natur­heil­kunde und Erfah­rungs­me­dizin ein­be­zogen. Grund für diese fach­liche Teil­blindheit kann eigentlich nur die starke Indus­trienähe vor allem der Fach­ge­sell­schaften sein.

Alle Fäden in einer Hand

Die ursprüng­liche Anfrage des AHSGH (beraten von Haas!) führte also zu einem 26seitigen Gut­achten des DVBK (unter dessen Prä­si­denten Haas!). Die STIKO (mit dem Mit­glied Haas!) ver­ein­barte mit dem BGA, zunächst das DVBK-Gut­achten (Mit­autor Haas!) vor einer eigenen Stel­lung­nahme (mit Haas als STIKO-Mit­glied!) abzuwarten.

Es war bereits absehbar, dass man sich am DVBK-Gut­achten ori­en­tieren würde. Man könnte durchaus sagen, dass die Ange­le­genheit von Anfang bis Ende in einer Hand blieb – in der Hand von Richard Haas.

Am 30. Juni 1972 beschloss die Masern­kom­mission des DVBK, vom „Gut­achten des BGA über die Masern­schutz­impfung nach dem Stand von Oktober 1968“ aus­zu­gehen. Man bezog sich auf die Schluss­fol­ge­rungen des Gut­achtens und wollte sich auf die „inzwi­schen vor­lie­genden welt­weiten Erfah­rungen mit der Lebend­impfung beschränken“.

Aller­dings sammelt das Gut­achten auf seinen 26 Seiten aus­schließlich Argu­mente, die für eine öffent­liche Impf­emp­fehlung durch die STIKO sprechen und ver­kehrte damit die Aussage des BGA geradezu ins Gegenteil. Zitat am Ende:

„Zusam­men­fassend sei fest­ge­stellt, dass das Gut­achten der Masern­kom­mission unserer Gesell­schaft ein­stimmig ver­ab­schiedet wurde. Es wird geraten, die Masern-Lebend­impfung in den Kreis der öffentlich emp­foh­lenen Schutz­imp­fungen auf­zu­nehmen und damit mög­lichst umfang­reiche Kol­lek­tiv­imp­fungen durchzuführen.“

„Ein­stimmig ver­ab­schiedet“ könnte zwei­erlei bedeuten: Erstens, dass die Fakten so ein­deutig waren, dass ein anderes Fazit gar nicht erst in Frage kam oder zweitens, dass sich niemand getraut hatte, gegen die von Haas vor­ge­gebene Richtung zu intervenieren.

Dieses Ver­halten wie­der­holte sich schließlich in der STIKO, wo selbst Hen­neberg, der sich über die Jahre wie­derholt gegen Mas­sen­imp­fungen aus­ge­sprochen hatte, nicht nur zu dem Thema schwieg, sondern sogar mit der Mehrheit stimmte. Für die Ein­führung einer Masern-Impfempfehlung!

Es kam also zu einer Impf­emp­fehlung zu Masern, obwohl die Fakten ein­deutig dage­gen­standen. Damit hatten die Industrie-Lob­by­isten gesiegt, und die Ver­nunft verloren.

Diese Nie­derlage war nicht ein­malig, sie hält bis heute an und hat mit dem soge­nannten Masern­schutz­gesetz sogar einen neuen Höhe­punkt erreicht, den man vor Jahren nicht für möglich gehalten hätte.

Unsere Gesundheit liegt somit in den Händen von Men­schen, die Sach­ar­gu­mente igno­rieren und mehr oder weniger  ihren eigenen Vorteil ver­folgen, indem sie unser Körper und die Körper unserer Liebsten als ihre per­sön­liche Geld­druck­ma­schine benutzen.

Fort­setzung folgt!

 


[1] siehe www.agbug.de/stiko-protokolle

[2] STIKO-Pro­tokoll Nr. 1 vom 14. April 1972, S. 9

[3] Akten­zeichen: III ZR 208/51. Wich­tiges Fol­ge­urteil: III ZR 212/55

[4] EpiBull 39/2000, S. 316

[5] siehe dazu: Malte Thießen: „Immu­ni­sierte Gesell­schaft“, Verlag Van­den­hoeck & Ruprecht, 2017

[6] siehe dazu: Chiara Luna Maria Neuhaus, „Die Ein­führung der Schutz­impfung gegen Polio­mye­litis in

der Bun­des­re­publik Deutschland 1955–1963: Reak­tionen der Fach- und Lai­en­presse“, Dis­ser­tation Düs­seldorf, 2025

[7] Bun­des­ge­sund­heits­blatt Nr. 19 vom 20.9.74, S. 291

[8] DVBK: ursprünglich „DVK“, später auch „DVBaK“, schließlich „DVV“

[9] einen direkten Beleg dafür, dass Richard Haas aktiver Teil dieser Bestre­bungen des AGLMB war, können wohl nur die AGLMB-Sit­zungs­pro­to­kolle von 1971 ergeben. Klä­rende Anfragen beim Bun­des­archiv sind noch anhängig.

[10] darauf werde ich im nächsten Teil der Arti­kel­serie noch näher eingehen!

[11] Chris­tiane Müller: „Von der Kin­der­lähmung zur Masern­pro­phylaxe. Die Insti­tu­tio­na­li­sierung der Impf­po­litik in der Bun­des­re­publik Deutschland 1949–1975“. Dis­ser­tation Uni­ver­sität Freiburg, 2008. Die Dis­ser­tation selbst war bislang in keinem Online-Katalog auf­findbar, auch nicht laut einer direkten Anfrage bei der Uni­ver­si­täts­bi­bliothek Freiburg. Eine weitere Anfrage beim Bun­des­archiv zum refe­ren­zierten Schrift­wechsel zwi­schen Hen­neberg und Haas ist derzeit noch anhängig.


Der Artikel erschien zuerst hier: impfkritik.de
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