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Warum deren „Unsere-Demo­kratie“ eine Fas­saden-Demo­kratie ist

Ein Beitrag von Werner Pilipp.

Unsere Poli­tiker sprechen uner­müdlich davon, unsere Demo­kratie zu retten, weshalb wir uns in diesem Artikel dieser „Unsere-Demo­kratie“ widmen. Dazu schauen wir uns die all­ge­meinen Kenn­zeichen einer Demo­kratie an. Die Lan­des­zen­trale für poli­tische Bildung in Baden-Würt­temberg listet die Kri­terien hierzu auf.

1. Volks­sou­ve­rä­nität

Volks­sou­ve­rä­nität bedeutet, dass alle Staats­gewalt vom Volke ausgeht. … Volks­sou­ve­rä­nität bedeutet daher nicht, dass das Volk direkt die Herr­schaft ausüben muss. In einer reprä­sen­ta­tiven Demo­kratie wie der Bun­des­re­publik Deutschland drückt sich die Volks­sou­ve­rä­nität durch regel­mäßig statt­fin­dende demo­kra­tische Wahlen aus, bei denen Ver­tre­te­rinnen und Ver­treter des Volkes auf Zeit gewählt werden, um stell­ver­tretend für das Volk poli­tische Ent­schei­dungen zu treffen.“ Dies geht so aus Artikel 20 II GG hervor. Doch anhand welcher Kri­terien wählt das Volk seine Ver­treter aus? Nun, anhand der ent­spre­chenden Par­tei­pro­gramme und öffent­licher Aus­sagen der ein­zelnen Poli­tiker. Die Volks­sou­ve­rä­nität wäre natürlich nicht gegeben, hielten sich Poli­tiker nach ihrer Wahl nicht an die gege­benen Zusi­che­rungen. Gott sei Dank haben wir in unserer „Unsere-Demo­kratie“ so ver­ant­wor­tungs­volle Poli­tiker, die ihre Wahl­ver­sprechen wie „Keine Waffen und Rüs­tungs­güter in Kriegs­ge­biete“ oder dem Aus­schluss einer Reform der Schul­den­bremse, um nur einige zu nennen, nach ihrer Wahl auch kon­se­quent umsetzen, so dass die Volks­sou­ve­rä­nität auch voll­um­fänglich gegeben ist. Nur Dele­gi­ti­mierer meinen auf­grund Angela Merkels Aussage, „man kann sich nicht darauf ver­lassen, dass das, was vor den Wahlen gesagt wird, auch wirklich nach den Wahlen gilt. Und wir müssen damit rechnen, dass das in ver­schie­denen Weisen sich wie­der­holen kann.“: Ver­si­che­rungs­ver­treter ver­kaufen Ver­si­che­rungen und Staub­sauger­ver­treter ver­kaufen Staub­sauger. Was ver­kaufen wohl Volksvertreter?

Zur Aus­übung von Volks­sou­ve­rä­nität sind in einer reprä­sen­ta­tiven Demo­kratie regel­mäßige, freie Wahlen ein abso­luter und not­wen­diger Punkt. Nun, hier werden viele Men­schen sagen, wir haben doch regel­mäßige und auch freie Wahlen. Regel­mäßig ja, doch gehen Sie mal am Wahl­sonntag mit einer zweiten Person ins Wahl­lokal und bitten, mit Ihrer zweiten Person zusammen in die Wahl­kabine gehen zu dürfen. Dies wird Ihnen mit dem Hinweis auf freie Wahlen untersagt. Doch wer kon­trol­liert die Brief­wähler, welche bei der letzten Bun­des­tagswahl immerhin einen Anteil von 37% hatten? Bei 37% der abge­ge­benen Stimmen wissen wir also nicht, ob diese dem freien Willen des Wählers ent­sprechen oder ob diese von Dritten (Fami­li­en­mit­gliedern, Pflegern in Heimen usw.) beein­flusst wurden. Respekt! Aber auch sonst bietet die Briefwahl die ein oder andere Manipulationsmöglichkeit.

So bei der Kom­mu­nalwahl im bay­ri­schen Gei­sel­höring im März 2014. „In einem Brief­wahl­bezirk werden fünf CSU-Kan­di­daten besonders häufig nach vorne gewählt. Es handelt sich dabei um eine Spar­gel­groß­bäuerin, eine Mit­ar­bei­terin, einen Cousin, den Freund der Tochter und einen Nachbarn. Auch die Wahl­be­tei­ligung ist über­ra­schend groß in diesem Bezirk. Etwa 90 Prozent der knapp 500 Ern­te­helfer des Spar­gel­bauern haben per Briefwahl gewählt.“

Ein wei­terer Fall in Bayern ereignete sich in Wül­fers­hausen, wo der Bür­ger­meister bei einer Ver­nehmung ein­ge­räumt haben soll, „Brief­wahl­un­ter­lagen geöffnet und jeweils mehrere Stimm­zettel zu der Gemein­de­ratswahl, der Wahl zum Ersten Bür­ger­meister und der Kreis­tagswahl ver­fälscht zu haben. Anschließend habe er die Wahl­um­schläge wieder ver­schlossen oder durch von der Gemeinde vor­ge­haltene Ersatz­um­schläge aus­ge­tauscht, heißt es.“

Oder auch bei der Ober­bür­ger­meis­terwahl 2023 in Frankfurt: „Wahl­be­trüger sollen sich bei der Frank­furter OB-Wahl Brief­wahl­un­ter­lagen besorgt und in fremden Namen aus­ge­füllt haben. Die Mani­pu­lation fiel auf, als einer der ver­meint­lichen Brief­wähler im Wahl­lokal auf­tauchte. Er wurde offenbar Opfer eines ein­fachen Tricks.“

Auch bei der Kom­mu­nalwahl in Stendal war man kreativ. Einer der beiden wegen Wahl­fäl­schung Ver­ur­teilten „hatte zuge­geben, Brief­wahl­voll­machten gefälscht und fremde Wahl­un­ter­lagen selbst aus­ge­füllt zu haben.“

Als abschlie­ßendes Bei­spiel wurde die Bür­ger­meis­terwahl in Strausberg für ungültig erklärt. Was ist da pas­siert? „Mehr als 4.000 Wahl­briefe seien aus­ge­geben und ver­sandt worden, aber nur 2.835 gelangten zurück zur Wahl­be­hörde. Das seien etwa 30 Prozent weniger — normal sei ein Zehntel.“ Ver­dächtigt wird einer der beiden Kan­di­daten, der auch die ört­liche Post­stelle betreibt.

Ja, die Briefwahl ist sicher.

Wie frei ist eine Wahl außerdem, wenn ein Kan­didat zur Wahl nicht zuge­lassen wird? So geschehen bei der Ober­bür­ger­meis­terwahl in Lud­wigs­hafen am 21.09.2025, als der Wahl­aus­schuss unter der Leitung der damals noch amtie­renden Ober­bür­ger­meis­terin Jutta Steinruck (SPD) den Kan­di­daten Joachim Paul (AfD) abge­wiesen hat. Grund hierfür war ein Schreiben des wei­sungs­ge­bun­denen Ver­fas­sungs­schutzes von Rheinland-Pfalz, der Innen­mi­nister Michael Ebling (SPD) unter­stellt ist. Nochmals zusam­men­ge­fasst: Ein SPD-Innen­mi­nister hat mög­li­cher­weise auf Ver­langen einer Par­tei­freundin „seinen“ Ver­fas­sungs­schutz ange­wiesen, ein Schreiben zu erstellen, um einen poli­ti­schen Kon­tra­henten aus­zu­schließen, doch keines der ange­ru­fenen Gerichte bis hin zum Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt sah hier ein Problem. Doch für freie Wahlen ist es nicht nur ent­scheidend, wer wie wählt, sondern auch, wer wie zählt bzw. die Ergeb­nisse ent­ge­gen­nimmt. Das Bündnis Sahra Wagen­knecht (BSW) erreichte ursprünglich bei der Bun­des­tagswahl 2025 4,97% der Stimmen. So „hatten nach dem vor­läu­figen amt­lichen End­ergebnis 13.435 Stimmen zum Sprung über die Fünf­pro­zent­hürde gefehlt.“ Nach Meldung der Bun­des­länder ihrer amt­lichen End­ergeb­nisse an die Bun­des­wahl­lei­terin fehlen dem BSW mit 4,98% nur noch 9.529 Stimmen zur Über­windung der Fünf­pro­zent­hürde und damit zum Einzug in den Bun­destag. Viele Stimmen seien bei der tele­fo­ni­schen Über­mittlung fälsch­li­cher­weise dem Bündnis Deutschland zuge­schrieben worden. Ein wei­teres Problem gab es auch für die Aus­lands­deut­schen. „Etwa 230.000 von ihnen hatten sich für die Wahl regis­triert und damit eine Zusendung der Wahl­un­ter­lagen ange­fordert. Auf­grund der kurzen Vor­be­rei­tungszeit bei der vor­ge­zo­genen Neuwahl war es vielen der im Ausland lebenden Wahl­be­rech­tigten aber nicht möglich, ihre Stimme recht­zeitig abzugeben.“

Das Scheitern ist äußerst knapp und es gibt viele weitere Unge­reimt­heiten, wie das BSW in seiner Stel­lung­nahme aus­führt. „Trotzdem ist es keine Über­ra­schung, dass der Wahl­prü­fungs­aus­schuss eine Neu­aus­zählung ablehnt. Es ist nahe­liegend, dass dabei macht­po­li­tische Gründe eine Rolle spielen. Die Angst, dass sonst das BSW zu Recht im Bun­destag wäre und die Regierung Merz ihre Mehrheit ver­lieren würde, ist offenbar zu groß.“ Und auch der Gang vor das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt blieb erfolglos. „Mit heute ver­öf­fent­lichten Beschlüssen hat der Zweite Senat des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zwei Organ­klagen der Partei Bündnis Sahra Wagen­knecht – Ver­nunft und Gerech­tigkeit (BSW) verworfen.“

Ein Hoch auf unsere Justiz. Doch dazu gleich mehr.

2. Gewal­ten­teilung

Gewal­ten­teilung bedeutet, dass die drei zen­tralen staat­lichen Funk­tionen von unter­schied­lichen und unab­hän­gigen Organen wahr­ge­nommen werden, die sich gegen­seitig kon­trol­lieren. Die drei Gewalten sind:

Gesetz­gebung (Legis­lative)

Gesetze werden von Par­la­menten ver­ab­schiedet, also zum Bei­spiel vom Bun­destag oder den Landtagen.

Aus­übung (Exe­kutive)

Die Regierung ist die aus­übende oder voll­zie­hende Gewalt. Mit ihren Behörden und Ver­wal­tungen setzt die Regierung Recht und Gesetz um und sorgt dafür, dass Gesetze ein­ge­halten werden.

Recht­spre­chung (Judi­kative)

Die Gerichte sind die recht­spre­chende Gewalt. Sie ent­scheiden, was nach den Gesetzen richtig ist.“

Neben dieser hori­zon­talen Gewal­ten­teilung gibt es auch eine „ver­tikale Gewal­ten­teilung“. Dar­unter ver­steht man die Auf­teilung der staat­lichen Kom­pe­tenzen auf unter­schied­liche Ebenen wie Bund, Bun­des­länder und Kom­munen. Die Gesetz­gebung wird also sowohl im Bun­destag als auch in den Lan­des­par­la­menten erfüllt. Außerdem gibt es ver­schiedene Gerichte auf Bundes- und Länderebene.“

Beginnen wir mit der Legis­la­tiven. „Der Bun­destag, die Landtage, ein Stadt- oder Gemein­derat werden direkt von der Bür­ger­schaft gewählt.“ Bei der Bun­des­tagswahl haben wir die Mög­lichkeit mit unserer Erst­stimme den Wahl­kreis­kan­di­daten und mit der Zweit­stimme die ange­tretene Partei zu wählen. 276 der 299 vom Volk gewählten Bewerber zogen nach der Wahl­rechts­reform in den Bun­destag ein, während der Rest der 630 Bun­des­tags­ab­ge­ord­neten über die Par­tei­listen ins Par­lament kam. Der Sou­verän, das Volk, wählte also gerade mal 43,8% Abge­ord­neten direkt, während 56,2% über die Par­teien bestimmt wurden. Auch hier erkennt man die totale Volks­sou­ve­rä­nität in unserer „Unsere-Demo­kratie“.

Auch die Lan­des­par­la­mente werden mit Erst- und Zweit­stimme gewählt, wobei das Ver­fahren von Bun­desland zu Bun­desland unter­schiedlich sein kann. Aus­nahmen sind das Saarland, Hamburg und Bremen, die eine reine Ver­hält­niswahl durch­führen. Zusam­men­fassend lässt sich sagen, dass die Par­teien weitaus mehr bestimmen, wer in den Par­la­menten sitzt, als der Bürger.

Kommen wir zur Exe­ku­tiven. „Aber die Bun­des­kanz­lerin oder den Bun­des­kanzler wählt der Bun­destag, …“ Ah, die Par­tei­mehr­heiten im Bun­destag wählen also ihren Bun­des­kanzler, der dann sein Kabinett erwählt. Ein wahres Para­de­bei­spiel für Gewal­ten­teilung. Diese wird durch die Tat­sache gestärkt, dass bis auf Katherina Reiche und Karsten Wild­berger alle Bun­des­mi­nister auch Abge­ordnete im Bun­destag sind. Ja, die Exe­ku­tiven sitzen also ganz gewal­ten­ge­teilt auch in der Legis­la­tiven. Genau mein Humor.

Übrigens haben die Jus­tiz­mi­nister die oberste Dienst- und Fach­auf­sicht über die jewei­ligen Staats­an­walt­schaften, während die Geheim­dienste direkt dem zustän­digen Minister unter­stehen, nämlich der Bun­des­nach­rich­ten­dienst dem Kanz­ler­amts­mi­nister, der Mili­tä­rische Abschirm­dienst dem Ver­tei­di­gungs­mi­nister und der Ver­fas­sungs­schutz dem Inner­mi­nister. Da die Geheim­dienste Teil der Exe­kutive und damit wei­sungs­ge­bunden sind, unter­liegen sie einer strengen Über­wa­chung durch die Legis­lative, um Miss­brauch zu ver­hindern. Also von der Legis­la­tiven, die mehr­heitlich den­selben Par­teien angehört wie die Regierung. Demo­kra­ti­scher geht es wirklich nicht.

Die Orga­ni­sation der Exe­ku­tiven besteht in den Bun­des­ländern analog.

Schließen wir mit der Judi­ka­tiven. „Die Gerichte sind die recht­spre­chende Gewalt. Sie ent­scheiden, was nach den Gesetzen richtig ist. … sollen Rich­te­rinnen und Richter frei und unab­hängig ent­scheiden können, ob jemand sich an ein Gesetz gehalten hat, ohne bei­spiels­weise durch die Regierung unter Druck gesetzt zu werden.“ Klingt doch ver­nünftig, doch wer bestimmt die Richter? „Auf der Ebene des Ver­fas­sungs­rechts schreibt Art. 94 Grund­gesetz (GG) vor, dass die Bun­des­ver­fas­sungs­richter je zur Hälfte von Bun­destag und Bun­desrat gewählt werden. Ein­fach­ge­setzlich kon­kre­ti­siert das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­gesetz (BVerfGG) diese Regelung des Grund­ge­setzes.“ Die Legis­lative wählt also die Richter, die über ihre Gesetze urteilen. Leuchtet demo­kra­tisch voll ein. Und die Richter der obersten Bun­des­ge­richtshöfe? „Gemäß Art. 95 Abs. 2 GG ent­scheidet über die Berufung der Richter der obersten Bun­des­ge­richtshöfe der für das jeweilige Sach­gebiet zuständige Bun­des­mi­nister gemeinsam mit einem Rich­ter­wahl­aus­schuss. Der Rich­ter­wahl­aus­schuss besteht aus den für das jeweilige Sach­gebiet zustän­digen Ministern der Länder und einer gleichen Anzahl von Mit­gliedern, die vom Bun­destag für die jeweilige Legis­la­tur­pe­riode gewählt werden, Art. 95 Abs. 2 GG, § 5 Abs. 5 RiWG.“ Auch hier bestimmen die Poli­tiker unserer Par­teien die Richter.

Auf Lan­des­ebene funk­tio­niert unsere Gewal­ten­teilung noch direkter, denn „grund­sätzlich ver­fügen die Lan­des­re­gie­rungen über die Per­so­nal­hoheit bei der Richterbestellung.“

Fassen wir unsere Gewal­ten­teilung im Bund und in den Ländern nochmals zusammen. Der Sou­verän, also das Volk, wählt zumindest offi­ziell die Legis­lative, dessen Par­la­men­tarier aller­dings mehr­heitlich durch die Par­teien bestimmt werden, die dann den Kopf der Exe­ku­tiven bestimmt, und gemeinsam instal­liert man die Richter. Was soll man dazu noch sagen?

Ja, eines viel­leicht. Immer wieder finden gemeinsame Abend­essen von Mit­gliedern des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts und der Bun­des­re­gierung statt, so wie dieses von Olaf Scholz- mit seinen Ministern oder auch der Merkel-Regierung, welches sich einer gewissen Pikan­terie nicht ent­ziehen kann, da das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt über zwei Organ­klagen gegen die Bun­des­kanz­lerin samt ihrem Kabinett zu ent­scheiden hatte. Einer Ablehnung der zustän­digen Ver­fas­sungs­richter wegen Befan­genheit wurde nicht statt­ge­geben. Und wer hat das ent­schieden? Das Bundesverfassungsgericht!

Aber jetzt fällt mir wirklich nichts mehr dazu ein.

3. Rechts­staats­prinzip

Kommen wir wieder zurück zur LpB BW. „Der Grundsatz der Rechts­staat­lichkeit bedeutet, dass alle staat­lichen Behörden in ihrem Handeln an Gesetze gebunden sind:

an die Ver­fassung, also das Grundgesetz

an die anderen Gesetze und das Recht, wie z. B. das Bür­ger­liche Gesetzbuch (BGB) oder das Straf­ge­setzbuch (StGB).

Die gewählte Volks­ver­tretung kann in der Demo­kratie nicht tun und lassen, was sie will, sondern muss die Vor­gaben der Ver­fassung beachten. Das Rechts­staats­prinzip schützt und sichert somit die Freiheit der Bürger vor dem Staat. Staat­liche Willkür soll dadurch aus­ge­schlossen werden.“

An das Grund­gesetz gebunden? Aber in den Par­la­menten wird doch Frak­ti­ons­zwang gelebt? „Unter Frak­ti­ons­zwang ver­steht man die Ver­pflichtung der Abge­ord­neten, einem zuvor gefassten Frak­ti­ons­be­schluss ent­spre­chend abzu­stimmen. In der Theorie gibt es in der Bun­des­re­publik Deutschland keinen Frak­ti­ons­zwang — und es darf ihn auch nicht geben: Art 38 Absatz 1 Satz des Grund­ge­setzes ist da unmiss­ver­ständlich: Die Abge­ord­neten des Bun­des­tages sind ‚an Auf­träge und Wei­sungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unter­worfen.‘“ Und in der Praxis? Abweichler laufen Gefahr, bei der nächsten Wahl ihren vor­deren Lis­ten­platz zu ver­lieren, was in der Regel das poli­tische Aus bedeutet.

Wie wir weiter oben schon gehört haben, unter­stehen die Staats­an­walt­schaften dem zustän­digen Jus­tiz­mi­nister, so dass dieser jeg­liche Ermitt­lungen gegen ihn per­sönlich oder poli­tisch nahe­ste­hende Per­sonen unter­binden kann.

Apropos Poli­tiker. So behandelt § 188 StGB die Belei­digung von Per­sonen im poli­ti­schen Leben, die dadurch einen höheren Schutz genießen als das rest­liche Volk. Wie schreibt die LpB BW dazu: „Das Rechts­staats­prinzip besagt auch, dass für alle Bür­ge­rinnen und Bürger die gleichen Gesetze gelten (Rechts­gleichheit) …“ Ja, manche sind halt gleicher.

Bleiben wir beim Straf­ge­setzbuch. § 129 I regelt das Strafmaß zur Bildung kri­mi­neller Ver­ei­ni­gungen. Doch Abs. 3, Nr. 1 regelt, dass Abs. 1 nicht anzu­wenden ist, „wenn die Ver­ei­nigung eine poli­tische Partei ist, die das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt nicht für ver­fas­sungs­widrig erklärt hat.“ 

Doch es wird noch schüt­zender für unsere Poli­ti­sie­renden. § 54 II BGB legt die per­sön­liche Haftung für einen Verein Han­delnder fest. Doch § 37 Par­tei­en­gesetz gibt vor:

§ 54 Absatz 2 des Bür­ger­lichen Gesetz­buchs wird bei Par­teien nicht angewandt.“

Und das alles neben der ihnen schon gewährten Immunität.

Anders sieht es leider bei Men­schen aus, die sich gegen die Politik wenden. Man denke nur an die vielen Ärzte, die während der Coro­nazeit Masken- oder Impf­at­teste aus­ge­stellt haben, von denen Frau Dr. Witz­schel oder Herr Dr. Habig sogar eine Haft­strafe ver­büßen mussten oder müssen. Oder an Michael Ballweg, den Orga­ni­sator großer Anti-Maß­nahmen-Demons­tra­tionen während Corona, der knapp neun Monate in Unter­su­chungshaft ver­brachte, nur um dann wegen nicht abge­rech­neter Umsatz­steuer von weniger als 20 Euro „ver­ur­teilt“ zu werden. Dr. Rainer Füllmich, Teil eines außer­ge­richt­lichen Corona-Aus­schusses, wurde unter dubiosen Umständen zu einer Gefäng­nis­strafe von drei Jahren und neun Monaten ver­ur­teilt und die „Rol­lator-Putsch-Gruppe“ um Prinz Reuß sitzt jetzt seit 3 ½ Jahren ohne Urteil im Gefängnis.

„Mas­ken­profis“ wie Jens Spahn und auch andere Frei­heits­räuber oder Steu­er­geld­ver­schwender laufen im Gegensatz dazu frei herum.

Ver­schwö­rungs­theo­re­tiker würden nun behaupten, der deutsche Rechts­staat sei ein Staat, in dem der Staat immer recht hat. Ich natürlich nicht.

Ich begrüße es vielmehr, wenn Bau­mi­nis­terin Hubertz das Bau­ge­setzbuch dahin­gehend ändern möchte, dass Kom­munen ein Vor­kaufs­recht für Immo­bilien bekommen sollen „und zwar ‚wenn die bzw. der Kau­fende ent­weder der orga­ni­sierten Kri­mi­na­lität oder extre­mis­ti­schen Akti­vi­täten Vor­schub leistet‘.“ Richtig so, wäre ja noch schöner, wenn solche Gedan­ken­ver­brecher oder AfD-Wähler ein Haus kaufen könnten. Äh, Moment, wer ent­scheidet eigentlich, ob der poten­zielle Käufer ein Extremist ist?

Einen hab´ ich noch zum Abschluss: in Art. 5 des Grund­ge­setzes ist in Abs. 1 u. a. zu lesen:

Eine Zensur findet nicht statt.“ Auf „dieunbestechlichen.com“ wurde nun ein Artikel zu einer Studie ver­öf­fent­licht, die das genaue Gegenteil her­ausfand. Hier möchte ich die ins Deutsche über­setzte Zusam­men­fassung dieser Sudie zitieren: „Diese Ent­wick­lungen voll­ziehen sich in einem Deutschland, das sich im Laufe des letzten Jahr­zehnts zum Epi­zentrum eines büro­kra­ti­sierten Apparats digi­taler Kon­trolle ent­wi­ckelt hat. Durch auf­ein­an­der­fol­gende Gesetze wurden sich über­schnei­dende Ebenen von Com­pliance-Ver­pflich­tungen auf­erlegt, wobei private Unter­nehmen und NGOs als ver­län­gerte Arme staat­licher Auto­rität ein­ge­setzt wurden. Das Ergebnis ist ein Zen­sur­system, dessen Reich­weite über die her­kömm­lichen Grenzen staat­lichen Han­delns hin­ausgeht. Durch koor­di­nierte Mel­de­systeme, die von Bun­des­mi­nis­terien und den Medi­en­auf­sichts­be­hörden der Länder finan­ziert werden, wird der Online-Diskurs gefiltert, und poli­ti­scher Dissens – ins­be­sondere in der Außen­po­litik oder anderen poli­tisch sen­siblen Bereichen – wird unter­drückt oder bestraft. Dieser digitale Apparat, getarnt unter dem Deck­mantel von Sicherheit und Demo­kratie, hat ein Regime all­ge­gen­wär­tiger Über­wa­chung und Repression gefestigt und unter­gräbt damit den Plu­ra­lismus, der einst als Grund­pfeiler der Nach­kriegs­re­publik galt.“

Jetzt bin ich fertig mit diesem Punkt, doch es geht noch weiter.

4. Kon­sti­tu­tio­na­lismus

Unter Kon­sti­tu­tio­na­lismus ver­steht man, dass die Ver­fassung, in Deutschland also das Grund­gesetz, als ver­bind­licher Rahmen für den Staat und seine Bür­ge­rinnen und Bürger gilt.“

In Art. 146 GG steht: „Dieses Grund­gesetz, das nach Voll­endung der Einheit und Freiheit Deutsch­lands für das gesamte deutsche Volk gilt, ver­liert seine Gül­tigkeit an dem Tage, an dem eine Ver­fassung in Kraft tritt, die von dem deut­schen Volke in freier Ent­scheidung beschlossen worden ist.“ Wann kommt diese Ver­fassung? Werden wir es jemals erleben?

5. Achtung der Men­schen­rechte und Grundrechte

Die Achtung der Grund- und Men­schen­rechte ist ein wei­teres Kenn­zeichen von Demo­kratien: …“ Schauen wir uns hierzu nur mal das Ergeb­nis­pro­tokoll der 85. Sitzung des Gemein­samen Covid-19-Kri­sen­stabs von BMV/BMG vom 24. August 2021 an. Dort steht auf Seite 6 unter Punkt 5: „BMAS und BMVg ver­weisen auf die Studie „Impact of Delta on viral burden and vaccine effec­ti­veness against new SARS-CoV‑2 infec­tions in the UK“ der Uni­ver­sität Oxford (Anlage 4), wonach sowohl sym­pto­ma­tische Infek­tionen als auch die Viruslast bei Geimpften genauso hoch sei wie bei Unge­impften.“ Sie wussten also ab dem 24.08.2021, dass Viruslast und auch sym­pto­ma­tische Infek­tionen bei Geimpften genauso hoch sind wie bei Unge­impften, die Impfung in anderen Worten keinen posi­tiven Effekt hat, und schlossen Unge­impfte ab dem Dezember 2021 trotzdem vom öffent­lichen Leben aus. „Unge­impfte könnten demnach nur noch Geschäfte des täg­lichen Bedarfs besuchen.“ Auch litten Unge­impfte unter einer Beschränkung pri­vater Zusam­men­künfte. Ferner erhielten Unge­impfte „ab dem 1. November keine Lohn­er­stattung im Falle einer behördlich ange­ord­neten Qua­rantäne mehr“.

So geht besagte „Unsere-Demo­kratie“ mit Grund­rechten um. Und wer das oben zitierte Pro­tokoll lesen möchte, der schaue auf Seite 499 oben genannter Quelle nach.

6. Plu­ra­lismus

Unter Plu­ra­lismus ver­steht man, dass in einer Demo­kratie viele ver­schiedene poli­tische, zivil­ge­sell­schaft­liche, wirt­schaft­liche oder reli­giöse Inter­es­sen­gruppen mit­ein­ander kon­kur­rieren dürfen und dies auch gewünscht ist. Wesent­liche Ele­mente des Plu­ra­lismus sind auch Par­teien, Medien und Ver­bände.“ So, so, ver­schiedene poli­tische Inter­es­sen­gruppen, auch Par­teien, dürfen mit­ein­ander kon­kur­rieren. Da passt ja die Dis­kussion um ein Verbot der AfD perfekt zu dem beschrie­benen Plu­ra­lismus. Hin­ter­grund ist ein Gut­achten des Bun­desamts für Ver­fas­sungs­schutz. Am 02.05.2025 „infor­mierte das Bun­desamt die Öffent­lichkeit, dass die Gesamt­partei nun als ‚erwiesen rechts­extre­mis­tische Bestrebung‘ bewertet wird. In einer Pres­se­mit­teilung heißt es, die Anhalts­punkte hätten sich ‚ver­dichtet‘“. Es soll also, wie weiter oben schon beschrieben, eine dem Innen­mi­nister unter­stellte und wei­sungs­ge­bundene Behörde die Vor­aus­setzung schaffen, eine kon­kur­rie­rende Partei zu ver­bieten. So geht „Unsere-Demo­kratie“ heute. Blöd nur, dass das Ver­wal­tungs­ge­richt Köln dem Bun­desamt für Ver­fas­sungs­schutz unter­sagte, „die Partei als ‚gesi­chert rechts­extre­mis­tisch‘ zu führen oder dies öffentlich zu kommunizieren.“

7. Die „Vierte Gewalt“

In der Demo­kratie haben freie Medien wie Zei­tungen, Rundfunk und Fern­sehen eine wichtige Funktion. Sie infor­mieren, geben kri­tische Kom­mentare und regen dazu an, sich mit staat­lichem Handeln zu beschäf­tigen. Damit üben sie auch eine Kon­trolle des staat­lichen Han­delns aus. Sie werden deshalb auch informell ‚Vierte Gewalt‘ genannt. Freie und unab­hängige Medien sind deshalb eine Grund­be­dingung von Demokratien.“

Wir erinnern uns noch alle an die soge­nannte Wann­see­kon­ferenz, als man AfD-Mit­gliedern unter­stellte, mil­lio­nen­fache Depor­ta­tionen von Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund zu planen. In den Medien wurde dieses Thema von früh bis spät behandelt. Dumm nur, dass das Land­ge­richt Berlin II diese Aus­sagen verbot.

Ähnlich gelagert ist die Medi­en­kam­pagne im Fall Collien Fer­nandes, die ihren Ex-Mann, den Schau­spieler Christian Ulmen, der digi­talen Gewalt beschuldigt, weil er KI-gene­rierte por­no­gra­fische Inhalte von ihr ins Netz gestellt haben soll. Obwohl noch nichts bewiesen ist und die Staats­an­walt­schaft Itzehoe frühere Ermitt­lungen auf­grund man­gelnder Mit­wirkung von Frau Fer­nandes ein­ge­stellt hat, finden sich eine Vielzahl Artikel diverser Medien im Netz, wenn man nur den Namen der Schau­spie­lerin in eine Such­ma­schine eingibt. So wird ein Gesetz­entwurf von Jus­tiz­mi­nis­terin Hubig unter­stützt, der eine drei­mo­natige IP-Adressen-Spei­cherung vor­sieht. So schnell wird Merz’ Wunsch nach Klar­na­men­pflicht im Internet Rea­lität. Suchen Sie statt­dessen nach den 788 Grup­pen­ver­ge­wal­ti­gungen, die es 2024 in Deutschland gab, werden Sie wenig finden, wenn Sie dies­be­züglich in Ihrer Such­ma­schine nach­sehen. Über Klar­na­men­pflicht an deut­schen Grenzen ganz zu schweigen.

Doch wie kann es dazu kommen? Auf­schluss gibt ein Artikel des Haus­arztes Dr. Jan Döllein, ver­öf­fent­licht schon 2008. Darin wun­derte er sich über die feh­lende Medi­en­be­richt­erstattung anlässlich einer großen Demons­tration von Haus­ärzten Anfang 2008 in Nürnberg. In seinem Artikel kommt Dr. Döllein zum Schluss, dass ein Kaf­fee­kränzchen, bestehend aus der dama­ligen Bun­des­kanz­lerin Angela Merkel, Liz Mohn (Ber­telsmann AG, u. a. mit der RTL Group, und Ber­telsmann Stiftung) und Friede Springer (Sprin­ger­konzern, u. a. BILD-Zeitung) das Land regiert. „Die poli­tische Ein­fluss­nahme erfolgt über die Ber­telsmann Stiftung, eine Insti­tution, die sich vom Steu­er­spar­modell schnell zum größten und durch den Medi­en­hin­ter­grund mäch­tigsten Think Tank der Republik gewandelt hat.“ Und weiter führt Dr. Döllein aus: „Eine Frage, die sich mir ständig stellt, ist, wie ver­fas­sungs­konform ein Lob­by­ismus ist, bei dessen Nicht­be­achtung unsere Volks­ver­treter fürchten müssen, über die Ver­nichtung in den Medien ihren Job zu ver­lieren. Wenn ein Beruf, wie der des Poli­tikers so stark von der öffent­lichen Meinung abhängt und diese Mei­nungs­bildung in den Händen zweier netter Damen liegt, wie viel ist dann eigentlich unsere Demo­kratie noch wert?“ Die Antwort dazu geben die Nach­Denk­Seiten: „Und Angela Merkel kann sich auf Friede Springer und Liz Mohn ver­lassen, solange die Kanz­lerin das ‚Wer­dende‘ im Sinne des ‚Gewor­denen‘ (im Sinne der Springer-Zei­tungen) und des ‚Wer­den­sol­lenden‘ (im Sinne der Ber­telsmann-Stiftung) wei­ter­spinnt.“ Sind unsere Medien also wirklich nur die „Vierte Gewalt“?

Abschließend noch ein paar Beson­der­heiten zum öffentlich-recht­lichen Rundfunk (ÖRR).

Der Rund­funkrat (beim ZDF: Fern­sehrat, beim Deutsch­land­radio: Hör­funkrat) ist bei deut­schen öffentlich-recht­lichen Rund­funk­an­stalten das oberste für die Pro­gramm­kon­trolle zuständige Auf­sichts­gremium.“ Wow, klingt gut, doch ein Ergebnis einer Studie von Fabian Goldmann war, „dass das Ziel der Staats­ferne nur bedingt erreicht sei.“ Nur eine ein­zelne Studie? Nein! „2025 kam eine Studie von Peter Stawowy von der gewerk­schafts­nahen Otto-Brenner-Stiftung zu dem Ergebnis, dass der Ein­fluss der Par­teien nach wie vor zu hoch sei.“ Der ÖRR ist also keine vierte, sondern der Par­tei­en­gewalt ange­hörig. Unter­strichen wird dies dadurch, dass sich bei ARD und ZDF Fälle häufen, „in denen sich ‚zufällig‘ inter­viewte Pas­santen als Par­tei­mit­glieder ent­puppen.“ Manchmal trifft der Zufall jedoch auch eigene Mitarbeiter.

Von fal­schen KI-gene­rierten Nach­rich­ten­videos bei ARD und ZDF ganz zu schweigen. Und wenn dann ein kri­ti­scher Jour­nalist fragt, warum „über Jahre ein Agent irgend­eines Geheim­dienstes bei den Redak­ti­ons­kon­fe­renzen mit am Tisch saß,“ kündigt man ihm beim ZDF fristlos.

Unser ÖRR, den wir alle mit unseren monat­lichen Rund­funk­ge­bühren unter­stützen, zeigt schon deutlich den Unter­schied zu Staats­medien in Dik­ta­turen wie in Nord­korea auf, denn in Nord­korea ist die Pro­pa­ganda wenigstens gratis.

Ja, unsere „Unsere-Demo­kratie“ garan­tiert, dass wir heute „in dem besten Deutschland, das es jemals gab“, leben. Ein prä­gender Satz unseres all­seits beliebten Prä­si­denten Frank-Walter Stein­meier. Hier ein Foto unseres Staatsoberhaupts:

Oh, ent­schul­digen Sie bitte, da war die KI zufällig im Archiv und suchte ver­se­hentlich ein Jugendfoto aus. Hier sehen Sie ein aktuelles:

Die schuldige KI werden wir natürlich sofort sanktionieren.

Doch Spaß bei­seite. Urteilen Sie einfach selbst, ob die deutsche „Unsere-Demo­kratie“ den Grund­sätzen einer Demo­kratie ent­spricht oder doch eher Richtung Dik­tatur driftet.

Möchten Sie noch mehr Lum­pe­reien erfahren, und ver­tragen bissige Kritik an der gegen­wär­tigen Situation in unserem Land? Dann gibt es hier mehr: „Grünland – Wie eine grüne Sekte den Rest der Welt terrorisiert“

Bild­quellen:
https://www.presseportal.de/pm/78160/3568485
https://www.bundespraesident.de/DE/bundespraesident/biographie/biographie.html

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