Ein Beitrag von Werner Pilipp.
Unsere Politiker sprechen unermüdlich davon, unsere Demokratie zu retten, weshalb wir uns in diesem Artikel dieser „Unsere-Demokratie“ widmen. Dazu schauen wir uns die allgemeinen Kennzeichen einer Demokratie an. Die Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg listet die Kriterien hierzu auf.
1. Volkssouveränität
„Volkssouveränität bedeutet, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. … Volkssouveränität bedeutet daher nicht, dass das Volk direkt die Herrschaft ausüben muss. In einer repräsentativen Demokratie wie der Bundesrepublik Deutschland drückt sich die Volkssouveränität durch regelmäßig stattfindende demokratische Wahlen aus, bei denen Vertreterinnen und Vertreter des Volkes auf Zeit gewählt werden, um stellvertretend für das Volk politische Entscheidungen zu treffen.“ Dies geht so aus Artikel 20 II GG hervor. Doch anhand welcher Kriterien wählt das Volk seine Vertreter aus? Nun, anhand der entsprechenden Parteiprogramme und öffentlicher Aussagen der einzelnen Politiker. Die Volkssouveränität wäre natürlich nicht gegeben, hielten sich Politiker nach ihrer Wahl nicht an die gegebenen Zusicherungen. Gott sei Dank haben wir in unserer „Unsere-Demokratie“ so verantwortungsvolle Politiker, die ihre Wahlversprechen wie „Keine Waffen und Rüstungsgüter in Kriegsgebiete“ oder dem Ausschluss einer Reform der Schuldenbremse, um nur einige zu nennen, nach ihrer Wahl auch konsequent umsetzen, so dass die Volkssouveränität auch vollumfänglich gegeben ist. Nur Delegitimierer meinen aufgrund Angela Merkels Aussage, „man kann sich nicht darauf verlassen, dass das, was vor den Wahlen gesagt wird, auch wirklich nach den Wahlen gilt. Und wir müssen damit rechnen, dass das in verschiedenen Weisen sich wiederholen kann.“: Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen und Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger. Was verkaufen wohl Volksvertreter?
Zur Ausübung von Volkssouveränität sind in einer repräsentativen Demokratie regelmäßige, freie Wahlen ein absoluter und notwendiger Punkt. Nun, hier werden viele Menschen sagen, wir haben doch regelmäßige und auch freie Wahlen. Regelmäßig ja, doch gehen Sie mal am Wahlsonntag mit einer zweiten Person ins Wahllokal und bitten, mit Ihrer zweiten Person zusammen in die Wahlkabine gehen zu dürfen. Dies wird Ihnen mit dem Hinweis auf freie Wahlen untersagt. Doch wer kontrolliert die Briefwähler, welche bei der letzten Bundestagswahl immerhin einen Anteil von 37% hatten? Bei 37% der abgegebenen Stimmen wissen wir also nicht, ob diese dem freien Willen des Wählers entsprechen oder ob diese von Dritten (Familienmitgliedern, Pflegern in Heimen usw.) beeinflusst wurden. Respekt! Aber auch sonst bietet die Briefwahl die ein oder andere Manipulationsmöglichkeit.
So bei der Kommunalwahl im bayrischen Geiselhöring im März 2014. „In einem Briefwahlbezirk werden fünf CSU-Kandidaten besonders häufig nach vorne gewählt. Es handelt sich dabei um eine Spargelgroßbäuerin, eine Mitarbeiterin, einen Cousin, den Freund der Tochter und einen Nachbarn. Auch die Wahlbeteiligung ist überraschend groß in diesem Bezirk. Etwa 90 Prozent der knapp 500 Erntehelfer des Spargelbauern haben per Briefwahl gewählt.“
Ein weiterer Fall in Bayern ereignete sich in Wülfershausen, wo der Bürgermeister bei einer Vernehmung eingeräumt haben soll, „Briefwahlunterlagen geöffnet und jeweils mehrere Stimmzettel zu der Gemeinderatswahl, der Wahl zum Ersten Bürgermeister und der Kreistagswahl verfälscht zu haben. Anschließend habe er die Wahlumschläge wieder verschlossen oder durch von der Gemeinde vorgehaltene Ersatzumschläge ausgetauscht, heißt es.“
Oder auch bei der Oberbürgermeisterwahl 2023 in Frankfurt: „Wahlbetrüger sollen sich bei der Frankfurter OB-Wahl Briefwahlunterlagen besorgt und in fremden Namen ausgefüllt haben. Die Manipulation fiel auf, als einer der vermeintlichen Briefwähler im Wahllokal auftauchte. Er wurde offenbar Opfer eines einfachen Tricks.“
Auch bei der Kommunalwahl in Stendal war man kreativ. Einer der beiden wegen Wahlfälschung Verurteilten „hatte zugegeben, Briefwahlvollmachten gefälscht und fremde Wahlunterlagen selbst ausgefüllt zu haben.“
Als abschließendes Beispiel wurde die Bürgermeisterwahl in Strausberg für ungültig erklärt. Was ist da passiert? „Mehr als 4.000 Wahlbriefe seien ausgegeben und versandt worden, aber nur 2.835 gelangten zurück zur Wahlbehörde. Das seien etwa 30 Prozent weniger — normal sei ein Zehntel.“ Verdächtigt wird einer der beiden Kandidaten, der auch die örtliche Poststelle betreibt.
Ja, die Briefwahl ist sicher.
Wie frei ist eine Wahl außerdem, wenn ein Kandidat zur Wahl nicht zugelassen wird? So geschehen bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21.09.2025, als der Wahlausschuss unter der Leitung der damals noch amtierenden Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD) den Kandidaten Joachim Paul (AfD) abgewiesen hat. Grund hierfür war ein Schreiben des weisungsgebundenen Verfassungsschutzes von Rheinland-Pfalz, der Innenminister Michael Ebling (SPD) unterstellt ist. Nochmals zusammengefasst: Ein SPD-Innenminister hat möglicherweise auf Verlangen einer Parteifreundin „seinen“ Verfassungsschutz angewiesen, ein Schreiben zu erstellen, um einen politischen Kontrahenten auszuschließen, doch keines der angerufenen Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht sah hier ein Problem. Doch für freie Wahlen ist es nicht nur entscheidend, wer wie wählt, sondern auch, wer wie zählt bzw. die Ergebnisse entgegennimmt. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) erreichte ursprünglich bei der Bundestagswahl 2025 4,97% der Stimmen. So „hatten nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis 13.435 Stimmen zum Sprung über die Fünfprozenthürde gefehlt.“ Nach Meldung der Bundesländer ihrer amtlichen Endergebnisse an die Bundeswahlleiterin fehlen dem BSW mit 4,98% nur noch 9.529 Stimmen zur Überwindung der Fünfprozenthürde und damit zum Einzug in den Bundestag. Viele Stimmen seien bei der telefonischen Übermittlung fälschlicherweise dem Bündnis Deutschland zugeschrieben worden. Ein weiteres Problem gab es auch für die Auslandsdeutschen. „Etwa 230.000 von ihnen hatten sich für die Wahl registriert und damit eine Zusendung der Wahlunterlagen angefordert. Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit bei der vorgezogenen Neuwahl war es vielen der im Ausland lebenden Wahlberechtigten aber nicht möglich, ihre Stimme rechtzeitig abzugeben.“
Das Scheitern ist äußerst knapp und es gibt viele weitere Ungereimtheiten, wie das BSW in seiner Stellungnahme ausführt. „Trotzdem ist es keine Überraschung, dass der Wahlprüfungsausschuss eine Neuauszählung ablehnt. Es ist naheliegend, dass dabei machtpolitische Gründe eine Rolle spielen. Die Angst, dass sonst das BSW zu Recht im Bundestag wäre und die Regierung Merz ihre Mehrheit verlieren würde, ist offenbar zu groß.“ Und auch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht blieb erfolglos. „Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwei Organklagen der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) verworfen.“
Ein Hoch auf unsere Justiz. Doch dazu gleich mehr.
2. Gewaltenteilung
„Gewaltenteilung bedeutet, dass die drei zentralen staatlichen Funktionen von unterschiedlichen und unabhängigen Organen wahrgenommen werden, die sich gegenseitig kontrollieren. Die drei Gewalten sind:
• Gesetzgebung (Legislative)
Gesetze werden von Parlamenten verabschiedet, also zum Beispiel vom Bundestag oder den Landtagen.
• Ausübung (Exekutive)
Die Regierung ist die ausübende oder vollziehende Gewalt. Mit ihren Behörden und Verwaltungen setzt die Regierung Recht und Gesetz um und sorgt dafür, dass Gesetze eingehalten werden.
• Rechtsprechung (Judikative)
Die Gerichte sind die rechtsprechende Gewalt. Sie entscheiden, was nach den Gesetzen richtig ist.“
„Neben dieser horizontalen Gewaltenteilung gibt es auch eine „vertikale Gewaltenteilung“. Darunter versteht man die Aufteilung der staatlichen Kompetenzen auf unterschiedliche Ebenen wie Bund, Bundesländer und Kommunen. Die Gesetzgebung wird also sowohl im Bundestag als auch in den Landesparlamenten erfüllt. Außerdem gibt es verschiedene Gerichte auf Bundes- und Länderebene.“
Beginnen wir mit der Legislativen. „Der Bundestag, die Landtage, ein Stadt- oder Gemeinderat werden direkt von der Bürgerschaft gewählt.“ Bei der Bundestagswahl haben wir die Möglichkeit mit unserer Erststimme den Wahlkreiskandidaten und mit der Zweitstimme die angetretene Partei zu wählen. 276 der 299 vom Volk gewählten Bewerber zogen nach der Wahlrechtsreform in den Bundestag ein, während der Rest der 630 Bundestagsabgeordneten über die Parteilisten ins Parlament kam. Der Souverän, das Volk, wählte also gerade mal 43,8% Abgeordneten direkt, während 56,2% über die Parteien bestimmt wurden. Auch hier erkennt man die totale Volkssouveränität in unserer „Unsere-Demokratie“.
Auch die Landesparlamente werden mit Erst- und Zweitstimme gewählt, wobei das Verfahren von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann. Ausnahmen sind das Saarland, Hamburg und Bremen, die eine reine Verhältniswahl durchführen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Parteien weitaus mehr bestimmen, wer in den Parlamenten sitzt, als der Bürger.
Kommen wir zur Exekutiven. „Aber die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler wählt der Bundestag, …“ Ah, die Parteimehrheiten im Bundestag wählen also ihren Bundeskanzler, der dann sein Kabinett erwählt. Ein wahres Paradebeispiel für Gewaltenteilung. Diese wird durch die Tatsache gestärkt, dass bis auf Katherina Reiche und Karsten Wildberger alle Bundesminister auch Abgeordnete im Bundestag sind. Ja, die Exekutiven sitzen also ganz gewaltengeteilt auch in der Legislativen. Genau mein Humor.
Übrigens haben die Justizminister die oberste Dienst- und Fachaufsicht über die jeweiligen Staatsanwaltschaften, während die Geheimdienste direkt dem zuständigen Minister unterstehen, nämlich der Bundesnachrichtendienst dem Kanzleramtsminister, der Militärische Abschirmdienst dem Verteidigungsminister und der Verfassungsschutz dem Innerminister. Da die Geheimdienste Teil der Exekutive und damit weisungsgebunden sind, unterliegen sie einer strengen Überwachung durch die Legislative, um Missbrauch zu verhindern. Also von der Legislativen, die mehrheitlich denselben Parteien angehört wie die Regierung. Demokratischer geht es wirklich nicht.
Die Organisation der Exekutiven besteht in den Bundesländern analog.
Schließen wir mit der Judikativen. „Die Gerichte sind die rechtsprechende Gewalt. Sie entscheiden, was nach den Gesetzen richtig ist. … sollen Richterinnen und Richter frei und unabhängig entscheiden können, ob jemand sich an ein Gesetz gehalten hat, ohne beispielsweise durch die Regierung unter Druck gesetzt zu werden.“ Klingt doch vernünftig, doch wer bestimmt die Richter? „Auf der Ebene des Verfassungsrechts schreibt Art. 94 Grundgesetz (GG) vor, dass die Bundesverfassungsrichter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Einfachgesetzlich konkretisiert das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) diese Regelung des Grundgesetzes.“ Die Legislative wählt also die Richter, die über ihre Gesetze urteilen. Leuchtet demokratisch voll ein. Und die Richter der obersten Bundesgerichtshöfe? „Gemäß Art. 95 Abs. 2 GG entscheidet über die Berufung der Richter der obersten Bundesgerichtshöfe der für das jeweilige Sachgebiet zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss. Der Richterwahlausschuss besteht aus den für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Ministern der Länder und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die vom Bundestag für die jeweilige Legislaturperiode gewählt werden, Art. 95 Abs. 2 GG, § 5 Abs. 5 RiWG.“ Auch hier bestimmen die Politiker unserer Parteien die Richter.
Auf Landesebene funktioniert unsere Gewaltenteilung noch direkter, denn „grundsätzlich verfügen die Landesregierungen über die Personalhoheit bei der Richterbestellung.“
Fassen wir unsere Gewaltenteilung im Bund und in den Ländern nochmals zusammen. Der Souverän, also das Volk, wählt zumindest offiziell die Legislative, dessen Parlamentarier allerdings mehrheitlich durch die Parteien bestimmt werden, die dann den Kopf der Exekutiven bestimmt, und gemeinsam installiert man die Richter. Was soll man dazu noch sagen?
Ja, eines vielleicht. Immer wieder finden gemeinsame Abendessen von Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts und der Bundesregierung statt, so wie dieses von Olaf Scholz- mit seinen Ministern oder auch der Merkel-Regierung, welches sich einer gewissen Pikanterie nicht entziehen kann, da das Bundesverfassungsgericht über zwei Organklagen gegen die Bundeskanzlerin samt ihrem Kabinett zu entscheiden hatte. Einer Ablehnung der zuständigen Verfassungsrichter wegen Befangenheit wurde nicht stattgegeben. Und wer hat das entschieden? Das Bundesverfassungsgericht!
Aber jetzt fällt mir wirklich nichts mehr dazu ein.
3. Rechtsstaatsprinzip
Kommen wir wieder zurück zur LpB BW. „Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass alle staatlichen Behörden in ihrem Handeln an Gesetze gebunden sind:
• an die Verfassung, also das Grundgesetz
• an die anderen Gesetze und das Recht, wie z. B. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder das Strafgesetzbuch (StGB).
Die gewählte Volksvertretung kann in der Demokratie nicht tun und lassen, was sie will, sondern muss die Vorgaben der Verfassung beachten. Das Rechtsstaatsprinzip schützt und sichert somit die Freiheit der Bürger vor dem Staat. Staatliche Willkür soll dadurch ausgeschlossen werden.“
An das Grundgesetz gebunden? Aber in den Parlamenten wird doch Fraktionszwang gelebt? „Unter Fraktionszwang versteht man die Verpflichtung der Abgeordneten, einem zuvor gefassten Fraktionsbeschluss entsprechend abzustimmen. In der Theorie gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keinen Fraktionszwang — und es darf ihn auch nicht geben: Art 38 Absatz 1 Satz des Grundgesetzes ist da unmissverständlich: Die Abgeordneten des Bundestages sind ‚an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.‘“ Und in der Praxis? Abweichler laufen Gefahr, bei der nächsten Wahl ihren vorderen Listenplatz zu verlieren, was in der Regel das politische Aus bedeutet.
Wie wir weiter oben schon gehört haben, unterstehen die Staatsanwaltschaften dem zuständigen Justizminister, so dass dieser jegliche Ermittlungen gegen ihn persönlich oder politisch nahestehende Personen unterbinden kann.
Apropos Politiker. So behandelt § 188 StGB die Beleidigung von Personen im politischen Leben, die dadurch einen höheren Schutz genießen als das restliche Volk. Wie schreibt die LpB BW dazu: „Das Rechtsstaatsprinzip besagt auch, dass für alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Gesetze gelten (Rechtsgleichheit) …“ Ja, manche sind halt gleicher.
Bleiben wir beim Strafgesetzbuch. § 129 I regelt das Strafmaß zur Bildung krimineller Vereinigungen. Doch Abs. 3, Nr. 1 regelt, dass Abs. 1 nicht anzuwenden ist, „wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat.“
Doch es wird noch schützender für unsere Politisierenden. § 54 II BGB legt die persönliche Haftung für einen Verein Handelnder fest. Doch § 37 Parteiengesetz gibt vor:
„§ 54 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.“
Und das alles neben der ihnen schon gewährten Immunität.
Anders sieht es leider bei Menschen aus, die sich gegen die Politik wenden. Man denke nur an die vielen Ärzte, die während der Coronazeit Masken- oder Impfatteste ausgestellt haben, von denen Frau Dr. Witzschel oder Herr Dr. Habig sogar eine Haftstrafe verbüßen mussten oder müssen. Oder an Michael Ballweg, den Organisator großer Anti-Maßnahmen-Demonstrationen während Corona, der knapp neun Monate in Untersuchungshaft verbrachte, nur um dann wegen nicht abgerechneter Umsatzsteuer von weniger als 20 Euro „verurteilt“ zu werden. Dr. Rainer Füllmich, Teil eines außergerichtlichen Corona-Ausschusses, wurde unter dubiosen Umständen zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt und die „Rollator-Putsch-Gruppe“ um Prinz Reuß sitzt jetzt seit 3 ½ Jahren ohne Urteil im Gefängnis.
„Maskenprofis“ wie Jens Spahn und auch andere Freiheitsräuber oder Steuergeldverschwender laufen im Gegensatz dazu frei herum.
Verschwörungstheoretiker würden nun behaupten, der deutsche Rechtsstaat sei ein Staat, in dem der Staat immer recht hat. Ich natürlich nicht.
Ich begrüße es vielmehr, wenn Bauministerin Hubertz das Baugesetzbuch dahingehend ändern möchte, dass Kommunen ein Vorkaufsrecht für Immobilien bekommen sollen „und zwar ‚wenn die bzw. der Kaufende entweder der organisierten Kriminalität oder extremistischen Aktivitäten Vorschub leistet‘.“ Richtig so, wäre ja noch schöner, wenn solche Gedankenverbrecher oder AfD-Wähler ein Haus kaufen könnten. Äh, Moment, wer entscheidet eigentlich, ob der potenzielle Käufer ein Extremist ist?
Einen hab´ ich noch zum Abschluss: in Art. 5 des Grundgesetzes ist in Abs. 1 u. a. zu lesen:
„Eine Zensur findet nicht statt.“ Auf „dieunbestechlichen.com“ wurde nun ein Artikel zu einer Studie veröffentlicht, die das genaue Gegenteil herausfand. Hier möchte ich die ins Deutsche übersetzte Zusammenfassung dieser Sudie zitieren: „Diese Entwicklungen vollziehen sich in einem Deutschland, das sich im Laufe des letzten Jahrzehnts zum Epizentrum eines bürokratisierten Apparats digitaler Kontrolle entwickelt hat. Durch aufeinanderfolgende Gesetze wurden sich überschneidende Ebenen von Compliance-Verpflichtungen auferlegt, wobei private Unternehmen und NGOs als verlängerte Arme staatlicher Autorität eingesetzt wurden. Das Ergebnis ist ein Zensursystem, dessen Reichweite über die herkömmlichen Grenzen staatlichen Handelns hinausgeht. Durch koordinierte Meldesysteme, die von Bundesministerien und den Medienaufsichtsbehörden der Länder finanziert werden, wird der Online-Diskurs gefiltert, und politischer Dissens – insbesondere in der Außenpolitik oder anderen politisch sensiblen Bereichen – wird unterdrückt oder bestraft. Dieser digitale Apparat, getarnt unter dem Deckmantel von Sicherheit und Demokratie, hat ein Regime allgegenwärtiger Überwachung und Repression gefestigt und untergräbt damit den Pluralismus, der einst als Grundpfeiler der Nachkriegsrepublik galt.“
Jetzt bin ich fertig mit diesem Punkt, doch es geht noch weiter.
4. Konstitutionalismus
„Unter Konstitutionalismus versteht man, dass die Verfassung, in Deutschland also das Grundgesetz, als verbindlicher Rahmen für den Staat und seine Bürgerinnen und Bürger gilt.“
In Art. 146 GG steht: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Wann kommt diese Verfassung? Werden wir es jemals erleben?
5. Achtung der Menschenrechte und Grundrechte
„Die Achtung der Grund- und Menschenrechte ist ein weiteres Kennzeichen von Demokratien: …“ Schauen wir uns hierzu nur mal das Ergebnisprotokoll der 85. Sitzung des Gemeinsamen Covid-19-Krisenstabs von BMV/BMG vom 24. August 2021 an. Dort steht auf Seite 6 unter Punkt 5: „BMAS und BMVg verweisen auf die Studie „Impact of Delta on viral burden and vaccine effectiveness against new SARS-CoV‑2 infections in the UK“ der Universität Oxford (Anlage 4), wonach sowohl symptomatische Infektionen als auch die Viruslast bei Geimpften genauso hoch sei wie bei Ungeimpften.“ Sie wussten also ab dem 24.08.2021, dass Viruslast und auch symptomatische Infektionen bei Geimpften genauso hoch sind wie bei Ungeimpften, die Impfung in anderen Worten keinen positiven Effekt hat, und schlossen Ungeimpfte ab dem Dezember 2021 trotzdem vom öffentlichen Leben aus. „Ungeimpfte könnten demnach nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs besuchen.“ Auch litten Ungeimpfte unter einer Beschränkung privater Zusammenkünfte. Ferner erhielten Ungeimpfte „ab dem 1. November keine Lohnerstattung im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne mehr“.
So geht besagte „Unsere-Demokratie“ mit Grundrechten um. Und wer das oben zitierte Protokoll lesen möchte, der schaue auf Seite 499 oben genannter Quelle nach.
6. Pluralismus
„Unter Pluralismus versteht man, dass in einer Demokratie viele verschiedene politische, zivilgesellschaftliche, wirtschaftliche oder religiöse Interessengruppen miteinander konkurrieren dürfen und dies auch gewünscht ist. Wesentliche Elemente des Pluralismus sind auch Parteien, Medien und Verbände.“ So, so, verschiedene politische Interessengruppen, auch Parteien, dürfen miteinander konkurrieren. Da passt ja die Diskussion um ein Verbot der AfD perfekt zu dem beschriebenen Pluralismus. Hintergrund ist ein Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz. Am 02.05.2025 „informierte das Bundesamt die Öffentlichkeit, dass die Gesamtpartei nun als ‚erwiesen rechtsextremistische Bestrebung‘ bewertet wird. In einer Pressemitteilung heißt es, die Anhaltspunkte hätten sich ‚verdichtet‘“. Es soll also, wie weiter oben schon beschrieben, eine dem Innenminister unterstellte und weisungsgebundene Behörde die Voraussetzung schaffen, eine konkurrierende Partei zu verbieten. So geht „Unsere-Demokratie“ heute. Blöd nur, dass das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagte, „die Partei als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ zu führen oder dies öffentlich zu kommunizieren.“
7. Die „Vierte Gewalt“
„In der Demokratie haben freie Medien wie Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen eine wichtige Funktion. Sie informieren, geben kritische Kommentare und regen dazu an, sich mit staatlichem Handeln zu beschäftigen. Damit üben sie auch eine Kontrolle des staatlichen Handelns aus. Sie werden deshalb auch informell ‚Vierte Gewalt‘ genannt. Freie und unabhängige Medien sind deshalb eine Grundbedingung von Demokratien.“
Wir erinnern uns noch alle an die sogenannte Wannseekonferenz, als man AfD-Mitgliedern unterstellte, millionenfache Deportationen von Menschen mit Migrationshintergrund zu planen. In den Medien wurde dieses Thema von früh bis spät behandelt. Dumm nur, dass das Landgericht Berlin II diese Aussagen verbot.
Ähnlich gelagert ist die Medienkampagne im Fall Collien Fernandes, die ihren Ex-Mann, den Schauspieler Christian Ulmen, der digitalen Gewalt beschuldigt, weil er KI-generierte pornografische Inhalte von ihr ins Netz gestellt haben soll. Obwohl noch nichts bewiesen ist und die Staatsanwaltschaft Itzehoe frühere Ermittlungen aufgrund mangelnder Mitwirkung von Frau Fernandes eingestellt hat, finden sich eine Vielzahl Artikel diverser Medien im Netz, wenn man nur den Namen der Schauspielerin in eine Suchmaschine eingibt. So wird ein Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig unterstützt, der eine dreimonatige IP-Adressen-Speicherung vorsieht. So schnell wird Merz’ Wunsch nach Klarnamenpflicht im Internet Realität. Suchen Sie stattdessen nach den 788 Gruppenvergewaltigungen, die es 2024 in Deutschland gab, werden Sie wenig finden, wenn Sie diesbezüglich in Ihrer Suchmaschine nachsehen. Über Klarnamenpflicht an deutschen Grenzen ganz zu schweigen.
Doch wie kann es dazu kommen? Aufschluss gibt ein Artikel des Hausarztes Dr. Jan Döllein, veröffentlicht schon 2008. Darin wunderte er sich über die fehlende Medienberichterstattung anlässlich einer großen Demonstration von Hausärzten Anfang 2008 in Nürnberg. In seinem Artikel kommt Dr. Döllein zum Schluss, dass ein Kaffeekränzchen, bestehend aus der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Liz Mohn (Bertelsmann AG, u. a. mit der RTL Group, und Bertelsmann Stiftung) und Friede Springer (Springerkonzern, u. a. BILD-Zeitung) das Land regiert. „Die politische Einflussnahme erfolgt über die Bertelsmann Stiftung, eine Institution, die sich vom Steuersparmodell schnell zum größten und durch den Medienhintergrund mächtigsten Think Tank der Republik gewandelt hat.“ Und weiter führt Dr. Döllein aus: „Eine Frage, die sich mir ständig stellt, ist, wie verfassungskonform ein Lobbyismus ist, bei dessen Nichtbeachtung unsere Volksvertreter fürchten müssen, über die Vernichtung in den Medien ihren Job zu verlieren. Wenn ein Beruf, wie der des Politikers so stark von der öffentlichen Meinung abhängt und diese Meinungsbildung in den Händen zweier netter Damen liegt, wie viel ist dann eigentlich unsere Demokratie noch wert?“ Die Antwort dazu geben die NachDenkSeiten: „Und Angela Merkel kann sich auf Friede Springer und Liz Mohn verlassen, solange die Kanzlerin das ‚Werdende‘ im Sinne des ‚Gewordenen‘ (im Sinne der Springer-Zeitungen) und des ‚Werdensollenden‘ (im Sinne der Bertelsmann-Stiftung) weiterspinnt.“ Sind unsere Medien also wirklich nur die „Vierte Gewalt“?
Abschließend noch ein paar Besonderheiten zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR).
„Der Rundfunkrat (beim ZDF: Fernsehrat, beim Deutschlandradio: Hörfunkrat) ist bei deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten das oberste für die Programmkontrolle zuständige Aufsichtsgremium.“ Wow, klingt gut, doch ein Ergebnis einer Studie von Fabian Goldmann war, „dass das Ziel der Staatsferne nur bedingt erreicht sei.“ Nur eine einzelne Studie? Nein! „2025 kam eine Studie von Peter Stawowy von der gewerkschaftsnahen Otto-Brenner-Stiftung zu dem Ergebnis, dass der Einfluss der Parteien nach wie vor zu hoch sei.“ Der ÖRR ist also keine vierte, sondern der Parteiengewalt angehörig. Unterstrichen wird dies dadurch, dass sich bei ARD und ZDF Fälle häufen, „in denen sich ‚zufällig‘ interviewte Passanten als Parteimitglieder entpuppen.“ Manchmal trifft der Zufall jedoch auch eigene Mitarbeiter.
Von falschen KI-generierten Nachrichtenvideos bei ARD und ZDF ganz zu schweigen. Und wenn dann ein kritischer Journalist fragt, warum „über Jahre ein Agent irgendeines Geheimdienstes bei den Redaktionskonferenzen mit am Tisch saß,“ kündigt man ihm beim ZDF fristlos.
Unser ÖRR, den wir alle mit unseren monatlichen Rundfunkgebühren unterstützen, zeigt schon deutlich den Unterschied zu Staatsmedien in Diktaturen wie in Nordkorea auf, denn in Nordkorea ist die Propaganda wenigstens gratis.
Ja, unsere „Unsere-Demokratie“ garantiert, dass wir heute „in dem besten Deutschland, das es jemals gab“, leben. Ein prägender Satz unseres allseits beliebten Präsidenten Frank-Walter Steinmeier. Hier ein Foto unseres Staatsoberhaupts:
Oh, entschuldigen Sie bitte, da war die KI zufällig im Archiv und suchte versehentlich ein Jugendfoto aus. Hier sehen Sie ein aktuelles:
Die schuldige KI werden wir natürlich sofort sanktionieren.
Doch Spaß beiseite. Urteilen Sie einfach selbst, ob die deutsche „Unsere-Demokratie“ den Grundsätzen einer Demokratie entspricht oder doch eher Richtung Diktatur driftet.
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Bildquellen:
https://www.presseportal.de/pm/78160/3568485
https://www.bundespraesident.de/DE/bundespraesident/biographie/biographie.html



























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