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Wie eine Zen­tralbank entsteht

Die Auf­lösung einer Zen­tralbank im reinen Papier­geld­system, Teil 3

Javier Milei hat im Wahl­kampf 2023 immer wieder ange­kündigt, die Zen­tralbank schließen zu wollen. Es gibt ein Video, in dem er im Fern­sehen an seinem Geburtstag einem argen­ti­ni­schen Kin­der­ge­burts­tags­brauch folgend mit ver­bun­denen Augen mit einem Besenstil auf ein auf­ge­hängtes Sty­ro­por­modell der Zen­tralbank ein­schlägt, bis diese kom­plett zer­stört am Boden liegt. (von Stephan Ring)

Noch gibt es die argen­ti­nische Zen­tralbank; Milei hat sie aber bereits wesent­licher Funk­tionen bzw. Pri­vi­legien „beraubt“. So gibt es kein Wäh­rungs­mo­nopol in Argen­tinien mehr. Das Äqui­valent des Zen­tral­bank­zinses wird nicht wie sonst als Markt­steue­rungs­in­strument von der Zen­tralbank fest­gelegt, sondern in einem Markt­me­cha­nismus bestimmt. Die Konten, die die Banken bei der Zen­tralbank unter­halten müssen, werden nicht mit neu zu dru­ckendem Geld ver­zinst und die für die Fähigkeit zur Kre­dit­geld­schöpfung so wichtige Min­dest­re­serve erreicht über 40%. Zum Ver­gleich: Im Euro sind es 1% und beim USD 0%.

Dennoch sind die Kri­tiker aus dem liber­tären Lager nicht zufrieden. Es geht ihnen nicht schnell genug. Von der Theorie her ist die Ent­täu­schung zu ver­stehen. Aller­dings sind auch die von der Praxis gemachten Ein­wände nicht ohne Sub­stanz. In der fol­genden Bei­trags­serie soll nun nicht auf diese Debatte ein­ge­gangen werden, zu der Sie hier eine Dis­kussion in vier Teilen zwi­schen den Pro­fes­soren Jörg Guido Hülsmann und Philipp Bagus lesen können. Vielmehr ist es das Ziel dieser Arti­kel­serie, dem Leser die Pro­bleme zu ver­mitteln, die die Auf­lösung eines Papier­geld­systems mög­li­cher­weise mit sich bringen kann.

Gleich­zeitig wird ver­sucht, einen mög­lichst sozi­al­ver­träg­lichen Weg aus dem Papiergeld auf­zu­zeigen, wobei „sozi­al­ver­träglich“ hier meint „ohne ver­meidbare Ver­wer­fungen und vor allem ohne Ver­mö­gens­ver­schie­bungen“, die will­kürlich Gewinner und Ver­lierer bei einer Been­digung des Systems erzeugen. Eine der Vor­aus­set­zungen für Milei ist, dass ein solcher Schritt nicht – wie so oft – die Ärmsten und Schwächsten der Gesell­schaft trifft und die Ver­mö­genden nahezu unbe­helligt lässt, weil diese die Gele­genheit und Mög­lichkeit hatten, in Sach­werte zu inves­tieren und sie nur einen geringen Teil ihrer Net­to­er­spar­nisse in der Lan­des­währung halten.

Dies ist der 3. Teil dieser Beitragsserie.

Den 2. Teil finden Sie hier.

Ent­stehung einer Zentralbank

Eine Lösung der dar­ge­stellten Pro­bleme, die vor allem der Wegfall eines Lender of Last Resort ver­ur­sacht, könnte in einer kon­trol­lierten Rückkehr zum Voll­bank­system liegen, in dem die Banken wieder auf ihre Funktion als „Makler“ zwi­schen Sparer und Kre­dit­nehmer redu­ziert werden. Um zu erläutern, welche Aus­wir­kungen ein solcher Übergang haben könnte, soll zunächst dar­ge­stellt werden, wie eine Zen­tralbank ent­steht oder besser, wie sie heute ent­stehen würde, wenn man sie neu gründen müsste, um danach zu unter­suchen, wie man sie am besten wieder los­werden kann, ohne großen Schaden anzu­richten oder dadurch „leis­tungslose“ Gewinner und „schuldlose“ Ver­lierer zu erzeugen. Dieser Frage der tech­ni­schen Ent­stehung einer Zen­tralbank wollen wir uns im Fol­genden widmen.

Gründung einer Zentralbank

Da neue Zen­tral­banken erfah­rungs­gemäß nach Krisen gegründet werden, ist Ver­trauen in das neue Geld eines der wich­tigsten Pro­bleme des Staates. Das kann hier jedoch zunächst unbe­rück­sichtigt gelassen werden, da es vor­liegend vor allem um den tech­ni­schen Prozess geht. Ver­trauen ist auch relativ leicht her­zu­stellen. So könnte per Gesetz eine Zwangs­hy­pothek auf alle Grund­stücke in Höhe von 10% als fiktive Sicherheit dienen, um das Volk zu beru­higen. Es wird sich zeigen, dass die Wahl dieser ver­trau­ens­bil­denden Maß­nahme ohne Aus­wirkung ist und fak­tisch nur psy­cho­lo­gi­schen Nutzen hat, um die Bevöl­kerung dazu zu bringen, das neue Geld zu akzep­tieren, um es zum all­gemein akzep­tierten Tausch­mittel zu machen. Eine echte mate­rielle Bedeutung oder gar eine Not­wen­digkeit für die tech­nische Gründung einer Zen­tralbank ist in einer tat­säch­lichen oder behaup­teten Haf­tungs­grundlage nicht zu erkennen.

Für die Gründung braucht es zunächst eine recht­liche Hülle. Der Staat gründet daher eine neue Anstalt, der er nichts mit­geben muss außer das exklusive Recht, ein Geld zu begeben. Der Ein­fachheit halber soll in einem ersten Schritt davon aus­ge­gangen werden, dass es neben dieser Zen­tralbank nur eine einzige Geschäftsbank (Bank) gibt.

Die Zen­tralbank eröffnet nach ihrer Gründung nun ein Konto für die Bank und bietet dieser ent­weder an, neues Geld gegen einen Wert, bei­spiels­weise eine Fremd­währung oder Gold, zu kaufen, oder ver­leiht das neue Geld als Kredit gegen einen Zins an die Bank.

Exkurs: Bargeld

Das Bargeld in Form von Münzen oder Scheinen im Umlauf spielt in der wei­teren Betrachtung zum Ver­ständnis keine Rolle und wird daher unbe­rück­sichtigt gelassen. Eine Ein­ziehung des Bar­geldes wäre auch weniger pro­ble­ma­tisch, da es sich nur um einen geringen Teil der tat­säch­lichen Geld­menge handelt. Ent­weder ist auch dieses Geld durch einen Kredit der Zen­tralbank an die Banken ent­standen, dann nimmt es das gleiche Schicksal wie anderes Kre­ditgeld, oder die Zen­tralbank hat einen Ver­mö­gens­ge­gen­stand, wie zum Bei­spiel Fremd­währung, von der Bank erhalten, den sie beim Einzug im Tausch dafür wieder hingibt.

Die Bank kann nun mit dieser Gut­schrift des neuen Geldes auf ihrem Konto bei der Zen­tralbank neue Kredite in diesem Geld ver­geben. Solange es nur eine Bank gibt, ist sie darin nur in einer gesetz­lichen Min­dest­re­ser­ve­ver­pflichtung beschränkt, da das ganze Buchgeld des Landes bei ihr im Haus ver­bucht wird. Der Hand­werker hat sein Konto genauso bei der einen Bank wie dessen Mit­ar­beiter und der Häus­le­bauer. Wie schon gezeigt, ist die Kre­dit­vergabe eine reine Bilanz­ver­län­gerung. Jede Über­weisung ist dagegen lediglich eine Umbu­chung innerhalb der Bilanz der Bank von einem Kun­den­konto auf ein anderes. Will die Bank einen Kredit ver­geben, so bucht sie daher einfach eine neue For­derung gegen den Schuldner und ein ent­spre­chendes Gut­haben für ihn ein. Das kann sie grund­sätzlich unendlich oft tun.

Min­dest­re­serve

Um dies zu ver­hindern und um die Geld­menge staat­licher Kon­trolle zu unter­werfen, wurde die Min­dest­re­ser­ve­ver­pflichtung erfunden. Die Min­dest­re­ser­ve­ver­pflichtung setzt aber nicht bei den Kre­diten an, sondern bei den Ein­lagen, sprich den Gut­haben der Kunden. Sie soll, so die offi­zielle Begründung, die Ein­lagen schützen und sicher­stellen, dass die Bank immer liquide genug ist, um den lau­fenden Geschäfts­be­trieb auf­recht zu erhalten, sprich jeden Wunsch auf Abhebung oder Über­weisung auch sofort erfüllen zu können.

Auf eine Dar­stellung der daneben noch exis­tie­renden umfang­reichen Eigen­ka­pi­tal­vor­schriften für Banken kann hier ver­zichtet werden, da dies nur Ein­fluss auf die maximale erlaubte Kre­dit­geld­menge hat, ohne diese aber tech­nisch zu beschränken. Eigen­ka­pi­tal­vor­schriften regeln, mit welchem Anteil des Eigen­ka­pitals der Bank jeder Kredit gedanklich unterlegt werden muss. Einer­seits ist der im Schnitt bei rund 10% lie­gende Pro­zentsatz relevant. Ande­rer­seits wird bei der Ermittlung des Eigen­ka­pitals die Aktiv­seite mit unter­schied­lichen Wert­an­sätzen regu­la­to­risch bewertet. Vergibt die Bank bei­spiels­weise einen Kredit an den Staat, so darf der Rück­zah­lungs­an­spruch untech­nisch gesprochen in der Regel zu 100% berück­sichtigt werden. Andere Kre­dit­for­de­rungen oder Anlagen haben geringere Ansätze. Die kom­pli­zierte Berechnung, bekannt unter den Stich­worten „Basel I, II oder III“, führt im Ergebnis dazu, dass das Gesamt­kre­dit­vo­lumen der Bank beschränkt wird. Die tech­nische Ent­stehung des Kre­dit­geldes ist davon jedoch unbeeinflusst.

Es sei ange­merkt, dass der Verweis auf die Min­dest­re­serve zum Schutz des Kunden im reinen Papier­geld­system eine über­kommene, his­to­rische Ansicht ohne jede mate­rielle Sub­stanz ist. Es wird ja kein Gold, kein nur endlich ver­füg­bares Gut mehr ver­wendet. Es gibt keine Deckung mehr. Nur in einem theo­re­ti­schen Worst Case, in dem die Kunden Bank­noten abheben wollen, muss die echte Dru­cker­presse ange­worfen werden. Ansonsten kann die Bank sich einfach selbst Kredit geben. Sie schriebt sowohl auf der Aktiv­seite wie auch auf der Pas­siv­seite den eigenen Namen auf das Konto. Wenn ihr das zu „mys­teriös“ erscheint, kann sie eine Toch­ter­ge­sell­schaft gründen und dieser quasi unend­lichen Kredit ein­räumen. Die so erzeugten Mittel könnte diese Toch­ter­ge­sell­schaft immer auf ihrem Konto bei der Bank liegen lassen, so dass bei dieser immer genug Liqui­dität vor­handen ist. Obwohl daher der Gedanke, die Teil­re­serve würde die Kunden schützen, obsolet ist, setzt his­to­risch die Kon­trolle des Kre­dit­vo­lumens und damit der Geld­menge auch bei den Gut­haben an.

Eine Min­dest­re­ser­ve­ver­pflichtung von bei­spiels­weise 10% bedeutet, dass die Bank 10% aller Kun­den­gut­haben, die ja Ver­bind­lich­keiten der Bank dar­stellen, bei der Zen­tralbank hin­ter­legen, sprich auf ihrem Zen­tral­bank­konto gut­ge­schrieben haben muss. Im Bei­spiel mit einer Bank kann diese daher maximal 1.000 als Kun­den­ein­lagen halten, wenn ihr Konto bei der Zen­tralbank 100 Geld­ein­heiten Gut­haben aus­weist. Dies wie­derum bedingt mit­telbar, dass sie auch nur 1.000 Ein­heiten neues Geld durch Kredit schöpfen kann. Wir sehen also, dass die Aussage, die Min­dest­re­ser­ve­ver­pflichtung beschränkt die Kre­dit­vergabe mit­telbar, wei­test­gehend richtig ist, da sich Kre­dit­geld­menge und Gut­haben bei der Zen­tralbank im gesamten Bank­system immer gleich­wertig gegen­über­stehen. Das eine ent­steht ja durch das andere.

Der gedank­liche Schritt, das Geld­system für mehrere Banken zu öffnen, ist dann einfach nach­zu­voll­ziehen. Die neue Bank wird mit dem mög­li­cher­weise durch Kredit ent­stan­denen Gut­haben ihrer Gründer bei der ersten Bank A aus­ge­stattet. Dieses Geld, zum Bei­spiel 150 Geld­ein­heiten, wird final dem Konto der neu gegrün­deten Bank B bei der Zen­tralbank zu Lasten des Kontos der Bank A gutgeschrieben.

Es ent­steht so das Problem, dass das Konto der Bank A bei der Zen­tralbank, das ursprünglich 100 Gut­haben auswies, jetzt mit 50 Geld­ein­heiten negativ wird. Dies ver­stößt gegen die Min­dest­re­ser­ve­pflicht der Bank. Daher muss sich Bank A nun im Inter­ban­ken­markt von Bank B genug leihen, um ihrer Min­dest­re­ser­ve­ver­pflichtung nachzukommen.

Die Gesamt­ka­pa­zität der Kre­dit­geld­schöpfung des Ban­ken­systems ändert sich durch das Hin­zu­treten von Bank B, obwohl sich die ori­ginär von der Zen­tralbank begebene Geld­menge von 100 nicht ändert. Das liegt daran, dass das Eigen­ka­pital von Bank B keine Einlage mehr ist und somit nicht mehr den Min­dest­re­ser­ve­vor­schriften unter­liegt. Im Bei­spiel redu­ziert sich der Bedarf von Bank A um 15, weil sie ja nach der Über­weisung der 150 in das Eigen­ka­pital von Bank B nur mehr 850 Kun­den­gut­haben ver­waltet. Sie muss sich also bei 10% Min­dest­re­ser­ve­ver­pflichtung nur 135 von Bank B im Inter­ban­ken­markt leihen, um ihre Min­dest­re­ser­ve­ver­pflich­tungen in Höhe von 85 zu erfüllen und die minus 50 auf­zu­füllen. Gleich­zeitig kann Bank B die nach Über­weisung diese Inter­ban­ken­kredits auf ihrem Konto bei der Zen­tralbank ver­blei­benden 15 für neue 150 Kredit ver­wenden. Die Kre­dit­geld­menge ist von 1.000 auf 1.150 gestiegen. Hier versagt theo­re­tisch die mit­telbare Steuerung der Geld­menge durch die Mindestreserve.

Aller­dings spielt dieser Effekt wegen der relativ geringen Eigen­ka­pi­tal­aus­stattung der Banken und dem nur sel­tenen Hin­zu­treten neuer Banken prak­tisch keine Rolle. In der Praxis sind die Min­dest­re­ser­ve­vor­schriften ohnehin deutlich kom­pli­zierter. Zudem müssen Kredite nach kom­pli­zierten Regeln mit Eigen­ka­pital der Banken unterlegt werden, was die Geld­men­gen­aus­weitung eben­falls beschränkt. Für das hier not­wendige Ver­ständnis der Abläufe kann auf eine Dar­stellung der Ein­zel­heiten jedoch ver­zichtet werden.

Wir sehen aber auch, dass die Zen­tralbank bei der Beur­teilung der Wert­hal­tigkeit der neuen Währung nur eine unter­ge­ordnete Rolle spielt. Ihre Aktiv­seite deckt, wenn über­haupt, nur die unmit­telbar von ihr ohne Kre­dit­vergabe begebene Geld­menge ab. Hat sie ihrer­seits das neue Geld durch unbe­si­cherte Kre­dit­vergabe an die Bank ent­stehen lassen, ist auch auf der Aktiv­seite nichts außer das Ver­mögen des Ban­ken­systems ins­gesamt als Haf­tungs­masse. Ein „Haf­tungs­kreis“, der den Kunden der Bank „deckungslos“ zurück­lässt. Ob und in welchem Wert die Zen­tralbank tat­sächlich eine Haf­tungs­masse besitzt, ist, wie gezeigt wurde, für ihre tech­nische Existenz irrelevant. Das Ver­trauen der Nutzer des neuen Geldes, das durch eine solche Haf­tungs­masse erzeugt wird, ist daher im Teil­re­ser­ve­bank­system tat­sächlich unge­recht­fertigt oder, um es genauer zu for­mu­lieren, allen­falls in Höhe des Min­dest­re­ser­ve­satzes gerecht­fertigt. Im Euroraum sind dies 1%.

Wei­terhin zeigt sich, dass jede Geschäftsbank letztlich jedem Kunden, der ein Gut­haben hat, das anteilige Gesamt­risiko aller Kunden, die einen Kredit bei ihr haben, zuweist. Im Falle einer Insolvenz bleibt den Kunden daneben nur das zusätz­liche Eigen­ka­pital der Bank, das meist ver­schwinden gering ist und durch Eigen­ka­pi­tal­vor­schriften allen­falls 10% bis 20% der Kre­dit­vo­lumen beträgt, wobei ein Großteil in Staats­an­leihen gehalten wird, die in der Krise – bei­spiels­weise bei einer Hoch- oder Hyper­in­flation oder Zweifeln an der Bonität des Emit­tenten – ebenso wertlos werden, wie das Geld selbst. Die Min­dest­re­serve ist als auf der Aktiv­seite der Bank ver­buchte For­derung gegen die Zen­tralbank in diesem Eigen­ka­pital bereits ent­halten. Soweit die Zen­tralbank die Min­dest­re­serve ihrer­seits durch Kredit erzeugt hat, ist auch diese im Kollaps des gesamten Ban­ken­systems insoweit wertlos, als die Banken dafür nicht eine andere Deckung hin­ter­legen mussten. Da für eine solche andere Deckung aber oftmals ver­meintlich sichere, aber auch durch Kredit ent­standene Staats­an­leihen zuge­lassen werden, dürfte diese in einem Kollaps des ganzen Geld­systems eben­falls wertlos werden.

Abwicklung der Zen­tralbank durch Tilgung der Geld­menge M0?

An dieser Stelle kann auch eine Behauptung ent­kräftet werden, die gerade von Befür­wortern einer unkon­trol­lierten Schließung der Zen­tralbank erhoben wird. Die Meinung, es würde genügen, wenn die Zen­tralbank bei einer Auf­lösung nur ihre Pas­siv­seite, sprich ihre Ver­bind­lich­keiten tilgt. Rich­ti­ger­weise stellt die Pas­siv­seite einer Zen­tralbank neben ihrem Eigen­ka­pital die von ihr unmit­telbar begebene Geld­menge dar. Alle Bank­noten und Münzen und die ursprüng­liche Buch­geld­menge, die an die Geschäfts­banken abge­geben wird, zusammen oft als Geld­menge M0 bezeichnet, sind auf der Pas­siv­seite der Zen­tralbank als Ver­bind­lichkeit abge­bildet. Was aber kom­plett fehlt, ist die gesamte durch Kredit von den Geschäfts­banken geschaffene Geld­menge. Die Rück­zahlung der ursprüng­lichen Zen­tral­bank­geld­menge an die Geschäfts­banken, bei­spiels­weise in einer Fremd­währung oder Gold, gibt diesen lediglich einen Teil von deren Eigen­ka­pital zurück, ändert aber nichts an der tat­säch­lichen Haf­tungs­masse und der Bilanz, da die Abgeltung nur gegen die bisher auf der Aktiv­seite der Bank gezeigte For­derung gegen die Zen­tralbank getauscht wird. Ein schlichter, für die Bank­kunden irrele­vanter Aktiv­tausch. An der Wert­hal­tigkeit der Gut­haben auf den Konten der Bank­kunden ändert sich nichts. Die Geschäftsbank hat wegen der Kre­dit­geld­schöpfung auch nicht genug Abgeltung, sprich Fremd­währung oder Gold erhalten, um im gleichen Umtausch­ver­hältnis, in dem sie bedient wurde, jeden Kunden zu befrie­digen. Bei einer aus­ge­schöpften Min­dest­re­serve von 10% hat sie eben nur maximal 10% aller Kun­den­gelder in Fremd­währung oder Gold von der Zen­tralbank erhalten.

An dieser Stelle muss auch der hierauf fol­gende Einwand, die Geschäfts­banken könnten doch nun ihrer­seits ihre Aktiv­seite auf­lösen und die Ein­la­ge­kunden befrie­digen, behandelt werden. Die Aktiv­seite der Geschäfts­banken besteht zum größten Teil aus den Kre­dit­for­de­rungen, durch deren Vergabe die Kre­dit­geld­gut­haben der Ein­la­ge­kunden ent­standen sind. Wer kommt nun als Käufer dieser For­de­rungen in Frage? Das hängt von der Wert­hal­tigkeit der For­derung und diese von der Wert­hal­tigkeit der Währung ab. Man sieht schnell, dass es keine Käufer geben wird, da die Währung der Zen­tralbank ohne die Zen­tralbank und ohne geordnete Abwicklung schlag­artig an Wert verliert.

Hier könnte man ein­wenden, dass dies ja auch den Ein­la­ge­kunden pas­siert, so dass die gesamte Kre­dit­geld­menge einfach in sich zusam­men­stürzt und ver­schwindet. Das ist theo­re­tisch richtig. Was von den Gut­haben ver­bleiben würde, wäre ihr Anteil am Eigen­ka­pital der Bank, das ja im Wesent­lichen durch die Rück­zahlung der Min­dest­re­serve bei der Zen­tralbank reprä­sen­tiert ist. Die alte Währung würde somit ungefähr auf den Min­dest­re­ser­ve­anteil abwerten, was ja dem nicht durch Kre­ditgeld geschöpften Anteil ent­spricht. Die Kredite wären weit­gehend wertlos – ebenso wie das Kre­ditgeld. Es käme zu einer enormen Ver­mö­gens­ver­schiebung zwi­schen Schuldner und Sparer. Im Fall einer über­schul­deten Zen­tralbank, wie ihn Javier Milei 2023 bei Amts­an­tritt in Argen­tinien vorfand, wäre der Anteil der von der Zen­tralbank zurück­ge­zahlt werden kann, nahe null. Alle Gut­haben in dieser Währung würde daher hyper­in­fla­ti­ons­gleich abwerten, da es einen durch das Ver­mögen der Zen­tralbank reprä­sen­tierten Min­destwert prak­tisch nicht mehr gibt.

Teil 4 der Arti­kel­serie Die Auf­lösung einer Zen­tralbank im reinen Papier­geld­system folgt dem­nächst auf Misesde.org.

Stephan Ring ist pro­mo­vierter Jurist, Autor und seit der Gründung des Ludwig von Mises Instituts Deutschland Mit­glied des Vor­standes. 2025 erschien sein Buch Die Rettung Argen­ti­niens: Javier Milei, die ersten 16 Monate (*).

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Der Artikel erschien zuerst bei misesde.org.

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