1990 – die Wie­der­ver­plün­derung Deutschlands

Werner Pilipp

Nachdem sich in diesem Monat die deutsche Wie­der­ver­ei­nigung zum 36sten Male jährte, wollte ich die Aktua­lität nutzen, eine kleine Rück­schau auf die Vor­komm­nisse in der Nach­wie­der­ver­ei­ni­gungszeit vorzunehmen.

Am 03.10.1990 trat die Deutsche Demo­kra­tische Republik (DDR) auf­grund des Eini­gungs­ver­trags dem Gel­tungs­be­reich des Grund­ge­setzes der Bun­des­re­publik Deutschland (BRD) gemäß des alten Artikels 23 GG bei. Ein plan­wirt­schaft­liches System mit geringer Arbeits­pro­duk­ti­vität, schrott­reifen Indus­trie­aus­rüs­tungen, nicht aus­rei­chenden Inves­ti­tionen, man­gel­hafter Qua­lität der Pro­dukte, hoher Ver­schuldung durch feh­lende Exporte und eine zer­störte Umwelt offen­barten eine rui­nierte DDR. Auf­grund der dadurch ent­stan­denen hohen finan­zi­ellen Belas­tungen wurde 1991ein zeitlich begrenzter Soli­da­ri­täts­zu­schlag auf Ein­kommens- und Kör­per­schafts­steuer erhoben, „doch bereits im Jahr 1993 wurde die Wie­der­ein­führung des Soli­da­ri­täts­zu­schlags für 1995 in Höhe von zunächst 7,5 Prozent beschlossen. Begründet wurde dies unter anderem mit den ‚finan­zi­ellen Erb­lasten im Zusam­menhang mit der Her­stellung der Einheit Deutsch­lands‘.“

Der deutsche Steu­er­zahler wurde also her­an­ge­nommen, die „finan­zi­ellen Erb­lasten“ der DDR zu über­nehmen. Schauen wir uns dazu einfach mal die Ent­wicklung des Brut­to­in­lands­pro­dukts (BIP) von 1950 bis 1989 in der BRD und der DDR an. Die Angaben sind in Euro95, was bedeutet, dass alle Angaben auf das Preis­niveau des Basis­jahres 1995 nor­miert sind.

 

Während das BIP in der BRD 1989 das 5,34-fache des Jahres 1950 aus­machte, betrug es in der DDR sogar das 5,58-fache.

Zur bes­seren Ver­gleich­barkeit betrachten wir das BIP pro Kopf beider Länder. Die ent­spre­chenden Daten wurden in ein ent­spre­chendes Koor­di­na­ten­system eingepflegt:

 

Inter­es­santer ist jedoch, dass sich das Pro-Kopf-BIP der DDR in Laufe der Jahre 617% erhöhte, während es in der BRD „nur“ um 477% stei­gerte. Die Ent­wicklung der DDR-Wirt­schaft verlief also dyna­mi­scher als die der BRD.

Trotzdem weichen die abso­luten Zahlen der DDR doch stark von denen in der BRD ab. Deshalb wollen wir sie mit den Werten anderer EU-Staaten in den Kontext setzen. Ziehen wir dafür Grie­chenland,  Irland, Por­tugal und Spanien als damals wirt­schaft­liche nicht ganz so starke Länder heran. Da die für diese Länder ange­ge­benen Daten in US-$ ange­geben sind und aus 1989 stammen, müssen wir, um sie ver­gleichbar zu machen, die DDR-Zahlen, die in Euro95 ange­geben sind, auf das Niveau von 1989 preis­be­rei­nigen und dann in US-$ umrechnen. Die Preis­stei­gerung in Deutschland betrug zwi­schen 1989 und 1995 kumu­liert ca. 20%. Das BIP der DDR betrug 1989 12.516 Euro95, was zur Preis­basis 1989 10.430 € aus­macht. Da ein Euro einen Wert von 1,95583 DM hat und der damalige Umrech­nungskurs für einen US-Dollar 1,88 DM for­derte, betrug das ver­gleichbare BIP pro Kopf in der DDR 1989 $ 10.851 und lag damit höher als in den vier betrach­teten EU-Markt­wirt­schaften, was fol­gende Tabelle zeigt.

Grie­chenland Irland Por­tugal Spanien DDR
$7.879 $10.754 $5.978 $10.566 $10.851

Nun stellt sich jedoch die Frage, warum in der DDR alles so her­un­ter­ge­kommen aussah, obwohl sie doch ein adäquates Pro-Kopf-BIP erwirt­schaftete. Nun, es wurde in einer Plan­wirt­schaft wie der DDR „die Pro­duktion von Gütern und die Bereit­stellung von Dienst­leis­tungen in Plänen von staat­lichen Organen wie dem Minis­terrat, der staat­lichen Plan­kom­mission oder den Minis­terien fest­gelegt.“ Dies hatte auch zur Folge, dass am Markt vorbei pro­du­ziert wurde und so keine Markt­preise ent­stehen konnten. Außerdem wurden Grund­be­dürf­nisse, wie z. B. Grund­nah­rungs­mittel oder Kleidung sub­ven­tio­niert, wodurch dann dieses Geld im Staats­haushalt fehlte. Dies führte dann natürlich zu Inves­ti­ti­onsstau und Substanzverzehr.

Auch war der Handel haupt­sächlich innerhalb sozia­lis­ti­scher Staaten (COMECON-Staaten) für die man­gelnde Wett­be­werbs­fä­higkeit ver­ant­wortlich. „Die DDR betreibt jedoch den größten Teil ihres Außen­handels mit den COMECON-Staaten — und zwar zumeist zu gegen­sei­tigen Ver­rech­nungs­preisen (Kom­pen­sa­ti­ons­handel). Nur im Aus­nah­mefall erfolgen ihre Ost­aus­fuhren gegen West­de­visen (z. B. im Chi­na­ge­schäft).“

Und trotzdem schätzte Detlev Karsten Roh­wedder, erster Treu­handchef, den Wert der DDR-Wirt­schaft auf 600 Mrd. DM. Wer war Detlev Roh­wedder? Er war pro­mo­vierter Jurist, war Mit­in­haber in einer Treuhand- und Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaft, war Vor­stand des Stahl­kon­zerns Hoesch und sanierte diesen und war dazwi­schen Staats­se­kretär im Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­terium. Offen­sichtlich der richtige Mann für diese heikle Aufgabe, doch Detlev Roh­wedder „… ist offen­sichtlich von Ter­ro­risten ermordet worden.“ Wie prak­tisch für manche Pro­fi­teure, wie wir noch sehen werden. Es war die­selbe dubiose dritte Gene­ration der RAF, die auch Alfred von Herr­hausen, den dama­ligen Chef der Deut­schen Bank ermordet haben soll. Manche Tur­bo­ka­pi­ta­listen müssten diesen Ter­ro­risten eigentlich ein Denkmal errichten. Aber kommen wir zurück zum Thema.

Auf Detlev Roh­wedder folge Birgit Breuel. Sie stu­dierte Poli­tik­wis­sen­schaften ohne Abschluss, jobbte im Ham­burger Welt­wirt­schafts­archiv und bei der Finanz­zeit­schrift Inter­na­tional Report in New York und machte danach ihren Abschluss als Ein­zel­han­dels­kauffrau. Anschließend war sie Ham­burger Bür­ger­schafts­ab­ge­ordnete und danach nie­der­säch­sische Lan­des­mi­nis­terin. Auf den Wirt­schafts­fachmann folgte eine Berufs­po­li­ti­kerin, wenn auch mit Wirtschaftsaffinität.

Bevor wir uns der Arbeit von Frau Breuel widmen, schauen wir uns kurz das wirt­schaft­liche System der DDR an. In der Haupt­sache waren die Unter­nehmen der DDR neben diversen Kom­bi­naten volks­eigene Betriebe (VEB). Als solche mussten die einen indi­vi­duell fest­ge­legten Anteil ihrer Erträge im Rahmen der Net­to­ge­winn­ab­führung an den Staats­haushalt abführen. Der rest­liche Gewinn wurde den betrieb­lichen Fonds zuge­führt. Für jeden dieser Fonds (z. B. Inves­ti­ti­ons­fonds, Prä­mi­en­fonds, Kultur- und Sozi­al­fonds oder auch Leis­tungs­fonds) bestand ein eigenes Konto in gleicher Höhe. Diese Konten führte nach §6 I des Gesetzes über die Staatsbank der Deut­schen Demo­kra­ti­schen Republik vom 19. Dezember 1974 eben diese. „Die Aus­stattung der Wirt­schafts­ein­heiten mit Eigen­mitteln war bewusst so gehalten, dass sowohl für die Finan­zierung der Betriebs­mittel wie der Inves­ti­tionen eine Kre­dit­in­an­spruch­nahme erfor­derlich und damit eine bank­mäßige Kon­trolle über die Wirk­samkeit der ein­ge­setzten Kredite und der ihnen zugrun­de­lie­genden mate­ri­ellen Maß­nahmen möglich war.“

Die Kre­dit­vergabe der Staatsbank an die VEBs lässt sich mit der Kre­dit­vergabe in einem markt­wirt­schaftlich geprägten System aller­dings nicht ver­gleichen. So stellte der Bun­des­ge­richtshof in seinem Urteil vom 26.10.1993, Az.: XI ZR 222/92 fest: „Für die Betriebe bestand ein Zwang zur Kre­dit­auf­nahme, da ihr Finanz­bedarf durch den Plan vor­ge­geben war und die ihnen vom Staat belas­senen Eigen­mittel zur Erfüllung der Plan­ziele nicht aus­reichten.“ (https://www.prinz.law/static/urteile/pdf/bgh/XI_ZR_222-92.pdf)

Im Zuge der Wie­der­ver­ei­nigung wurden nun alle VEBs in Kapi­tal­ge­sell­schaften mit der Treuhand als Anteils­eigner umge­wandelt und mussten im Zuge des D‑Mark-Bilanz­ge­setzes (DMBilG) nach west­deut­scher Rech­nungs­legung neu bilan­ziert werden. Die betrieb­lichen Fondver­mögen, die als eine Art Qua­si­ei­gen­ka­pital dienten, fielen weg, da die west­liche Rech­nungs­legung sie schlichtweg nicht kannte. An ihre Stelle trat ein von der Treuhand ermit­teltes Eigen­ka­pital. Im Zuge der neuen Rech­nungs­legung sah §7 I DMBilG einen Ansatz der Ver­mö­gens­werte höchstens zum Zeitwert vor, während §11 III DMBilG den Ansatz von (staatlich ver­ord­neten) Alt­schulden im Ver­hältnis zwei DDR-Mark zu einer D‑Mark vor­schrieb. Da viele Ver­mö­gens­werte ver­altet waren und die vom Staat als Kon­troll­funktion oft auf­ge­zwungen und einer vor­ge­ge­benen Ver­wendung ver­pflich­teten Alt­schulden in harter D‑Mark bilan­ziert werden mussten, ent­stand bei sehr vielen Unter­nehmen eine bilan­zielle Über­schuldung, was als „nicht durch Eigen­ka­pital gedeckter Fehl­betrag“ auf der Aktiv­seite hätte bilan­ziert werden müssen. Um dies zu ver­hindern, wurde dieser Betrag als echte Aus­gleichs­for­derung nach § 24 DMBilG gegen die Treuhand, also letzt­endlich gegen den Steu­er­zahler, ausgewiesen.

Dies eröffnete kri­mi­nellen Machen­schaften Tür und Tor. Ver­mö­gens­werte wie Immo­bilien oder Maschinen wurden schlechter und maroder dar­ge­stellt als sie in Wirk­lichkeit waren. Außerdem wurden fiktive Rück­stel­lungen für angeb­liche Alt­lasten gebildet, um den Betrieb günstig (oftmals für die sym­bo­lische eine DM) zu erwerben und die Aus­gleichs­for­derung zu maxi­mieren. Nach deren Aus­zahlung wurden Filet­stücke wie z. B. wert­volle Grund­stücke ver­äußert, die Ein­nahmen daraus samt den Aus­gleichs­zah­lungen der Treuhand über Bera­ter­ver­träge oder ähn­liches abge­zweigt und der Ost­be­trieb wurde geplündert zurück­ge­lassen und ging Konkurs. Als Bei­spiel soll hier das Ber­liner Unter­nehmen Wär­me­an­la­genbau GmbH (WBB) genannt werden

Doch kannte die Krea­ti­vität beim Absahnen keine Grenzen wie die Fälle der „Ganoven GmbH Halle“, der Leuna-Affäre oder der Fall des Bau­un­ter­nehmers Jürgen Schneider zeigen.

Doch Abzocken konnten andere auch. Und das noch viel besser. So wurde die Staatsbank der DDR im Rahmen einer zum 01.04.1990 wirksam gewor­denen Ban­ken­reform der­ge­stalt ent­flochten, dass eine Auf­teilung in eine Zen­tralbank (bis­herige Staatsbank) und Geschäfts­banken ent­stand. „Tätig war jetzt die Deutsche Kre­ditbank AG, die als Neu­gründung die Geschäfts­bank­funktion der Staatsbank übernahm. Daneben bestanden: die Genos­sen­schaftsbank Berlin, die Deutsche Außen­han­delsbank AG, die Deutsche Han­delsbank AG, die Genos­sen­schafts­banken für Handwerk und Gewerbe sowie Bäu­er­liche Han­dels­ge­nos­sen­schaften mit Bank­funktion, Reichs­bahnspar­kassen und kirch­liche Kre­dit­ge­nos­sen­schaften.“ Neben der Deut­schen Kre­ditbank AG übernahm auch die Ber­liner Stadtbank AG die Geschäfts­bank­funktion der Staatsbank, und zwar für Ost-Berlin.

Und die Ent­wicklung der Zins­sätze für die Kunden, also auch die Ost­firmen, dieser neuen Banken? „Der zu Zeiten der DDR fest­ge­legte Zinssatz für Kredite in Höhe von 5 v.H. — der häufig durch Abschläge noch erheblich nied­riger war — erhöhte sich auf über 10 v.H.“ Der „Spiegel“ spricht sogar von durch­schnittlich 2,5% Zinsen, die Ost­be­triebe vorher bezahlt haben.

Wie sah dies nun in der Praxis aus? Ziemlich ren­tabel für West­banken. Das ZDF-Magazin „Frontal 21“ kri­ti­sierte, sich auf den schon weiter oben zitierten Bericht des Bun­des­rech­nungs­hofes stützend:

„Nach dem BRH-Bericht kaufte die west­deutsche DG-Bank die Genos­sen­schaftsbank der DDR für 106 Mil­lionen D‑Mark. Mit dem Kauf erwarb die DG-Bank Alt­kre­dit­for­de­rungen in Höhe von 15,5 Mil­li­arden D‑Mark. Dazu bemerkt der BRH: ‚Der Bun­des­rech­nungshof ist der Auf­fassung, dass bei der Bemessung der Gegen­leistung der DG-Bank (…) auch die Vor­teile aus der Über­nahme des Alt­kre­dit­ge­schäftes hätten berück­sichtigt werden müssen.‘
Die Ber­liner Bank AG (West) kaufte die Ber­liner Stadtbank AG (Ost) für 49 Mil­lionen D‑Mark und erwarb Alt­kre­dit­for­de­rungen von 11,5 Mil­li­arden D‑Mark. Im ver­trau­lichen Bericht des Bun­des­rech­nungs­hofes vom 27. Sep­tember 1995 heißt es dazu: ‚Schließlich hätte auch die Über­nahme des beträcht­lichen Alt­kre­dit­vo­lumens in den Kauf­preis ein­fließen müssen. (…) Darüber hinaus waren die über­nom­menen For­de­rungen durch den Bund gesi­chert, da sie für den Fall der Wert­lo­sigkeit als Aus­gleichs­for­de­rungen gegen den Aus­gleichs­fonds Wäh­rungs­um­stellung geltend gemacht werden können.‘
Der Rech­nungshof kri­ti­siert ferner die Über­nahme des Fili­al­netzes der DDR-Staatsbank durch die beiden west­deut­schen Geld­in­stitute Deutsche und Dresdner Bank: ‚West­deutsche Banken erlangten infolge der Ver­ein­ba­rungen mit ehe­ma­ligen Banken der DDR erheb­liche Wett­be­werbs­vor­teile gegenüber anderen Mit­be­werbern, indem ihnen der Zugang zu Filialen und Kun­den­stamm der DDR-Banken noch vor der Ver­ei­nigung ermög­licht wurde.‘
” (Hinweis des Autors: Die oben im Zitat genannte Genos­sen­schaftsbank der DDR wurde durch Namens­än­derung zur weiter oben auf­ge­führten Genos­sen­schaftsbank Berlin.)

Das Nach­rich­ten­ma­gazin „Spiegel“ kon­klu­dierte, eben­falls in Bezug auf den Bun­des­rech­nungshof: „In ihrem Dossier stellen die Rech­nungs­kon­trol­leure fest, dass durch die Zwi­schen­schaltung pri­vater Banken zur Abwicklung von Alt­schulden in ehe­ma­ligen DDR-Betrieben die Zins­zah­lungen auf­ge­bläht wurden und sich Kredite für die öffent­liche Hand und die End­kre­dit­nehmer damit ‚erheblich ver­teu­erten‘. Der ‚wirt­schaft­liche Auf­bau­prozess‘ sei ‚wesentlich beein­trächtigt‘ worden.
Die Prüfer rechnen vor, dass die pri­vaten Bank­häuser ihre Kre­dit­for­de­rungen fast risi­kolos erwerben konnten: Bei nicht mehr ein­treib­baren Schulden springt der Bund ein — die Banken erhalten über einen Aus­gleichs­me­cha­nismus aus dem Bun­desetat rund 98 Mil­li­arden Mark erstattet, der Steu­er­zahler kommt letztlich für die Alt­schulden auf.
“

Und die Zins­ge­winne? „Wieviel sie dabei ver­dienten, ist best­ge­hü­tetes Bank­ge­heimnis. Doch was die Bran­chen­führer an Zuwächsen aus­weisen, ist deutlich genug.
Die DG Bank hat den flauen Zins­über­schuss von 362 Mil­lionen Mark im Jahre 1990 binnen zweier Jahre auf 692 Mil­lionen liften können. Der aus­ge­wiesene Zins­über­schuss der Dresdner Bank klet­terte von 1990 bis 1992 um über eine Mil­liarde, bei der Bran­chen­füh­rerin Deutsche Bank gar um mehr als zwei Mil­li­arden Mark.
Im Osten wachsen derweil die Schulden. Wer nicht zahlen kann, bekommt gestundet, da sind die Banken groß­zügig. So erhöhen sich ihre For­de­rungen laufend um die Zinsen, der Staat garan­tiert ja die Rück­zahlung.
“

Wenn man sich dies ansieht, kommt einem unwei­gerlich Bertolt Brechts Figur „Mackie Messer“ in den Sinn, der im dritten Akt der Drei­gro­schenoper (1928) Fol­gendes sagt:

„Was ist ein Dietrich gegen eine Aktie? Was ist ein Ein­bruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“

Nehmen wir an, Detlev Roh­wedder hätte mit seiner Pro­gnose recht­gehabt, als er 1991 salopp schätzte: „Der ganze Salat ist 600 Mil­li­arden D‑Mark wert.“ Und weiter schrieb die Wirt­schafts­Woche: „Dennoch wurde die Arbeit der Treuhand zu einem Mil­li­ar­dengrab. Mit der Auf­lösung der Anstalt zum 31. Dezember 1994 schloss die Behörde mit Schulden in Höhe von 256 Mil­li­arden D‑Mark.“ Unter der Annahme der Schätzung des abso­luten Fach­manns Detlev Karsten Roh­wedders fehlen dem deut­schen Steu­er­zahler 856 Mil­li­arden DM. Von den ver­lo­renen Exis­tenzen in Ost­deutschland will ich gar nicht erst anfangen.

Und wie erklärt uns die Politik die Kosten der Wie­der­ver­ei­nigung? „‚Ich darf das gerne noch einmal vor­rechnen‘, sagte Norbert Schindler von der CDU, noch heute Mit­glied des Finanz­aus­schusses des Bun­des­tages, in der 236. Sitzung des Deut­schen Bun­des­tages am 16. Mai 2002: 400 Mil­li­arden Mark Aus­lands­schulden der DDR. 400 Mil­li­arden Mark Inlands­schulden der DDR. 1100 Mil­li­arden Mark Trans­fer­leistung sind die Bilanz. Das sind rund 2000 Mil­li­arden Mark.“

Schauen wir uns die Zahlen des werten Herrn Schindler mal an. Wie ist denn die Pro-Kopf-Ver­schuldung der Länder und Gemeinden nach Bun­desland? Fol­gende Zahlen teilt uns das Sta­tis­tische Bun­desamt für 2019 mit:

Alle west­lichen Länder außer Bayern und Baden-Würt­temberg sind über­durch­schnittlich ver­schuldet, während alle ost­deut­schen dies unter­durch­schnittlich sind. Das spräche ja wirklich für die 1.1 Bil­lionen DM Trans­fer­zah­lungen, die Schindler auf­führte. „Wenn dem so wäre, ließe sich diese Stei­gerung an der Stei­gerung der Gesamt­schulden Deutsch­lands ablesen. Man müsste also nur die Stei­gerung der Staats­schulden des wie­der­ver­ei­nigten Deutsch­lands mit der Stei­gerung der Staats­schulden von Ländern ver­gleichen, die keine 16 Mil­lionen bank­rotte Brüder und Schwestern ver­kös­tigen und sanieren mussten, etwa Frank­reich, Groß­bri­tannien, Italien und Kanada.
Erstaun­liches Ergebnis: Das wie­der­ver­ei­nigte Deutschland hat seine Schulden nur wenig mehr gesteigert als der Durch­schnitt der anderen EU-Länder. Mit Frank­reich und Kanada wiesen gar zwei Top-Indus­trie­staaten eine größere Stei­gerung der Ver­schuldung auf
.“

Und dar­unter fallen auch die 78 Mil­li­arden DM, die der Bund bis 1996 für die Über­nahme der Alt­schulden der Deut­schen Bahn auf­wenden musste. Trotzdem gehört es auch zur Wahrheit, dass ver­schiedene Berech­nungen wie die des Instituts für Wirt­schafts­for­schung Halle (IWH) oder die des Münchner Ifo-Instituts auf Trans­fer­leis­tungen bis 2003 in Höhe von 950 Mil­li­arden DM kommen. Der weitaus größte Teil sei aller­dings in Sozi­al­aus­gaben geflossen. Sozi­al­aus­gaben, die bei einer Arbeit der Treuhand, wie sie sich Detlev Roh­wedder vor­stellte, even­tuell nie in dieser Höhe ange­fallen wären.

Machen wir weiter mit Schindlers Liste. Wie ist die Aussage der jeweils 400 Mil­li­arden DM Aus­lands- und Inlands­schulden der DDR zu bewerten? Dazu sehen wir uns die kon­so­li­dierte Bilanz des Kre­dit­systems der DDR per 31.05.1990 an, ver­öf­fent­licht durch die Deutsche Bundesbank:

Ich denke, dies muss man nicht kom­men­tieren; es ist selbsterklärend.

Und das Fazit? Geht man von Roh­wedders Aussage aus, verlor der deutsche Steu­er­zahler 856 Mrd. DM. Addiert man noch die bei ordent­licher Abwicklung gesparten Sozi­al­bei­träge hinzu, ist man schnell im Bil­lio­nen­be­reich. Ich denke, Sie können nun die von mir gewählte Über­schrift nach­voll­ziehen. Und dafür hat man auch viele Lebens­läufe in Ost­deutschland zer­stört und diesen Men­schen ihre Würde genommen.

Und Birgit Breuel? Die erhielt 2014 für ihre Ver­dienste um die Über­führung der DDR-Staats­wirt­schaft in die BRD-Markt­wirt­schaft den Ham­burger Bür­ger­preis. Ein Gräuel für die Ohren vieler Ost­deut­scher und auch für die der West­deut­schen, zumindest der steuerzahlenden.

 

 

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