Werner Pilipp
Nachdem sich in diesem Monat die deutsche Wiedervereinigung zum 36sten Male jährte, wollte ich die Aktualität nutzen, eine kleine Rückschau auf die Vorkommnisse in der Nachwiedervereinigungszeit vorzunehmen.
Am 03.10.1990 trat die Deutsche Demokratische Republik (DDR) aufgrund des Einigungsvertrags dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gemäß des alten Artikels 23 GG bei. Ein planwirtschaftliches System mit geringer Arbeitsproduktivität, schrottreifen Industrieausrüstungen, nicht ausreichenden Investitionen, mangelhafter Qualität der Produkte, hoher Verschuldung durch fehlende Exporte und eine zerstörte Umwelt offenbarten eine ruinierte DDR. Aufgrund der dadurch entstandenen hohen finanziellen Belastungen wurde 1991ein zeitlich begrenzter Solidaritätszuschlag auf Einkommens- und Körperschaftssteuer erhoben, „doch bereits im Jahr 1993 wurde die Wiedereinführung des Solidaritätszuschlags für 1995 in Höhe von zunächst 7,5 Prozent beschlossen. Begründet wurde dies unter anderem mit den ‚finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands‘.“
Der deutsche Steuerzahler wurde also herangenommen, die „finanziellen Erblasten“ der DDR zu übernehmen. Schauen wir uns dazu einfach mal die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1950 bis 1989 in der BRD und der DDR an. Die Angaben sind in Euro95, was bedeutet, dass alle Angaben auf das Preisniveau des Basisjahres 1995 normiert sind.
Während das BIP in der BRD 1989 das 5,34-fache des Jahres 1950 ausmachte, betrug es in der DDR sogar das 5,58-fache.
Zur besseren Vergleichbarkeit betrachten wir das BIP pro Kopf beider Länder. Die entsprechenden Daten wurden in ein entsprechendes Koordinatensystem eingepflegt:
Interessanter ist jedoch, dass sich das Pro-Kopf-BIP der DDR in Laufe der Jahre 617% erhöhte, während es in der BRD „nur“ um 477% steigerte. Die Entwicklung der DDR-Wirtschaft verlief also dynamischer als die der BRD.
Trotzdem weichen die absoluten Zahlen der DDR doch stark von denen in der BRD ab. Deshalb wollen wir sie mit den Werten anderer EU-Staaten in den Kontext setzen. Ziehen wir dafür Griechenland, Irland, Portugal und Spanien als damals wirtschaftliche nicht ganz so starke Länder heran. Da die für diese Länder angegebenen Daten in US-$ angegeben sind und aus 1989 stammen, müssen wir, um sie vergleichbar zu machen, die DDR-Zahlen, die in Euro95 angegeben sind, auf das Niveau von 1989 preisbereinigen und dann in US-$ umrechnen. Die Preissteigerung in Deutschland betrug zwischen 1989 und 1995 kumuliert ca. 20%. Das BIP der DDR betrug 1989 12.516 Euro95, was zur Preisbasis 1989 10.430 € ausmacht. Da ein Euro einen Wert von 1,95583 DM hat und der damalige Umrechnungskurs für einen US-Dollar 1,88 DM forderte, betrug das vergleichbare BIP pro Kopf in der DDR 1989 $ 10.851 und lag damit höher als in den vier betrachteten EU-Marktwirtschaften, was folgende Tabelle zeigt.
| Griechenland | Irland | Portugal | Spanien | DDR |
| $7.879 | $10.754 | $5.978 | $10.566 | $10.851 |
Nun stellt sich jedoch die Frage, warum in der DDR alles so heruntergekommen aussah, obwohl sie doch ein adäquates Pro-Kopf-BIP erwirtschaftete. Nun, es wurde in einer Planwirtschaft wie der DDR „die Produktion von Gütern und die Bereitstellung von Dienstleistungen in Plänen von staatlichen Organen wie dem Ministerrat, der staatlichen Plankommission oder den Ministerien festgelegt.“ Dies hatte auch zur Folge, dass am Markt vorbei produziert wurde und so keine Marktpreise entstehen konnten. Außerdem wurden Grundbedürfnisse, wie z. B. Grundnahrungsmittel oder Kleidung subventioniert, wodurch dann dieses Geld im Staatshaushalt fehlte. Dies führte dann natürlich zu Investitionsstau und Substanzverzehr.
Auch war der Handel hauptsächlich innerhalb sozialistischer Staaten (COMECON-Staaten) für die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit verantwortlich. „Die DDR betreibt jedoch den größten Teil ihres Außenhandels mit den COMECON-Staaten — und zwar zumeist zu gegenseitigen Verrechnungspreisen (Kompensationshandel). Nur im Ausnahmefall erfolgen ihre Ostausfuhren gegen Westdevisen (z. B. im Chinageschäft).“
Und trotzdem schätzte Detlev Karsten Rohwedder, erster Treuhandchef, den Wert der DDR-Wirtschaft auf 600 Mrd. DM. Wer war Detlev Rohwedder? Er war promovierter Jurist, war Mitinhaber in einer Treuhand- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, war Vorstand des Stahlkonzerns Hoesch und sanierte diesen und war dazwischen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Offensichtlich der richtige Mann für diese heikle Aufgabe, doch Detlev Rohwedder „… ist offensichtlich von Terroristen ermordet worden.“ Wie praktisch für manche Profiteure, wie wir noch sehen werden. Es war dieselbe dubiose dritte Generation der RAF, die auch Alfred von Herrhausen, den damaligen Chef der Deutschen Bank ermordet haben soll. Manche Turbokapitalisten müssten diesen Terroristen eigentlich ein Denkmal errichten. Aber kommen wir zurück zum Thema.
Auf Detlev Rohwedder folge Birgit Breuel. Sie studierte Politikwissenschaften ohne Abschluss, jobbte im Hamburger Weltwirtschaftsarchiv und bei der Finanzzeitschrift International Report in New York und machte danach ihren Abschluss als Einzelhandelskauffrau. Anschließend war sie Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete und danach niedersächsische Landesministerin. Auf den Wirtschaftsfachmann folgte eine Berufspolitikerin, wenn auch mit Wirtschaftsaffinität.
Bevor wir uns der Arbeit von Frau Breuel widmen, schauen wir uns kurz das wirtschaftliche System der DDR an. In der Hauptsache waren die Unternehmen der DDR neben diversen Kombinaten volkseigene Betriebe (VEB). Als solche mussten die einen individuell festgelegten Anteil ihrer Erträge im Rahmen der Nettogewinnabführung an den Staatshaushalt abführen. Der restliche Gewinn wurde den betrieblichen Fonds zugeführt. Für jeden dieser Fonds (z. B. Investitionsfonds, Prämienfonds, Kultur- und Sozialfonds oder auch Leistungsfonds) bestand ein eigenes Konto in gleicher Höhe. Diese Konten führte nach §6 I des Gesetzes über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Dezember 1974 eben diese. „Die Ausstattung der Wirtschaftseinheiten mit Eigenmitteln war bewusst so gehalten, dass sowohl für die Finanzierung der Betriebsmittel wie der Investitionen eine Kreditinanspruchnahme erforderlich und damit eine bankmäßige Kontrolle über die Wirksamkeit der eingesetzten Kredite und der ihnen zugrundeliegenden materiellen Maßnahmen möglich war.“
Die Kreditvergabe der Staatsbank an die VEBs lässt sich mit der Kreditvergabe in einem marktwirtschaftlich geprägten System allerdings nicht vergleichen. So stellte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26.10.1993, Az.: XI ZR 222/92 fest: „Für die Betriebe bestand ein Zwang zur Kreditaufnahme, da ihr Finanzbedarf durch den Plan vorgegeben war und die ihnen vom Staat belassenen Eigenmittel zur Erfüllung der Planziele nicht ausreichten.“ (https://www.prinz.law/static/urteile/pdf/bgh/XI_ZR_222-92.pdf)
Im Zuge der Wiedervereinigung wurden nun alle VEBs in Kapitalgesellschaften mit der Treuhand als Anteilseigner umgewandelt und mussten im Zuge des D‑Mark-Bilanzgesetzes (DMBilG) nach westdeutscher Rechnungslegung neu bilanziert werden. Die betrieblichen Fondvermögen, die als eine Art Quasieigenkapital dienten, fielen weg, da die westliche Rechnungslegung sie schlichtweg nicht kannte. An ihre Stelle trat ein von der Treuhand ermitteltes Eigenkapital. Im Zuge der neuen Rechnungslegung sah §7 I DMBilG einen Ansatz der Vermögenswerte höchstens zum Zeitwert vor, während §11 III DMBilG den Ansatz von (staatlich verordneten) Altschulden im Verhältnis zwei DDR-Mark zu einer D‑Mark vorschrieb. Da viele Vermögenswerte veraltet waren und die vom Staat als Kontrollfunktion oft aufgezwungen und einer vorgegebenen Verwendung verpflichteten Altschulden in harter D‑Mark bilanziert werden mussten, entstand bei sehr vielen Unternehmen eine bilanzielle Überschuldung, was als „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auf der Aktivseite hätte bilanziert werden müssen. Um dies zu verhindern, wurde dieser Betrag als echte Ausgleichsforderung nach § 24 DMBilG gegen die Treuhand, also letztendlich gegen den Steuerzahler, ausgewiesen.
Dies eröffnete kriminellen Machenschaften Tür und Tor. Vermögenswerte wie Immobilien oder Maschinen wurden schlechter und maroder dargestellt als sie in Wirklichkeit waren. Außerdem wurden fiktive Rückstellungen für angebliche Altlasten gebildet, um den Betrieb günstig (oftmals für die symbolische eine DM) zu erwerben und die Ausgleichsforderung zu maximieren. Nach deren Auszahlung wurden Filetstücke wie z. B. wertvolle Grundstücke veräußert, die Einnahmen daraus samt den Ausgleichszahlungen der Treuhand über Beraterverträge oder ähnliches abgezweigt und der Ostbetrieb wurde geplündert zurückgelassen und ging Konkurs. Als Beispiel soll hier das Berliner Unternehmen Wärmeanlagenbau GmbH (WBB) genannt werden
Doch kannte die Kreativität beim Absahnen keine Grenzen wie die Fälle der „Ganoven GmbH Halle“, der Leuna-Affäre oder der Fall des Bauunternehmers Jürgen Schneider zeigen.
Doch Abzocken konnten andere auch. Und das noch viel besser. So wurde die Staatsbank der DDR im Rahmen einer zum 01.04.1990 wirksam gewordenen Bankenreform dergestalt entflochten, dass eine Aufteilung in eine Zentralbank (bisherige Staatsbank) und Geschäftsbanken entstand. „Tätig war jetzt die Deutsche Kreditbank AG, die als Neugründung die Geschäftsbankfunktion der Staatsbank übernahm. Daneben bestanden: die Genossenschaftsbank Berlin, die Deutsche Außenhandelsbank AG, die Deutsche Handelsbank AG, die Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe sowie Bäuerliche Handelsgenossenschaften mit Bankfunktion, Reichsbahnsparkassen und kirchliche Kreditgenossenschaften.“ Neben der Deutschen Kreditbank AG übernahm auch die Berliner Stadtbank AG die Geschäftsbankfunktion der Staatsbank, und zwar für Ost-Berlin.
Und die Entwicklung der Zinssätze für die Kunden, also auch die Ostfirmen, dieser neuen Banken? „Der zu Zeiten der DDR festgelegte Zinssatz für Kredite in Höhe von 5 v.H. — der häufig durch Abschläge noch erheblich niedriger war — erhöhte sich auf über 10 v.H.“ Der „Spiegel“ spricht sogar von durchschnittlich 2,5% Zinsen, die Ostbetriebe vorher bezahlt haben.
Wie sah dies nun in der Praxis aus? Ziemlich rentabel für Westbanken. Das ZDF-Magazin „Frontal 21“ kritisierte, sich auf den schon weiter oben zitierten Bericht des Bundesrechnungshofes stützend:
„Nach dem BRH-Bericht kaufte die westdeutsche DG-Bank die Genossenschaftsbank der DDR für 106 Millionen D‑Mark. Mit dem Kauf erwarb die DG-Bank Altkreditforderungen in Höhe von 15,5 Milliarden D‑Mark. Dazu bemerkt der BRH: ‚Der Bundesrechnungshof ist der Auffassung, dass bei der Bemessung der Gegenleistung der DG-Bank (…) auch die Vorteile aus der Übernahme des Altkreditgeschäftes hätten berücksichtigt werden müssen.‘
Die Berliner Bank AG (West) kaufte die Berliner Stadtbank AG (Ost) für 49 Millionen D‑Mark und erwarb Altkreditforderungen von 11,5 Milliarden D‑Mark. Im vertraulichen Bericht des Bundesrechnungshofes vom 27. September 1995 heißt es dazu: ‚Schließlich hätte auch die Übernahme des beträchtlichen Altkreditvolumens in den Kaufpreis einfließen müssen. (…) Darüber hinaus waren die übernommenen Forderungen durch den Bund gesichert, da sie für den Fall der Wertlosigkeit als Ausgleichsforderungen gegen den Ausgleichsfonds Währungsumstellung geltend gemacht werden können.‘
Der Rechnungshof kritisiert ferner die Übernahme des Filialnetzes der DDR-Staatsbank durch die beiden westdeutschen Geldinstitute Deutsche und Dresdner Bank: ‚Westdeutsche Banken erlangten infolge der Vereinbarungen mit ehemaligen Banken der DDR erhebliche Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Mitbewerbern, indem ihnen der Zugang zu Filialen und Kundenstamm der DDR-Banken noch vor der Vereinigung ermöglicht wurde.‘” (Hinweis des Autors: Die oben im Zitat genannte Genossenschaftsbank der DDR wurde durch Namensänderung zur weiter oben aufgeführten Genossenschaftsbank Berlin.)
Das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ konkludierte, ebenfalls in Bezug auf den Bundesrechnungshof: „In ihrem Dossier stellen die Rechnungskontrolleure fest, dass durch die Zwischenschaltung privater Banken zur Abwicklung von Altschulden in ehemaligen DDR-Betrieben die Zinszahlungen aufgebläht wurden und sich Kredite für die öffentliche Hand und die Endkreditnehmer damit ‚erheblich verteuerten‘. Der ‚wirtschaftliche Aufbauprozess‘ sei ‚wesentlich beeinträchtigt‘ worden.
Die Prüfer rechnen vor, dass die privaten Bankhäuser ihre Kreditforderungen fast risikolos erwerben konnten: Bei nicht mehr eintreibbaren Schulden springt der Bund ein — die Banken erhalten über einen Ausgleichsmechanismus aus dem Bundesetat rund 98 Milliarden Mark erstattet, der Steuerzahler kommt letztlich für die Altschulden auf.“
Und die Zinsgewinne? „Wieviel sie dabei verdienten, ist bestgehütetes Bankgeheimnis. Doch was die Branchenführer an Zuwächsen ausweisen, ist deutlich genug.
Die DG Bank hat den flauen Zinsüberschuss von 362 Millionen Mark im Jahre 1990 binnen zweier Jahre auf 692 Millionen liften können. Der ausgewiesene Zinsüberschuss der Dresdner Bank kletterte von 1990 bis 1992 um über eine Milliarde, bei der Branchenführerin Deutsche Bank gar um mehr als zwei Milliarden Mark.
Im Osten wachsen derweil die Schulden. Wer nicht zahlen kann, bekommt gestundet, da sind die Banken großzügig. So erhöhen sich ihre Forderungen laufend um die Zinsen, der Staat garantiert ja die Rückzahlung.“
Wenn man sich dies ansieht, kommt einem unweigerlich Bertolt Brechts Figur „Mackie Messer“ in den Sinn, der im dritten Akt der Dreigroschenoper (1928) Folgendes sagt:
„Was ist ein Dietrich gegen eine Aktie? Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“
Nehmen wir an, Detlev Rohwedder hätte mit seiner Prognose rechtgehabt, als er 1991 salopp schätzte: „Der ganze Salat ist 600 Milliarden D‑Mark wert.“ Und weiter schrieb die WirtschaftsWoche: „Dennoch wurde die Arbeit der Treuhand zu einem Milliardengrab. Mit der Auflösung der Anstalt zum 31. Dezember 1994 schloss die Behörde mit Schulden in Höhe von 256 Milliarden D‑Mark.“ Unter der Annahme der Schätzung des absoluten Fachmanns Detlev Karsten Rohwedders fehlen dem deutschen Steuerzahler 856 Milliarden DM. Von den verlorenen Existenzen in Ostdeutschland will ich gar nicht erst anfangen.
Und wie erklärt uns die Politik die Kosten der Wiedervereinigung? „‚Ich darf das gerne noch einmal vorrechnen‘, sagte Norbert Schindler von der CDU, noch heute Mitglied des Finanzausschusses des Bundestages, in der 236. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Mai 2002: 400 Milliarden Mark Auslandsschulden der DDR. 400 Milliarden Mark Inlandsschulden der DDR. 1100 Milliarden Mark Transferleistung sind die Bilanz. Das sind rund 2000 Milliarden Mark.“
Schauen wir uns die Zahlen des werten Herrn Schindler mal an. Wie ist denn die Pro-Kopf-Verschuldung der Länder und Gemeinden nach Bundesland? Folgende Zahlen teilt uns das Statistische Bundesamt für 2019 mit:
Alle westlichen Länder außer Bayern und Baden-Württemberg sind überdurchschnittlich verschuldet, während alle ostdeutschen dies unterdurchschnittlich sind. Das spräche ja wirklich für die 1.1 Billionen DM Transferzahlungen, die Schindler aufführte. „Wenn dem so wäre, ließe sich diese Steigerung an der Steigerung der Gesamtschulden Deutschlands ablesen. Man müsste also nur die Steigerung der Staatsschulden des wiedervereinigten Deutschlands mit der Steigerung der Staatsschulden von Ländern vergleichen, die keine 16 Millionen bankrotte Brüder und Schwestern verköstigen und sanieren mussten, etwa Frankreich, Großbritannien, Italien und Kanada.
Erstaunliches Ergebnis: Das wiedervereinigte Deutschland hat seine Schulden nur wenig mehr gesteigert als der Durchschnitt der anderen EU-Länder. Mit Frankreich und Kanada wiesen gar zwei Top-Industriestaaten eine größere Steigerung der Verschuldung auf.“
Und darunter fallen auch die 78 Milliarden DM, die der Bund bis 1996 für die Übernahme der Altschulden der Deutschen Bahn aufwenden musste. Trotzdem gehört es auch zur Wahrheit, dass verschiedene Berechnungen wie die des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) oder die des Münchner Ifo-Instituts auf Transferleistungen bis 2003 in Höhe von 950 Milliarden DM kommen. Der weitaus größte Teil sei allerdings in Sozialausgaben geflossen. Sozialausgaben, die bei einer Arbeit der Treuhand, wie sie sich Detlev Rohwedder vorstellte, eventuell nie in dieser Höhe angefallen wären.
Machen wir weiter mit Schindlers Liste. Wie ist die Aussage der jeweils 400 Milliarden DM Auslands- und Inlandsschulden der DDR zu bewerten? Dazu sehen wir uns die konsolidierte Bilanz des Kreditsystems der DDR per 31.05.1990 an, veröffentlicht durch die Deutsche Bundesbank:
Ich denke, dies muss man nicht kommentieren; es ist selbsterklärend.
Und das Fazit? Geht man von Rohwedders Aussage aus, verlor der deutsche Steuerzahler 856 Mrd. DM. Addiert man noch die bei ordentlicher Abwicklung gesparten Sozialbeiträge hinzu, ist man schnell im Billionenbereich. Ich denke, Sie können nun die von mir gewählte Überschrift nachvollziehen. Und dafür hat man auch viele Lebensläufe in Ostdeutschland zerstört und diesen Menschen ihre Würde genommen.
Und Birgit Breuel? Die erhielt 2014 für ihre Verdienste um die Überführung der DDR-Staatswirtschaft in die BRD-Marktwirtschaft den Hamburger Bürgerpreis. Ein Gräuel für die Ohren vieler Ostdeutscher und auch für die der Westdeutschen, zumindest der steuerzahlenden.


























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